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Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #76
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mr.paul.baum Beitrag anzeigen
    Du betrügst, belügst und beklaust jeden Tag Deine Familie, Freunde, Mitarbeiter und Vereinskollegen,
    Du solltest von dir und deinem Umfeld nicht auf andere schließen
    @Fummelbrett: Du hast dieses Zitat von mr.paul.baum jetzt zum x-ten Mal gepostet. Man kann über dieses Posting geteilter Meinung sein, aber Tatsache ist, dass die Mods dieses Zitat nicht geahndet haben, und das musst Du so akzeptieren, ob Du willst, oder nicht. Und die Mods sind nicht doof - wenn sie es beim ersten Mal nicht geahndet haben, werden sie es auch dann nicht ahnden, wenn Du es mehrfach zitierst.

    Also: Was erhoffst Du Dir davon, dass Du dieses Zitat dauernd zitierst ?

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  3. #77
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    Das mit der Kondompflicht scheinen sie wohl jetzt etwas entschärft zu haben.

    "Kunden und Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen" ist nicht so stark wie "müssen" oder "dürfen nicht" und sind daher anfechtbarer bzw nur milder belangbar,

    gilt Kondompflicht nur in Verbindung mit Geschlechtsverkehr, und oral zählt meines erachtens per definitionem nicht zum geschlechtsverkehr im rechtlichen sinne, oral muss also kein kondom verwendet werden, ist zumindest wegen wortlaut nicht unmittelbar strafbar

    wird nirgends was erwähnt, was passiert wenn doch, in dem sinne ein gesetz ohne substanz (aber habs nur überflogen, vielleicht stehts ja irgendwo noch genauer..


    Also ich habs mir schlimmer vorgestellt. der rest berührt mich persönlich eigentlich nicht

  4. #78
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Penismensch Beitrag anzeigen
    gilt Kondompflicht nur in Verbindung mit Geschlechtsverkehr, und oral zählt meines erachtens per definitionem nicht zum geschlechtsverkehr im rechtlichen sinne, oral muss also kein kondom verwendet werden, ist zumindest wegen wortlaut nicht unmittelbar strafbar
    wird nirgends was erwähnt, was passiert wenn doch, in dem sinne ein gesetz ohne substanz (aber habs nur überflogen, vielleicht stehts ja irgendwo noch genauer.
    Genauer lesen wäre sinnvoll
    http://www.bw7.com/forum/group.php?d...887&do=discuss
    Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.

  5. #79
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    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Also: Was erhoffst Du Dir davon, dass Du dieses Zitat dauernd zitierst ?
    Erstens das, zweitens lenkt er dadurch von dem an sich interessanten Link/Zitat ab das er gepostet hat. Schad drum.

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  7. #80
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    Nun ja - nicht jeder Eingriff in Grundrechte durch eine gesetzliche Regelung macht dieses Gesetz gleich verfassungswidrig. Auch Grundrechte haben ihre Schranken. Warten wir ab was passiert - vrom BVerfG landet da eher nichts und die angkündigte Beschwerde gegen das Gesetz wird mE nicht angenommen, da vorab der Instanzenweg ausgeschöpft werden muss
    Lieber arm dran als Arm ab

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu Hetti für den nützlichen Beitrag:


  9. #81
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    Lightbulb Einige Anmerkungen zum neuen Gesetz

    @Albert: Danke für den Link. Ich habe mir als juristischer Laie das Gesetz mal durchgelesen, einige persönliche Einschätzungen dazu:

    Anmeldepflicht (§§ 3-6):

    Ein großer Kritikpunkt der Prostituierten-Selbsthilfeorganisationen war die räumliche Einschränkung der Anmeldepflicht (Link). Dies hätte bei vielen SDLs, die in Terminwohnungen arbeiten, zu einem dicken Ordner von 5 - 20 Anmeldebescheinigungen geführt. Wenn man §5, Absatz 3 durchliest, scheint dies vom Tisch zu sein:

    Die Anmeldebescheinigung ist örtlich unbegrenzt gültig
    In meinen Augen werden durch diese Regelung ausländische SDLs benachteiligt, denn sie können sich nicht mehr in ein Flugzeug von Bukarest nach Stuttgart setzen und am nächsten Tag mit der Arbeit anfangen, sie müssen erst abwarten, bis die Anmeldebescheinigung vorliegt, das kann bis zu 5 Tagen dauern.

    Die Zukunft wird zeigen, ob diese Regelung die Anzahl der Prostituierten reduziert, ich kann mir gut vorstellen, dass viele "Hobbyhuren" von dieser Anmeldepflicht abgeschreckt werden. Auch viele "Sugardaddy / Sugarbaby"-Beziehungen dürfte dieses Gesetz beeinträchtigen, auch diese Art von bezahlter Kopulation ist nach diesem Gesetz Prostitution.

    Ich kenne einen Fall von einer SDL, die nicht aus der EU stammt, die eine Aufenthaltsgenehmigung als Schneiderin hatte und als Prostituierte gearbeitet hat (nicht in BaWü). Dies dürfte mit dem neuen Gesetz deutlich schwerer werden.

    Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen (§ 18)

    In Absatz 2 wird ein "sachgerechtes Notrufsystem" gefordert. So etwas kenne ich aus dem DFH, ich bin gespannt, ob und wie die anderen Betreiber nachziehen werden.

    Absatz 7 beinhaltet ein Verbot, die für "sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume" als "Schlaf- und Wohnraum" zu nutzen. Es ist in vielen Laufhäusern und kleineren Terminwohnungen üblich, dass die SDLs in den Arbeitszimmern übernachten. Beim DFH vermute ich z.B., dass eine große Anzahl von SDLs in den Zimmern übernachtet und kein privates Zimmer gemietet hat. Für mich ist bei vielen Laufhäusern und Terminwohnungen fraglich, wie sie dieses Verbot umsetzen werden.

    Zuverlässigkeit einer Person (§ 15)

    Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für mich - ohne dass ich die Folgen abschätzen kann - der wichtigste und positivste Punkt des neuen Gesetzes. Es war für mich in der Vergangenheit ein Unding, dass eine wegen Gewalttaten vorbestrafte Person ohne Einschränkungen ein Prostitutionsgewerbe betreiben durfte. Die Auflagen sind ziemlich hart, u.a. werden Personen, die rechtskräftig wegen eines "Vergehens gegen die körperliche Unversehrtheit" verurteilt wurden, als unzuverlässig eingestuft. Die Zukunft wird zeigen, ob die Schlägertypen damit aus dem Rotlicht verschwinden.

    Absatz 3, der die aktiven und ehemaligen (bis zu 10 Jahre nach Austritt) Mitglieder von verbotenen Vereinen als generell unzuverlässig einstuft, zielt wohl vor allem auf bestimmte Motorrad fahrende Gruppierungen ab.
    Geändert von Spritzbruder (29.10.2016 um 13:13 Uhr)

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  11. #82
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    In Belgien müssen die SDL, glaube ich, auch ein Meldeanschrift besitzen!

    Briefkastenfirmen sind ja auch sehr beliebt! Dann kommen eben noch Briefkastenwohnungen dazu!

    "Liebeskasper" werden da sicherlich Hilfe anbieten!

  12. #83
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    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    In meinen Augen werden durch diese Regelung ausländische SDLs benachteiligt, denn sie können sich nicht mehr in ein Flugzeug von Bukarest nach Stuttgart setzen und am nächsten Tag mit der Arbeit anfangen, sie müssen erst abwarten, bis die Anmeldebescheinigung vorliegt, das kann bis zu 5 Tagen dauern.
    Hm, vielleicht können ja "Betreiber" helfen diese im Vorfeld zu beantragen?

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Auch viele "Sugardaddy / Sugarbaby"-Beziehungen dürfte dieses Gesetz beeinträchtigen, auch diese Art von bezahlter Kopulation ist nach diesem Gesetz Prostitution.
    Das mag sein, aber es ist schwer beweisbar, insbesondere wenn es wirklich eine Art "Beziehung" ist. (Wer soll das alles nachprüfen? Man bräuchte ein Heer von Beamten - die hätten aber mMn "Wichtigeres" zu tun, gerade was die jetzt bereits verbotene Zwangsprostitution und Menschenhandel angeht.)
    Meine Einschätzung: "Sugardaddy-Beziehungen" u.ä. werden sogar eher zunehmen. (Natürlich wird die "Anbahnung" derselben schwieriger, weil öffentliche Werbung ein Problem werden könnte.)

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für mich - ohne dass ich die Folgen abschätzen kann - der wichtigste und positivste Punkt des neuen Gesetzes. Es war für mich in der Vergangenheit ein Unding, dass eine wegen Gewalttaten vorbestrafte Person ohne Einschränkungen ein Prostitutionsgewerbe betreiben durfte. Die Auflagen sind ziemlich hart, u.a. werden Personen, die rechtskräftig wegen eines "Vergehens gegen die körperliche Unversehrtheit" verurteilt wurden, als unzuverlässig eingestuft. Die Zukunft wird zeigen, ob die Schlägertypen damit aus dem Rotlicht verschwinden.
    Letzteres glaube ich eher nicht. Da wird eben eine "zuverlässige Person" als Geschäftsführer eingesetzt, die "Schlägertypen" sitzen möglicherweise trotzdem im Hinterzimmer (oder werden als "Sicherheitspersonal" eingesetzt).
    Geändert von thevisitor (29.10.2016 um 13:57 Uhr)

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  14. #84
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    Auch Tantra Massagen werden wohl unter das Prostituiertenschutzgesetz fallen.
    Das ist interessant, da viele Tantra Massage Anbieter einen Bezug zur Prostitution/ sexuelle Handlungen ja immer strikt verneinen (vgl. z.B. das Dakini, dass gegen den Vergnügungssteuerbescheid der Stadt Stuttgart geklagt hatte)
    http://berufsverband-sexarbeit.de/bl...chG-Wersig.pdf

  15. #85
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Genauer lesen wäre sinnvoll
    http://www.bw7.com/forum/group.php?d...887&do=discuss
    Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
    Ok danke, aber gemäß den definitionen bzw ausführungen dort wird ja nur der orale gv im sinne von "blasen" verboten, nicht aber lecken. Darum gehts mir ja eigentlich. ob die dame mit oder ohne kondom bläst, das ist mir relativ latte, aber lecken via lecktuch wäre nen no-go für mich. also bin ich wie gesagt beruhigt, ich ziehe mir gerne ein kondom über, während ich die dame lecke :-)

  16. #86
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    Zitat Zitat von Penismensch Beitrag anzeigen
    ... lecken via lecktuch wäre nen no-go für mich. also bin ich wie gesagt beruhigt
    Schreibt nur möglichst viel drüber, damit im Gesetz dann ggf. noch eine Änderung diesbezüglich hinzugefügt wird.

  17. #87
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Auch viele "Sugardaddy / Sugarbaby"-Beziehungen dürfte dieses Gesetz beeinträchtigen, auch diese Art von bezahlter Kopulation ist nach diesem Gesetz Prostitution.
    Das mag sein, aber es ist schwer beweisbar, insbesondere wenn es wirklich eine Art "Beziehung" ist. (Wer soll das alles nachprüfen? Man bräuchte ein Heer von Beamten - die hätten aber mMn "Wichtigeres" zu tun, gerade was die jetzt bereits verbotene Zwangsprostitution und Menschenhandel angeht.)
    Meine Einschätzung: "Sugardaddy-Beziehungen" u.ä. werden sogar eher zunehmen. (Natürlich wird die "Anbahnung" derselben schwieriger, weil öffentliche Werbung ein Problem werden könnte.)
    Ich gebe Dir Recht, dass eine Sugarbabe / Sugardady-Beziehung sehr schwer nachzuweisen ist, letztlich gibt es in dieser Beziehung nur 2 Mitwisser. Aber wenn Du erlebt hast, zu was Menschen fähig sind, wenn ihre Beziehung gescheitert ist, kannst Du nicht ausschließen, dass so mancher enttäuschter Sugardaddy am Ende der Beziehung dem Sugarbabe einen juristischen Kinnhaken als Abschiedsgeschenk mit auf den Weg gibt.

    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Die Zukunft wird zeigen, ob die Schlägertypen damit aus dem Rotlicht verschwinden.
    Letzteres glaube ich eher nicht. Da wird eben eine "zuverlässige Person" als Geschäftsführer eingesetzt, die "Schlägertypen" sitzen möglicherweise trotzdem im Hinterzimmer (oder werden als "Sicherheitspersonal" eingesetzt).
    Ich kann nicht vorhersagen, wie sich die Zuverlässigkeitsprüfung auf die schwarzen Schafe unter den Betreibern auswirken wird, aber für mich ist es ein Schritt in die richtige Richtung: Zum einen gibt diese Überprüfung den schwarzen Schafen unter den Betreibern ein ganz klares Signal, dass Straftaten vom Gesetzgeber unerwünscht sind und zu einem Verlust des Geschäftes führen können. Und auch wenn die schwarzen Schafe unter den Betreibern das Gesetz unterlaufen, indem sie "Strohmänner" anstellen, ist dies Strafe: Kein "Strohmann" wird ehrenamtlich arbeiten, er muss entlohnt werden, die Betriebskosten erhöhen sich. Und im Gesetz werden nicht nur die Betreiber aufgezählt, sondern auch die in der Prostitutionsstätte beschäftigen Personen.

  18. #88
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Schreibt nur möglichst viel drüber, damit im Gesetz dann ggf. noch eine Änderung diesbezüglich hinzugefügt wird.
    Ist doch egal, es wird sich ja ohnehin nicht wirklich etwas grundsätzliches ändern, wie man am Beispiel Bayern ja schon jahrelang sehen kann.

  19. #89
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Ich gebe Dir Recht, dass eine Sugarbabe / Sugardady-Beziehung sehr schwer nachzuweisen ist, letztlich gibt es in dieser Beziehung nur 2 Mitwisser. Aber wenn Du erlebt hast, zu was Menschen fähig sind, wenn ihre Beziehung gescheitert ist, kannst Du nicht ausschließen, dass so mancher enttäuschter Sugardaddy am Ende der Beziehung dem Sugarbabe einen juristischen Kinnhaken als Abschiedsgeschenk mit auf den Weg gibt.
    Hm, ich weiss nicht ob diese "Gefahr" so groß ist. Wenn die Dame dann nachweisen kann dass er ihr Geld geboten hat, ist er womöglich dran weil das "Förderung der Prostitution" ist? Oder wenn ihr "echter" Freund dann aussagt, dass der "Daddy" sie dazu gezwungen habe?

    Außerdem: die Behörden wollen zwar dass Freier es melden wenn eine SDL augenscheinlich "gezwungen wird", aber wollen sie auch dass "normale" Prostitution zur Anzeige gebracht wird?

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    ... ein ganz klares Signal, dass Straftaten vom Gesetzgeber unerwünscht sind
    Ähm, ich würde ja hoffen dass dies jetzt schon so ist.

  20. #90
    Fummelbrett
    Gast
    Inzwischen gibt es zumindest einen Dienstleister der sich mit dem neuen Gesetz intensiv zu beschäftigen scheint.

    http://prostitution2017.de/schutzges...ituionsgesetz/
    Prostitution 2017: Unternehmensberatung zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017

    Seit Anfang Oktober 2016 biete ich unter dem Dach von MH-Consulting umfangreiche und individuelle Beratungsleistungen für die Branche an. Dabei geht es um Bestandsaufnahmen in den Betrieben vor Ort, um die Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse des Gesetzes und später um die effektive Lösung von Problemen, die durch die neue Gesetzgebung womöglich entstehen.
    Hier seine Einschätzung des neuen Gesetzes
    http://prostitution2017.de/schutzges...nsgesetz-2017/
    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Die wichtigsten Basics

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017: alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!
    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz wird am 1. Juli 2017 Inkrafttreten und das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine momentan gerade angekündigte „Verfassungsbeschwerde“ wird die Einführung des neuen Gesetzes aller Voraussicht nach zeitlich nicht verhindern, daher muss jetzt von planmäßigem Inkrafttreten ausgegangen werden!

    Politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität …

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“).

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle) erfolgt ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch, bei dem die Lebensumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungsysteme vorstellt, steuerliche Plichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird.

    Die Behörde prüft nachfolgend die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um privaten Daten zu schützen. Durch die Registrierung werden alle genannten Personen zu amtlich registrierten „Sex-Dienstleistern“ und dürfen der Prostitution fortan legal nachgehen!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden!

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (gesetzliche Übergangsfrist) dafür Zeit!

    Verstösse gegen die Anmeldepflicht werden mit Bussgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftat!

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs etc.)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, benötigen ab
    1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um dem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017 ein Betriebskonzept eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis verweigert werden!

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren.

    Auch die Räume, die zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier sind u.U. auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes noch keine Rolle spielten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird!

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber umfangreiche Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern schriftlich dokumentieren, dürfen diese nur bei vorhandener Anmeldung beschäftigen und haben jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung zu vermeiden!

    3. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsvermittler und Veranstalter

    Als Prostitutionsvermittler gelten Escort-Services, die (auch) sexuelle Dienstleistungen ihrer Damen vermitteln. Auch die Vermittlung setzt eine amtliche Erlaubnis voraus, wobei ebenfalls Zuverlässigkeit der betreibenden Person und das Betriebskonzept überprüft werden. Zwar entfällt die baurechtliche Prüfung (mangels vorhandener Räume), dennoch ist ein umfangreicher Papierkrieg geradezu vorprogrammiert.

    Besonders umständlich wird es für Veranstalter von „Prostitutionsparties“, die neben dem allgemeinen Konzept für jede einzelne Party unter Mitwirkung von Prostituierten eine Einzelfall-Erlaubnis (4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung) beantragen müssen.

    4. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden!

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftige Bußgeld kassieren möchte!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein,

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten jederzeitigen Recht der Sexworker auf sexuelle Selbstbestimmung. – Diese speziellen Praktiken dürfen dementsprechend natürlich ebenfalls nicht mehr beworben werden!

    Erotik-Werbeportale: Diese gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!

    5. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, das jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!

  21. #91
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Inzwischen gibt es zumindest einen Dienstleister der sich mit dem neuen Gesetz intensiv zu beschäftigen scheint.
    Hier noch Infos über den Dienstleister.
    http://www.bundesjustizportal.de/bue...t-gewerbe.html
    Howard Chance ist das Pseudonym eines Autors, der bislang als Chefreporter eines „Lifestyle-Magazins“ und als Verfasser von unterhaltsamen Büchern mit Anekdoten aus der Swinger- und Erotikszene publizistisch in Erscheinung trat. Als Manager war Chance über Jahrzehnte für die größte deutsche Erotikdiscothek verantwortlich tätig und darüber hinaus auch im erotischen Veranstaltungswesen vielfältig aktiv. Seine Branchenkontakte im Rotlicht-Gewerbe sind intensiv und ermöglichen umfassende Einblicke in Konzepte und Abläufe. Er kennt die Damen hinter den roten Fassaden, die Bordell-Betreiber und „das Milieu“ in seiner vielfältigen Form.

    Durch seine hervorragenden Kontakte zur „Berliner Politik“, hat Chance Zugriff auf Meinungen, Hintergrundwissen und politische Tendenzen, wenn er dort sein Pseudonym einmal ablegt und als wissbegieriger „Bürger“ das informative Gespräch sucht. Gemeinsam mit Weggefährten aus den Bereichen Erotik-Marketing und Rechtswissenschaften, hat sich Howard Chance bereits seit längerem mit der Gesetzgebung für das Rotlicht-Gewerbe befasst und dabei immer wieder festgestellt, dass die Branche und ihre Akteure viele gesetzliche Verordnungen nicht kennen oder eben auch nicht vollständig verstehen. Gerade bei den Themen „Prostitutionsgesetz“ und „neues Prostitutionsschutzgesetz für 2017“ führte die intensive Wahrnehmung bereits aufkommender Problemstellungen den Autor zur Idee eine umfassende „Informationsschrift“ zu entwickeln.

    Howard Chance (1968 geboren und in Deutschland lebend) wird neben seiner Autorentätigkeit im Oktober 2016 eine Unternehmensberatungsgesellschaft gründen, die sich den Problemen der Branche gründlich annehmen wird. Dazu ist auch die Einrichtung eines „Berater-Netzwerks“ mit Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geplant!

  22. #92
    brothelwarrior
    Gast

    Gesetzesänderung, wie geht Ihr damit im Forum um?

    Da bald ja das neue Gesetz in Kraft tritt, frage ich mich, wie Ihr vorhabt, damit umzugehen (Frage gilt auch den Betreibern). Werdet Ihr weiter über FO/AO Erlebnisse schreiben? Die ganzen Details wie gehabt großzügig rausposaunen, da passiert eh nix, oder wandern diese (gerade noch alltäglichen, aber ab jetzt bösen) Sachen bei euch jetzt in den PM-Bereich? Geht nicht manchen die Düse? (Wenn ich bedenke, dass Worte in Berichten wie "Sie sah mitgenommen aus" schon die lieben Gesetzeswächter, die sicher verstärkt dann um Foren wie diese kümmern werden (vielleicht werden ja polizeilich spezielle Pufforum-Task-Forces eingerichtet, oder sie setzten gleich Data-Mining Methoden für uns ein) abgrasen werden und als "Er ging VIELLEICHT zu einer Zwangsprostituierten und hätte es wissen müssen" kategorisieren werden. Jeder der was komisches schrieb, kriegt automatisch einen lustigen Brief nach Hause, so zur Vorbeugung.

    Was meint ihr?

  23. #93
    Fummelbrett
    Gast

    Alle Infos zum Prostitutionsgesetz zum anklicken

    Hier kann man aussuchen ob man als Freier, Betreiber oder Prostituierte Infos will.

    http://www.6profis.de/lp/prostschg/faq.php
    Bist Du bereit für das Prostituierten-Schutzgesetz (ProstSchG)?

    Das Prostituierten-Schutzgesetz tritt ab dem 01.07.2017 in Kraft. Was bedeutet dies nun für Freier, Betreiber und Prostituierte?

    Achtung: Alle Inhalte dieser Webseite sollen lediglich zur allgemeinen Information dienen und stellen keine Rechtsberatung dar bzw. können diese nicht ersetzen.

    Man kann dort sich auch zu Seminaren zu dem Thema anmelden.
    http://www.6profis.de/lp/prostschg/a...-prostschg.php
    Allerdings eher was für Betreiber und Prostituierte.
    Geändert von Fummelbrett (06.01.2017 um 18:04 Uhr)

  24. Folgender Benutzer sagt Danke zu Fummelbrett für den nützlichen Beitrag:


  25. #94
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    das wird doch scheiße !!!


    (1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

    .... also wird FO verboten !!!

    (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.

    (3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

    unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
    in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
    unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt. Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglich machen gleich.

  26. #95
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    hallo

    FO ist noch nicht GV .Da steht nichts von FO.Oder hab ich was übersehen.Bitte um Aufklärung.Gruß

  27. #96
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von brothelwarrior Beitrag anzeigen
    ...abgrasen werden und als "Er ging VIELLEICHT zu einer Zwangsprostituierten und hätte es wissen müssen" kategorisieren werden. Jeder der was komisches schrieb, kriegt automatisch einen lustigen Brief nach Hause, so zur Vorbeugung.

    Was meint ihr?
    Wie soll das gehen? Wie kommen die an die Adresse ("Brief nach Hause")? Die Forums-Administration wird sicher eine IP-Adresse herausgeben wenn es um eine konkrete Straftat geht, aber wegen eines "vielleicht"? Und dann muss ja noch über den Anbieter die Postadresse ermittelt werden?
    Geändert von thevisitor (06.01.2017 um 19:22 Uhr) Grund: ergänzt

  28. #97
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Wie soll das gehen? Wie kommen die an die Adresse ("Brief nach Hause")? Die Forums-Administration wird sicher eine IP-Adresse herausgeben wenn es um eine konkrete Straftat geht, aber wegen eines "vielleicht"? Und dann muss ja noch über den Anbieter die Postadresse ermittelt werden?
    Würden sie google bestechen gings einfach

  29. #98
    Unruheständler Avatar von Brunetti
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    Zitat Zitat von Hans57 Beitrag anzeigen
    FO ist noch nicht GV .Da steht nichts von FO.Oder hab ich was übersehen.Bitte um Aufklärung.Gruß
    Einschließlich oraler und analer Praktiken

  30. #99
    brothelwarrior
    Gast
    @thevisitor: ich will jetzt hier nicht den oberparanoiden raushängen, aber nun um mal die pessimistische Schiene zu fahren: was bisher normal war wird bald als ILLEGAL angesehen (ist Fakt). Die ganzen "Ohne" -Berichte werden hiermit Berichte über "Gesetzesübertritte" sein. Ich bin jetzt nicht so fit in Gesetzessachen, was die machen dürfen und was nicht, aber angenommen die Polizei darf in solchen Fällen machen was sie will (Denn es hatte sie schon seit Jahren in den Fingern gejuckt, dass sie gegen diese Perversen nicht vorgehen konnten, aber nun, da sie das Gesetz im Rücken haben, können sie endlich "aufräumen". Sie haben schon lange jede Woche heimlich die TV-Berichte über die Missstände in den Laufhäusern und Wohnungen geschaut. Wut staute sich jahrelang in ihnen auf, über die Rumänninen- und Bulgaschwemme, die aus Deutschland den Puff Europas gemacht haben, übe die Preissenkungen, Verwahrlosungen und neuerdings über die ganzen Flüchtlinge, die statt sich zu integrieren hemmungslos im Rotlichtviertel feiern, aber Ha! nun kann plötzlich mit all dem aufgeräumt werden!) Ok, es wird geschaut, wo liegen die Schwachpunkte, wo können sie da strategisch am leichtesten zugreifen. Bei einer Morgendlichen Brainstorming-Session wird hin und her überlegt. Einer der sich auskennt berichtet schliesslich: Da gibt es eine zentrale Anlaufstelle für diese Debil-Perversen, nennt sich bw7. Der Verantwortliche ergreift die Initiative, er hat da (inoffiziell natürlich, ist ja auch verheiratet mit einer Schwedin) ein paar Hacker-Bekanntschaften, die heisst es jetzt zu aktivieren. Die sollen mal gucken was man machen kann. Jochen P. (Name von der Redaktion natürlich geändert), seines Zeichens früheres anonymous Mitglied, nun gerade auf freiem Fuss und zu 1000 std gemeinnütziger Arbeit verdonnert wird eingeschaltet.
    Mit zerzaustem Haar und einer noch nicht weggegangenen Morgenlatte (mit 17 kann sowas lästig sein) schaut er sich die bw7- Seite kurz an und was sieht er als erstes: "Hmm PHP version 5.4 irgendwas, das kann doch nicht wahr sein, das sie mich dazu einschalten müssen, das wäre doch nicht nötig gewesen, na also das ist sowas von-vor dem Krieg, das hätte mein kleiner Bruder machen können", beschliesst sich an diesem Tag nicht mehr so viel anzustrengen.
    Er lässt ein paar seiner Standard-Tools laufen, dann lehnt er sich (die Morgenlatte immer noch im Weg) nach hinten (bei Gelegenheit liest er ein paar der Berichte auf bw7) während die ganzen IP-Adressen automatisch rausgezogen und an ein anderes Tool übergeben werden, das dann die Realnamen ermittelt, sich automatisch auf Facebook anmeldet und die ganze Soziale Struktur samt Online-Lebenslauf eines jeden dieser Treppensteiger-Monkeys in zip Format gepackt an die Polizeidienststelle mailt.


    Ok, das war jetzt etwas negativ gedacht, ist aber blöderweise ein sehr seeeeeeehr machbares Szenario. Klar müssen die "theoretisch" beim bw7 betreiber anklopen und so, aber hey ...

  31. #100
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von brothelwarrior Beitrag anzeigen
    ...will jetzt hier nicht den oberparanoiden raushängen
    die pessimistische Schiene
    bin jetzt nicht so fit in Gesetzessachen
    negativ gedacht
    Okay...

    Zitat Zitat von brothelwarrior Beitrag anzeigen
    Er lässt ein paar seiner Standard-Tools laufen, während die ganzen IP-Adressen automatisch rausgezogen und an ein anderes Tool übergeben werden, das dann die Realnamen ermittelt...
    Würde mich interessieren was das "BW 7 Team" dazu meint, sowie vielleicht ein User der sich damit (IP/Realnamen auslesen) auskennt!
    Ein Anwalt oder jemand der sich mit der juristischen Seite auskennt, wäre ebenfalls hilfreich.

  32. BW7 Portal
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