Im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, könnte das heißen, die Location wird als Prostitutionsstätte diesbezüglich erfaßt, bekannt ist sie ja als eine solche ohnehin schon, und der Betreiber wird darüber informiert, daß er eine Erlaubnis während eines Zeitraums x für seinen bereits laufenden Betrieb nachträglich einzuholen hat.
Örtlichkeiten, die den Behörden ein Dorn im Auge sind, oder denen der Betreiber nicht zusagt, wird diese Erlaubnis unter Vorhaltung von gesuchten und gefundenen Gründen verweigert, bis der Zeitraum zur Vorlage dieser Erlaubnis abgelaufen ist und man dann wegen Nichtvorlage die Location schließen kann.
Das kann neben dem Türmle noch weitere ungeliebte Locations in der Stuttgarter Altstadt treffen, möglicherweise auch die mit Bestandsschutz. Sozusagen ein mächtiges "Säuberungswerkzeug", um da mal, den eigenen Vorstellungen entsprechend, gründlich aufräumen zu können.
Dagegen ist das mit dem schwer zu kontrollierenden und nachzuweisenden Kondomzwang Peanuts.
Und wieder im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, heißt das, ich muß mir nicht darüber Sorgen machen, dort künftig nicht mehr ohne Gummi ficken zu können, ich muß mir darüber Sorgen machen, dort künftig überhaupt noch ficken zu können. Keine schönen Aussichten.
Gut, daß ich da gestern meinen Schwanz wieder dorthin ausgeführt, und in 3 junge Pussys unkondomiert eingeführt habe. Man muß die Möglichkeit nutzen, solange sie noch existiert.
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