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Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #51
    Turmwächter und
    Biograf von Nicu
    Avatar von Searching Heart
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    Erlaubnispflicht

    Im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, könnte das heißen, die Location wird als Prostitutionsstätte diesbezüglich erfaßt, bekannt ist sie ja als eine solche ohnehin schon, und der Betreiber wird darüber informiert, daß er eine Erlaubnis während eines Zeitraums x für seinen bereits laufenden Betrieb nachträglich einzuholen hat.
    Örtlichkeiten, die den Behörden ein Dorn im Auge sind, oder denen der Betreiber nicht zusagt, wird diese Erlaubnis unter Vorhaltung von gesuchten und gefundenen Gründen verweigert, bis der Zeitraum zur Vorlage dieser Erlaubnis abgelaufen ist und man dann wegen Nichtvorlage die Location schließen kann.
    Das kann neben dem Türmle noch weitere ungeliebte Locations in der Stuttgarter Altstadt treffen, möglicherweise auch die mit Bestandsschutz. Sozusagen ein mächtiges "Säuberungswerkzeug", um da mal, den eigenen Vorstellungen entsprechend, gründlich aufräumen zu können.
    Dagegen ist das mit dem schwer zu kontrollierenden und nachzuweisenden Kondomzwang Peanuts.
    Und wieder im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, heißt das, ich muß mir nicht darüber Sorgen machen, dort künftig nicht mehr ohne Gummi ficken zu können, ich muß mir darüber Sorgen machen, dort künftig überhaupt noch ficken zu können. Keine schönen Aussichten.
    Gut, daß ich da gestern meinen Schwanz wieder dorthin ausgeführt, und in 3 junge Pussys unkondomiert eingeführt habe. Man muß die Möglichkeit nutzen, solange sie noch existiert.
    Geändert von Searching Heart (09.07.2016 um 09:54 Uhr)

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  3. #52
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    Das die unser Forum glotzen wo FO geht könnte schon sein das sie jetzt aber jeden privaten Pin prüfen? Dafür sind Beamte zu faul. Höchstes sie lassen es über eine Software laufen die unsere Pins nach bestimmte Begriffe prüfen.

    Die Wohnungen werden nach und nach u meinem Bedauern verschwinden außer die lassen sich wieder was einfallen um das Gesetzt zu umgehen. Ich hoffe es den die kleinen werden vernichtet und die Groß Bordellen werden sich entsprechend danach richten so daß es Gesetz Konform ist.

    Es gibt viel gute viele Private Girls mit einem Super Service...für die wird es schwierig werden...die werden vom Staat trangsaliert anstatt als SDL in die Gesellschaft etabliert...
    Geändert von sieben (09.07.2016 um 10:17 Uhr)

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  5. #53
    aka Häuptling flinke Zunge Avatar von Hammerjoe
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    Question

    wenn ich dann eine SDL lecken will, muss ich meine Zunge eintüten?

  6. #54
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von BesD Beitrag anzeigen
    Kolleginnen bereiten sich auf den Weg durch die Instanzen vor.... bis zum Verfassungsgericht.
    Wie groß sind die Chancen das das Gesetz als ganzes Verfassungswidrig ist ?
    Wie lange würde der Klageweg bis zur letzten Instanz dauern ?
    Alle Gesetze außer dem Grundgesetz kann die Groko ja im Notfall anpassen oder ?
    Zitat Zitat von Mounty Beitrag anzeigen
    Welches Gesetz, Herr Akkurateur? Dein Link verweist auf einen Entwurf vom 25.05.2016. Du wirst dich schon gedulden müssen, bis das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht ist ...
    Kannst du ja gerne.
    Ich kenn mich ja net so genau aus mit dem Ablauf im Bundestag.
    Aber wer soll an dem Entwurf über den Abgestimmt wurde noch was ändern ?
    Die Groko hat ne riesige Mehrheit und der Bundesrat nichts zu sagen wohl.
    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Das kann neben dem Türmle noch weitere ungeliebte Locations in der Stuttgarter Altstadt treffen, möglicherweise auch die mit Bestandsschutz. Sozusagen ein mächtiges "Säuberungswerkzeug", um da mal, den eigenen Vorstellungen entsprechend, gründlich aufräumen zu können.
    Dagegen ist das mit dem schwer zu kontrollierenden und nachzuweisenden Kondomzwang Peanuts.
    Hab noch nirgends was von Bestandsschutz oder Übergangsfristen gelesen im Gesetz.
    Auch bei den SDLs gibt keine Ausnahmen.
    Wer das ganze dann Erlauben, Kontrollieren und die Anmeldungen entgegennehmen soll (Zoll, Polizei, Ordnungsamt ?) ist aber im Gesetz auch nirgends erwähnt
    Zitat Zitat von sieben Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist es besser in Zukunft unsere Beiträge ohne FO zu beschreiben und lieber per Pin nachzufragen..
    Es gibt Foren in denen AO Berichte schon länger verboten sind damit die Lokations und SDLs nicht über aktuelle Internetsuchen mit AO in Bezug gebracht werden können wenn das Gesetz in Kraft tritt.
    Da wird wohl ein Umdenken angebracht sein, um nicht Ermittlern und Prostitutionsgegnern auf dem Präsentierteller zu Servieren das es SDLs und Kunden gibt die sich nicht an das Gesetz halten.


    @Hammerjoe + Rest
    ZK, Lecken und Fingerspielchen gelten nicht als Geschlechtsverkehr und sind vom Gesetz eher nicht betroffen.
    Ob GV mit Femidom erlaubt sein wird läßt sich schlecht sagen, wäre aber denkbar, da die Schutzwirkung/Anwendung ja dem Kondom gleicht.
    So ists halt wenn Beamte Gesetze zusammenbasteln und Null Fachwissen haben.

    Immerhin ist geplant das Gesetz nicht wieder 14 Jahre lang ohne jegliche Überprüfung zu lassen.
    VII. Befristung; Evaluation
    Eine Evaluation der Gesetzesfolgen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist gesetzlich vorgesehen. Sie soll fünf Jahre nach Inkrafttreten einsetzen.
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten Zwischenbericht auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt durch die eingeführte Bundesstatistik erhobenen und verfügbaren Daten vorlegen.
    Falls noch jemand Zeit und Lust hat mal das Gesetz aufzudröseln kann er sich ja in der IG melden.
    http://www.bw7.com/forum/group.php?groupid=53

  7. #55
    aka Häuptling flinke Zunge Avatar von Hammerjoe
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    ????

    Zitat von Ballonbumser vom 07.07. (nr. 8)

    Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.

    woher stammt das Zitat?

  8. #56
    Turmwächter und
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    ... Es gibt Foren in denen AO Berichte schon länger verboten sind damit die Lokations und SDLs nicht über aktuelle Internetsuchen mit AO in Bezug gebracht werden können wenn das Gesetz in Kraft tritt.
    Da wird wohl ein Umdenken angebracht sein, um nicht Ermittlern und Prostitutionsgegnern auf dem Präsentierteller zu Servieren das es SDLs und Kunden gibt die sich nicht an das Gesetz halten. ...
    Ich für meinen Teil habe bereits beschlossen, die Berichterstattung über AO in beiden von mir genutzten Foren zum gegebenen Zeitpunkt, der noch vor Inkrafttreten dieses Drecksmists sein wird, einzustellen.
    Das Mädchen war engagiert, hat gut mitgefickt, und das Date entsprach meinen Vorstellungen. Fertig. Sowas in der Art halt nur noch.


    Und um es mal klar zu sagen :

    Meine Schreiberei in den Foren dient in erster Linie nicht dazu, um haufenweise mir unbekannte Kollegen zu informieren und zu supporten. Dazu sind in den Foren zu viele Typen unterwegs, die einfach nur Infos abgreifen und selbst nichts bringen. Schmarotzer halt. Dazu dann noch so einige, die ich nicht leiden kann, die aber auch davon profitieren.
    Meine Schreiberei dient in erster Linie dazu, Mädchen, mit denen ich tollen Sex hatte und/oder Mädchen, mit denen ich regelmäßig Sex habe, bekannt zu machen und in ihrem Geschäft zu unterstützen. Das hilft diesen Mädchen bei der Generierung ihrer Einnahmen, und dadurch bleiben sie mir als bevorzugte Sexpartnerinnen vielleicht länger erhalten.
    Eine Schilderung über nicht gesetzeskonforme Handlungen jedoch sehe ich in der Zukunft kontraproduktiv, und da bei mir an erster Stelle die Sexpartnerinnen stehen, wird der unbekannte Kollege deshalb künftig auf genauere Infos über den vollzogenen Sex verzichten müssen.

    Ich selbst brauche übrigens keine Infos von Kollegen. Das liegt an der Art und Weise, wie ich im Paysex unterwegs bin. Ich lasse mich auf nur eine Location und die dortigen Girls absolut ein, "fremdgefickt" wird fast gar nicht. Dadurch kenne ich mich in der jeweiligen Örtlichkeit und mit den dort werkelnden Mädchen hervorragend aus. Das bringt als solch ein Stammgast in der jeweils auserwählten Location Vorteile. Das war im Sakura schon so, und das ist jetzt im Türmle auch wieder so.


    @ Fummelbrett :
    Mit Bestandsschutz, war der Bestandsschutz von einigen Laufhäusern in der Stuttgarter Altstadt gemeint, die man deshalb nicht einfach schließen kann, obwohl keine Genehmigung zum Bordellbetrieb vorliegt.
    Geändert von Searching Heart (10.07.2016 um 05:43 Uhr)

  9. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


  10. #57
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ich kenn mich ja net so genau aus mit dem Ablauf im Bundestag.
    Ein Erkenntnis, die sich meiner Meinung nach nicht nur auf den Bundestag bezieht..

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Es gibt Foren in denen AO Berichte schon länger verboten sind damit die Lokations und SDLs nicht über aktuelle Internetsuchen mit AO in Bezug gebracht werden können wenn das Gesetz in Kraft tritt.
    Beispiele?
    Ich weiß von einem Forum, dem Freiercafe. Allerdings kenne ich da die Hintergründe ein wenig. Das hat absolut nichts mit dem neuen Gesetz zu tun.
    Deine Argumentation halte ich für total falsch, weil es ja zur Zeit eben in den meisten Bundesländern erlaubt ist.
    Außerdem bringt ein Verbot in einem Forum nichts, solange es in anderen Foren eben erlaubt ist.
    Da Du ja selber eifriger Leser des AO-Forums bist, ist dir sicherlich geläufig dass z.B. Nürnberg eine AO-Hochburg zu sein scheint. Zumindest wenn man dort mal die Berichte überfliegt.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    ZK, Lecken und Fingerspielchen gelten nicht als Geschlechtsverkehr und sind vom Gesetz eher nicht betroffen.
    Falsch...
    Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Oralverkehrs:
    Fellatio und Cunnilingus (Lecken).
    Das neue Gesetzt unterscheidet da nicht, es spricht allgemein vom Oralverkehr.

    Also Jungs, in Zukunft nur noch mit Lecktuch..
    Bähhh


    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ob GV mit Femidom erlaubt sein wird läßt sich schlecht sagen, wäre aber denkbar, da die Schutzwirkung/Anwendung ja dem Kondom gleicht.
    Das Gesetz ist doch da eindeutig: Es wird ausdrücklich von einer Kondompflicht gesprochenen.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  11. #58
    Der im Wald mit der Parkuhr redet
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    Schon passiert

    Zitat Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
    Dann geh halt mal in einen der FKK-Clubs in München und erklär denen dass du keinen Aufpreis zahlst. Darfst hier berichten wie das gelaufen ist.
    Kumpel angerufen der öfters Geschäftlich in Bayern unterwegs ist.
    Der gerne sein Päuschen und /oder den Feierabend in Clubs oder TW versüßt.
    Kennt die Gesetze nicht und auch ist er nicht in P6 Foren unterwegs.
    Er dachte ich will in verarschen.

  12. #59
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Mit Bestandsschutz, war der Bestandsschutz von einigen Laufhäusern in der Stuttgarter Altstadt gemeint, die man deshalb nicht einfach schließen kann, obwohl keine Genehmigung zum Bordellbetrieb vorliegt.
    Wird sich ja zeigen.
    Aber können diese Häuser die ganzen Vorgaben im Gesetz erfüllen ?
    Dürfen die dann bleiben obwohl sie ev. gegen ettliche Vorgaben verstoßen ?
    Ich denke mit dem neuen Gesetz ändert sich die Lage der Dinge Grundsätzlich.
    Wer die Vorgaben erfüllt hat sogar ein Recht darauf ein Bordell zu betreiben, wer nicht ist weg vom Fenster oder muss nachbessern falls möglich.
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Deine Argumentation halte ich für total falsch, weil es ja zur Zeit eben in den meisten Bundesländern erlaubt ist.
    Was dann ab dem 1.7.2017 ?
    Von heute auf morgen ein Verbot von FO/AO Berichten im BW7 ?
    Oder weiterhin jegliche Berichte erlaubt ?
    Was passiert mit AO Foren (vor allem öffentlich lesbaren) ?
    Werbung für AO wird ja auch verboten, d.h. Einnahmen durch AO Werbung wird wegfallen ?
    Selbst Tabulos, naturgeil und ähnliche Sprachliche Umschreibungen in Werbungen werden Strafbar.
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Oralverkehrs:
    Fellatio und Cunnilingus (Lecken).
    Das neue Gesetzt unterscheidet da nicht, es spricht allgemein vom Oralverkehr.
    Dann ist deiner Meinung nach in Bayern und dem Saarland lecken schon lange verboten ?
    Deiner Meinung nach müßte dann ja auch bei Fingerspielchen in Muschi oder Popo ein Kondom verwendet werden ?
    Sicher auch beim Anfassen oder bei ZKs
    Lies dir doch mal § 32 durch
    Insbesondere ab Seite 93

  13. #60
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Das kann neben dem Türmle noch weitere ungeliebte Locations in der Stuttgarter Altstadt treffen, möglicherweise auch die mit Bestandsschutz. Sozusagen ein mächtiges "Säuberungswerkzeug", um da mal, den eigenen Vorstellungen entsprechend, gründlich aufräumen zu können.
    Bestandsschutz genießen nach diesem Zeitungsartikel Bordelle, die vor 1984 geöffnet wurden, weil seit 1984 eine Neuregelung für Bordellbetriebe in Kraft getreten ist. Ein entsprechendes Urteil steht hier.

    Es handelt sich hierbei um eine bauordnungsrechtliche Fragestellung. In der Bauordnung ist festgelegt, wo ein Gewerbegebiet angesiedelt werden darf und wo ein reines Wohngebiet vorliegt. Das hat IMHO nichts mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun - hier geht es eher um die Frage, WER ein Bordell leiten darf, hiermit soll vor allem verhindert werden, dass ein vorbestrafter Betreiber ein Bordell betreibt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Stadt Stuttgart das neue Gesetz für einen grundlegenden Kahlschlag im Rotlicht missbraucht - die Stadt Stuttgart würde eine jahrzehntelange Fehlleistung und mangelnde Steuerung des Rotlichtes nahtlos fortsetzen. Außerdem: Wo sollen dann die SDLs arbeiten ? Eine massive Zunahme des Strassenstrichs wäre die Folge, und Stuttgart würde sich um einen großen Teil der Einnahmen aus dem Rotlicht bringen.

  14. #61
    Turmwächter und
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    Der Bestandsschutz hat nichts mit den neuen Gesetzten zu tun, wollte ich auch so nicht verstanden wissen. Fummelbrett hat das in einen Zusammenhang gebracht.
    Auch über einen generellen Kahlschlag unter den Bordellen habe ich nicht spekuliert. Aber es gibt einige Objekte in der Stuttgarter Altstadt (wenn nicht alle), die die Stadt gern schließen möchte, aber bisher oftmals scheiterte. Nur bei ein oder zwei Objekten ist das gelungen. Hier bietet es sich nun an, dies über die nachträglich beizubringende Erlaubnispflicht zu versuchen.

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  16. #62
    nichtwissender Klugscheißer
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    Im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, könnte das heißen, die Location wird als Prostitutionsstätte diesbezüglich erfaßt, bekannt ist sie ja als eine solche ohnehin schon, und der Betreiber wird darüber informiert, daß er eine Erlaubnis während eines Zeitraums x für seinen bereits laufenden Betrieb nachträglich einzuholen hat.
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    Dagegen ist das mit dem schwer zu kontrollierenden und nachzuweisenden Kondomzwang Peanuts.
    Und wieder im konkreten Fall vom Türmle, als Beispiel, heißt das, ich muß mir nicht darüber Sorgen machen, dort künftig nicht mehr ohne Gummi ficken zu können, ich muß mir darüber Sorgen machen, dort künftig überhaupt noch ficken zu können. Keine schönen Aussichten.
    Gut, daß ich da gestern meinen Schwanz wieder dorthin ausgeführt, und in 3 junge Pussys unkondomiert eingeführt habe. Man muß die Möglichkeit nutzen, solange sie noch existiert.
    Dass an die Betreiber von Bordellen ähnliche Anforderungen wie an die Betreiber von Gaststätten gestellt werden, finde ich nun nicht gerade übel. Du unterstellst hier einfach mal, dass da willkürlich gearbeitet wird. Es wird sicherlich Auslegungen geben. Das wird einige Zeit dauern. Und zuerst braucht es die Ausführungsbestimmungen, die sind aber Ländersache. Dann kommt es zu Verfahren bei den Verwaltungsgerichten und danach wird man sehen, was sich als rechtskonform raus stellt.

    Im Übrigen juckt es mich nicht, wo und wie du künftig tätig sein kannst.

  17. #63
    nichtwissender Klugscheißer
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    @SH: Du darfst aber vermutlich eher von einem gar nicht ausgehen. Die Stadt wird dort, rechtskonform mit dem bestehenden Bebauungsplan, keinen Puff genehmigen. Da der Bebauungsplan ja ziemlich alt ist und nie angefochten wurde, dürfte das auch durchgehen.

    Insofern schätze ich eher, dass du dort nicht mehr tätig sein wirst.

    Ein Verlust wäre das aber kaum, wenn dort reiner Tisch gemacht wird.

  18. #64
    Mongo
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    @Siggibein

    Wäre meiner Meinung schon ein Verlust fürs Zentrum!

    Lassen wir uns überraschen 😊

  19. #65
    Turmwächter und
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    ... Ein Verlust wäre das aber kaum, wenn dort reiner Tisch gemacht wird.
    Das ist deine Meinung. Ich habe meine eigene dazu.

  20. #66
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    @SH: Du darfst aber vermutlich eher von einem gar nicht ausgehen. Die Stadt wird dort, rechtskonform mit dem bestehenden Bebauungsplan, keinen Puff genehmigen. Da der Bebauungsplan ja ziemlich alt ist und nie angefochten wurde, dürfte das auch durchgehen.

    Insofern schätze ich eher, dass du dort nicht mehr tätig sein wirst.

    Ein Verlust wäre das aber kaum, wenn dort reiner Tisch gemacht wird.
    Du kennst Dich ja wirklich sehr gut aus.
    Was schätzt Du, bei wie viele Puffs in Stuttgart würde reinen Tisch gemacht?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  21. #67
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Mounty Beitrag anzeigen
    Welches Gesetz, Herr Akkurateur? Dein Link verweist auf einen Entwurf vom 25.05.2016. Du wirst dich schon gedulden müssen, bis das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht ist ...
    Der Gesetzesentwurf hat unverändert am 23.9.16 als TOP 6 den Bundesrat passiert. (ohne den Vermittlungsausschuß anzurufen)
    Die Änderungsanträge fanden keine Mehrheit.
    http://www.bundesrat.de/DE/plenum/pl.../948-node.html
    Strengere Regeln für Rotlichtgewerbe
    Am 23. September 2016 billigte der Bundesrat die neuen Regeln für Bordelle und Prostituierte, die der Bundestag Anfang Juli beschlossen hatte.

    Das Gesetz führt eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe ein. Sie ist gekoppelt an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen, wie die Einhaltung von Hygienestandards und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie die Zuverlässigkeit des Bordellbetreibers.

    Anmeldepflicht für Prostituierte
    Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.

    Prostituierte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich eine gesundheitliche Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen, unter 21-Jährige im halbjährlichen Abstand.

    Verkündung und Inkrafttreten
    Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

  22. #68
    aglo
    Gast
    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Der Gesetzesentwurf hat unverändert am 23.9.16 als TOP 6 den Bundesrat passiert....
    stimmt so nicht

    In §16a Abschnitt 7 wurde folgender Zusatz hinzugefügt:

    "Das strikte Verbot jeglichen Geschlechtsverkehrs ohne Kondom gilt insbesondere für scheinheilige AO-Agenten, die die Anti-AO-Fahne wiederholt und ungefragt schwenken und zugleich unglückliche Prostituierte aus europäischen Nachbarländern durch kleine Geldzuwendungen nötigen deren abgesonderten Soße oral aufzunehmen und zu schlucken. Diese Agent Orange Agenten werden zukünftig verfolgt und hart bestraft. Auch eine durch blödes Geschwätz und wiederum geringe Geldzuwendungen herbeigeführte Scheinstammfreierbeziehung wird an dieser Tatsache nichts ändern."


    link

  23. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu aglo für den nützlichen Beitrag:


  24. #69
    Fummelbrett
    Gast
    Nutzungsregeln des Forums :
    http://www.bw7.com/startseite/regeln.htm#regel18
    08. Netiquette
    Beleidigungen und Unverschämtheiten gegenüber anderen Mitgliedern, den Moderatoren oder Administratoren sind untersagt. Im Forum gilt die Netiquette (Link). Du bist verpflichtet, das Verfassen von wissentlich falschen, diffamierenden, hasserfüllten, drohenden oder in sonstiger Weise unerwünschten Beiträgen zu unterlassen. Wir wünschen uns höfliche und sachliche Beiträge.

    Beschämend das ein langjähriger User wie du solche Unverschämtheiten und wissentlich erfundene Zitate verbreitest
    Mein Beitrag diente alleine der Information zum Stand der Dinge.

  25. #70
    Recht-Verdreher, weiß nichts (genaues),
    F42.1-Balzer nach ICD-10-WHO-2011
    Avatar von tspotz
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen

    [B]Beschämend das ein langjähriger User wie du solche Unverschämtheiten und wissentlich erfundene Zitate verbreitest
    Das einzige Zitat im Beitrag #68 in diesem Thread wurde wirklich von Dir Fummelbrett in Beitrag 67 geschrieben.
    Warum behauptest Du wissentlich Falsches?

    Die Forumsregeln gelten auch für Dich.

    Warum meldest das nicht per rotem Dreieck unter dem Beitrag deine Befindlichkeiten ?

    Nein der Herr Fummelbrett muß einen Beitrag schreiben in dem er das Sperren eines Forumsnutzers verlangt.

    Ich möchte nicht entscheiden wer von euch beiden für den Forumsfrieden geopfert werden würde,
    allerdings habe ich da eine Präferenz die Dir bekannt sein dürfte. Ich verstehe Dich nicht mehr.
    Geändert von tspotz (27.09.2016 um 07:47 Uhr)
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  26. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tspotz für den nützlichen Beitrag:


  27. #71
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    Trauerspiel...

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Nutzungsregeln des Forums :
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    08. Netiquette
    Beleidigungen und Unverschämtheiten gegenüber anderen Mitgliedern, den Moderatoren oder Administratoren sind untersagt. Im Forum gilt die Netiquette (Link). Du bist verpflichtet, das Verfassen von wissentlich falschen, diffamierenden, hasserfüllten, drohenden oder in sonstiger Weise unerwünschten Beiträgen zu unterlassen. Wir wünschen uns höfliche und sachliche Beiträge.
    Hier kann ich mich voll umfänglich dem werten Tspotz anschließen, dass die von dir eingeforderten Regeln aus für den Herrn Fummelbrett gelten.

    Denke mal darüber nach, wie oft Du schon so manches mal andere Forums User angegriffen und gar bepinkelt hast,
    bzw. seltsame Unterstellungen bezüglich S-H und anderen FK im Forum wissentlich verbreitet hast.

    Und noch ein Tipp:

    Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen

    Du betrügst, belügst und beklaust jeden Tag Deine Familie, Freunde, Mitarbeiter und Vereinskollegen, denn soweit mir bekannt ist und wie ich Dich kenne,
    weiss in deinem Umfeld niemand etwas von deinem Doppelleben als Hurenbock, Nebenrausficker und Agent Orange


    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Beschämend das ein langjähriger User wie du solche Unverschämtheiten und wissentlich erfundene Zitate verbreitest


    Wenn Du einige Beiträge von aglo gelesen hättest, dann würdest Du die Ironie heraus lesen können und würdest nicht schon wieder so ein unwürdiges Spiel abziehen.


    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Mein Beitrag diente alleine der Information zum Stand der Dinge.
    Deine Beiträge zu diesem Thema sind weitestgehend nur plappern, nachplappern und zitieren von irgendwelchen Gesetzestexten, die Du nicht mal verstehst.

    Ständige Wiederholungen machen deine Beiträge auch nicht Werthaltiger.

    Geh endlich mal in Dich und überdenke Dein zukünftiges Verhalten

    Geändert von mr.paul.baum (27.09.2016 um 09:05 Uhr) Grund: und nachher geh ich Ficken, dann Volksfest, dann nochmal Ficken.....

  28. #72
    Stef73
    Gast
    Zitat Zitat von mr.paul.baum Beitrag anzeigen
    [B]...Ständige Wiederholungen machen deine Beiträge auch nicht Werthaltiger. ...
    Ich für mich empfand diesen Beitrag von FB zumindest sachlich und informativ, denn ich verfolge das Prozedere mit diesem Gesetz nicht pro-aktiv, bin jetzt auf dem Stand der Dinge.


    Warum man sich jetzt allerdings gegenseitig zerfleischt, will mir nicht einleuchten
    Ich frage mich: kann man nicht einfach auch mal über Dingen drüberstehen (...auf beiden Seiten)?

    Over & Out.

  29. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Stef73 für den nützlichen Beitrag:


  30. #73
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    Zitat Zitat von Stef73 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich: kann man nicht einfach auch mal über Dingen drüberstehen (...auf beiden Seiten)?
    Gute Frage. Offenbar nicht. Ist auch verdammt schwierig, man weiss ja dass man im Recht ist

  31. #74
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    Verkündung im Bundesgesetblatt

    Das Gesetz wurde heute, den 27.10.2016, im Bundesgesetzblatt, Seite 2372 verkündet.
    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start...._1477596395993

  32. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Albert für den nützlichen Beitrag:


  33. #75
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von mr.paul.baum Beitrag anzeigen
    Du betrügst, belügst und beklaust jeden Tag
    Du solltest von dir und deinem Umfeld nicht auf andere schließen

    Dona Carmen stebt eine Verfassungsklage an.
    http://www.donacarmen.de/pressemitte...-vorbereitung/

    Verletzt wird in erster Linie Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung von Sexarbeiter/innen. Verletzt werden darüber hinaus Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…) sowie Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.

  34. BW7 Portal
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