BW7-Logo BG
BW7-Logo
Seite 37 von 38 ErsteErste ... 27333435363738 LetzteLetzte
Ergebnis 901 bis 925 von 927

Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #901
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
    Registriert seit
    17.02.2003
    Ort
    Gelbien
    Beiträge
    2.789

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 248
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    827
    Erhielt 4.425 Danke für 1.477 Beiträge
    Zitat Zitat von affenpinscher Beitrag anzeigen
    Ich habe lediglich geäussert, dass dieses Gesetz in keinster Weise konsequent durchgesetzt wird.
    So kann man das aber nicht sehen..
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  2. #902
    Diesmal war der Mod schneller
    Registriert seit
    15.02.2019
    Beiträge
    142
    Danke
    35
    Erhielt 59 Danke für 39 Beiträge
    Gut, ich habe mich auf Suttgart bezogen. Und Trier na ja. Kein Hahn kräht nach Trier. Ausser Guildo Horn und die Orthopädischen Strümpfe gibts da nix spannendes.

  3. #903
    Senior Member
    Registriert seit
    16.12.2008
    Beiträge
    733

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 5
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    243
    Erhielt 841 Danke für 408 Beiträge
    Stuttgart?

    Wo und was ist das denn überhaupt

  4. #904
    gesperrt
    Registriert seit
    28.01.2004
    Ort
    Kurpfalz
    Beiträge
    1.747
    Danke
    2.437
    Erhielt 1.471 Danke für 759 Beiträge
    Ist der Nachbarort von Bielefeld...

  5. #905
    hihohello
    Gast
    Zitat Zitat von haifisch Beitrag anzeigen
    Stuttgart?

    Wo und was ist das denn überhaupt
    Absolute Pay-6 Provinz. Und gescheite Clubs hat‘s dort erst recht nicht...


  6. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu hihohello für den nützlichen Beitrag:


  7. #906
    Senior Member
    Registriert seit
    18.01.2003
    Ort
    Mercedes - City
    Beiträge
    1.323

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 3
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    818
    Erhielt 363 Danke für 261 Beiträge

    oooch

    Zitat Zitat von hihohello Beitrag anzeigen
    Absolute Pay-6 Provinz. Und gescheite Clubs hat‘s dort erst recht nicht...

    sag doch nicht sowas ohne den Nostalgietreff CmWF zu erwähnen

  8. #907
    Senior Member
    Registriert seit
    22.06.2014
    Beiträge
    108

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 4
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    8
    Erhielt 172 Danke für 66 Beiträge
    Es gibt mal wieder eine Diskussion, weshalb bestimmte Prostitutionsstätten in Stuttgart nicht geschlossen sind. Im Artikel, den Ketschup verlinkt hat, findet sich folgendes:

    ...Das sind mehr als die 76, die bei der Stadt einen Antrag auf eine Betriebserlaubnis eingereicht haben.

    Die Chancen der Betreiber, nach dem neuen Gesetz eine Betriebsgenehmigung zu bekommen, sind in Stuttgart nicht sehr groß, das zeigen die bisherigen Bescheide: 23 Anträge wurden schon abgelehnt. „Wir haben keine Erlaubnis erteilt“, so Stadler. Was nicht heißt, dass in den Häusern oder Wohnungen sogleich das rote Licht ausgeht. In 20 Fällen wurde Widerspruch eingelegt. Die Stadt verzichtet, von Ausnahmen abgesehen, auf den Sofortvollzug, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Die eingelegten Rechtsmittel gegen die Schließungen haben somit aufschiebende Wirkung...
    Zu deutsch, in knapp einem Fälle wurde die Genehmigung versagt. Dagegen kann sich der Betreiber rechtlich wehren. Bis das ganze rechtskräftig ist, darf er erst mal weiter machen.

    Hätte die Stadt Sofortvollzug angeordnet, wäre das Licht direkt danach ausgegangen. Rechtsmittel könnte der Betreiber in diesem Fall sowohl gegen die Entscheidung, als auch gegen den Sofortvollzug einlegen. Sollten sie erfolgreich sein, müsste die Stadt in so einem Fall Schadenersatz leisten, denn sie hätte das Etablissement rechtswiedrig geschlossen.

    Anscheinend ist sich die Genehmigungsbehörde in den meisten Fällen alles andere als sicher, dass ihre Einschätzung Stand hält.


    Laut früherer Berichterstattung könnte wohl insbesondere die aus dem ProsSchG hergeleitete Herangehensweise einiger Bundesländer problematisch sein, eine Baugenehmigung bzw. baurechtliche Nutzungsgenehmigung als zwingende Voraussetzung für die Genehmigung einer Prostitutionsstätte anzugeben.

    Die meisten Betriebe haben keine solche, viele aus historischen Gründen. Als das Drei-Farbe-Haus gegründet wurde, wäre eine solche Genehmigung noch unter den Stratatbestand 'Förderung der Prostitution' gefallen.

    Auch danach war die gängige Auffassung, dass eine entsprechende Genehmigung nicht möglich sei, da die Prostitution sittenwidrig sei. Im Jahr 1985 wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sittenwidrigkeit, grob gesagt, nicht auf die Gesellschaftsmoral, sondern auf den Schutz der Werte des Grundgesetzes abzielt. Damit wäre es in der Praxis wahrscheinlich möglich gewesen, sich eine entsprechende Genehmigung zu erklagen. Tatsächlich weggefallen ist der Makel der Sittenwiedrigkeit aber erst endgültig mit dem Prostitutionsgesetz von 2001.

    Kurz gesagt, vor 1985 konnte man definitiv keine Nutzungsgenehmigung bekommen, dazwischen war es unklar, sicher war es erst 2001.

    Deshalb stellt sich die Frage nach Betrieben, die ursprünglich keine bekommen konnten und später aus Gründen des Bestandsschutzes keine mehr beantragen mussten. Diese Frage hat schon in früheren Jahren umfangreiche Rechtsstreitigkeiten ausgelöst, als Stuttgart versucht hat Bordelle übers Baurecht zu schließen.

    Nun wird, wie im Artikel geschrieben, für die Erlaubnis eine Bau-/Nutzungsgenehmigung gefordert. Die Idee dahinter war einfach: Wenn wir sie übers Baurecht nicht schließen können, dann öffnen wir uns damit eine Hintertür. Allerdings musste die Stadt hier schon ein Stück weit zurückziehen. Wer bis jetzt keine Bau-/Nutzungsgenehmigung hat, aber prinzipiell eine bekommen könnte, kann sie noch beantragen.

    Schwieriger wird es in Fällen, bei denen der Betrieb heute nicht mehr genehmigungsfähig ist, z.B. auf Grund des Bebauungsplans, es aber früher war. Das Baurecht sagt dann eventuell Bestandsschutz, aber die Prostitutionsgenehmigung wird nicht erteilt. Laut Presse sind schon entsprechende Fälle bei den Gerichten anhängig, eine Entscheidung lag aber wohl noch in keinem davon vor, als der Artikel raus kam.


    Es ist also durchaus möglich, dass einigen der von affenpinscher erwähnten Betriebe die Genehmigung nach ProstSchG verweigert wurde. Wenn kein Sofortvollzug angeordnet wurde, kommt die Schließung aber erst, wenn die entsprechende Entscheidung rechtskräftig ist.

    Nebenbei gesagt, geht es bei einer baurechtlichen Nutzungsgenehmigung kaum um Aspekte wie optisch ansprechend, abgewohnt oder ähnliches, sondern um Bebauungsplan, Fluchtwege und andere viel langweiligere, dafür aber objektive Dinge.
    Geändert von zwangslutscher (27.03.2019 um 00:50 Uhr)

  9. Folgender Benutzer sagt Danke zu zwangslutscher für den nützlichen Beitrag:


  10. #908
    Diesmal war der Mod schneller
    Registriert seit
    15.02.2019
    Beiträge
    142
    Danke
    35
    Erhielt 59 Danke für 39 Beiträge
    Hauptsach beim Eros 11a, einem der wenigen ordentlichen Puffs in Stuttgart, war ein Sofortvollzug ohne weiteres möglich. Da sieht man meines Erachtens ganz genau wie willkürlich vorgegangen wird. Dass Frauen, die man ja eigentlich schützen will, in versiffte Absteigen a la Madeleine, Uhu und co dadurch getrieben wurden, das ist den staatlichen Beschützern der Frauen entweder scheissegal oder geht nicht ins kleinkarierte Behördenköpfle.

  11. #909
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
    Registriert seit
    03.04.2011
    Ort
    vor den Toren Stuttgarts
    Beiträge
    2.857

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 178
    letzte 365 Tage: 12
    letzte 30 Tage: 1
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    26.246
    Erhielt 8.545 Danke für 2.037 Beiträge
    Blog-Einträge
    9
    Zitat Zitat von zwangslutscher Beitrag anzeigen
    Als das Drei-Farbe-Haus gegründet wurde, wäre eine solche Genehmigung noch unter den Stratatbestand 'Förderung der Prostitution' gefallen.
    Das stimmt so nicht, der alte Paragraph 180 StGB wurde bereits 1954 umgangen (Quelle):
    Der Paragraph 180 des Strafgesetzbuches muß nämlich beachtet werden. Aber seine Ziffer 3 weist den Weg, der begangen werden kann. Wenn Elena Bihler (Anmkerkung: alte Inhaberin des DFH) ihren Damen nur Wohnung gewährt und sie weder ausbeutet noch zur Berufsausübung anwirbt oder anhält, kann ihr nichts passieren, sofern diese Damen über 18 Jahre alt sind.
    Das DFH hat oder hatte eine offizielle Genehmigung, das war der Deal zwischen der Stadt Stuttgart und Elena Bihler. Der Architekt (das stand in einem anderen Zeitungsartikel, der leider nicht mehr verfügbar ist) hatte ursprünglich einen "Anbahnungsraum" ähnlich wie im Türmle oder im alten Maxim geplant, dieser wäre aber nach der damaligen Gesetzeslage illegal gewesen, daher wurde darauf verzichtet.

  12. Folgender Benutzer sagt Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  13. #910
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
    Registriert seit
    17.02.2003
    Ort
    Gelbien
    Beiträge
    2.789

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 248
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    827
    Erhielt 4.425 Danke für 1.477 Beiträge
    Zitat Zitat von affenpinscher Beitrag anzeigen
    Gut, ich habe mich auf Suttgart bezogen. Und Trier na ja. Kein Hahn kräht nach Trier. Ausser Guildo Horn und die Orthopädischen Strümpfe gibts da nix spannendes.
    Stuttgart als Maß der Dinge zu nehmen ist wirklich sehr mutig.
    Ausgerechnet Stuttgart tut sich mit der Erteilung von Genehmigungen sehr schwer. Andere Kommunen sind da deutlich weiter, da wurden schon Bordellgenehmigungen erteilt.


    Zitat Zitat von affenpinscher Beitrag anzeigen
    Hauptsach beim Eros 11a, einem der wenigen ordentlichen Puffs in Stuttgart, war ein Sofortvollzug ohne weiteres möglich. Da sieht man meines Erachtens ganz genau wie willkürlich vorgegangen wird. Dass Frauen, die man ja eigentlich schützen will, in versiffte Absteigen a la Madeleine, Uhu und co dadurch getrieben wurden, das ist den staatlichen Beschützern der Frauen entweder scheissegal oder geht nicht ins kleinkarierte Behördenköpfle.
    Was hat die Schließung des Eros11a mit dem neuen ProstSchG zu tun????

    Viel scheinst Du nicht rum zu kommen, wenn Du diesen Puff als einer der wenigen ordentlichen Puffs in Stuttgart bezeichnest.
    Es gibt viel schönere und edlere Puffs in Stuttgart. Nur scheinst Du sie nicht zu kennen.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  14. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  15. #911
    Diesmal war der Mod schneller
    Registriert seit
    15.02.2019
    Beiträge
    142
    Danke
    35
    Erhielt 59 Danke für 39 Beiträge
    Für Leonhardtsviertelverhätnisse war das 11 a schon wirklich luxuriös. Musst Du doch auch zugeben, oder?
    Ich war da gern. Dass Stuttgart nicht der Nabel der Welt ist, war sogar mir klar. Aber, ich hab gewusst, dass genau dieser Einwand von einem von Euch kommt. Und tata.....

  16. #912
    Senior Member
    Registriert seit
    22.06.2014
    Beiträge
    108

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 4
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    8
    Erhielt 172 Danke für 66 Beiträge
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht, der alte Paragraph 180 StGB wurde bereits 1954 umgangen (Quelle):


    Das DFH hat oder hatte eine offizielle Genehmigung, das war der Deal zwischen der Stadt Stuttgart und Elena Bihler. Der Architekt (das stand in einem anderen Zeitungsartikel, der leider nicht mehr verfügbar ist) hatte ursprünglich einen "Anbahnungsraum" ähnlich wie im Türmle oder im alten Maxim geplant, dieser wäre aber nach der damaligen Gesetzeslage illegal gewesen, daher wurde darauf verzichtet.
    Der Knackpunkt ist wohl die folgende Regelung (Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe, hiervon 2.3.3.2 Ergänzende Unterlagen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte)

    ... Für den Betrieb einer Prostitutionsstätte sind die folgenden Unterlagen ergänzend vorzulegen:

    - Baugenehmigung oder Nutzungsgenehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes einschließlich Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen hinsichtlich der tatsächlich für das Prostitutionsgewerbe genutzten Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls Abnahmebescheinigung
    -...
    Diese wird zumindet von Stuttgart dahingehend ausgelegt, dass Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung explizit für einen Prostitutionsbetrieb vorhanden sein muss. Genehmigungen für Zimmervermietungen, Massage- und Beherbergungsbetriebe werden nicht als solche anerkannt.

    Letzteres ist wohl auch beim Dreifarbenhaus so, das laut diverser Quellen (unter anderem STZ, Wikipedia) als Dirnenwohnheim genehmigt wurde. Auch deine Quelle spricht von einer Genehmigung als Hotel Garni.

    Solche und ähnliche Genehmigungen scheinen jetzt in vielen Fällen zum Pferdefuß für die Betreiber zu werden.

  17. Folgender Benutzer sagt Danke zu zwangslutscher für den nützlichen Beitrag:


  18. #913
    Senior Member Avatar von warbird157
    Registriert seit
    03.11.2016
    Beiträge
    1.036

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 48
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    882
    Erhielt 803 Danke für 377 Beiträge
    Zitat Zitat von Fotzenschmied Beitrag anzeigen
    Schade, wollte beide noch diese Woche blank besamen.
    Ist ne Straftat. War das jetzt ne Selbstanzeige? Kann nämlich JEDER öffentlich lesen. Auch in den Behörden.

  19. #914
    Senior Member
    Registriert seit
    21.01.2015
    Beiträge
    1.014

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 1
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    57
    Erhielt 526 Danke für 304 Beiträge
    Zitat Zitat von warbird157 Beitrag anzeigen
    Ist ne Straftat. War das jetzt ne Selbstanzeige? Kann nämlich JEDER öffentlich lesen. Auch in den Behörden.
    Wäre eine Straftat.
    Wenn einer hier schreibt was er gern täte oder getan hätte ist das noch lange keine Straftat.
    Und das darf auch jeder öffentlich lesen.
    Also dieses "nicht mehr neue" Gesetz scheint manchen so sehr zu Kopf zu steigen..... dass ihr euch nicht noch die Nudel amputieren lasst um ganz sicher zu gehen gesetzeskonform zu sein, ist alles.

  20. #915
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
    Registriert seit
    12.11.2007
    Ort
    Schwaben
    Beiträge
    9.222

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 126
    letzte 365 Tage: 9
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    15.170
    Erhielt 7.250 Danke für 3.785 Beiträge
    Zitat Zitat von warbird157 Beitrag anzeigen
    Ist ne Straftat.
    Ist es das? Welcher Paragraph aus dem Strafgesetzbuch trifft denn da zu?
    https://dejure.org/gesetze/StGB

    Ich bin immer noch kein Jurist, aber es hieß doch, kein Kondom zu benutzen im P6 sei eine "Ordnungswidrigkeit" - das ist etwas komplett anderes als eine "Straftat", oder?

  21. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  22. #916
    Senior Member Avatar von Nachtvogel1
    Registriert seit
    07.12.2009
    Beiträge
    1.059

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 81
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    928
    Erhielt 1.267 Danke für 489 Beiträge
    Zitat Zitat von warbird157 Beitrag anzeigen
    Ist ne Straftat....
    Ich sehe das etwas differenzierter.

    Weglassen des Kondomes in beiderseitigem Einverständnis sehe ich als Ordnungswidrigkeit,
    zumindest sind die Folgen überschaubar.

    Überreden, nötigen, Ausnutzung z.B. einer finanziellen Notlage des Sexpartners, oder gar heimliches Abziehen des Kondomes
    ist eine ganz andere Hausnummer. Das geht dann in Richtung Nötigung, Körperverletzung versuchter Körperverletzung,
    evtl. mit anschließenden Schadenersatzforderungen...

  23. #917
    Senior Member
    Registriert seit
    17.08.2008
    Beiträge
    735

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 19
    letzte 365 Tage: 1
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    584
    Erhielt 761 Danke für 325 Beiträge

    Runder Tisch Prostitution (Baden-Württemberg)

    Gestern fand die konstituierende Sitzung des Runden Tischs Prostitution sowie daran anschließend ein Fachtag statt.

    Dieser Runde Tisch war schon 2016 im baden-württembergischen Koalitionsvertrag vereinbart worden. (Das wurde im StZ-Bericht vom 12.10. nicht erwähnt.)

    Es geht um die Umsetzung des ProstSchG, nicht um die Diskussion über ein Verbot, zu dem die verschiedenen Beteiligten unterschiedliche Ansichten haben. Laut Sozialminister Lucha herrscht aber ein respektvoller Umgang miteinander.

    Offenbar kamen sehr viele Aspekte zur Sprache. Jeder Bericht, den man im WWW finden kann, enthält wieder etwas andere.

    U. a. wird beobachtet, dass z. T. ein Abwandern in die Illegalität stattfindet.

    https://sozialministerium.baden-wuer...-wuerttemberg/
    https://www.aerzteblatt.de/nachricht...n-Wuerttemberg
    https://www.morgenweb.de/mannheimer-...d,1566655.html
    (Es gibt noch viele weitere.)

  24. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu FrancisFukuyama für den nützlichen Beitrag:


  25. #918
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
    Registriert seit
    08.10.2003
    Ort
    Nix mehr Grenzland, nun benachbartes Ausland
    Beiträge
    9.038

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 103
    letzte 365 Tage: 9
    letzte 30 Tage: 2
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    3.911
    Erhielt 4.837 Danke für 2.693 Beiträge

    Ja da diskutierten die ...

    .... Experten/innen über das PRostAchG und die Folgen. Es sollte ja zum Schutz der Damen (und auch Herren) die ihren Lebensunterhalt mittels Prostitution verdienen, aber scheint die Wirkung verfehlt zu haben. So wurde in den Landesnachrichten darüber berichtet.

    Auch über die Anzahl von gewerblichen Damen in Stuttgart und Umgebung wurde berichtet, wobei die Zahl schon seeeehr hoch gegriffen wurde.

  26. #919
    Senior Member
    Registriert seit
    17.08.2008
    Beiträge
    735

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 19
    letzte 365 Tage: 1
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    584
    Erhielt 761 Danke für 325 Beiträge
    Die StZ zitierte dieser Tage Maria Kaiser, ehrenamtliche Helferin des Prostitutiertencafés La Strada, bezüglich der Regelung des ProstSchG, dass die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sein dürfen:

    "'Meine Mädels müssen immer noch mehr anschaffen', sagt sie, 'weil sie nach dem neuen Gesetz eine neue Bleibe brauchen und die Doppelmiete kaum bezahlen können.'"

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...6cc0a57b5.html
    (da geht es ansonsten um die Bar "Rocco" in den Räumlichkeiten der früheren "Bier-Bar")

    Das ist nun keine große Überraschung, aber die relativ drastische Formulierung der Frau Kaiser scheint mir doch bemerkenswert.

  27. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu FrancisFukuyama für den nützlichen Beitrag:


  28. #920
    Turmwächter und
    Biograf von Nicu
    Avatar von Searching Heart
    Registriert seit
    31.10.2005
    Beiträge
    8.428

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 105
    letzte 365 Tage: 0
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    4.233
    Erhielt 10.262 Danke für 4.033 Beiträge
    Zitat Zitat von FrancisFukuyama Beitrag anzeigen
    ... "'Meine Mädels müssen immer noch mehr anschaffen', sagt sie, 'weil sie nach dem neuen Gesetz eine neue Bleibe brauchen und die Doppelmiete kaum bezahlen können.'" ...
    So ist das halt, wenn man meint, es gut zu meinen, und die, um die es geht, nicht mal angehört hat.

    Die Ignoranz der Obrigkeit. Und das Ergebnis geht dann an den Bedürfnissen vorbei. Das Arbeitsergebnis somit ungenügend. Versagt. Aber sicher noch ignorant.

  29. #921
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
    Gras-Daggl des Jahres 2009
    Avatar von winterwertel
    Registriert seit
    12.02.2003
    Ort
    Kraichgau
    Beiträge
    20.839

    Berichte in der Verlosung
    Davon in der Verlosung:
    Insgesamt: 382
    letzte 365 Tage: 21
    letzte 30 Tage: 0
    letzte 7 Tage: 0
    Danke
    4.404
    Erhielt 9.633 Danke für 5.266 Beiträge
    Zitat Zitat von FrancisFukuyama Beitrag anzeigen
    dass die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sein dürfen:
    Das hätte mich früher auch hart getroffen, als ich regelmäßig im Puff übernachtete!

    Gut meist nicht alleine so dass es Räume für sexuelle Dienstleistungen waren ..... aber oftmals haben wir uns nach dem Stelldichein auch nur zum schlafen in getrennte Zimmer verzogen!
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  30. #922
    gesperrt
    Registriert seit
    20.09.2017
    Beiträge
    704
    Danke
    1.615
    Erhielt 827 Danke für 311 Beiträge
    Blog-Einträge
    40
    Meine hochverehrten Forenkollegen

    Bei mir ist eine Frage aufgetaucht bezüglich des Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen, auf das ich hier bisher keine konkrete Antwort gefunden habe. Vielleicht habe ich auch nach den falschen Begriffen gesucht, auf jeden Fall möchte ich sie hier nochmal stellen.

    Ich habe in Folge einer Diskussion (Preistreiberei) mit einer Prostituierten nochmal im Gesetzestext nachgelesen und festgestellt, daß dort ausdrücklich steht:
    § 32 Kondompflicht; Werbeverbot

    (1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
    Auch an anderen Stellen im Gesetz wird sich ausdrücklich auf Geschlechtsverkehr bezogen. Es gilt jedoch in Foren ständig die Devise, daß dies auch Anal- und Oralverkehr und im Grunde jede andere sexuelle Dienstleistung einbezieht. Nun lautet meine Frage ob es einen fachlichen Kommentar, oder ein Musterurteil oder etwas entsprechendes gibt in dem diese Gleichsetzung steht. Oder worauf beruht diese Annahme? Ich möchte das gerne in einem amtlichen Kommentar nachlesen.

    vielen Dank im Vorraus
    Harthaus-Neff

  31. #923
    gesperrt
    Registriert seit
    11.10.2016
    Ort
    Grossraum Stgt
    Beiträge
    2.420
    Danke
    2.515
    Erhielt 1.174 Danke für 659 Beiträge

    .....würde das gerne nachlesen !

    Da hast du einen Wunsch, den ich auch schon verspürt habe. In meiner Suche nach gesellschaftliochen Normen... bla bla. Soweit ich weiss, ist der GV juristisch definiert, nicht jedoch die analen Verkehre und Fellatio / Cunnilingus. Und ich glaube, die zuständigen Juristen finden die (Grundsatz-) Diskussion darüber ziemlich grauenhaft und würden sie lieber von den Philosophen, Psychologen, Biologen, Medizinersn oder auch jeweils -Innen beantwortet haben (meine Meinung ist übrigens, dass wirklich wichtige Aussagen über diese "einfachen Praktiken" nur von guten Romanautoren erschöpfend getroffen und ganzheitlich behandelt worden sind ! ja, so ist`s oder sollte es sein).

    Im Klartext und für uns Praktiker bedeutet das u.U. dass man diese Praktiken ohne Kondom vollziehen könnte, sowohl das Ficken eines weiblichen Arsches sowie das umfassendste Französisch, was es gibt. Jeder weiss, dass man das nicht einfordern kann und darf (wg. Nötigung; bittschön, ich bin kein Jurist), aber ein Gerichtsurteil, zu dem es nur in sieben kalten Wintern überhaopt käme, auf wackligen Füssen stünde.

    ABER: medizinisch ist das männlich- weibliche Arschficken trotzdem nur mit Conti eine saubere Sache, wobei beide- Ficker und Gefickte- sich keine grossen Gedanken machen müssten. Und zum Lecken sind viele Posts gemacht worden wg. "Restrisiko" HIV und Herpes simplex (wenn man sich interessiert, sucht man diese !):

    Und die Juristen sagen dann in diesen Fällen: ja da brauchen wir einen medizinischen Gutachter.

    (es sollte doch hier im Forum ein Jurist mitlesen, der mal Klartext sprechen könnte, nur: Juristen wollen von allen anderen Menschen auf bestimmte Sachverhalte einfach nicht festgelegt werden. Was manchmal anscheinend auch offensichtlich oder weniger deutlich kaum geht). Deshalb machen sie sowas nicht mit. Punkt. Aus. Fertig.

    Juristen schweben auf einer Linie oberhalb des Horizontes, darüber ist nurmehr der liebe Gott alleine (der diese irdischen Scherereien auch nicht am Hals haben will...)

    Besser konnte ich`s nicht.
    Geändert von Fricco (18.02.2020 um 03:49 Uhr)

  32. #924
    Webmaster Avatar von Joker
    Registriert seit
    12.08.2002
    Ort
    Schwabenländle
    Beiträge
    5.805
    Danke
    1.057
    Erhielt 7.688 Danke für 2.330 Beiträge
    Hier ist es auf Seite 675 nachzulesen:
    4 Verbote und Bußgeldvorschliften
    4.1 Kondompflicht und Werbeverbot
    4.1.1 Kondompflicht, § 32 Absatz 1 ProstSchG
    (1) Beim Vollzug des Geschlechtsverkehrs besteht
    für Kundinnen und Kunden von Prostituierten sowie
    für Prostituierte nach § 32 Absatz 1 ProstSchG eine
    Kondompflicht. Unter Geschlechtsverkehr fallen
    neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
    Die bloße Handmassage zählt
    hierzu nicht und fällt demnach auch nicht unter den
    Anwendungsbereich des § 32 Absatz 1 ProstSchG.
    Joker

  33. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  34. #925
    gesperrt
    Registriert seit
    03.10.2013
    Beiträge
    743
    Danke
    107
    Erhielt 413 Danke für 224 Beiträge
    Blog-Einträge
    1
    @Joker:
    Hast Du auch Quellenangabe zum Thema, an welchen Orten Prostitutionsgewerbe besuchbar/besuchend und unter welchen Bedingungen ausgeübt werden darf?
    Früher war das durch die SperrbezirksVO der Gemeinden geregelt, so viel mir bekannt ist, unterliegt das jetzt der jeweiligen GewO - die im ProstSchG irgendwie als Anhang erwähnt wird.
    Irgendwo habe ich gleich nach Inkrafttreten des ProstSchG diese Info bekommen (Gesetzesentwurf? Hurenverband?) - dann frage ich doch mal hier jemanden, der sich damit auskennt?

  35. BW7 Portal

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •