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Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #26
    Der im Wald mit der Parkuhr redet
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    Zitat Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
    Die zahlen je nach Location Aufpreis für FO. Zwar nicht überall, aber das liegt vermutlich an der Konkurrenz ausserhalb Bayerns. Wenn FO überall verboten ist wird es nicht lange dauern bis es überall Aufpreis kostet. Kriegen wirsts aber schon weiterhin.
    Das muss man mich sich erst mal machen lassen..als Kunde.....die Mädels werden schon schauen das sie gebucht werden...

    Zitat Zitat von Hacki2 Beitrag anzeigen
    Das muss man erst einmal beweisen können, ich sehe da Probleme!

    Grüßle Hacki
    Eben, von wem soll die Anzeige kommen, macht Euch doch nicht ins Hemd.. wie so oft ein dummes Gesetzt das man nicht kontrollieren kann.

    Der Service wir unter 2 Personen abgesprochen, zwischen SDL und Kunde.
    Und sonst ist niemand dabei, die Mädels wollen Geld verdienen und werden so als Beispiel wenn der Kunde das Wünscht ( ich persönlich bin nicht gemeint) doch nicht auf lockere 50€ für ein Schuss in den Mund verzichten...

  2. #27
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    Geändert von Charly54 (08.07.2016 um 13:57 Uhr) Grund: Fehler meinerseits

  3. #28
    Bekenntnisgrieche, Rundbettverweigerer und zuverlässiger Pausenclown Avatar von Anubis
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    Zitat Zitat von karnak Beitrag anzeigen
    Das muss man mich sich erst mal machen lassen..als Kunde.....die Mädels werden schon schauen das sie gebucht werden...
    Dann geh halt mal in einen der FKK-Clubs in München und erklär denen dass du keinen Aufpreis zahlst. Darfst hier berichten wie das gelaufen ist.

  4. #29
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    Zitat Zitat von Tax Beitrag anzeigen
    Eine interessante Frage wäre auch. Wir die Kondompflicht dann eigentlich auch die Pornoindustrie in Deutschland betreffen? In Frankreich dürfen inzwischen Pornos ja auch nur noch mit Kondom produziert werden.

    was denkt ihr?

    Könnte gut sein. Das Gesetz legt in § 2 fest:

    (1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

    (2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
    Nun weiß ich nicht, wie die folgende Einschränkung zu werten ist:

    Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist
    Aber ein Geschlechtsakt im Porno dürfte die Bedingungen für Prostitution auf jeden Fall erfüllen. Die Schauspieler werden bezahlt oder bekommen anderweitige Gegenleistungen, also Entgelt. Merksatz hier: Entgelt ist nicht zwingend Entgeld. Auch andere geldwerte Vorteile (Gratis-Downloads...) zählen dazu.

    Da der ausschließlich darstellerische Charakter damit verknüpft ist, dass keine weitere Person sexuell aktiv einbezogen ist, zieht dieses Argument nicht. Bei einem Geschlechtsakt sind immer (mindestens) zwei Personen beteiligt.

    Das bringt eine ganze Reihe von Konsequenzen. Die Darsteller sind automatisch Prostituierte und müssen sich deshalb registrieren und beraten lassen. Das Studio wird nach (4) im selben Paragraph zur Prostitutionsstätte und der Studiobetreiber betreibt nach (3) ein Prostitutionsgewerbe, wofür er ebenfalls eine Erlaubnis braucht.

    Die Kondompflicht und die Regelungen zu Notrufeinrichtungen etc. greifen dann selbstverständlich auch.

  5. #30
    Turmwächter und
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    Ich würde da sogar noch weiter gehen :

    Als Entgelt kann man auch geldwerte Leistungen bezeichnen, wie sie von Männern in der Regel an ihren Partnerinnen und Ehefrauen erbracht werden. Insofern sind das auch alles Prostituierte, die eigene Wohnung ein Puff, und es muß auch dort alles schön mit Gummi gemacht werden.

    Bleibt nur zu hoffen, daß sich die meisten nicht daran halten werden, sonst gibt's bald keine Kinderlein mehr.
    Geändert von Searching Heart (08.07.2016 um 15:23 Uhr)

  6. Folgender Benutzer sagt Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


  7. #31
    Bekenntnisgrieche, Rundbettverweigerer und zuverlässiger Pausenclown Avatar von Anubis
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Ich würde da sogar noch weiter gehen :

    Als Entgelt kann man auch geldwerte Leistungen bezeichnen, wie sie von Männern in der Regel an ihren Partnerinnen und Ehefrauen erbracht werden. Insofern sind das auch alles Prostituierte, die eigene Wohnung ein Puff, und es muß auch dort alles schön mit Gummi gemacht werden.
    Normal hängt das Entgelt für die Ehefrau nicht davon ab wie oft gevögelt wird. D.h. das ist eine Flatrate. Und die ist künftig verboten. Jetzt frag ich mich auch wie das juristisch sauber getrennt wird...

  8. #32
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    Stimmt, wenn bei einem Paar nicht beide exakt gleich viel zum Haushalt beitragen, könnte das ein Problem werden...

    Bei so weitreichenden Formulierungen lassen sich beliebig weitere Beispiele konstruieren.

    Eine Frau und ein Mann, beide auf Geschäftsreise, kommen in einer Kneipe in Kontakt. Er zahlt die Rechnung und es ist schon zu dem Zeitpunkt klar, dass die beiden zusammen im Hotelbett landen. Muss sie als Prostituierte gemeldet sein und das Hotel als Prostitutionsstätte?

    Etwas ernster, weil in den Moralvorstellungen näher an der Situation ist folgendes Beispiel. Zwei haben im Swingerclub Geschlechtsverkehr. Weil es so schön war, lädt sie ihn danach noch auf einen Sekt ein und bezahlt diesen auch. Müsste er jetzt als Prostituierter angemeldet sein?

    Eine solche Situation könnte sogar inszeniert werden, um dann bei einem Swingerclub das volle Programm an Voraussetzungen für eine Prostitutionsstätte zu verlangen inklusive aller Dokumentationspflichten. Im Endeffekt könnte man so indirekt eine Betriebsschließung erreichen. Wer geht schon in einen Club, bei dem der Betreiber sicherheitshalber bei jedem Besucher die Meldung als Prostituierte(r) überprüft und dokumentiert?

    Ob das Schwarmalerei ist oder ob das eine oder andere eintritt, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen.
    Geändert von zwangslutscher (08.07.2016 um 17:25 Uhr)

  9. #33
    Senior Member Avatar von heinzer
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    Zitat Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
    Die zahlen je nach Location Aufpreis für FO. Zwar nicht überall, aber das liegt vermutlich an der Konkurrenz ausserhalb Bayerns. Wenn FO überall verboten ist wird es nicht lange dauern bis es überall Aufpreis kostet. Kriegen wirsts aber schon weiterhin.
    Ist das wirklich so einfach in Bayern?
    Mit Aufpreis hätte ich kein Problem (FT sowieso), wird halt grade in TWs ein wenig schwierig, rauszufinden wer den entsprechenden Service überhaupt anbietet.
    Geändert von heinzer (08.07.2016 um 17:48 Uhr)

  10. #34
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
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    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von heinzer Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so einfach in Bayern?
    Mit Aufpreis hätte ich kein Problem (FT sowieso), wird halt grade in TWs ein wenig schwierig, rauszufinden wer den entsprechenden Service überhaupt anbietet.
    Gut daß mit FT wie auch FO worschd is .....
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  11. #35
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    Zitat Zitat von winterwertel Beitrag anzeigen
    Gut daß mit FT wie auch FO worschd is .....
    Für mich isses des wichtigste überhaupt. Naja, ein Jahr hab ich ja noch.

  12. #36
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    Zitat Zitat von Tax Beitrag anzeigen
    Na ja, z.B. gab es frühr in Bayern vor der Kondompflicht auch bekannte AO Gangbangproduktionen, wo man sich als Amateurdarsteller zum vollsauen der Girls anmelden konnte. Nach der Kondompflicht sind die dann glaub in andere Bundesländer umgezogen. Und wie gesagt in Frankreich ist das ja auch schon so.
    John Thompson hat seine GGG Filme früher in München gedreht. Seit der Gummipflicht in Bayern nun Bremen oder Berlin.

  13. #37
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
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    Avatar von winterwertel
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    ............................
    Geändert von winterwertel (08.07.2016 um 19:51 Uhr) Grund: nachträglich verstanden
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  14. #38
    Fummelbrett
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    Was gehört wo und weshalb dort hin ?

    Hat sich der SH schon zu Wort gemeldet ? Er war ja immer gegen ein Verbot von GVO.
    Nun, jetzt haben sie GVO verboten, was ja klar war. Und nun ist er selbst betroffen. Darf keiner mehr seine Wichse in die Muschi spritzen (damit eine SDL schwanger werden kann) und dabei vielleicht denken "Treib doch ab du Sau !"
    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Hat sich der Fummelbrett eigentlich schon zu Wort gemeldet ? Er war ja immer für ein Verbot von GVO und AVO.
    Nun, jetzt haben die gleich FO und FT mit verboten, was ja klar war. Und nun ist er selbst betroffen. Darf keiner mehr seine Wichse in den Mund spritzen (wo die ja nicht hin gehört ) und dabei vielleicht denken, "Schluck du Sau !".

  15. #39
    Fummelbrett
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    Das Gesetz ist ja keine Überraschung, weil die Groko dies im Koalitionsvertrag vereinbart hatte
    und der Wille da war das ganze vor der nächsten Bundestagswahl (Sept. 2017) in Kraft treten zu lassen.

    Es gab auch keinerlei Änderung zum letzten Entwurf im Bundestag.
    Aber das Gesetz soll ja in wenigen Jahren überprüft und bei Bedarf angepasst werden
    und nicht wie das von 2002 ohne jegliche Änderung bleiben.

    Mich persönlich juckt auch das Verbot von FO/FT nicht (auch wenn der ein oder andere hier das befürchtet )
    Für mich macht es keinen Unterschied ob mit oder ohne Kondom geblasen wird.
    Mit Kondom im Mund abspritzen (FT safe) macht auch keinen Unterschied zum FT
    und hab ich auch schon öfters gemacht (und sogar Berichtet).
    http://www.bw7.com/forum/showthread....l=1#post540354
    http://www.bw7.com/forum/showthread....-%28D%29-EC-LB

    Mit den Folgen des Gesetzes hat sich ja noch keiner so recht beschäftigt,
    da man ja immer von vielen Änderungen ausging.
    Nun hat man ja aber ein Jahr Zeit sich die Folgen auszumalen.

    Wer die "Verlierer" sein könnten ist schwer abzuschätzen.
    Die Zwei Hauptpunkte Anmeldepflicht für SDLs und Erlaubnispflicht für Bordelle werden aber einen Grundlegenden Wandel bringen.

  16. #40
    nicht-mehr-ganz-Freshman
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    Avatar von Albert aus Berlin
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    Wer zahlt die 50000€ wenn der Pariser platzt? Der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung oder der Anwender?


    Albert
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  17. #41
    Senior Member Avatar von scharferalex
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    Zitat Zitat von Albert aus Berlin Beitrag anzeigen
    Wer zahlt die 50000€ wenn der Pariser platzt? Der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung oder der Anwender?
    Hier kann der abgehalfterte ADAC endlich mal wieder punkten:

    Reden ist Schweigen, Silber ist Gold.

  18. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu scharferalex für den nützlichen Beitrag:


  19. #42
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von scharferalex Beitrag anzeigen
    Hier kann der abgehalfterte ADAC endlich mal wieder punkten:

    Muss jetzt jeder Freier eine Verkehrs-Haftpflichtversicherung abschliessen ?

  20. #43
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    Muss jetzt jeder Freier eine Verkehrs-Haftpflichtversicherung abschliessen ?
    Und jeder Freiberufler der in Pornos mitspielt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

    Geändert von Albert aus Berlin (08.07.2016 um 21:58 Uhr) Grund: Fragen über Fragen
    Albert
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  21. #44
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Albert aus Berlin Beitrag anzeigen
    Wer zahlt die 50000€ wenn der Pariser platzt?
    Vielleicht solltet ihr mal das Gesetz durchlesen, dann beantwortet sich die Frage vielleicht von selbst
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf
    Seite 25 § 32
    und
    Seite 93 auch § 32
    Erklärend auch Seite 95 § 33 zu Nummer 3

  22. #45
    Senior Member Avatar von Mounty
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Vielleicht solltet ihr mal das Gesetz durchlesen, dann beantwortet sich die Frage vielleicht von selbst
    Welches Gesetz, Herr Akkurateur? Dein Link verweist auf einen Entwurf vom 25.05.2016. Du wirst dich schon gedulden müssen, bis das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht ist ...
    Ahoirn, Euer Mounty.

    The Mounties always get their (wo)man!

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu Mounty für den nützlichen Beitrag:


  24. #46
    nicht-mehr-ganz-Freshman
    Vollernter im Pfälzer Wald
    Avatar von Albert aus Berlin
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    Ja und davon wer nun bei einem gerissenen Kondom haftet steht nicht mal im Entwurf etwas.
    Albert
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  25. #47
    Turmwächter und
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    ... Du wirst dich schon gedulden müssen, bis das Gesetz im Gesetzblatt veröffentlicht ist ...
    Ein Gesetz ist ja das eine. Viel interessanter und letztendlich auch maßgebend, werden die Anweisungen an die Behörden sein, wie das Gesetzt auszulegen und anzuwenden ist. In diesen, noch detaillierteren Dokumenten, wird dann die eigentliche Musik spielen.

    Und noch eine Frage zur Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten :
    Soll das auch den Bestand betreffen, oder nur neu hinzukommende Locations ?

  26. #48
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Und noch eine Frage zur Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten :
    Soll das auch den Bestand betreffen, oder nur neu hinzukommende Locations ?
    Siehe Seite 2
    Kernelement ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Die Erteilung der Erlaubnis ist an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit des Betreibers gekoppelt.
    Siehe Seite 60
    Zu Absatz 4
    Der Begriff der Prostitutionsstätte setzt voraus, dass es sich um eine ortsfeste Anlage handelt, die dauerhaft zur
    Prostitutionsausübung genutzt wird und im weitesten Sinne einen baulichen Bezug aufweist. Erfasst werden da-
    nach jedenfalls alle bisher üblicherweise
    als Bordelle, bordellartige Einrichtungen, Wohnungsbordelle, Termin-
    wohnungen, Modellwohnungen etc. qualifizierte, gewerbsmäßig betriebene Betriebsstätten.
    Sozusagen eine Beweisumkehr.
    Nicht mehr der "Staat" muss vor Gericht nachweisen das das Bordell/der Betreiber unzulässig ist,
    sondern das Bordell/Betreiber muss (vorher) eine Erlaubnis beantragen.
    Ohne Erlaubnis kein Betrieb.
    Sicherlich kann eine Erlaubnis dann nicht ohne Begründung verweigert werden bzw. vor Gericht eingeklagt werden.
    Nur kann der Klageweg ja (wie die Stadt Stuttgart weiß) sehr sehr lange werden.

  27. Folgender Benutzer sagt Danke zu Fummelbrett für den nützlichen Beitrag:


  28. #49
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    Wahrscheinlich werden es jetzt MassagesSalons geben das wird unkomplizierter sein beim Anmelden. Was dann hinter den Türen vereinbart wird ist wieder was anderes.

    Wer ohen will muss sicher tiefer in die Tasche greifen..außer du hast dein Stammädel

    Einen Code gab es schon on Bayern...unter uns und den Mädel wird sich ein neuer finden...Gelöst wurde mit dem Gesetz gar nichts außer das es für uns spürbar mehr kosten wird.

    Das Risiko GB zu veranstalten wird größer also wird das nicht nur teuer sondern auch ein Insider Treff. Vielleicht auch mehr kleinere Veranstaltungen anstatt die Großen GB. Das muss nicht schlechter sein...die kleinen Runden sind mir eh lieber.

    Wurde bei den FKK schon mit Kondompflicht reagiert?

    In einigen Häuser in KA haben sie ja schon FO auf der HP gestrichen siehe Laura Girls...

    Vielleicht ist es besser in Zukunft unsere Beiträge ohne FO zu beschreiben und lieber per Pin nachzufragen..
    Noch geht was...

  29. Folgender Benutzer sagt Danke zu sieben für den nützlichen Beitrag:


  30. #50
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    Pin

    PIN ist keine so gute Idee.
    Ist an sich schon ne Frechheit, um nix anderes zu sagen von Staat in die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen einzugreifen.
    Aber schaut mal auf euren Ausweis, da steht wortwörtlich
    PERSONALausweis... Wir sind das Personal und sind beschäftigt bei der DEUTSCHLAND GmbH.

    Und wenn die Chefs was sagen, ob richtig oder falsch das spielt keine Rolle müssen wir das PERSONAL folge leisten.

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