Gegendarstellung zu den Aussagen des Administrators “Joker”
Zu den jüngsten Äußerungen des Administrators “Joker” möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Klartextname im ursprünglichen Thema:
Es ist falsch zu behaupten, dass keine Namen veröffentlicht wurden, die nicht öffentlich zugänglich waren. Bereits im ursprünglichen Beitrag wurde ein Klartextname genannt, der nirgendwo ersichtlich war. Der Administrator wurde von mir direkt aufgefordert, diesen Namen unverzüglich zu löschen. Dieser Löschaufforderung wurde fahrlässig nicht nachgekommen.
2. Informationsübermittlung:
Ihre Aussage, keine detaillierten Informationen erhalten zu haben, ist erstaunlich, da Sie gleichzeitig Ihrem Provider auf meine Stellungnahmen geantwortet haben. Seit drei Monaten ist das Beschwerdeverfahren offen, und es liegt keinerlei Reaktion Ihrerseits vor. Mittlerweile hat Ihr Provider die Beschwerde sogar an die nächsthöhere Instanz übergeben.
Darüber hinaus wurde in meinem Verfahren explizit gefordert, dass Sie Beweise für Ihre Behauptungen vorlegen:
Welche konkreten Nachweise gibt es dafür, dass meine Agentur eine Geschäftsbeziehung zu “Riva Escort” oder einer anderen Agentur unterhält?
Wo sind Ihr Name und Ihre Anschrift, um eine behördliche Zustellung sicherzustellen?
Wo ist der Nachweis darüber das Sie trotz nachweislicher Löschaufforderung, Bilder, Links Informationen verwenden dürfen? Auch wenn diese frei vorhanden sind erfordern diese dennoch eine Erlaubnispflicht und unterliegen bei Aufforderung der Löschpflicht.
Warum wurde Ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen?
Inwiefern haben Sie als Administrator zur Hetzjagd gegen meine Agentur beigetragen?
3. Verletzung der Prüfungspflicht:
Allein meine Stellungnahmen in den vergangenen Beiträgen hätten rechtlich eine Prüfungspflicht Ihrerseits auslösen müssen. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, meinen Darstellungen nachzugehen und von den Usern, Moderatoren und Administratoren Beweise für ihre Aussagen einzufordern. Haben Sie diese Prüfung durchgeführt? Nein! Stattdessen wurde die Hetzjagd gegen meine Agentur, die seit Beginn von Ihnen unterstützt wird, ungehindert fortgesetzt.
Ebenfalls sind Sie meiner Aufforderung, sämtliche Links zu meiner Agentur vollständig aus Ihrem Forum zu entfernen, nicht nachgekommen. Dies zeigt deutlich, dass es Ihnen zu keiner Zeit daran gelegen war, eine Schlichtung herbeizuführen. Im Gegenteil: Sie haben als Administrator grundlegende Rechte und Pflichten missachtet und damit gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
Diese fortgesetzten Verletzungen Ihrer rechtlichen Pflichten sind nicht hinnehmbar. Ich fordere Sie erneut nachdrücklich auf, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und die Hetze gegen meine Agentur zu beenden. Sollte dies nicht geschehen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hier das Beschwerdeverfahren vom 31.08.2024, dass dem Betreiber des Forums nachweislich eröffnet wurde:
Hinweis: Die Links in diesem nachfolgenden Beschwerdeverfahren wurden unkenntlich gemacht. Dem Administrator und Betreiber der Webseite von BW7 wurden diese aber im laufenden Beschwerdeverfahren übergeben. Insgesamt wurden dem Betreiber und Administrator insgesamt zwölf Links dargelegt in denen es zu eindeutigen Rechtsverstößen kam.
Sehr geehrte Damen und Herren
mit diesem Schreiben eröffne ich das Beschwerdeverfahren für die folgende, von Ihnen registrierte Domain:
Domänenname:bw7.com
Registry Domain ID: 22671503_DOMAIN_COM-VRSN
Registrierstelle WHOIS Server: whois.rrpproxy.net
Registrierstelle:Key-Systems GmbH
RegistrierstelleIANA ID: 269
Sachverhalt der Beschwerdeführer
Bereits am 28.08 und 30.08.2024 teilte ich dem Betreiber der o.g. Domain schriftlich mit, dass in einem Forenbeitrag diverse Rechtsverletzungen gegen mich und mein Unternehmen vorliegen.
Ebenfalls am 30. August 2024 habe ich den Betreiber und Inhaber der o.g. Domain angeschrieben und ihm eine Frist gesetzt, den von mir genannten Beitrag von seinem Portal zu entfernen. Der Betreiber und Inhaber der o.g. Domain hat auf meine Fristsetzung und den Hinweis auf den bestehenden Löschungsanspruch nicht reagiert.
Die Rechtslage ist in diesem Zusammenhang eindeutig. Um gegen den Forenbetreiber vorgehen zu können, muss dieser zunächst über die Rechtsverletzung informiert werden. Dies ist bereits mehrfach geschehen. Ignoriert er den rechtswidrigen Beitrag dennoch, haftet der Betreiber so, als wäre die betreffende Äußerung seine eigene. Insbesondere dann, wenn es sich um einen beleidigenden, verleumderischen, diffamierenden oder geschäftsschädigenden Beitrag handelt, muss der Domainbetreiber den Beitrag mit der unwahren Tatsachenbehauptung unverzüglich entfernen.
Durch das Bekanntwerden der unwahren Tatsachenbehauptung in diesem Beitrag und das Unterlassen des gesetzlichen Anspruchs auf Löschung gemäß § 823 BGB aus unerlaubter Handlung wurde die rechtswidrige Handlung durch den Betreiber und Inhaber der oben genannten Domain unterstützt. Ebenso hat der Betreiber und Inhaber der o.g. Domain durch die Bekanntgabe der unwahren Tatsachenbehauptungen seine Prüfungs- und Kontrollpflicht vernachlässigt.
Die Prüf- und Löschpflicht des Plattformbetreibers kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben, u.a. aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Persönlichkeitsrecht sowie aus straf- und zivilrechtlichen Vorschriften.
2 Abs. 3 NetzDG
Rechtswidrige Inhalte im Sinne dieses Gesetzes sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die die Straftatbestände der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 189, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuches erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
Der Straftatbestand ist der Teil einer Rechtsnorm, der die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Straftat definiert. Er umfasst alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung als strafbar gilt.
Im vorliegenden Fall wurden u.a. folgende Paragraphen als erfüllt angesehen:
185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung), Urheberrecht und Geschäftsschädigung, und zwar vorsätzlich und in mehrfacher Weise.
Der Betreiber selbst hat in seinem Beitrag mit seinem Zweitprofil ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwendet, das er ohne meine schriftliche Zustimmung nicht verwenden durfte. Auch diese Urheberrechtsverletzung wurde dem Betreiber sofort nach Bekanntwerden schriftlich gemeldet. Auch hier versäumte es der Betreiber und Inhaber der o.g. Domain, das urheberrechtlich geschützte Bild zu entfernen.
Wenn ein Forum bzw. Netzwerk trotz ausreichender Information nicht angemessen reagiert hat, besteht die Möglichkeit, gegen das Forum bzw. Netzwerk selbst auf Grundlage der Störerhaftung vorzugehen. Die Störerhaftung ermöglicht es, jemanden haftbar zu machen, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, vorsätzlich und adäquat zur Rechtsverletzung beigetragen hat. Die Geschädigten haben dann Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung gegen die Plattform.
Meinem Beschwerdeleitfaden ist das Schreiben mit Fristsetzung an den Betreiber und Inhaber der o.g. Domain beigefügt.
Weiterhin möchte ich Sie auf Ihre AGBs hinweisen. Punkt 4 Absatz 6:
Der Kunde verpflichtet sich, beim Anbieten von pornografischen und/oder erotischen Inhalten sowie von Diensten mit Gewinnerzielungsabsicht, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) beinhalten, die gesetzlichen Bestimmungen und die Richtlinien von jugendschutz.net einzuhalten.
Der Kunde/Betreiber der o.g. Domain erzielt tatsächlich einen Gewinn, da die Werbung auf seinem o.g. Portal kostenpflichtig ist. Die o.g. Domain verfügt auch nicht über den o.g. Jugendschutz und kann diesen daher nicht einhalten.
In dem o.g. Blogbeitrag wird von verschiedenen Nutzern und Moderatoren sowie dem Betreiber und Inhaber der o.g. Domain selbst behauptet, dass meine Agentur/mein Unternehmen (Carolin Escort) mit den Agenturen Riva Escort und/oder E&E verbunden sei. Allein diese Darstellung und Falschdarstellung ist geschäftsschädigend und diese Falschdarstellung stellt auch eine üble Nachrede/Verleumdung dar.
Im Artikel selbst wurde die Veröffentlichung mit einer Falschdarstellung begonnen, was ebenfalls eine Verleumdung darstellt.
Link 1
Der Betreiber und Inhaber der o.g. Domain ist darüber bereits informiert worden. Meine ausführliche Stellungnahme zur Verleumdung finden Sie unter
Link 2
Der Sachverhalt ist in dem gesamten Thread vollständig erfüllt worden.
Das urheberrechtlich geschützte Bild wurde soeben (30.8.2024) durch meinen Administrator auf meiner Webseite entfernt. Dieses Bild befand sich unter dem Beitrag:
Link 3
enthalten.
Eine sofortige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wurde von mir gepostet, die wiederum vom Betreiber und Administrator der o.g. Domain mit seinem Zweitprofil veröffentlicht wurde.
Link 4
Im weiteren Verlauf wurde auch mir als Agentur vorgeworfen und unterstellt, dass wir Kundendaten veröffentlichen würden, was somit nie stattgefunden hat. Dieser Vorwurf veranlasste den Administrator (Betreiber und Inhaber), mein Profil zur Gegendarstellung zu sperren. Dies bedeutete, dass meine Beiträge erst nach einer Zensur veröffentlicht wurden. Es war mir nicht mehr möglich, den falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, Unterstellungen und Geschäftsschädigungen zu begegnen.
Link 5
Der folgende Beitrag enthält ebenfalls eine falsche Tatsachenbehauptung, da unser Impressum rechtskonform ist und von der Stadt Stuttgart genehmigt wurde:
Link 6
Auch die folgenden Beiträge enthalten falsche Tatsachenbehauptungen und Verleumdungen des Impressums.
Link 7
Eine weitere unverzügliche Darstellung meinerseits, um der falschen Tatsachenbehauptung und der Diffamierung zu begegnen, finden Sie hier:
Link 8
Link 9
Weitere falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und üble Nachrede finden sich in diesem Beitrag gegen mich und meine Agentur:
Link 10
Auch hier habe ich noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betreiber und Inhaber der o.g. Domain seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist und die Provokation seiner Beiträge erneut unterstützt und gleichzeitig gefördert hat.
Link 11
Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen, dass unser Profil am 30.8.2024 vom Administrator komplett gesperrt wurde. Ich kann daher keine Gegendarstellung zu den oben genannten Sachverhalten mehr abgeben.
Link 12
Hier wurde ein weiterer Persönlichkeitstest begangen in dem ein Klartextname veröffentlicht wurde. Auch dieser Verstoß wurde dem Betreiber umgehend angezeigt. Ein Entfernen blieb ebenfalls aus.
Nach Auffassung des Landgerichts Köln gelten die Grundsätze zur Haftung von Host-Providern auch für Domain-Registrare (siehe auch: Oberlandesgericht Frankfurt).
Nach den Grundsätzen der Störerhaftung haftet derjenige, der, ohne Täter zu sein, in irgendeiner Weise vorsätzlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsgutes beiträgt.
Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Haftung von Host-Providern sind jedoch auf Domain-Registrare übertragbar.
Demnach besteht für den Registrar keine generelle Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der bei ihm registrierten Domains. Verletzt der Registrar jedoch zumutbare Verhaltenspflichten – insbesondere Prüfungspflichten -, so haftet er selbst als Schädiger auf Unterlassung. Der Umfang der Prüfpflichten hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere sind die Funktion und Aufgabe des Störers sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die Rechtsbeeinträchtigung selbst vorgenommen hat, in die Einzelfallbeurteilung einzubeziehen.
Eine Domain-Registrierungsstelle hat nur dann eine Nachforschungspflicht, wenn sie positive Kenntnis von der Rechtsverletzung bzw. dem zugrundeliegenden Sachverhalt hat, d.h. typischerweise erst nach Information durch den Betroffenen. Der Domain-Registrar muss aber nur dann tätig werden, wenn der Hinweis auf die Rechtsverletzung so konkret ist, dass die Rechtsverletzung aufgrund der Behauptungen des Betroffenen ohne weiteres, d.h. „ohne vertiefte rechtliche und tatsächliche Prüfung“, bestätigt werden kann.
Wir fordern den Inhaber und Administrator auf, uns durch Vorlage eines offiziellen Schreibens zu beweisen, dass er mit seinen Behauptungen, die dadurch von uns immer wieder als Verleumdung des Administrators und Betreibers dargestellt wurden, recht hat.
Gerne stellen wir Ihnen als Anbieter Beweise für die Verleumdung zur Verfügung. Da die Dokumente jedoch dem Datenschutz unterliegen, teilen Sie uns hier bitte eine E-Mail-Adresse mit.
Lieben Gruß
Carolin R.
Agenturleitung der Begleit- & Escort Agentur by Carolin R.
c/o BesD e.V. | Odenwaldstraße 72 | 51105 Köln – Deutschland
info@carolin-escort.de |
www.carolin-escort.de | +4917671612241
Carolin Escort ist Mitglied im Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
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