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Thema: Anhörungsbogen Bußgeld und "wirtschaftliche Verhältnisse"

    BW7 Portal
  1. #1
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    Anhörungsbogen Bußgeld und "wirtschaftliche Verhältnisse"

    Habe einen Anhörungsbogen zu einer Verkehrsgeschichte gekriegt. Abstand nicht 4/10 halber Tacho auf der Autobahn bei 123 km/h.

    Sachlage ist klar und ich gebs ja auch zu. Auf Photo bin ich ohne Schwierigkeiten zu erkennen.

    Was mich irritiert ist die (freiwillige) Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
    Wird so etwas heutzutage bei der Strafzumessung bzw. Bußgeld berücksichtigt?

  2. #2
    Senior Member Avatar von Tom Joad
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    Ich würde mein Gehalt abgerundet, aber nicht offensichtlich falsch angeben.
    Auf Basis Deines Einkommens kann die Justiz den Tagessatz errechnen und Dich zu einer Geldstrafe von XX Tagessätzen verurteilen.
    Oder das Verfahren wird wegen mangelndem öffentlichen Interesse gegen Zahlung eines Betrages eingestellt (dies prophezeie ich, es sei denn das war schon das X-te Vergehen ähnlicher Art).

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu Tom Joad für den nützlichen Beitrag:


  4. #3
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    muss man nicht angeben u dass wäre nur sinnvoll bei
    privat Insolenz oder harter
    mit normalen job wird dir das null helfen

  5. #4
    Senior Member Avatar von Mav
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    Solltest du eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, empfehle ich Dir dringend rechtlichen Beistand eines Anwalts für Verkehrsrecht aufzusuchen.
    Aber auch wenn du keinen Verkehrsrechtschutz hast, würde ich dir dazu raten.

    https://blitzerkanzlei.de/

    Diese Kanzlei, konnte mir mal helfen bei einem Rotlichtverstoss. Konnte dadurch einem Fahrverbot umgehen.
    Die Prüfen dein Sachverhalt erstmal komplett kostenlos auf Erfolgschancen.
    Geändert von Mav (04.11.2024 um 18:25 Uhr)

  6. Folgender Benutzer sagt Danke zu Mav für den nützlichen Beitrag:


  7. #5
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    Kann mich nur anschließen. Nimm dir einen Anwalt, ich kann dich nur ermutigen dazu.

    Ich selbst habe es viel zu sehr gescheut und bin nie zu Anwalt, hab eher nachgegeben. Als es dann wirklich nimmer anderst ging da war das erste Gespräch eine Erlösung. Ich hatte regelrecht feuchte Augen nach dem Anwaltsgespräch..... die kosten waren dann lächerlich gering im Verhältnis zu dem seelischen Stress davor.
    Geändert von GroßerKater (04.11.2024 um 19:03 Uhr)
    Das Leben einer Katze kann so schön sein

    miau

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu GroßerKater für den nützlichen Beitrag:


  9. #6
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    Zitat Zitat von Fossi Beitrag anzeigen
    Habe einen Anhörungsbogen zu einer Verkehrsgeschichte gekriegt. Abstand nicht 4/10 halber Tacho auf der Autobahn bei 123 km/h.

    Sachlage ist klar und ich gebs ja auch zu. Auf Photo bin ich ohne Schwierigkeiten zu erkennen.

    Was mich irritiert ist die (freiwillige) Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
    Wird so etwas heutzutage bei der Strafzumessung bzw. Bußgeld berücksichtigt?
    Ich würde dort erstmal anrufen und nachfragen. Wenn man authentisch freundlich rüberkommt, mit der richtigen Balance zwischen reumütig leicht devot, irritiert und unschuldig reingeraten , bekommt man m.E.n. hilfreiche Antwort.

    So habe ich vor Jahren in Stuttgart !!! angerufen und eine nette ältere schwäbische Dame am Tel. gehabt.
    Rotlicht, Blitzer, aber nur Bussgeld und Punkt, kein Fahrverbot.
    Sie gab zu, daß der Fahrer auf dem Foto nur schwer erkennbar sei, auch bei Vergrößerung.
    (Gegenlicht, Scheibe starkt geneigt ;-)), Scheibe sehr verschmiert , innen, Weichmacherdampf)
    Eingestellt von ihr am Telefon!!
    Ich war platt.

    Zweiter Fall, Jahresanfang:
    Fahrverbot wg, viel zu schnell. Ohne offiziellen Einspruch hat sie das zur Seite gelegt und die Rechtskraft nach hinten verschoben, Zeitgewinn.
    Musste nur formlos per Mail danach anfragen.

    Die sind vermutlich nur unflätige Anrufe mit Lügen usw gewohnt und so fällst du positiv auf.

    Du kannst nichts verlieren.
    Geändert von micha45 (04.11.2024 um 21:37 Uhr)

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  11. #7
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    Zitat Zitat von Fossi Beitrag anzeigen
    Habe einen Anhörungsbogen zu einer Verkehrsgeschichte gekriegt. Abstand nicht 4/10 halber Tacho auf der Autobahn bei 123 km/h.
    Im Verkehrsrecht unterscheidet man zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Straftaten setzen in der Regel Vorsatz voraus, Ordnungswidrigkeiten dagegen Fahrlässigkeit (salopp übersetzt: Nicht aufgepasst, fehlende Sorgfalt etc.)

    Abstandsverstöße sind juristisch nicht ungefährlich! Es kommt darauf an, wie lange der Abstand nicht eingehalten wurde. Insoweit enthält dein Post keine Angaben, wie oft und in welchem zeitlichen Abstand gemessen wurde. Jer länger der Abstand nicht eingehalten wurde, desto größer die Gefahr, dass der Verstoß als Straftat gewertet werden kann.

    Zitat Zitat von Fossi Beitrag anzeigen
    Was mich irritiert ist die (freiwillige) Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
    Wird so etwas heutzutage bei der Strafzumessung bzw. Bußgeld berücksichtigt?

    Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Bußgeldkatalog, die Höhe des Bußgelds hängt von der begangenen Tat ab und nicht vom Einkommen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/b...13/anlage.html


    Für dich einschlägig ist hier die laufende Nummer 12.6


    Die Höhe des Bußgelds ergibt sich aus dem Anhang,

    https://www.gesetze-im-internet.de/b.../anhang_1.html

    also hier aus 12.6.2, es drohen 100 € Bußgeld.


    Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrsordnung: §§ 4 und 49 Abs. 4.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html



    Bei einer Einstufung als Straftat drohen sog. Tagessätze, diese sind einkommensabhängig und errechnen sich nach der Faustformel Monatseinkommen dividiert durch 30! Tagessätze nennt man auch "Ersatzfreiheitsstrafe". Die Mindeststrafe sind 5 Tagessätze.


    Mein Rat:

    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann nehme umgehend Kontakt auf. Sie sollen dir einen Anwalt vor Ort empfehlen.


    Auf dem Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben machen, keine Angaben zur Sache!


    Was kann der Anwalt tun?

    Da du auf dem Bild zweifelsfrei zu erkennen bist, kann man nur die Messung angreifen, dafür braucht es Spezialisten. Und das kostet. Aber darüber musst du mit dem Anwalt reden. Eine Rechtsberatung ist hier im Forum weder sinnvoll noch zulässig!!!
    Geändert von Drachentöter (04.11.2024 um 21:58 Uhr)

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  13. #8
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    Zitat Zitat von Drachentöter Beitrag anzeigen
    Eine Rechtsberatung ist hier im Forum weder sinnvoll noch zulässig!!!
    Dafür ist dein Beitrag doch ziemlich lang geraten ...
    Kombiniere ...

  14. #9
    Junior Member Avatar von Zarah-K
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    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Dafür ist dein Beitrag doch ziemlich lang geraten ...
    Aber ist hilfreich Text von Drachentöter!
    Oder ist nicht hilfreich?



  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Zarah-K für den nützlichen Beitrag:


  16. #10
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    Zitat Zitat von Zarah-K Beitrag anzeigen
    Aber ist hilfreich Text von Drachentöter!
    Oder ist nicht hilfreich?

    "Die Sachlage ist klar und Fossi gibt den Verstoß zu."

    Die ursprüngliche Frage war ganz einfach und lautet:

    "Was mich irritiert ist die (freiwillige) Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
    Wird so etwas heutzutage bei der Strafzumessung bzw. Bußgeld berücksichtigt? "

    Ob der Beitrag von Drachentöter da hilfreich ist?

    Und, Zarah, hast du ihn gelesen und verstanden?

    Ich z.B. nicht.
    Geändert von micha45 (04.11.2024 um 23:21 Uhr)

  17. #11
    Senior Member Avatar von Tom Joad
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    Zitat Zitat von Zarah-K Beitrag anzeigen
    Oder ist nicht hilfreich?
    Hilfreich ganz bestimmt, aber falls man es als Rechtsberatung betrachtet dennoch unzulässig.

  18. #12
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    Zitat Zitat von Tom Joad Beitrag anzeigen
    Hilfreich ganz bestimmt, aber falls man es als Rechtsberatung betrachtet dennoch unzulässig.
    Eine Rechtsberatung ist unzulässig, sofern sie gegen ein Honorar erfolgt.
    Eine Rechtsmeinung zu äußern, wie Drachentöter, erfolgt ja nicht offiziell.

    Ich finde diese ganze Diskussion dennoch verwirrend für den Fragesteller.
    Es steht doch auf dem Bogen ausführlich der Hinweis „Freiwillige Angabe“.
    Also mach‘ keine. Und fertig.

  19. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu tomtom911 für den nützlichen Beitrag:


  20. #13
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    Zitat Zitat von tomtom911 Beitrag anzeigen
    Eine Rechtsberatung ist unzulässig, sofern sie gegen ein Honorar erfolgt.
    Wie meinst Du das?
    Warum soll eine bezahlte Rechtsberatung unzulässig sein?


    Zitat Zitat von tomtom911 Beitrag anzeigen
    Ich finde diese ganze Diskussion dennoch verwirrend für den Fragesteller.
    Es steht doch auf dem Bogen ausführlich der Hinweis „Freiwillige Angabe“.
    Also mach‘ keine. Und fertig.
    Genau so so sehe ich das auch.
    Ich kapiere diese ganze Diskussionen und "Rechtsmeinungen" nicht, ich finde sie eher fehl am Platz.
    Geändert von Joker (05.11.2024 um 13:40 Uhr)
    Joker

  21. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  22. #14
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    Zitat Zitat von tomtom911 Beitrag anzeigen
    Es steht doch auf dem Bogen ausführlich der Hinweis „Freiwillige Angabe“.
    Also mach‘ keine. Und fertig.
    Selbstverständlich kann man das so machen, alle Angaben außer zur Person sind freiwillig, der Rest fällt unter das Recht auf Verweigerung der Aussage!

    Aber die Justizbehörden wissen sich dann schon zu helfen, und zwar mit dem Segen des Gesetzgebers:

    https://www.gesetze-im-internet.de/s...%20T%C3%A4ters.


    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 40 Verhängung in Tagessätzen



    (1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
    (2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
    (3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
    (4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.





    Also immer mal gut überlegen und sich mit dem Anwalt über die Strategie unterhalten!

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu Drachentöter für den nützlichen Beitrag:


  24. #15
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    Keine Angaben, dann wird geschätzt

    Wenn Du keine Angaben machst, dann schätzt die Staatsanwaltschaft, kann gut sein, dass da zu wenig Einkommen angesetzt wird oder eben das Gegenteil.

    Bei der Staatsanwaltschaft in Tübingen sind mir persönlich zwei Verfahren bekannt, da ergab sich die Schätzung aus dem gefahrenen PKW...

    1. BMW 520i , sehr hohes Bußgeld bzw. Tagessatz, der PKW war allerdings eine alte Gurke, 25 Jahre alt, Kaufpreis Euro 500,00. Ein direkter Brief, freundlich und geständig, an den auf dem Bußgeldbescheid genannten Staatsanwalt, mit Fahrzeugbrief und Kaufvertrag ergab dann eine erhebliche Absenkung... der Staatsanwalt hat sich darauf eingelassenen, im Brief wurde das Verkehrsdelikt zugegeben. Die Kuh war vom Eis! Auch für den Staatsanwaltschaft war es mit einem "angemessenen" Bußgeld erledigt, kein Gerichtsverfahren, die Person hatte tatsächlich auch kein Geld, das Strafmaß war viel zu hoch. Das war damals eine faire Sache.

    2. Im weiten Fall Mercedes Benz 200d, allerdings ein "wertvoller" Oldtimer, wieder in Tübingen, hier ging die Staatsanwaltschaft wohl von einer veratzten Studentenkarre aus, oder was auch immer.
    Bußgeld 500 Euro, nach tatsächlichen Einkommen, hätte die Strafe jenseits von Euro 5.000,00 liegen müssen!!! Das Einkommen wurde NICHT abgefragt.

    Fall 2, ohne weiteren Kommentar die Euro 500 überwiesen, der Fall war erledigt!

    In beiden Fällen, wurde allerdings im Voraus kein Anhörungsbogen, wie in diesem Fall, mit der Frage nach dem Einkommen übersandt.

    In meinen zwei Fällen, war der PKW das Parameter für die Schätzung.

    Jetzt kannst Du es ohne Angaben zum Einkommen versuchen, weil Dein PKW nicht viel her macht und ggf. "DEINE" zuständige Staatsanwaltschaft ähnlich verfährt... oder der PKW lässt mehr vermuten...

    Im Grunde wird ein Bußgeldbescheid ergehen, ohne Deine Angaben ggf. mit einer angenehmen Geldstrafe oder ggf. Auch nicht, wichtig dabei ist, gegen den Bußgeldbescheid kann man dann immer noch Einspruch einlegen, hier würde ich dann einen Anwalt hinzuziehen, denn dann geht die Geschichte vor Gericht und somit ans Eingemachte.

    Nun, toll, .......,? Was jetzt?
    Ich an Deiner Stelle würde jetzt keine Angaben zum Einkommen machen und auf eine milde Schätzung hoffen, falls diese Hoffnung sich zerschlagen sollte, ist noch nichts schlimmes passiert, es geht das ganze dann den "langen" Weg, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid...

    Oder Du machst die Angaben wahrheitsgemäß, bekommst daraus berechnet einen angemessenes Strafmaß, Bußgeld, Tagessatz und zahlst den Käse und gut ist es. Die anderen Konsequenzen, Fahrverbot etc. Werden davon ZUERST einmal nicht berührt.

    Man könnte jetzt noch weitere Eventualitäten durchspielen im Hinblick, was könnte ein Anwalt noch daraus machen ggf. Kürzes Fahrverbot gegen höhere Strafe etc., ich denke das führt aber zu weit.

    Hoffe das BESTE für Dich!

  25. #16
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    Ergänzung

    In meinen Fall 2, die weiteren Strafmaßnahmen, Fahrverbot Dauer etc. befanden sich im mittleren Level, somit im Grunde der Straftat angemessen, aber die Geldstrafe war spitze, daher Klappe gehalten und bezahlt.

  26. #17
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    Wie meinst Du das?
    Warum soll eine bezahlte Rechtsberatung unzulässig sein?
    Die Formulierung war natürlich Quatsch. Sorry.
    Ich wollte damit eigentlich zum Ausdruck bringen, dass es eine offizielle Rechtsberatung im Forum nicht geben kann, weil sie a) nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt ist, die b) für ihren Rat auch haften und deshalb (i.d.R.) auch Honorar verlangen und man sich auf Rechtsmeinungen im Forum nie verlassen sollte.
    Geändert von Knatterton (06.11.2024 um 09:29 Uhr) Grund: QUOTE-Fehler bereinigt

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  28. #18
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    Man kann ja heute vieles online erledigen - auch die Stellungnahmen zu Anhörungen.

    Und da alles klar war, habe ich bereits heute den Bußgeldbescheid erhalten.

    Inkl. aller Gebühren und Auslagen sind es 128,50€.

    Gehört zum Lebensrisiko...... aber ich werde beim Fahren daran denken und
    insofern hat die Buße sicherlich einen Lehreffekt.

    Auf Seite 3 ganz unten steht dann doch noch: 1 Punkt
    Und ich dachte, das geht an mir vorüber
    Geändert von Fossi (07.11.2024 um 15:05 Uhr)

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  30. #19
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    Man kann ja heute vieles online erledigen - auch die Stellungnahmen zu Anhörungen.

    Und da alles klar war, habe ich bereits heute den Bußgeldbescheid erhalten.
    ... sind es 128,50€.
    ....
    insofern hat die Buße sicherlich einen Lehreffekt.....
    Auch in diesem Thread gibts nen Lehreffekt.

    Mit Verlaub:
    Eine klare, einfache Frage und 16 Antworten, überwiegend nicht zur Frage gehörig.
    Dazu die üblichen Meinungsverschiedenheiten und Recht(s)habereien.
    Viel investierte Zeit ;-)
    Und der Fragesteller zahlt dann einfach die paar Euro ;-))
    Immerhin mit Rückmeldung.
    Geändert von micha45 (07.11.2024 um 23:15 Uhr)

  31. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu micha45 für den nützlichen Beitrag:


  32. #20
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    einkommen

    im Owi verfahren gibt es keine tagessätze, das Bußgeld bestimmt sich nach dem Bußgeldkatalog

  33. #21
    Webmaster Avatar von Joker
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    OwiG § 17
    (3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
    Joker

  34. BW7 Portal
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