Habe einen Anhörungsbogen zu einer Verkehrsgeschichte gekriegt. Abstand nicht 4/10 halber Tacho auf der Autobahn bei 123 km/h.
Sachlage ist klar und ich gebs ja auch zu. Auf Photo bin ich ohne Schwierigkeiten zu erkennen.
Was mich irritiert ist die (freiwillige) Angabe zu wirtschaftlichen Verhältnissen.
Wird so etwas heutzutage bei der Strafzumessung bzw. Bußgeld berücksichtigt?
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