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Thema: Kleiderordnung

    BW7 Portal
  1. #1
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    Kleiderordnung

    Zitat Zitat von Moreteen Beitrag anzeigen
    ...
    Kein Einziger der drei Betroffenen war bereit zur Rezeption zu gehen oder mir die Namen zu nennen. ...
    Und was soll die Rezeption unternehmen ohne sich strafbar zu machen?
    Das Prostitutionsschutzgesetz schützt Prostituierte und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung mit einem sogenannten Weisungsverbot. (§26 ProstSchG). Das besagt, dass Betreiberinnen bzw. Betreiber Prostituierten nicht vorschreiben dürfen, wie und in welchem Umfang sie sexuelle Dienstleistungen erbringen. Das wird ausschließlich zwischen den Prostituierten und ihrer Kundschaft festgelegt. Daraus folgt, dass auch die Preise zwischen Prostituierten und ihren Kundinnen bzw. Kunden vereinbart werden. Prostituierte dürfen in ihren persönlichen Rechten nicht eingeschränkt werden. So können sie beispielsweise nicht gezwungen werden, nackt zu arbeiten.

  2. #2
    Senior Member Avatar von DSG
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  3. #3
    Member Avatar von BigMac
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    Zitat Zitat von yasha Beitrag anzeigen
    So können sie beispielsweise nicht gezwungen werden, nackt zu arbeiten.
    Aber sie können gezwungen werden den ganzen Tag in diesen komischen Schuhen, die Schmerzen verursachen, rumzulaufen? Ist mir von ALLEN! DLs, die ich gefragt habe, so bestätigt worden. In welcher Welt ergibt das einen Sinn?

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  5. #4
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    Zitat Zitat von BigMac Beitrag anzeigen
    Aber sie können gezwungen werden den ganzen Tag in diesen komischen Schuhen, die Schmerzen verursachen, rumzulaufen? Ist mir von ALLEN! DLs, die ich gefragt habe, so bestätigt worden. In welcher Welt ergibt das einen Sinn?
    Man kann die Uhr danach stellen: Pünktlich zum Sommerloch ein Thema welche hier schon zig mal durchdiskutiert wurde.

  6. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu herbert77 für den nützlichen Beitrag:


  7. #5
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von yasha Beitrag anzeigen
    So können sie beispielsweise nicht gezwungen werden, nackt zu arbeiten.
    Aus den AGB's der Sakura:
    dass von der Sakura GmbH als Club den männlichen und weiblichen Gästen eine Kleiderordnung vorgegeben wird,
    Die Sakura hat das Hausrecht und kann bestimmen, unter welchen Bedingungen sie Frauen und Männern Zutritt gewährt.
    Dazu gehört, wie an vielen anderen Orten auch, eine Kleiderordnung.
    Joker

  8. #6
    Senior Member Avatar von Neuner
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    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Aus den AGB's der Sakura:


    Die Sakura hat das Hausrecht und kann bestimmen, unter welchen Bedingungen sie Frauen und Männern Zutritt gewährt.
    Dazu gehört, wie an vielen anderen Orten auch, eine Kleiderordnung.
    Dazu gehört auch dass

    Die weiblichen Gäste sind deshalb persönlich die Erbringerinnen der in unserem Club von den männlichen Gästen erwarteten Dienstleistung.

    Nur sind die Dienstleistungen nirgendwo beschrieben und werden trotz mündlicher Zusage oftmals nur mangelhaft ausgeführt

    Gruß Neuner

  9. #7
    Senior Member Avatar von frodoauenland
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    Zitat Zitat von yasha Beitrag anzeigen
    Und was soll die Rezeption unternehmen ]ohne sich strafbar zu machen?
    ...
    So können sie beispielsweise nicht gezwungen werden, nackt zu arbeiten.
    Mich zwingt mein Arbeitgeber zu gar nichts, und das obwohl ich sogar angestellt bin.
    Aber wenn ich zu weit von seiner Linie abweiche, hält er womöglich jemand anderes als passender für meine Stelle. Aber nur, wenn der Arbeitsmarkt einen besseren Ersatz bietet.

    Bei dem Wort zwingen entsteht bei mir der Eindruck, du erwartest einen Puff, der von taffen Zuhältern geführt wird und diese erzwingen, dass die Frauen etwas gegen ihren Willen tun müssen.

    Mal davon abgesehen, dass das Sakura von Frauen geführt wird, die zudem einen recht menschlichen Eindruck machen, müssen Clubbetreiber das Arbeitsumfeld so attraktiv machen, dass die CDL lieber bei ihnen als bei der Konkurrenz arbeiten. Und dabei dafür sorgen, dass die männlichen Gäste ebenfalls weiterhin kommen. Der Spagat ist derzeit nicht einfach. Und schon gar nicht im Süden. Und da die Männer auch mal nur für die Sauna und zum Essen kommen, während das bei den Frauen eher nicht funktioniert, ist die Situation so wie sie ist.


    Zitat Zitat von BigMac Beitrag anzeigen
    Aber sie können gezwungen werden den ganzen Tag in diesen komischen Schuhen, die Schmerzen verursachen, rumzulaufen? Ist mir von ALLEN! DLs, die ich gefragt habe, so bestätigt worden. In welcher Welt ergibt das einen Sinn?
    Mir fallen gleich mehrere Gründe für den unterschiedliche Akzeptanz zwischen high Heels und splitternackt ein.

    Bei der von Joker erwähnte Kleiderordnung sind Schuhe ein kleinerer Eingriff als Nacktheit und Vorgaben bei Schuhen sind auch in anderen Branchen nicht unüblich. Z.B. Sicherheitsschuhe in Produktion oder feine Schuhe bei vornehmerem Kundenkontakt.

    Schuhe werden von Frauen häufig als etwas sehr positives gesehen und eine CDL möchte gerne sexy aussehen. Oftmals tragen auch Frauen außerhalb von Prostitution freiwillig unbequeme Schuhe. Nackt finden zwar einige Männer geil aber der CDL selbst muss es auch gefallen, was es offensichtlich bei vielen nicht tut.

    Nackt gibt viel preis und kaum en Mensch ist zufrieden mit seinem Körper. Da es zudem einseitig nur für die Frauen gelten soll, kann das von den CDL zudem als unfair oder für ein Zeichen von Unterlegenheit aufgefasst werden.

    Wenn etliche Männer nur noch zum Essen kommen ist es vermutlich auch fürs Geschäft nicht förderlich, als CDL nackt herumzulaufen. Für die Essensgäste wäre FKK bei den CDL der einzige Weg, überhaupt eine Muschi zu sehen. Dann macht es betriebswirtschaftlich keinen Sinn für die CDL das für Nichtkunden kostenlos anzubieten.
    "Komm mit mir aufs Zimmer, dann siehst du meine Muschi" ist in der Situation eher ein zusätzliches Verkaufsargument.
    Geändert von frodoauenland (01.08.2024 um 22:49 Uhr)
    "I believe that sex is one of the most beautiful natural wholesome things that money can buy." - Steve Martin

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  11. #8
    Senior Member Avatar von Neuner
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    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    Mich zwingt mein Arbeitgeber zu gar nichts, und das obwohl ich sogar angestellt bin.
    Aber wenn ich zu weit von seiner Linie abweiche, hält er womöglich jemand anderes als passender für meine Stelle. Aber nur, wenn der Arbeitsmarkt einen besseren Ersatz bietet.
    Ich kann deine Meinung in vielen Punkten teilen, beim Arbeitsplatz aber nicht.
    In vielen Firmen wirst du abgeschossen auch wenn kein besserer Ersatz da ist.

    Es gibt Betriebsvereinbarungen oder andere Punkte wo im Arbeitsvertrag geregelt sind, und da muss ich in der Spur bleiben.
    Zumindest ist das so bei meinem Arbeitgeber und in anderen Firmen wo ich kenne auch.

    Gruß Neuner

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  13. #9
    Member Avatar von BigMac
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    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    ...Bei der von Joker erwähnte Kleiderordnung sind Schuhe ein kleinerer Eingriff als Nacktheit und Vorgaben bei Schuhen sind auch in anderen Branchen nicht unüblich. Z.B. Sicherheitsschuhe in Produktion oder feine Schuhe bei vornehmerem Kundenkontakt...
    Naja, bei vornehmerem Kundenkontakt reicht es halt auch nicht, dass man feine Schuhe trägt und ansonsten in Jogginghose und Hawaiihemd rumläuft. Deshalb haben Schuhe für mich den selben Stellenwert wie der Rest. Und auf der Homepage steht auch Sakura Premium FKK Club. Die Domain beinhalten auch den Begriff FKK. Da sollte die Kleiderordnung eigentlich klar sein.


    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    Schuhe werden von Frauen häufig als etwas sehr positives gesehen und eine CDL möchte gerne sexy aussehen.
    Das ist richtig, aber ich verstehe dann nicht warum der Großteil in diesen hässlichen 3€-AliExpress-Tretern rumläuft. Sexy ist das nicht! Hinzu kommt noch, dass die meisten in High Heels gar nicht laufen können und wenn sie laufen, dann aussehen wie schwangere Buckelwale.


    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    Da es zudem einseitig nur für die Frauen gelten soll, kann das von den CDL zudem als unfair oder für ein Zeichen von Unterlegenheit aufgefasst werden.
    Die Rollen sind ganz klar verteilt. Die Mädchen sind da, um zu arbeiten. Die Männer kommen, um Urlaub zu machen. Finden die Kellner das unfair, dass sie arbeiten müssen, während die Gäste Spaß haben? Bestimmt. Dürfen die Kellner dann während der Arbeitszeit Spaß haben? Bestimmt nicht. Und ich denke, dass es bei vielen männlichen Clubbesuchern von Vorteil ist, diese nicht nackt sehen zu müssen .


    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    ...Wenn etliche Männer nur noch zum Essen kommen ist es vermutlich auch fürs Geschäft nicht förderlich...
    Dass viele Männer nur noch zum Essen kommen liegt an der mangelhaften Leistungsbereitschaft. Das könnte man aus CDL-Sicht ändern, indem man wieder sehr guten Service zu einem vernünftigen Preis anbietet (von mir aus 100430, ich komme damit klar, aber in einigen Clubs ist's ja schon bei 150430 und man weiß nicht, was man bekommt). Das wollen die aber nicht!


    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    Dann macht es betriebswirtschaftlich keinen Sinn für die CDL das für Nichtkunden kostenlos anzubieten.
    Aber aus werbetechnischer Sicht macht das durchaus Sinn (und somit auch betriebswirtschaftlich).


    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    "Komm mit mir aufs Zimmer, dann siehst du meine Muschi" ist in der Situation eher ein zusätzliches Verkaufsargument.
    Das hört sich etwas nach Erpressung an und wäre für mich persönlich eher ein Argument GEGEN ein Zimmer! Außerdem gehe ich aufs Zimmer wegen Service und nicht, um eine Muschi zu sehen. Dafür gibt es bessere Alternativen.

    Fazit:

    Früher war der Service besser, die meisten Mädels komplett nackt, der Laden oft so voll, dass man auf freie Zimmer warten musste. Die Clubbesitzer waren glücklich, die Gäste waren glücklich und somit waren auch die CDLs glücklich. Und das alles ohne, dass man jede Woche irgendein bescheuertes Event anpreist. Warum? - soll sich jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Die GL hat durch fehlende Vorgaben (z.B. FKK-Pflicht) zu diesem Untergang auch beigetragen. Ich jedenfalls hätte jetzt im August normalerweise meinen "alle 6 Monate mal testen, ob es besser geworden ist" - Besuch dort, aber ich verzichte diesmal.

    Und ja - gezwungen ist definitiv der falsche Begriff. D.h. aber nicht, dass man von Clubseite keinerlei Vorgaben machen darf!


    Die GL könnte sich ja mal zu den ganzen Punkten äussern, sind ja oft genug online, um die Events zu bewerben. Werden sie aber nicht machen, weil denen ihre Kunden am Arsch vorbei gehen. Also ich bin bei sowas raus.

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  15. #10
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    @frodoauenland

    Was FKK bei Männern angeht, frag Mal die Frauen wie sie das sehen.

    Die können nämlich gerne darauf verzichten.
    DAREDEVIL The Man Without Fear

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  17. #11
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    [QUOTE=BigMac;1032466]

    Fazit:

    Früher war der Service besser, die meisten Mädels komplett nackt, der Laden oft so voll, dass man auf freie Zimmer warten musste. Die Clubbesitzer waren glücklich, die Gäste waren glücklich und somit waren auch die CDLs glücklich. Und das alles ohne, dass man jede Woche irgendein bescheuertes Event anpreist. Warum? - soll sich jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Die GL hat durch fehlende Vorgaben (z.B. FKK-Pflicht) zu diesem Untergang auch beigetragen. Ich jedenfalls hätte jetzt im August normalerweise meinen "alle 6 Monate mal testen, ob es besser geworden ist" - Besuch dort, aber ich verzichte diesmal.

    Und ja - gezwungen ist definitiv der falsche Begriff. D.h. aber nicht, dass man von Clubseite keinerlei Vorgaben machen darf!

    Eigentlich wollte ich ja auf diesen User nicht mehr antworten - aber mal als Ausnahme:

    Kannst Du mir die Daten vom "Früher-Club" mal mitteilen ? Ich würde da wirklich gerne hingehen. Dann hätte ich auch Zeit, um mir die Prostitutionsschutzverordnung + Auslegung durchzulesen.
    Und könnte dann jedem User erklären, wie Prostitution im "Heute-Club" gehandhabt werden muss. Denn sonst habe ich als Betreiber Steuer, Polizei, Krankenkasse, Rentenversicherung Ordnungsamt und die RO-Gewerkschaft am Hals.

    Aber es ist immer wieder schön davon zu lesen, welche Unwissenheit bei vielen Usern vorhanden ist und die sich nicht scheuen, diese immer wieder in den Umlauf zu bringen.
    Geändert von Sexgolfer (02.08.2024 um 14:54 Uhr)

  18. #12
    Nominator Avatar von zippoff
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    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Aber es ist immer wieder schön davon zu lesen, welche Unwissenheit bei vielen Usern vorhanden ist und die sich nicht scheuen, diese immer wieder in den Umlauf zu bringen.
    Immer wieder schön zu lesen wenn einer die Erleuchtung erlangt hat

    Zippoff

  19. #13
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    BigMac hat es ganz gut zusammengefasst. Ich sehe es auch so und bin nur noch ganz selten in den Clubs, und wenn dann meistens schnell und ohne Zimmer wieder raus, weil es aus den verschiedenen, benannten Gründen kaum mehr reizvoll ist. Fkk Clubs haben einfach eine falsche Entwicklung genommen. Wenn überhaupt, dann hat sich der gastronomische Aspekt (Essen) im Vergleich zu früher nicht verschlechtert oder sogar etwas verbessert!
    Geändert von Kraimir (02.08.2024 um 16:01 Uhr)

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  21. #14
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Kannst Du mir die Daten vom "Früher-Club" mal mitteilen ? Ich würde da wirklich gerne hingehen. Dann hätte ich auch Zeit, um mir die Prostitutionsschutzverordnung + Auslegung durchzulesen.
    Und könnte dann jedem User erklären, wie Prostitution im "Heute-Club" gehandhabt werden muss. Denn sonst habe ich als Betreiber Steuer, Polizei, Krankenkasse, Rentenversicherung Ordnungsamt und die RO-Gewerkschaft am Hals.
    Bitte verlinke mal diese "Prostitutionsschutzverordnung".
    Ich habe noch nie davon gehört
    Ich würde mir auch gerne durchlesen, warum es verboten sein soll, dass ein Club eine Hausordnung hat, an die man sich zu halten hat.

    Und was es mit "Steuer, Polizei, Krankenkasse, Rentenversicherung Ordnungsamt und die RO-Gewerkschaft am Hals" auf sich hat.
    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Aber es ist immer wieder schön davon zu lesen, welche Unwissenheit bei vielen Usern vorhanden ist und die sich nicht scheuen, diese immer wieder in den Umlauf zu bringen.
    Bisher sind mir da nur 2 "unwissende User" aufgefallen
    Joker

  22. #15
    Senior Member Avatar von frodoauenland
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    Zitat Zitat von Matt Murdock Beitrag anzeigen
    @frodoauenland

    Was FKK bei Männern angeht, frag Mal die Frauen wie sie das sehen.

    Die können nämlich gerne darauf verzichten.
    Es geht nicht um den ästhetischen Anblick. Die eigene Nacktheit ist ungezwungener, wenn die anderen ebenfalls nackt sind. Nackt im Büro zu sitzen, wenn alle Kollegen angezogen sind ist etwas anderes als wenn man den Kollegen oder dem Chef in der Sauna begegnet.

    Zitat Zitat von Neuner Beitrag anzeigen
    Ich kann deine Meinung in vielen Punkten teilen, beim Arbeitsplatz aber nicht.
    In vielen Firmen wirst du abgeschossen auch wenn kein besserer Ersatz da ist.

    Es gibt Betriebsvereinbarungen oder andere Punkte wo im Arbeitsvertrag geregelt sind, und da muss ich in der Spur bleiben.
    Zumindest ist das so bei meinem Arbeitgeber und in anderen Firmen wo ich kenne auch.
    Genau diesen Aspekt habe ich mit folgendem Satz zum Ausdruck bringen wollen.
    Zitat Zitat von frodoauenland Beitrag anzeigen
    Aber wenn ich zu weit von seiner Linie abweiche, hält er womöglich jemand anderes als passender für meine Stelle.
    Das ist aber trotzdem keine Zwangsarbeit, man hat im Zweifel nur den bisherigen Job nicht mehr. Möglicherweise gibt es Sachzwänge, wenn mein Konto schon überzogen und der Arbeitsmarkt leergefegt ist. In einem Sozialstaat sind diese Zwänge aber abgemildert und ich muss mir vom Chef selbst dann nicht vorschreiben lassen, nackt zu arbeiten.

    Zitat Zitat von Kraimir Beitrag anzeigen
    ...bin nur noch ganz selten in den Clubs, und wenn dann meistens schnell und ohne Zimmer wieder raus, weil es aus den verschiedenen, benannten Gründen kaum mehr reizvoll ist. Fkk Clubs haben einfach eine falsche Entwicklung genommen.
    Wir sind uns einig, dass die Clubsituation in BW nicht schön ist. Ich kann lediglich nicht nachvollziehen, dass dies an fehlender FKK-Vorgabe liegt. In gut laufenden Clubs im hochgelobten NRW funktionieren Clubs auch gut, wenn die Frauen sexy bekleidet sind.
    "I believe that sex is one of the most beautiful natural wholesome things that money can buy." - Steve Martin

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  24. #16
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    Zitat Zitat von BigMac Beitrag anzeigen
    Und auf der Homepage steht auch Sakura Premium FKK Club. Die Domain beinhalten auch den Begriff FKK. Da sollte die Kleiderordnung eigentlich klar sein.
    Also wenn du dich am Begriff FKK so wörtlich nimmst…

    Beim FKK gilt folgendes:

    • Nicht gaffen
    • Dem Gegenüber ins Gesicht schauen
    • Abstand wahren
    • Keine sexuellen Handlungen
    • Rücksicht auf andere nehmen…

  25. #17
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    in der Sakura waren am vergangenen Donnerstag fast alle Mädels ganz nackt oder zumindest oben ohne, ein sexy Höschen stört mich nicht, ein BH oder ein blickdichter Body, der einiges kaschieren kann, stört mich jedoch sehr.

    Mädels mit sehr großen Brüsten haben schon mal einen BH an, sind aber dann unten ohne (z.B. Britney...). Ich habe den Eindruck, in der Sakura achtet man schon auf's FKK-Outfit. Man hört in der Sakura auch schon mal die freundliche "Erinnerung" "Xxxxxx Handtuch weg..." (Name beliebig) aus Richtung Bar zu den Damen :-)

    Seltsamerweise schreibt man hier nur vom Sakura, in manchen anderen Clubs wird wesentlich mehr Stoff getragen (z.B. Luxor)

    Viel wichtiger ist doch die Figur, ich habe den Eindruck, dass sich in der Sakura viele Mädels aus anderen Clubs tummeln, die dort nichts verdienen, teilweise schon etwas ältere ... z.B. waren 2 aus dem Point in der Sakura, da läuft nicht mehr viel ...
    Geändert von carlo666 (03.08.2024 um 09:34 Uhr)

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  27. #18
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    Bitte verlinke mal diese "Prostitutionsschutzverordnung".
    Ich habe noch nie davon gehört
    Ich würde mir auch gerne durchlesen, warum es verboten sein soll, dass ein Club eine Hausordnung hat, an die man sich zu halten hat.

    Und was es mit "Steuer, Polizei, Krankenkasse, Rentenversicherung Ordnungsamt und die RO-Gewerkschaft am Hals" auf sich hat.

    Bisher sind mir da nur 2 "unwissende User" aufgefallen

    Extra für die Wissenden:


    https://www.zoll.de/SharedDocs/Press...arbeit_sb.html
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    Zoll ermittelt Schaden in Höhe von 800.000 Euro
    Zoll ermittelt Schaden in Höhe von 800.000 Euro
    Saarbrücken, 21. April 2021

    Bordellbetreiberin wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verurteilt

    Eine 52-jährige Bordellbetreiberin wurde wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung durch das Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

    Die deutsche Staatsangehörige beschäftigte in ihren saarländischen Bordellen im Tatzeitraum von 2016 bis 2019 zahlreiche Prostituierte unter dem Deckmantel der sogenannten Scheinselbstständigkeit und hinterzog dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von rund 800.000 Euro.

    Die Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken, die in Zusammenarbeit mit der Landespolizei des Saarlands und der Steuerfahndung Saarbrücken erfolgten, ergaben, dass die Prostituierten keine selbstständigen Unternehmerinnen, sondern als Arbeitnehmerinnen in den Bordellen angestellt waren.

    So wurden beispielsweise die Preise für sexuelle Dienstleistungen bis ins Detail von der Betreiberin vorgegeben. Außerdem musste von den erwirtschafteten Einnahmen ein fester Anteil an die Chefin entrichtet werden. Auch die Arbeitszeiten waren nicht, wie für eine Selbständige üblich, flexibel, sondern unverhandelbar festgelegt.

    Bewusst unterließ es die Betreiberin, die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für ihre Arbeitnehmerinnen zu bezahlen. Gegenüber den Behörden erklärte sie wissentlich falsch, lediglich die Zimmer ihrer Bordelle an die Damen zu vermieten und mit den sonstigen Geschäftstätigkeiten der Prostituierten nichts zu tun zu haben. Die Arbeitnehmerinnen waren angewiesen worden, bei Kontrollen falsche Angaben über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu machen, um so die Scheinselbstständigkeit zu verschleiern.

    Aufgrund der Höhe des ermittelten Gesamtschadens wurde die Bordellbetreiberin Anfang Februar 2021 wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr durch Zöllnerinnen und Zöllner festgenommen. Bis zur Verhandlung Ende März blieb sie in Untersuchungshaft.

    Die Bordellbetreiberin zeigte sich vor Gericht geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

  28. #19
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    Wenn, dann sollten sich die Damen in den FKK Clubs doch aus eigenem Interesse so kleiden, dass sie den männlichen Gästen gefallen. Zumindest wenn sie gerne etwas verdienen möchten. Eine Dame kann sich ja gerne auch mit Jogginghose und Schlabbershirt in den Club setzen, mir ega, nur wird sie damit wahrscheinlich keinen Kunden anlocken. Das ist aber generell so eine Einstellungssache in vielen Clubs. Man hat oft den Eindruck die Damen sind lieber unter sich oder setzen sich zu den Gästen, die lieber die ganze Zeit labern. Aber das nur am Rande. Am Outfit sieht man häufig wie sehr die Dame daran interessiert ist Kunden anzulocken. Je mehr verdeckt ist, desto weniger das Interesse an den Kunden. Kleiderordnung oder nicht, die Damen handeln ja in eigenem Interesse.

  29. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu HornyData für den nützlichen Beitrag:


  30. #20
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    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Bitte verlinke mal diese "Prostitutionsschutzverordnung".
    Ich habe noch nie davon gehört
    Ich würde mir auch gerne durchlesen, warum es verboten sein soll, dass ein Club eine Hausordnung hat, an die man sich zu halten hat.

    Und was es mit "Steuer, Polizei, Krankenkasse, Rentenversicherung Ordnungsamt und die RO-Gewerkschaft am Hals" auf sich hat.

    Bisher sind mir da nur 2 "unwissende User" aufgefallen
    https://www.gesetze-im-internet.de/p...237210016.html = Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)

    Wer den Inhalt wissen will, der findet auch bei der von mir gewählten falschen Bezeichnung dieses Gesetz. Und da es ja wohl schon länger gilt und Gegenstand von unzähligen - teilweise erschreckend simplen - Äußerungen ist, schadet ein Blick hinein und die Begründung dazu nichts.


    Und bevor noch einer kommt und meint, mit Scheinselbständigkeit sei nur die Steuer gemeint :

    https://www.deutsche-rentenversicher...eitnehmer.html

    https://mittlerer-niederrhein.ihk.de...gspflicht.html ( hier im 3. Unterabschnitt: Konsequenzen )



    Folge : Jeder Clubbetreiber wird höllisch darauf achten, dass er keine Scheinselbständigkeit verursacht durch die Organisation vom Betrieb.

  31. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Sexgolfer für den nützlichen Beitrag:


  32. #21
    Senior Member Avatar von Neuner
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    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Wer den Inhalt wissen will, der findet auch bei der von mir gewählten falschen Bezeichnung dieses Gesetz. Und da es ja wohl schon länger gilt und
    Folge : Jeder Clubbetreiber wird höllisch darauf achten, dass er keine Scheinselbständigkeit verursacht durch die Organisation vom Betrieb.

    Das ist ja alles schön und recht, aber wenn ich ficken gehe interessiert es mich nicht ob die Damen angemeldet sind oder nicht.

    Wäre natürlich schön wenn alles gesetzekonform wäre für die Frauen, aber die meisten von uns schauen auch darauf wo man was am Fiskus vorbei schieben kann.

    Gruß Neuner

  33. Folgender Benutzer sagt Danke zu Neuner für den nützlichen Beitrag:


  34. #22
    Webmaster Avatar von Joker
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    Was hat das Urteil mit der Sakura zu tun?
    Weder werden die Preise von der Sakura vorgegeben, noch müssen die Prostituierten einen Anteil an die Sakura bezahlen. Auch können sie dort ihre Zeiten frei bestimmen.

    Im Gegenzug habe ich ein passendes Urteil eines FKK-Club, dem Artemis, in dem es auch um Scheinselbständigkeit ging und unter anderem auch das Thema Kleiderordnung und Anwesenheitszeiten angesprochen wurden.

    Die von den Freiern an d¡e Prostituierten gezahlten ,,Stichgelder" können der ,,Artemis GmbH" nicht unproblematisch als Drittlohnzahlung zugerechnet werden, auch wenn deren Höhe (abstrakt) für alle Frauen einheitlich vom "Artemis" vorgegeben wurde. Denn der Freier bezahlte (nur) die konkrete, ihm gegenüber erbrachte sexuelle Dienstleistung der Prostituierten, nicht das Bereithalten der Frau zur Erbringung derselben im ,,Artemis". Die an die Prostituierte - d¡e das Geld in voller Höhe behielt - erfolgenden (,,Stichgeld"-)Zahlungen der Freier standen nach
    den ermittelten Gesamtumständen auch nicht im wirtschaftlichen lnteresse der Betreiberin des ,,Artemis", denn diese partizipierte nicht an ihnen.
    Vielmehr haben - umgekehrt - die Prostitu¡erten vor Aufnahme der Tätigkeit im ,,Artemis" ein ,,echtes" Eintrittsgeld an die ,,Artemis GmbH" entrichtet. Durch dessen Zahlung ist ein (gegenseitiger, entgeltl¡cher) Benutzungsvertrag (mit Kauf- und Dienstvertragselementen) zwischen der Prostituierten und der ,,Artemis GmbH" zustande gekommen, wobei die Vergütungspflicht aus dem Vertrag bei der Prostituierten und nicht bei der "Artemis GmbH" lag. ln Bezug auf dieses Vertragsverhältnis galt sowohl hinsichtlich des ,,Ob" des Vertragsschlusses und der
    Auswahl des Vertragspartners als auch hinsichtlich seiner Ausgestaltung der zivilrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit. Wie der Betre¡ber eines Einkaufszentrums den sich dort einmietenden Einzelhändlern und Dienstleistern im lnnenverhältnis ,,vorschreiben" kann, dass diese ihr Geschäft während der einheitlichen Center-Öffnungszeiten (ebenfalls) für den Publikumsverkehr offen zu halten haben, ist auch eine Vereinbarung zwischen dem Betreiber eines
    bordellartigen Betriebes und der dort (selbständig) tätigen Prostituierten denkbar, nach der die Prost¡tu¡erte verpflichtet ist, ¡hre sexuellen Dienstleistungen für die

    -34-

    komplette Dauer (mindestens) einer ,,Schicht" (neun Stunden pro Tag) den männlichen Gästen des "Artemis" anzubieten, wenn sie sich zur Arbeitsaufnahme an diesem Tag grundsätzlich entschieden und (deshalb) den Eintritt bezahlt hat. Eine darüber hinausgehende (einseitige) Festlegung von Arbeitszeiten für die im ,,Artemis" tätigen Prostituierten - im Sinne eines ,,Schichtplanes", wie es ihn für Reinigungs- und Tresenkräfte, "Hausdamen" und Mitarbeiter der Security gab - gab es nicht.
    ...........
    In der Wahl ,,ihrer Schicht" waren aber auch sie frei. Alle Prostituierten konnten zudem - worauf auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss hingewiesen hat - jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ihre Tätigkeit im "Artemís" beenden. Gleiches gilt für die Vereinbarung einer bestimmten "Kleiderordnung", wobei bereits die Bezeichnung des "Artemis" als ,,FKK(-Sauna-) Club" ein unbekleidetes Täitigwerden der dort ihre sexuellen Dienste anbietenden Frauen nahe legt.
    Angesichts des Umstandes, dass die Prostituierten im ,,Artemis" in jedem Falle von ihrem Freier (in bar) bezahlt wurden und die gesamten direkt vereinnahmten "Stichgelder" auch behalten und keinen Anteil daran, ganz gleich ob prozentual oder betragsmäßig festgelegt, an die ,,Artemis GmbH" oder ihre Geschäftsführer abgeführt haben, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie neben dem

    -35-

    Benutzungsverhältnis mit der ,,Artemis GmbH" e¡n (gegenseitiges)
    Leistungsverhältnis mit dem einzelnen Freier begründet haben, in welchem sich die Entgeltforderung der Prostitu¡erten (allein) gegen den Freier richtet, dem gegenüber sie die vere¡nbarte sexuelle Le¡stung erbr¡ngt.
    b) Zudem ist das Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtl¡chen Sinne - wie auch grundsätzlich das Dienstverhältnis im lohnsteuerrechtlichen Sinne (§ 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LSTDV) - ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwischen der einzelnen Prostituierten, die im "Artemis&

    039;- ihre sexuellen Dienstleistungen anbot und der Betreiberin des "Artemis"

    bzw. ihren Geschäftsführern wurde aber kein - über die mit der Eintrittszahlung getroffene Vereinbarung für den aktuellen Tag (bei auswärtigen Prostituierten verbunden mit einer Option für die auf diesen folgenden vier Tage) hinaus gehendes - Dauerschuldverhältnis begründet.
    Die Betreiber wurden nicht nur in allen Punkten frei gesprochen, sie bekamen auch eine Entschädigung und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 250.000 Euro für die unrechtmäßige Untersuchungshaft, die Anklage und für verunglimpfende Äußerungen der Staatsanwaltschaft.
    Link


    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    https://www.gesetze-im-internet.de/p...237210016.html = Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)

    Wer den Inhalt wissen will, der findet auch bei der von mir gewählten falschen Bezeichnung dieses Gesetz. Und da es ja wohl schon länger gilt und Gegenstand von unzähligen - teilweise erschreckend simplen - Äußerungen ist, schadet ein Blick hinein und die Begründung dazu nichts.
    Warum hast Du eine falsche Bezeichnung gewählt? Es ist doch komplett irreführend, von einer Verordnung zu reden.
    Wo genau dreht es sich im ProstSchG um Scheinselbständigkeit?
    Geändert von Joker (03.08.2024 um 14:02 Uhr)
    Joker

  35. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  36. #23
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    Zitat Zitat von Neuner Beitrag anzeigen
    Das ist ja alles schön und recht, aber wenn ich ficken gehe interessiert es mich nicht ob die Damen angemeldet sind oder nicht.
    War das nicht sogar eine Frage in dieser Umfrage zum P6 für die Freier? Hand aufs Herz, wer hat sich schon mal den Prostituierten-Pass zeigen lassen oder ihn sogar gezeigt bekommen? Ich habe son Lappen einmal gesehen, aber es war zufällig und nicht auf meine Initiative hin.
    Bürokratie und ob die Frau angemeldet ist, interessiert mich nicht. Bordellbetreiber müssen das kontrollieren, nicht ich. Ich frage auch nicht jeden Taxifahrer nach seinem Führerschein. Ich bin treu im Glauben, dass alles seine Ordnung hat.

  37. #24
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    ach Joker !!!

  38. #25
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    ach Joker !!!
    Ich erwarte keinen dummen Spruch, sondern eine korrekte Antwort auf meine berechtigten Fragen.

    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Aber es ist immer wieder schön davon zu lesen, welche Unwissenheit bei vielen Usern vorhanden ist und die sich nicht scheuen, diese immer wieder in den Umlauf zu bringen.
    Ich sehe es auch als meine Aufgabe an, nachweisbare Unwahrheiten, die bewusst oder aus Unwissenheit in meinem Forum verbreitet werden, richtig zu stellen.
    Allerdings ist das für mich nicht schön davon zu lesen
    Geändert von Joker (04.08.2024 um 04:19 Uhr)
    Joker

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