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Thema: Das „Nordische Modell“ aus verfassungsrechtlicher Sicht

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    Das „Nordische Modell“ aus verfassungsrechtlicher Sicht

    Der Kampf gegen die Prostitution


    Seit geraumer Zeit versuchen Prostitutionsgegner den käuflichen Sex mit gesetzgeberischen Mittelnzu verbieten. Zunächst forderten sie ein gesetzliches Verbot.Irgendwann kristallisierte sich dann heraus, dass ein solches Verbotunvereinbar wäre mit der im Grundgesetz garantierten Freiheit derBerufsausübung:


    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html


    Im Festhalten an ihren Zielen kam denGegnern das zunächst in Schweden entwickelte Modell einer„Freierbestrafung“ gerade recht. Dieses Modell wurde nachfolgendauch in anderen Ländern in Nordeuropa eingeführt und trägt deshalbdie Bezeichnung „Nordisches Modell“.




    Das „Nordische Modell“


    Bei diesem Konstrukt bleibt dieProstitution formalrechtlich erlaubt. Die Prostitutionsgegnerglauben, damit die Klippe des grundgesetzwidrigen Berufsverbotserfolgreich umschifft zu haben.


    Statt dessen werden die Kunden derProstituierten mit Strafe bedroht, wenn sie Prostitutionsleistungen,also sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt (§ 2 Abs. 1 Satz 1ProstSchG), in Anspruch nehmen. Dadurch hoffen sie, denLebensbereich Prostitution austrocknen zu können, weil die nach wievor erlaubten Angebote aus Angst vor Strafe gemieden werden und auswirtschaftlichen Gründen dann von selbst verschwinden werden. Diesgilt natürlich insbesondere für Bordelle aller Art, die allein zurDeckung ihrer Kosten eine bestimmte Mindestzahl von Kunden(weiblich/männlich) benötigen.


    Dass die „Freierbestrafung“ einBerufsverbot durch die Hintertür ist, stört die Verfechter nicht.Sie halten es für verfassungsgemäß, dass eine Berufsausübungnahezu vollständig verhindert wird, indem man die Annahme der mitder Berufsausübung verbundenen Leistung unter Strafe stellt!


    Allein das eigentlich jedem Bürgerzuzubilligende Rechtsgefühl sollte hier bereits Alarm schlagen. Fürein solches Rechtsgefühl braucht man kein Studium und auch keinAbitur. Es genügt der gesunde Menschenverstand!




    Grundrechtsschutz und Reichweite –Vergleichsfall Sterbehilfe



    Mit Einführung des § 217 hat derBundestag ein weitgehendes Verbot der gewerblichen Sterbehilfeerlassen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html


    Unmittelbar Betroffene (Fachterminus„Normadressat“, Norm hier generell als Synonym für Gesetz zubetrachten) sind gewerbliche Anbieter von Dienstleitungen zurSterbehilfe.


    Gegen diese neu eingeführte Normwurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben, darunter auch vonsterbewilligen Menschen, die ja in dem Gesetz gar nicht genannt sind,also keine Normadressaten sind. Sie sind aber fraglos betroffen, denndas Verbot hat unmittelbare Auswirkungen auf ihre Möglichkeiten, ihrLeben selbst bestimmt zu beenden.


    Wir sehen also, gesetzliche Regelungenkönnen nicht nur die Normadressaten selbst beeinträchtigen,sondern in der Folge auch weitere Personen, die in der Norm gar nichtgenannt sind.


    Analogie zum „Nordischen Modell“ Die Prostituierte und die Bordellbetreiber sind zwar nicht Normadressaten, die Folgen der Freierbestrafung treffen sie aber sehrwohl in ihren Freiheitsrechten gem. Art. 12 GG.




    Die verfassungsrechtliche Frage lautetalso:


    Beschränkt sich der Grundrechtsschutzauf die Normadressaten allein – oder erstreckt er sich auch aufdiejenigen (hier Prostituierte, dort Sterbewillige), die von den zuerwartenden Verhaltensänderungen betroffen sein werden in einer Artund Weise, dass dies einem normativen und direkten Eingriff, also etwa einem direkten Prostitutionsverbot, gleichkommt?




    Urteil zu Sterbehilfe


    Das Bundesverfassungsgericht hat § 217StGB für nichtig erklärt:


    https://www.bundesverfassungsgericht...cationFile&v=7


    In der Urteilsbegründung wird die o.g.Frage in der Weise beantwortet, dass sich der Grundrechtsschutz nichtauf die Normadressaten allein beschränkt: Randnummer 215


    „Der Grundrechtsschutz ist nicht aufunmittelbar adressierte Eingriffe beschränkt. Auch staatlicheMaßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten,können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher vonVerfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Sie können inihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriffgleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl.BVerfGE 105, 252 <273>; 110, 177 <191>). „


    Randnummer 204:


    „Das Recht des zur freienSelbstbestimmung und Eigenverantwortung fähigen Menschen,sich dasLeben zu nehmen, ist vom Gewährleistungsgehalt des allgemeinenPersönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)umfasst. „


    Hieraus folgt (Randnummer 214):


    § 217 StGB greift in dasallgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer zu I. 1., I.2. und VI. 5. ein, auch wenn sie nicht unmittelbare Adressaten des §217 StGB sind“



    Analogie zum „Nordischen Modell“ie Freierbestrafung greift in die Berufsfreiheit der Prostituiertenund der Bordellbetreiber ein, auch wenn sie nicht unmittelbarAdressaten der Vorschrift sind!


    Sie wären deshalb auch klagebefugt(„aktivlegitimiert). (Vgl. Randnummer 194)


    Schon allein aus den vorgetragenenGründen wäre eine wie auch immer formulierte „Freierbestrafung“für nichtig zu erklären.





    Um den Post nicht zu überfrachtenhabe ich mich auf die Prüfung dieses einzelnen Punkts beschränkt.


    Man könnte aus verfassungsrechtlicherSicht noch weitere Einwände gegen das Nordische Modell erheben:


    Da wäre z.B. ob eine solche Norm nichtunzulässig in die Persönlichkeitsrechte (= Freiheitsrechte) vonFreiern eingreift, die eben garantieren, dass jeder sein Leben sogestalten kann, wie er will und dabei nur soweit Einschränkungenunterworfen werden kann, dass er Rechte Dritter nicht verletzt. Esist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, der Staat könneVerhaltensweisen verbieten, wie es ihm gerade beliebt. Er kann mirverbieten, jemanden umzubringen, weil das in das Recht auf Leben desOpfers eingreift, aber er kann mir nicht verbieten, links eine roteund rechts eine grüne Socke zu tragen, denn damit sindverfassungsrechtlich garantierte Werte Dritter nicht verletzt! Nurweil sich da jemand dran stören kann, ist das noch längst nichteine Beeinträchtigung.


    Auch die Berufsfreiheit derProstituierten ist Teil ihres Rechts, das Leben, damit auch dasErwerbsleben, so zu gestalten, wie sie will. Namentlich verletzt dieProstituierte (wie auch der Bordellbetreiber) nicht dieverfassungsmäßigen Rechte Dritter!


    Ein weiterer Einwand wurde schonsinngemäß im Bär-Thread erwähnt: Das sog. Übermaßverbot.


    Vergleiche hier die Randnummern 265 bis267 im Urteil!


    Auch sind Missstände in einzelnenLebensbereichen kein Grund für ein komplettes Verbot!


    Vergleiche hier den Straßenverkehr:Kein Mensch käme auf die Idee, das Autofahren zu verbieten, nur weilein paar Idioten und Unbelehrbare unterwegs sind. Es wäreunverhältnismäßig.


    Dass es im „ältesten Gewerbe derWelt“ auch Missstände gibt, wird niemand bestreiten. Aber einVerbot – ob direkt oder indirekt - wäre unverhältnismäßig, dieMissstände können auch anders bekämpft werden, es gibt dazu auchgenügend Gesetze!

    Deshalb rufe ich die Prostitutionsgegner auf:

    Beerdigt das nordische Modell, arbeitet statt dessen an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Prostituierten. Nehmt die Betroffenen mit ins Boot, anstand ständig nur über sie zu reden!
    Geändert von Drachentöter (24.07.2024 um 17:37 Uhr)

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  3. #2
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    Der "Erfolg" dieses Modells wird auch in Schweden inzwischen in Frage gestellt:


    Im November 2013 beschloss die schwedische Regierung, die Situation der Prostitution in Schweden erneut untersuchen und bewerten zu lassen. Die Gleichstellungsministerin Maria Arnholm vermutete, dass der Menschenhandel trotz der schwedischen Gesetzgebung stark zugenommen habe.

    ...

    Laut einer Studie von 2014 sei die Prostitution vordergründig von den Straßen verschwunden und in den Untergrund gedrängt worden, so dass sich die Situation für die Frauen deutlich verschlechtert habe. Die Kontaktaufnahme habe sich ins Internet verlagert und in Kneipen, in denen Telefonnummern diskret verteilt werden.
    In der Praxis behandele die Polizei die Frauen offenbar weniger als Opfer, die vor ihren Kunden gerettet werden müssen, denn als Mitwissende von Straftaten; so können sie sich keine Hilfe mehr holen, wenn ihnen Gewalt und Gefahr begegnet. Die Sozialarbeiter hätten Probleme, die Prostituierten noch zu erreichen. Diese sind jetzt gezwungen, sich Zuhälter zu ihrem Schutz zu suchen.
    Bei Stichproben gaben nur noch ein Bruchteil der betreffenden Frauen an, sich beim letzten Geschlechtsverkehr mit Kondomen vor HIV geschützt zu haben, da sie Angst haben, auch diese Kunden zu verlieren.
    Geändert von heinzer (24.07.2024 um 21:11 Uhr) Grund: https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_Schweden#Kritik

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  5. #3
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    Zitat Zitat von Drachentöter Beitrag anzeigen
    Deshalb rufe ich die Prostitutionsgegner auf:

    Beerdigt das nordische Modell, arbeitet statt dessen an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Prostituierten. Nehmt die Betroffenen mit ins Boot, anstand ständig nur über sie zu reden!
    dein Aufruf in Ehren, aber die Gegner der Prostitution werden auch die Besten Argumente gegen ein Nordisches Modell nicht interessieren.

    Ich behaupte auch, dass es denen nicht im geringsten um die Frauen geht, die sie angeblich beschützen wollen. Dafür würde es andere Mittel und Wege geben, die aber längst nicht so "einfach" wären wie die "bösen" Männer zu bestrafen die für Sex bezahlen.

  6. Folgender Benutzer sagt Danke zu Amor69 für den nützlichen Beitrag:


  7. #4
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    Respekt …

    Zitat Zitat von Drachentöter Beitrag anzeigen
    Der Kampf gegen die Prostitution
    Respekt.
    Das war mal eine Einlassung und Argumentation vom Feinsten.
    Das lässt ja wieder hoffen.

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu tomtom911 für den nützlichen Beitrag:


  9. #5
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    Noch mal zum erwähnten Übermaßverbot.

    Ich denke das ist ein ganz wichtiger Aspekt.

    Problem ist aber, dass die Klage der Prostitutierten vorm BVerfG diese Chance nicht ausspielen wird.


    Das geht nur, wenn Freier klagen. Wird das geschehen? Ich selbst kann leider nicht (bin verheiratet, zuhause kein Sex … Paysex heimlich). Aber es wird Zeit, dass man sich bereits jetzt Gedanken zu einer Klage von Freierseite macht (wer kann die führen?), weil wir uns auf die Klagen der Prostitutierten nicht verlassen können. Vielleicht sollten sich klagebereite Freier (die sich das leisten können, als Freier aufzutreten) zu einer Gruppe zusammentun?

    Warum ist das so?

    Jedenfalls von Dona Carmen weiß ich das explizit, kann man bei denen auch überall nachlesen: die sind gegen jegliche Regulierung der Prostitution, fordern auch die ersatzlose Abschaffung des ProstSchG und natürlich der Registierung.

    Okay, ist deren gutes Recht. Nur die Frage, ob das noch schlau ist, wenn man direkt am Abgrund steht, wie es jetzt der Fall ist?

    Und mal im Ernst: wenn man Prostitution als Beruf versteht, als Anbieten körpernahe Dienstleistungen … andere Berufe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, unterliegen auch Regularien, die man mit der „Registrierung“ vergleichen könnten. Die Registrierung ist in diesem Kontext daher nicht per se absurd. Dass das dann womöglich steuerliche Konsequenzen usw. hat, okay, aber andere Berufe mit körpernahen Dienstleistungen müssen auch Steuern zahlen usw.

    Jedenfalls werden die DL-Organisationen nicht in der Lage sein, das Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot (legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) in passender Weise geltend machen zu können, weil sie Maßnahmen und Einschränkungen, die, relativ gesehen (!!!!) eher verhältnismäßig wären als ein totales Sexkaufverbot, ganz konsequent ablehnen. Sie verlieren damit wesentliche Chancen im Kampf gegen ein totales Sexkaufverbot.



    Beispiele:


    I.

    Das Sexkaufverbot wird begründet u.a. mit dem hohen Anteil der nicht registriertern Prostituierten sowie der sich daraus ergebenden hohen Gesamtanzahl an Prostitueirten (Registrierte x 10) und Deutschland als dem Bordell Europas sowie der mit der Nichterfassung verbundenen „Gefährdung“ der nicht-registrierten Prostitutierten, weil sie nicht in Gesundheitsämtern und Anmeldebehörden vorstellig werden, wo man z.B. Gewaltanwendung erkennen könnte oder sie Gelegenheit hätten, ihre Zwangslage zu offenbaren

    Legitim, geeignet, angemessen wäre dann: den Kauf von Sexdienstleistungen bei unregistrierten Prostituierten zu erbieten („Sexkaufverbot light“). Freier müssen sich die Anmeldebescheinigung zeigen lassen (Datenschutz kein Problem: es gibt auch Alibi-Bescheinigungen) oder Leistungen in zertifizierten Prostitutionsstätten in Anspruch nehmen, wo schon jetzt die Pflicht beim Betreiber liegt, nur angemeldete und gesundheitlich beratene DLs tätig werden zu lassen.

    Totales Sexkaufverbot: unangemessen, denn dann müssen z.B. alle Prostitutionsstätten schließen und auch die DLs, die sich immer haben registrieren lassen, verlieren ihren vergleichsweise sicheren Arbeitsplatz und noch dazu verlieren sie alle diejenigen Kunden, die sich gesetzestreu verhalten wollen. Ein totales Sexkaufverbot ist daher weder legitim, noch geeignet, noch erforderlich, und auch nicht angemessen.

    Vom Verhältnismäßigkeitsprinzip her angemessenere Lösung: Sexkaufverbot in Hinblick auf unregistrierte DLs.



    II.

    Als Vorzeigeobjekt für das Sexkaufverbot werden in der Regel Straßenstriche verwendet. Ist auch naheliegend, dort gibt es keine Betreiberhaftung und das ProstSchG, das sich ja im Wesentlichen auf Betriebsstätten fokussiert, greift dort praktisch gar nicht durch. Und auch unregistrierte Prostituierte können dort solange arbeiten, bis sie vom OA oder der Polizei aufgegriffen werden, und auch dann passiert ihnen effektiv nicht viel (außer dass sie vielleicht ein paar Euro für eine gesundheitliche Beratung und Anmeldebescheinigung bezahlen müssen und ein ganz niedriges Bußgeld – das Risiko ist sehr überschaubar).

    Legitim, geeignet, angemessen wäre: entweder den Straßenstrich als solchen zu verbieten (ein Verbot, das sich dann auch an DLs richten würde), oder, wenn man dies aus prinzipiellen Gründen (DLs könnten Opfer sein, die man nicht bestrafen will) nicht tun will: Kauf von Sexdienstleistungen auf dem Straßenstrich verbieten (auch ein „Sexkaufverbot light“). Freier dürfen sexuelle Dienstleistungen nur noch in zertifizierten Prostitutionsstätten in Anspruch nehmen, wo schon jetzt die Pflicht beim Betreiber liegt, nur angemeldete und gesundheitlich beratene DLs tätig werden zu lassen.

    Totales Sexkaufverbot: unangemessen, denn dann müssen z.B. auch die genehmigten Prostitutionsstätten schließen und auch die DLs, die nie auf dem Straßenstrich gearbeitet haben, verlieren ihren vergleichsweise sicheren Arbeitsplatz und alle diejenigen Kunden, die sich gesetzestreu verhalten wollen. Ganz im Gegenteil: das Sexkaufverbot schwächt nicht den Straßenstrich, sonst treibt die DLs, die bisher in mehr oder weniger sicheren und genehmigten Prostitutionsstätten gearbeitet haben, nun auch noch raus auf die Staße oder in andere unsichtbare und unregulierte Settings.

    Ein totales Sexkaufverbot ist daher weder legitim, noch geeignet, noch erforderlich, und auch nicht angemessen. Es ist sogar ausgesprochen kontraproduktiv.

    Vom Verhältnismäßigkeitsprinzip her angemessene Lösung: Verbot des Straßenstrichs (oder – weiter gefasst – der unregulierten Prostitutionsausübung) oder – alternativ – Verbot des Kaufs von sexuellen Dienstleistungen auf dem Straßenstrich bzw. im Rahmen der unregulierten Prostitutionsausübung.

    Das sind die Argumente, die man beim BVerfG vortragen muss, wenn man das Verhältnismäßigkeitsprinzip ausspielen will.

    Wie ich schon mal sagte: ich habe mit einem „Sexkaufverbot light“ gar kein Problem, für mich ändert sich rein gar nichts, mit einem totalen Sexkaufverbot dagegen ein Riesenproblem. Lertztes heißt für mich, dass ich den Rest meines Lebens, nie mehr, ganz sicher, keinen Sex mehr auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deuschland haben werde (soll ich dann das GG noch toll finden, wenn es so „invasiv“ ist?).

    Aber die DL-Organisationen werden diese Argumentation GARANTIERT nicht vertreten. Das ist für die undenkbar, so zu argumentieren. Die wollen das ProstSchG und die Registrierung weg haben, jegliche Regulierung und Sondergesetze (auch z.B. in Sachen Straßenstrich). NIEMALS werden deren Klagen in der hier vorgetragenen Weise das Verhältnismäßigkeitsprinzip angreifen.

    Heißt auch: wir können uns auf die Klagen der DLs nicht verlassen.

    Wir können auch nicht davon ausgehen, dass das BVerfG unbedingt von selbst auf die Idee kommt, dass ein totales Sexkaufverbot unangemessen wäre, und die oben genannten Varianten des „Sexkaufverbot light“ von sich aus angemessen entwickelt und beschreibt. Das BVerfG hat nicht die Aufgabe, Gesetze zu formulieren, und hält sich da bekanntlich zurück.

    Das müssen schon die Kläger selbst vorlegen, und dann muss das BVerfG darauf eingehen, ob das so ist oder nicht, und wenn nicht, dann warum nicht?

    Warum ist ein totales Sexkaufverbot (bei dem alle genehmigten Prostitutionsstätten aufgelöst werden) legitimer, geeigneter, erforderlicher und angemessener, um das Phänomen der unregistrierten Prostituierten und/oder des Straßenstrichs zu verhindern/zu beseitigen, während es weniger einschneidende Maßnahmen wie das Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen von unregistrierten Prostitutierten und/oder auf dem Straßenstrich nicht wären?

    Warum ist ein totales Sexkaufverbot, das die Prostitutierten aus den genehmigten Prostitutionsstätten vertreibt, geeignet, dafür zu sorgen, dass der Straßenstrich und sonstige unregulierte Prostitutionsausübung verschwinden und sich jetzt alle Prostitutierten registrieren lassen?

    Warum, sehr geehrte Verfassungsrichter, ist nicht davon auszugehen, dass eher das Gegenteil eintritt: Prostitutierte, die nicht mehr in Prostitutionsstätten arbeiten können, haben dann noch weniger Motivation, sich registrieren zu lassen (für die Arbeit in betreibergeführten Prostitutionsstätten war eine Registrierung ja unvermeidlich)? Und wenn die genehmigten Prostitutionsstätten geschlossen werden, werden noch mehr Prostitutierte auf dem Straßenstich oder in ähnlichen unregulierten, womöglich öffentlich aber nicht mehr als solche erkennbaren Bereichen arbeiten (z.B. heimliche Wohnungsprostitution in wechselnden Wohnungen).

    Das müssten dann erstmal die Verfassungsrichter erklären !!!

    Aber um die Verfassungsrichter dazu zu zwingen, dazu Stellung nehmen zu müssen, muss dies essentieller Bestandteil der Klage sein. Und das wird es aber nie sein, wenn DL-Organisationen wie Dona Carmen klagen, weil das für die Tabubrüche darstellen, die Registrierung zu fördern oder gar unregulierte Prostitution wie Straßenstriche abzuschaffen. Das sind Grenzen, über die die niemals gehen werden.

    Die Verhältnismäßigkeit kann nur von den Freiern und ggf. auch von den Betreibern eingefordert werden. Die DL-Organisationen werden niemals auf dieser Schiene argumentieren. Dabei halte ich die Verhältnismäßigkeit für den womöglichsten wichtigsten Aspekt.


    III.

    Hier weitere Aspekte, die dem BVerfG vorgetragen werden könnten, was alles bisher nicht ausgeschöpft ist, um gegen Zwang und Menschenhandel in der Prostitution vorzugehen:

    Hier ein paar Beispiele, was man tun könnte:

    --- in gewisser Analogie zur gesundheitlichen Beratung auch regelmäßig eine Pflicht zur polizeilichen Beratung der Prostituierten zu etablieren. Dies würde die Prostituierten in ihrem Wissen um ihre Rechte empowern, Vertrauen gegenüber der Polizei schaffen und die Schwellen für Anzeigen oder Kontaktaufnahme bei der Polizei senken, zugleich aber Menschenhändler und Zuhälter abschrecken aus Angst, dass sich "ihre" Prostituierten bei der Polizei "verplabbern"

    --- Einbindung der Freier u.a. durch eine anonyme Hotline für Freier, wo Freier entsprechende Beobachtungen von Menschenhandel, Gewalt oder Ausbeutung melden können, ohne sich selbst zu outen; von der Polizei/BKA produzierte und z.B. auf youtube gestellte "Schulungs-Videos" für Freier, in denen Freier darauf hingewiesen werden, worauf sie achten sollen; bei welchen Situationen sie sich nach §232a Abs. 6 StGB strafbar machen würden; wie sie im Falle einer kritischen Beobachtung vorgehen sollten (z.B. Meldewege). Das Video sollte in mehreren relevanten Sprachen synchronisiert sein.

    --- Paysex-Portale, Homepages von Prostitutionsstätten und Freierforen könnten dann per novelliertem ProstSchG verpflichtet werden, sowohl den Link zur Hotline für Freier wie zu dem BKA/Polizei-Video auf der ersten Seite ihres Internetauftritts zu veröffentlichen (analog der Impressums-Pflicht) - so werden Hotline und Schulungsvideo schnell bekannt, und die Zugangswege sind immer präsent

    --- es könnte die Möglichkeit erwogen werden, Personen (Freier oder auch andere, z.B. Vermieter usw.), deren Hinweise zur Ergreifung von Menschenhändlern, Zuhältern usw. führten, finanziell zu belohnen, in gewisser Analogie zu der Praxis, wie sonst Belohnungen zur Ergreifung von Tätern ausgeschrieben werden.

    Derartige Maßnahmen hätten sowohl direkte Effekte (Ergreifung von Tätern) wie auch indirekte Effekte durch die enorme Abschreckungswirkung auf Menschenhändler, Zuhälter und andere Kriminellen im Umfeld der Prostitution, weil diese dann verstehen, dass das Risiko für sie, in Deutschland erwischt zu werden, sehr hoch wird.

    Dies nur als ein paar Beispiele und Denkanstöße, in welche Richtung man das ProstSchG weiterentwickeln könnte, um Kriminalität und Menschenhandel im Kontext von Sexarbeit massiv zu bekämpfen, ohne gleichzeitig die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Berufswahl (Art. 12 GG) sowie das sexuelle Selbstbestimmungsrecht unter mündigen erwachsenen Personen einzuschränken.

    Aber:

    Auch hier bin ich mir sicher, dass die Prostituierten-Organisationen das niemals in eine Klage schreiben würden. Sie sind schon gegen die gesundheitliche Beratung – würden sie eine (selbstverständlich kostenlose) polizeiliche Beratung fördern und fordern? Gewiss nicht.

    Dies alles sind aber Instrumente, die der Staat bisher nicht eingesetzt hat. Jetzt will er die direkt übergehen und ein totales Sexkaufverbot mit totaler Freierbestrafung. Ist das angemessen, verhältnismäßig?

    Die oben beschriebenen Vorschläge (aus III.) ließen sich auch mit einem „Sexkaufverbot light“ kombinieren. Dann hätte man ein wirklich umfassendes effizientes Maßnahmenbündel gegen Zwang, Ausbeutung und Menschenhandel.

    Aber das alles muss dem BVerfG auch dezidiert vorgetragen werden. Dann ist es an ihm, zu behaupten, „das reicht nicht, nur das totale Sexkaufverbot ist verhältnismäßig“, und das müsste es dann auch noch begründen !!!!!!

    Und wenn jemand schafft, das tatsächlich zu begründen ... dann muss er sich die Frage gefallen lassen, ob er wirklich unabhängig ist (wie er es als Verfassungsrichter zu sein hat). Das rüttelt dann an den Grundfesten der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

    Aber die DL-Organisationen werden in ihren Klagen niemals so argumentieren! Eine große Chance geht verloren.


    Wir sind zurzeit dabei, uns selbst ins Sexkaufverbot zu pushen:

    --- Dogmen und Tabus auf Seiten der SW-Organisationen, deretwegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht voll ausgespielt werden kann
    --- viele Freier und DLs sind nicht bereit oder in der Lage zu erkennen, wie nahe wir am totalen Sexkaufverbot bereits stehen und wie groß die Gefahr tatsächlich für 2026 ist
    --- viele Freier scheinen nicht zu verstehen, dass es aufgrund spezieller Konstellationen durchaus noch die Möglichkeit gibt, mit dem Wahlzettel das Risiko des Sexkaufverbots in gewissen Grenzen beeinflussen zu können - was natürlich nur funktioniert, wenn das nicht eine wenige Freier tun sondern ein signifikanter Anteil der Freierschaft da "solidarisch" ist (jedenfalls der Freierschaft, die ein Sexkaufverbot nicht bereit ist zu akzeptieren).

    Bär1960

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  11. #6
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    Verband für Kunden von Sexarbeit

    Ein neuer Verband für Freier könnte z.B. diese Klage führen. Wir brauchen eine eigene, offizielle Interessenvertretung für substantielle Medien- und Lobbyarbeit. Ich hatte das im Dorothee Bär Thread unter #165 schonmal angeregt, aber da kam eher Gegenwind.

    Die Interessen der Sexworker- und Bordellbetreiber sind zwar ähnlich mit unserren, aber nicht deckungsgleich, wie oben vonn bär ausgeführt. Wir müssen unseren eigenen Standpunkt klarmachen. Die Cannabis Community hat auch gezielte Lobbyarbeit betrieben und sich in Verbänden organisiert. Sonst hätte sich mit der Cannabis Freigabe gar nix getan.

    Und die Befürworter des Nordischen Modells haben just ihren eigenen Verband gegründet. Warum wohl? Wir nutzen unsere Möglichkeiten nicht. Es wäre jetzt die richtige Zeit. Über ein Jahr vor der Bundestagswahl kann man durchaus noch einiges bewirken.

    Ja natürlich muß dann einer aus der Deckung kommen und für Medienanfragen zur Verfügung stehen. Der Großteil der Mitglieder kann aber gemäß Datenschutzgesetz anonym bleiben.
    Geändert von Curveball (27.07.2024 um 16:20 Uhr)
    Ich fick halt gern.

  12. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Curveball für den nützlichen Beitrag:


  13. #7
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    Wie wäre es denn, wenn hier schon so hochkarätige Spezialisten (Juristen oder Hobbyjuristen) am Gange sind und mit der Materie auskennen diese an die „Front“ ziehen… und bei der CDU eintritt und sich dort gegen ein Sexverkaufsverbot einsetzt…

    Das kann man auch zuhause vertreten bei der lieben Partnerin, denn es gibt da ja noch andere Themen bei der Parteiarbeit… die unverfänglicher sind.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich mit langen Abhandlungen in einem Freier Forum da viel erreichen lässt…

    https://www.cdu-bw.de/mitmachen/

    Eigentlich bin ich von unserer derzeitigen Regierung und Parteienlandschaft nicht so begeistert und die haben sich schon einige Schnitzer geleistet, aber ich gehe davon aus, dass sie schon auch (manchmal) prüfen was rechtlich möglich ist und wo sie sich eine blutige Nase holen…

  14. #8
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    Zitat Zitat von bilch Beitrag anzeigen
    Eigentlich bin ich von unserer derzeitigen Regierung und Parteienlandschaft nicht so begeistert und die haben sich schon einige Schnitzer geleistet, aber ich gehe davon aus, dass sie schon auch (manchmal) prüfen was rechtlich möglich ist und wo sie sich eine blutige Nase holen…
    wie zum Beispiel bei der Einführung der PKW-Maut. Dort war zumindest für mich klar, dass sie sich eine blutige Nase holen.
    Ich bin ja eigentlich dafür, dass solche Ideen vor der Umsetzung verfassungsrechtlich (sowohl Bundes- als auch Europaweit) geprüft werden.
    Andernfalls sollten die Verantwortlichen für solche "Fehler" haftbar gemacht werden. Würde hoffentlich so manchen Politiker von "dummen" Ideen abhalten.

  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Amor69 für den nützlichen Beitrag:


  16. #9
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    Zitat Zitat von Amor69 Beitrag anzeigen
    wie zum Beispiel bei der Einführung der PKW-Maut. Dort war zumindest für mich klar, dass sie sich eine blutige Nase holen.
    Ich bin ja eigentlich dafür, dass solche Ideen vor der Umsetzung verfassungsrechtlich (sowohl Bundes- als auch Europaweit) geprüft werden.
    Andernfalls sollten die Verantwortlichen für solche "Fehler" haftbar gemacht werden. Würde hoffentlich so manchen Politiker von "dummen" Ideen abhalten.
    Deshalb mein "(manchmal)"...

    So dumm sind die Ideen ja meist nicht, aber etwas nur wollen und dann schnell und schlampig machen ist halt saublöd.

  17. #10
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    Zitat Zitat von bilch Beitrag anzeigen
    Wie wäre es denn, wenn hier schon so hochkarätige Spezialisten (Juristen oder Hobbyjuristen) am Gange sind und mit der Materie auskennen diese an die „Front“ ziehen… und bei der CDU eintritt und sich dort gegen ein Sexverkaufsverbot einsetzt…

    Das kann man auch zuhause vertreten bei der lieben Partnerin, denn es gibt da ja noch andere Themen bei der Parteiarbeit… die unverfänglicher sind.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich mit langen Abhandlungen in einem Freier Forum da viel erreichen lässt…

    https://www.cdu-bw.de/mitmachen/

    Eigentlich bin ich von unserer derzeitigen Regierung und Parteienlandschaft nicht so begeistert und die haben sich schon einige Schnitzer geleistet, aber ich gehe davon aus, dass sie schon auch (manchmal) prüfen was rechtlich möglich ist und wo sie sich eine blutige Nase holen…
    Wird wohl nicht mehr funktionieren. Die Strategie der systematischen Unterwanderung der CDU/CSU durch Sexkaufverbots-Gegner ist zwar grundsätzlich richtig. Man muss die "von innen heraus" mürbe machen. Und sie müssen mal wieder lernen, selbstkritisch und evidenzbasiert zu denken (statt dogmatisch/ideologisch). Wir sind im Bundestag auch nicht in der Kirche.

    Aber: das Zeitfenster ist zu kurz. Da steigt keiner so weit auf, dass er von den "Oberen" gehört wird oder gar in den Bundestag kommt und dort mitstimmen kann.

    Dass sich die Freier organisieren, ist angesichts des Zeitfensters der bessere Weg.

    Wie ich ja schon aufgezeigt habe: unsere Interessenlage widerspricht in zentralen Punkten konträr derjenigen der DL-Organisationen (ich meine ausdrücklich nicht die einzelne DL, sondern die DL-Organisationen, die wahrscheinlich dann klagen werden).

    Bär1960

  18. #11
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    Zitat Zitat von bär1960 Beitrag anzeigen
    Wird wohl nicht mehr funktionieren. Die Strategie der systematischen Unterwanderung der CDU/CSU durch Sexkaufverbots-Gegner ist zwar grundsätzlich richtig. Man muss die "von innen heraus" mürbe machen. Und sie müssen mal wieder lernen, selbstkritisch und evidenzbasiert zu denken (statt dogmatisch/ideologisch). Wir sind im Bundestag auch nicht in der Kirche.

    Aber: das Zeitfenster ist zu kurz. Da steigt keiner so weit auf, dass er von den "Oberen" gehört wird oder gar in den Bundestag kommt und dort mitstimmen kann.

    Dass sich die Freier organisieren, ist angesichts des Zeitfensters der bessere Weg.

    Wie ich ja schon aufgezeigt habe: unsere Interessenlage widerspricht in zentralen Punkten konträr derjenigen der DL-Organisationen (ich meine ausdrücklich nicht die einzelne DL, sondern die DL-Organisationen, die wahrscheinlich dann klagen werden).

    Bär1960

    Das sich die Freier organisieren... da sehe ich eher rabenschwarz.

    ...wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...
    aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...

  19. #12
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    Ich möchte nichts verharmlosen, aber ich würde auch nicht so schwarz malen.
    Ich bin mir absolut sicher, dass ein oder mehrere FKK Clubbetreiber (eventuell auch zusammengeschlossen) mit hochbezahlten Anwälten gegen ein totales Verbot vorgehen werden. Denn schließlich geht es da um das Fortbestehen des eigenen Geschäftsmodells.

    Und da werden 100%ig genau die Argumente für ein "Sexkaufverbot-Light" kommen, die FK bär1960 bereits angeführt hat.

  20. Folgender Benutzer sagt Danke zu Mar für den nützlichen Beitrag:


  21. #13
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    Zitat Zitat von Curveball Beitrag anzeigen
    Ein neuer Verband für Freier könnte z.B. diese Klage führen. Wir brauchen eine eigene, offizielle Interessenvertretung für substantielle Medien- und Lobbyarbeit.

    Und die Befürworter des Nordischen Modells haben just ihren eigenen Verband gegründet. Warum wohl? Wir nutzen unsere Möglichkeiten nicht. Es wäre jetzt die richtige Zeit. Über ein Jahr vor der Bundestagswahl kann man durchaus noch einiges bewirken.

    Ja natürlich muß dann einer aus der Deckung kommen und für Medienanfragen zur Verfügung stehen. Der Großteil der Mitglieder kann aber gemäß Datenschutzgesetz anonym bleiben.
    Sicherlich ist kein Freier bereit, in der "unmoralischen" Sache in der Öffentlichkeit / im Blitzlichtgewitter der Pressemeute zu stehen - egal, ob er verheiratet etc. ist oder nicht.

    Aber muss er das überhaupt? Reicht es nicht, wenn der Pressesprecher sich im Sinne seiner Verbandsmitglieder äußert und der angestellte Geschäftsführer als Kläger auftritt?

    Dem Pressesprecher und dem Geschäftsführer einer Verbraucherorganisation werden ja auch nicht die "unmoralische / unmännliche" Benutzung von lila Lippenstift (fiktives Beispiel) unterstellt, wenn sie gegen eine gesundheitsschädliche Schwermetallbelastung des Produkts vorgehen.

  22. Folgender Benutzer sagt Danke zu Streber08/15 für den nützlichen Beitrag:


  23. #14
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    Zitat Zitat von Streber08/15 Beitrag anzeigen
    Sicherlich ist kein Freier bereit, in der "unmoralischen" Sache in der Öffentlichkeit / im Blitzlichtgewitter der Pressemeute zu stehen - egal, ob er verheiratet etc. ist oder nicht.

    Aber muss er das überhaupt? Reicht es nicht, wenn der Pressesprecher sich im Sinne seiner Verbandsmitglieder äußert und der angestellte Geschäftsführer als Kläger auftritt?

    Dem Pressesprecher und dem Geschäftsführer einer Verbraucherorganisation werden ja auch nicht die "unmoralische / unmännliche" Benutzung von lila Lippenstift (fiktives Beispiel) unterstellt, wenn sie gegen eine gesundheitsschädliche Schwermetallbelastung des Produkts vorgehen.


    Da wäre ich mir nicht sicher… für die diversen TV-Formate findet sich doch auch immer einer der sich für ein paar Minuten im Fernsehen zum Affen macht. Nur ob ein „Affe“ da das Richtige ist?

    Auch in Interviews kommen ja immer wieder Freier in TV (ohne Verschleierung) die erklären wie toll es im Puff ist…

    Aus der Deckung wirst du da nichts reisen… denn dazu sind die Gegner zu präsent, mitteilungsfreudig, organisiert und vorberreitet.

    Da bräuchte es schon einen besonderen „Frontmann“ aber woher nehmen und wer bezahlt die Musik und das kann schlecht eine Einmannshow sein… da braucht es mehr um Aufmerksamkeit zu bekommen. Und da sehe ich schwarz… ist ja auch nimmer so lng hin bis zu den nächsten Wahlen.

  24. Folgender Benutzer sagt Danke zu bilch für den nützlichen Beitrag:


  25. #15
    Senior Member Avatar von Tom Joad
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    Zitat Zitat von Streber08/15 Beitrag anzeigen
    Dem Pressesprecher und dem Geschäftsführer einer Verbraucherorganisation werden ja auch nicht die "unmoralische / unmännliche" Benutzung von lila Lippenstift (fiktives Beispiel) unterstellt, wenn sie gegen eine gesundheitsschädliche Schwermetallbelastung des Produkts vorgehen.
    Ich glaube beispielsweise Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (eine deutsche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation) könnte diese These mit einer langen Liste an Unterstellungen gegen seine Person widerlegen.

  26. #16
    Senior Member Avatar von hangman
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    Naja, der Resch ist als blinder Eiferer aber ein schlechtes Beispiel, zudem als Vielflieger ein Meister der Doppelmoral:

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/me...0-000050910334

    Sonst stimme ich dir aber zu, das Gesicht des Freierverbands bräuchte ein dickes Fell.

  27. #17
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    Wer oder wie finanziert sich denn eigentlich der "Freierverband"?

  28. #18
    Senior Member Avatar von hangman
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    @bilch: Natürlich durch Mitgliedsbeiträge.

    Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen, schönen Sonntag euch.

  29. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu hangman für den nützlichen Beitrag:


  30. #19
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    Entwickeln "wir" doch mal einen schönen Argumentationskatalog - auch mit Ausstiegshilfen für die SDL - und senden den jeden Monat an die jeweils zuständigen Abgeordneten, Geschäftsstellen, religiöse Gemeinschaften .

    Was sollen den unsere Unterhosenträger in Zukunft machen ?

    Das wäre erstmal kein so großer finanzieller Aufwand, aber die entsprechenden Personen würden schon mal sehen, dass es nicht ganz ohne Widerstand geht, das Nordische Model einfach durchzudrücken.

  31. #20
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    So viel zu Jürgen Resch …

    Zitat Zitat von Tom Joad Beitrag anzeigen
    Ich glaube beispielsweise Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (eine deutsche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation) könnte diese These mit einer langen Liste an Unterstellungen gegen seine Person widerlegen.
    https://www.nzz.ch/der-andere-blick/...ung-ld.1840741

  32. #21
    Senior Member Avatar von Tom Joad
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    Ich kenne die veröffentlichten Ansichten bestimmter interessierter Kreise zum Umweltschutz und der DUH.
    Natürlich ist sein CO2-Fussabdruck größer als der von Susi Schneckenschiss, die auf dem Bauernmarkt selbstgemachte Bio-Marmelade und handgestrickte Feinstaubfilter anbietet.
    Er bezeichnet seine Flugmeilen selbst als Dilemma (warum findet sich dieser Offenbarungseid nicht im NZZ-Artikel, ginge die Schärfe verloren?)

    Und ebenso wie Resch von seinen Gegnern und einem bestimmten Teil der Bevölkerung kritisiert wird, erginge es eben auch einem Geschäftsführer der weiter oben vorgeschlagenen Freierorganisation.
    Würde er kosistent handeln und Prostituierte besuchen, würde man ihm egoistischen Eigennutz vorwerfen.
    Würde er inkosistent handeln und keine Prostituierten besuchen, spräche man ihm die Glaubwürdigkeit ab.
    Würde man in seiner Biographie ein Haar in der Suppe finden...

    Weiter sind die Befürworter der legalen Prostitution und Die eines wirkungsvollen Schutzes der Umwelt in der Minderheit und die Kritiker sind zahlreich, laut und haben eine teils sehr selektive Wahrnehmung.
    Das ist die Parallele, daher das off-topic-Beispiel.
    Geändert von Tom Joad (29.07.2024 um 15:31 Uhr)

  33. #22
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Tom Joad Beitrag anzeigen
    ...ebenso wie Resch von seinen Gegnern und einem bestimmten Teil der Bevölkerung kritisiert wird, erginge es eben auch einem Geschäftsführer der weiter oben vorgeschlagenen Freierorganisation.
    Ja schon irgendwie, aber es ging ja um diese Aussage:
    ...könnte diese These mit einer langen Liste an Unterstellungen gegen seine Person widerlegen
    Dass die DUH sich mit äußerst dubiosen Abmahnungen dumm und dusslig verdient, ist leider keine Unterstellung, sondern Fakt.

  34. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  35. #23
    Senior Member Avatar von Tom Joad
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    1.: Die Tatsache das es Fakten gibt (z.B. die vielen Flugmeilen oder Abmahnungen), bedeutet ja leider nicht das es nicht AUCH Unterstellungen gibt.
    2.: Wenn die DUH abmahnt und Recht bekommt ist das für MICH nicht dubios (lat. zweifelhaft, fragwürdig), sondern zunächst mal rechtsstaatlich einwandfrei.

    Würde die DUH nur gegen große böse Konzerne juristisch vorgehen wäre es ja auch nicht gerecht.

    Übrigens, die CDU hat 2018 versucht der DUH den Gemeinnützigkeitsstatus abzuerkennen, ohne Erfolg.

    Mir ging es eigentlich um den potentiellen Geschäftsführer einer Freierorganisation und das was ihn erwarten könnte (-> allerlei Unterstellungen).
    Das muss so einer halt aushalten (wollen).

  36. Folgender Benutzer sagt Danke zu Tom Joad für den nützlichen Beitrag:


  37. #24
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Tom Joad Beitrag anzeigen
    Wenn die DUH abmahnt und Recht bekommt ist das für MICH nicht dubios (lat. zweifelhaft, fragwürdig), sondern zunächst mal rechtsstaatlich einwandfrei.
    Für mich persönlich nicht, finde völlig unverständlich dass der Rechtsstaat hier nicht schon lange eingegriffen hat.
    Ist aber ein anderes Thema.

    Zitat Zitat von Tom Joad Beitrag anzeigen
    Mir ging es eigentlich um den potentiellen Geschäftsführer einer Freierorganisation und das was ihn erwarten könnte (-> allerlei Unterstellungen).
    Das muss so einer halt aushalten (wollen).
    Ja, das stimmt. Es gibt Leute die das können und wollen, man muss sie dann eben finden...

  38. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  39. #25
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    Auch wenn es sich auf den Bär-Thread/Sexkaufverbot bezieht (konkret die Beiträge von Geiserich dort #777 und #779), stelle ich es mal hier in den Verfassungs-Thread rein, da es Sinn macht, alle Themen mit Verfassungsbezug an einer Stelle zu bündeln. (Ich gehe ja aufgrund der aktuellen politischen Konstellation/Wahlumfragen mehr denn je davon aus, dass das Nordische Modell tatsächlich kommt und somit Verfassungsklagen die einzige kleine Chance bieten, es dann doch noch zu verhindern). Daher müssen die Verfassungsklagen so breit wie möglich aufgestellt sein.

    Und hier sind die Gedanken von Geiserich ja durchaus hilfreich. (Natürlich nutzt es nichts, wenn man ertappt wird, dass man sich als Freier dann spontan als Frau ausgibt und sich die DL spontan zum Mann erklärt). Aber an dem Grundgedanken, der dahinter steckt, ist etwas dran, und ich hatte diese Aspekte auch schon vor Monaten in (sinnlosen) Emails verschiedenen Politikern vorgetragen.

    Das Sexkaufverbot ist ganz offensichtlich geschlechtsdiskriminierend und in seiner Umsetzung zusätzlich auch altersdiskriminierend.


    Zur Geschlechtsdiskriminierung:

    Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG:

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden


    In Bezug auf das Nordische Modell sind hier zwei Ebenen zu unterscheiden:

    Ebene 1: Die Logik des Gesetzes und seine Genese/sein Hintergrund

    Die gesamte Philosophie des Gesetzes geht vom Mann als Täter und der Frau als Opfer aus. Das ist die „Basis“ des Sexkaufverbots. Die Sicht des Gesetzgebers auf die Beteiligten ist nicht geschlechtsneutral - es wird ganz klar der Mann aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Das sieht man auch schon im Positionspapier der CDU/CSU und so wird es dann auch wieder in der amtlichen Begründung zum Gesetz zu finden sein.

    Hat jemals auch nur ein Politiker einen Mann, der Sexdienstleistungen an Frauen (und zwar nur an Frauen) verkauft – und sowas gibt es (s.u.) –, auch als Opfer bezeichnet, und seine Kundinnen als Täterinnen?

    Natürlich ist letzterer Fall proportional gesehen sehr selten … ich schätze mal, dass im Hetero-Bereich in 99 % der Fälle ein Mann Sexdienstleistungen kauft und es nur in 1 % der Fälle umgekehrt ist.

    Aber was spielt das für eine Rolle, ob es 0,5 %, 1 % oder 2 % sind? In anderen Kontexten wird doch auch auf so kleine Minderheiten Rücksicht genommen, ich verweise nur auf Nicht-Binäre / Diverse. Auch sie sind durch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes geschützt.

    Aber so exotisch ist es nun auch nicht, es gibt dafür sogar eigene Portale:

    https://callboy-verzeichnis.com/
    https://www.gigolo-escort.de/callboy-werden/
    https://capsai-men.de/

    u.v.a.
    (richtet sich natürlich typischerweise an reiche Geschäftsfrauen, die viel unterwegs sind und wenig Zeit haben).


    Das Sexkaufverbot ist daher bereits auf Gesetzesebene und der Ebene der dahinter stehenden Intention geschlechtsdiskriminierend.


    Ebene 2: praktische Umsetzung im Gesetzesalltag

    Die praktische Umsetzung des Sexkaufverbots, also die Ermittlungsrealität unter dem Sexkaufverbot, wird zutiefst diskriminierend ausfallen: (1) sie wird sich naturgemäß auf Heterosex fokussieren (so wie auch jetzt schon nur von Frauen als „Opfern“ die Rede ist), da bezahlter Homosex kaum im Sinne eines Anfangsverdachtes auffallen wird, und (2) sie wird sich vor allem altersdiskriminierend gegen ältere und alte heterosexuelle Männer richten, denn für jüngere Männer ist es plausibel, sexuelle Kontakte als finanzinteressenlose Beziehung zu fingieren, während älteren Männern fast schon routinemäßig unterstellt wird, dass Geld oder geldwerte Leistungen geflossen sein müssen, wenn sie mit (wesentlich) jüngeren Frauen Sex haben – jedenfalls wenn sie keine Milliardäre oder Superstars sind -, ein Anfangsverdacht für Ermittlungen also auf jeden Fall gegeben ist.

    Es ist schließlich gesellschaftliches Allgemeinwissen, dass man davon ausgeht, dass Geld oder andere Leistungen fließen, wenn ältere Männer (außerhalb der Spezialgruppe Superreiche/Superstars) mit jüngeren Frauen Sex haben, und darum wird das Sexkaufverbot in der praktischen Realität seiner Umsetzung (polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen setzen ja einen Anfangsverdacht voraus) auf ältere heterosexuelle Männer als Täter fokussieren. Es ist damit altersdiskriminierend und diskriminiert auch eine bestimmte sexuelle Orientierung – zwar nicht im Gesetzestext selbst, aber in der praktischen Umsetzung.

    Zwar sind Altersdiskriminierung und Diskriminierung einer bestimmten sexuellen Orientierung nicht explizit durch das Grundgesetz verboten, es gilt aber immer

    §3 Abs. 1:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Darüberhinaus ist Altersdiskriminierung in Deutschland im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verboten.


    Fazit:
    Das Sexkaufverbot ist a priori geschlechtsdiskriminierend, weil es von vornherein – in seiner Entstehung und Begründung – von einer Täter-Opfer-Beziehung Mann (=Täter als Käufer der Dienstleistung) – Frau (=Opfer als Anbieter der Dienstleistung) ausgeht.

    In der späteren praktischen Umsetzung und Ermittlungsalltag ergeben sich: Benachteiligung aufgrund von Geschlecht (m), sexueller Orientierung (hetero) und Alter (älter/alt bzw. Altersdifferenz gegenüber der Frau).


    Richtig spannend wäre es, wenn ein Gigolo selbst klagen würde. Im Zweifelsfall kann ja auch ein Freier „die Seiten wechseln“ und sich als Gigolo anbieten (mit welchem Erfolg er das tut, hat das BVerfG nicht zu hinterfragen).

    Schließlich gilt (lt. Homepage des BVerfG):

    "Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein."

    Natürlich nicht ich alter hässlicher Typ, aber so, wie die Vertreter des NM in bösestem Maße herumtricksen (z.B. Fakes im Rahmen der Farley Studie und und und…) muss die Seite der SW, Freier und Betreiber auch ALLE Chancen nutzen. Und dazu gehört auch eine Klage eines Gigolos, dem das BVerfG (falls es das Sexkaufverbot für verfassungskonform hält) dann auch erklären musste, wieso der Gigolo ein Opfer ist und seine Kundinnen Täterinnen sind? Das soll dann mal das BVerfG bitte mal im Urteil erläutern.

    Kann es das nicht?

    Dann ist §3 GG durch das Sexkaufverbot verletzt.

    Will das BVerfG das aber auch nicht wahrhaben … dann stellt sich die Frage:

    Ist das BVerfG überhaupt noch so unabhängig, wie es immer behauptet wird?


    Im Kampf um die Rettung der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland und der vollen, unbeschnittenen Grundrechte aus dem Grundgesetz (§§ 1 - 19) müssen alle Register gezogen werden, denn es gilt auch:

    §19 (2): "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

    Bär1960

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