Studie zum Prostituiertenschutzgesetz – Bitte um Beteiligung
Liebe Leserinnen und Leser,
im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der
Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. Wir, das
Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., sind vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend damit beauftragt worden, zu erforschen, wie dieses Gesetz wirkt
(Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) – KFN e.V.).
Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sich unmittelbar auf Menschen beziehen, die sexuelle
Dienstleistungen in Anspruch nehmen; zugleich haben Prostitutionskunden häufig einen guten
Einblick in das Feld der Prostitution.
Daher wollen wir insbesondere erfahren, was Kunden von Prostituierten/Sexarbeitenden über das Gesetz denken,
welche Erfahrungen sie mit dem Gesetz gemacht (oder auch nicht gemacht) haben und welche
Verbesserungsmöglichkeiten sie ggf. sehen.
Dabei ist zu erwarten, dass unserer Studie für künftige gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich der Prostitution
von erheblicher Bedeutung sein wird; dies gilt umso mehr, als in der Politik derzeit intensiv über die
Zukunft der Prostitution in Deutschland diskutiert wird.
Bei der Studie handelt es sich um eine Online-Befragung, die Sie unkompliziert zum Beispiel auf Ihrem
Handy ausfüllen können. Das Ausfüllen des Fragebogens kann ungefähr 30 Minuten dauern. Für einige
etwas länger oder auch kürzer.
Selbstverständlich garantieren wir Ihnen einen absolut vertrauensvollen Umgang mit den Angaben. Die
Anonymität wird strikt gewahrt, und die Informationen werden ausschließlich für die Studienzwecke
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig, eine Nichtteilnahme führt für Sie zu keinen Nachteilen.
Auch können Sie die Befragung jederzeit abbrechen.
Sollte Ihnen Angaben zu einzelnen Fragen unangenehm sein oder wollen Sie sie nicht beantworten, haben
Sie stets die Möglichkeit, auf eine Angabe zu verzichten („möchte ich nicht angeben“) und mit der
nächsten Frage fortzufahren.
Sollten Sie Fragen zu der Untersuchung oder dem Fragebogen haben, können Sie sich jederzeit gerne per
Mail an das Projektteam unter Projekt17@kfn.de vom Kriminologischen Forschungsinstitut
Niedersachsen e.V. wenden.
Hier geht es zum Fragebogen: http://www.kundenbefragung.kfn.de
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam vom KFN
KRIMINOLOGISCHES
FORSCHUNGSINSTITUT
NIEDERSACHSEN E.V.
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