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Thema: Verhandlung gegen Kienzle -Termin-

    BW7 Portal
  1. #1
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    Verhandlung gegen Kienzle -Termin-

    Guten Abend zusammen,

    Da einige von euch immer wieder angefragt haben, wann es mit der Hauptverhandlung in Bezug auf falsche Behauptungen gegen meine Person durch Frau Kienzle weitergeht, kann ich euch mitteilen, dass dies am kommenden Donnerstag, den 11. Januar 2024 um 14:00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart Saal 154 der Fall sein wird.

    Gruß John Heer

  2. Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu City Eros für den nützlichen Beitrag:


  3. #2
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    Danke Für die Info.
    Ich drück schon mal die Daumen!
    Schreib doch mal was hier, wie es lief.

  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu Rutger100 für den nützlichen Beitrag:


  5. #3
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    Jedenfalls viel Glück von mir!

    Zitat Zitat von Rutger100 Beitrag anzeigen
    Danke Für die Info.
    Ich drück schon mal die Daumen!
    Schreib doch mal was hier, wie es lief.
    Irgendwie habe ich eine Ahnung, wie das Ganze ablaufen wird. Man spricht ja nicht umsonst vom "Nordischen Modell".
    Geändert von nexus.69 (05.01.2024 um 19:06 Uhr) Grund: Titel korrigiert.

  6. #4
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    Hallo John.Wünsche dir ganz viel Glück bei dem Termin. Hoffe die Kienzle verliert, damit die Hexenjagd ein Ende hat

  7. #5
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    Bis jetzt berichtet anscheinend nur die BILD; das Urteil soll am 25.1. gesprochen werden.

    https://www.bild.de/regional/stuttga...3548.bild.html

  8. #6
    Senior Member Avatar von Merlin
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    Urteil ist zwiespältig
    2 Behauptungen darf Kienzle nicht wiederholen

    Die Behauptung, dass Heer einen illegalen Puff betreibt darf Kienzle weiterhin aufstellen

    Heer geht in Berufung

    Artikel ist in der Stuttgarter Zeitung hinter der Bezahlschranke 😧

  9. #7
    Senior Member Avatar von blader
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  11. #8
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    Meine Pressemitteilung

    Ehemaliger OB Kandidat John Heer erringt ersten Teilerfolg vor dem Landgericht Stuttgart gegen Veronika Kienzle...

    Bezirksvorsteherin Mitte wird der Lüge überführt, Glaubwürdigkeit zerstört…

    Der ehemalige Stuttgarter OB-Kandidat John Heer erringt ersten Teilerfolg vor dem Landgericht Stuttgart gegen Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle. Zum Urteil erklärt John Heer: „Ich bin schockiert über dieses Urteil, weil das Gericht in seiner Konsequenz die Beklagte in alle 3 Äußerungen aufgrund der erdrückenden Beweislast der Lüge hätte überführen müssen und nicht nur in einem Punkt, aber gelogen ist gelogen.“

    Das Landgericht Stuttgart hat im Hauptsacheverfahren (11 O 66/23) dem Klageantrag von Herrn John Heer auf Unterlassung gegen Frau Veronika Kienzle (u.a. Bezirksvorsteherin Stuttgart Mitte) teilweise recht gegeben.

    Die Klage auf Unterlassung von wissentlich falschen Tatsachenbehauptungen durch Veronika Kienzle in einem Zeitungsinterview wurde deshalb notwendig, weil Veronika Kienzle sich im außergerichtlichen Verfahren geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben und ihre wissentlich falschen Tatsachenbehauptungen aus einem Zeitungsinterview vom 12.01.2022,

    • der Kläger betreibe ein „nicht genehmigtes Bordell“

    • der Kläger nutze sein Anwesen Leonhardstraße 7 in 70182 Stuttgart „illegal“ als
    Prostitutionsstätten

    • der Kläger habe die Prostitutionsstätten im Anwesen Leonhardstraße 7 in 70182 Stuttgart,

    gewerberechtlich als gewerbliche Zimmervermietung angemeldet unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000,00 nicht mehr zu wiederholen.

    Veronika Kienzle wollte diese wissentlich falschen Behauptungen für die Durchsetzung ihrer politischen Ideologien im Leonhardsviertel nutzen und John Heer gezielt in seinem öffentlichen Ansehen schaden.

    Veronika Kienzle zumindest in einem Punkt der Lüge überführt…

    Das Landgericht Stuttgart hat nun zu Recht darauf hingewiesen, dass die 3. Äußerung von Veronika Kienzle aus dem Interview, der Kläger habe die Prostitutionsstätten im Anwesen Leonhardstraße 7 in 70182 Stuttgart, gewerberechtlich als gewerbliche Zimmervermietung angemeldet nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern dass es sich bei dieser Behauptung um eine reine Tatsachenbehauptung handele, die im Rahmen des Verfahrens als falsche Tatsachenbehauptungen nachgewiesen werden konnte, da eine Gewerbeanmeldung als Bordell vorliegt.

    Bei den beiden anderen Äußerungen blieb das Gericht -nach Meinung von John Heer- fälschlicherweise bei seiner Meinung aus dem vorherigen Eilverfahren, dass die Äußerungen aus dem Interview

    • der Kläger betreibe ein „nicht genehmigtes Bordell“

    • der Kläger nutze sein Anwesen Leonhardstraße 7 in 70182 Stuttgart „illegal“ als
    Prostitutionsstätten

    durch die Meinungsfreiheut gedeckt wären.

    Bedrückende Beweislast zugunsten von John Heer lag dem Gericht vor und wurde ignoriert…
    Dies obwohl dem Gericht durch John Heer die Bestätigung für die Genehmigung und die Legalität des Bordellbetriebs durch

    • die Bescheinigung des Ministeriums für Soziales und Integration, welche aussagt, „dass es sich
    bei diesem Betrieb um einen Altbetrieb handelt“
    • die Vorlage des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG vom 15.12.2017 an
    das Gewerbeamt Stuttgart, was „die faktische Erlaubnisfiktion“ darstellt
    • die Vorlage eines Schreibens der Baurechtsbehörde Stuttgart aus dem Jahr 2009, aus
    welchem hervorgeht, dass „der Bordellbetrieb im Rahmen des Bestandschutzes
    bauplanungsrechtlich zulässig ist“
    • die Vorlage des Beschlusses des VG Stuttgart 4 K 4596/21, wo es auf Seite lautete: „Der
    Antragsteller (John Heer) hat seine Prostitutionsstätte bereits vor dem 01.07.2017 betrieben
    und den Betrieb vor dem 01.10.2017 angezeigt und vor dem 31.12.2017 den Antrag nach §37
    Abs. 2 ProstSchG, die Erlaubnis beantragt, so dass die Erlaubnisfiktion des § 37 Abs. 4
    ProstSchG eingreift.“

    vorgelegt wurden.

    Daher ist auf Grundlage diese Unterlagen für jedermann Nachprüfbar, dass es sich um einen genehmigten und legalen Betrieb handelt und die Äußerungen eben nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern es sich ganz eindeutig um Tatsachenbehauptungen von Veronika Kienzle handelt, welche falsch sind.

    John Heer wird daher aufgrund des aktuellen Urteils in Berufung gehen, da das aktuelle Urteil bedeuten würde, dass die Beklagte Veronika Kienzle ungehindert und wider besseren Wissens weiterhin äußern kann, dass John Heer ein nicht genehmigtes (Klageantrag Ziff. 1) und damit illegales (Klageantrag Ziff. 2) Bordell betreibe.

    Urteil ist nicht vom Grundrecht gedeckt…

    Dass dies nicht von irgendeinem Grundrecht gedeckt sein kann und ggf. Grund für eine Verfassungsbeschwerde wäre, liegt auf der Hand. Dies gilt umso mehr, als die Rechtskonformität der Betriebe des Klägers John Heer vorliegend unstreitig sind.

    John Heer: „Ich bin schockiert über dieses Urteil, weil das Gericht in seiner Konsequenz die Beklagte in alle 3 Äußerungen aufgrund der erdrückenden Beweislast der Lüge hätte überführen müssen und nicht nur in einem Punkt.
    Nichts desto trotz steht fest, dass Veronika Kienzle in dem Interview vom 12.01.2022 gelogen hat, ob nun einmal oder dreimal spielt für die Glaubwürdigkeit dieser Person keine Rolle mehr…“


    Stuttgart, den 25.01.2024
    John Heer

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  13. #9
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    unglaublich in was für einen Unrechtsstaat wir leben ....politisch abhängige Gerichte.....und die Leute demonstrieren noch für diese Zustände!

  14. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu phanti für den nützlichen Beitrag:


  15. #10
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Aber es sagt doch auch sehr viel über Frau Kienzle aus, dass sie nicht immer die Wahrheit sagt. Schon bei ihrer Bewerbung zur Bürgermeisterwahl in Stuttgart hat sie mit ihrem Studium gelogen und hier wurde nun auch gerichtlich die Unwahrheit festgestellt (wenn auch nur in einem Punkt). .

    Normal sagt man, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wenn aber eine Person in der Öffentlichkeit dies nun zweimal passiert, sollte sie ihren Hut nehmen und zurücktreten. Das werden wir vermutlich aber nicht erleben .

  16. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Phönix für den nützlichen Beitrag:


  17. #11
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    Question Nicht nachvollziehbar …

    ist für mich, wieso ein Gericht nach den oben vorangegangenen Angaben solche schwarz auf weiß vorliegende Dokumente nicht - oder wieso nicht - berücksichtigt, die die anderslautenden Behauptungen zu Lasten und zum Nachteil des Klägers offenbar eindeutig belegen können. Die abzuwartende (schriftliche) Urteilsbegründung muss schon außerordentlich wasserdicht begründet sein, um in der Revision nicht als ein rechtlicher Formfehler erkannt zu werden. Ich bin gespannt.

  18. #12
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    Schwachsinn!

    Zitat Zitat von phanti Beitrag anzeigen
    unglaublich in was für einen Unrechtsstaat wir leben ....politisch abhängige Gerichte.....und die Leute demonstrieren noch für diese Zustände!
    Was soll dieser überflüssige Kommentar!
    “Unrechtsstaat“, „politisch abhängige Gerichte“
    Dummes Geschwurbel.
    Ja Ja, an allem sind die da oben schuld.
    Vermutlich wieder die Ampel!
    Also, wählt alle AfD, dann wird alles besser!

    Ich kann ehrlich gesagt keinen Zusammenhang mit diesem Fehlurteil und unserem politischen System sehen.
    ich bin mir auch sicher, dass das Urteil in einer der nächsten Instanzen kassiert wird.
    Auch ohne dass unser „Unrechtsstaat“ gestürzt werden muss.


  19. #13
    Senior Member Avatar von hangman
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    Mit den Richtern ist es halt wie mit den SDL - die Qualität wird im Schnitt nicht besser. Immerhin kann man sich die SDL aber aussuchen. Die Begründung, dass es sich bei der Aussage "illegaler Bordellbetrieb" um eine Meinungsäußerung halten soll. kann ich auch nicht nachvollziehen. Für mich ist das eine Tatsache, weil zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob dies zutrifft oder nicht. Warten wir ab, was die Berufung bringt. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass Sachen da völlig anders aussehen können.

  20. #14
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    Zitat Zitat von tomtom911 Beitrag anzeigen
    Nicht nachvollziehbar ist für mich, wieso ein Gericht nach den oben vorangegangenen Angaben solche schwarz auf weiß vorliegende Dokumente nicht - oder wieso nicht - berücksichtigt ...
    Man würde sich wünschen, dass die Medien es als ihre Aufgabe ansähen, genau diese Frage zu beantworten.

    Die StZ zitiert aber nicht, was das Gericht während des Prozesses, sondern lediglich, was die Verwaltung nach dem Urteil geäußert hat: "Der Kläger könne 'einen baurechtlich legalen Betrieb nicht vorweisen, da es keine förmliche Genehmigung in einem baurechtlichen Verfahren gegeben hat.'"

    Neu sind in dem StZ-Artikel zwei Dinge:

    1. "Im nun vom Kläger angestrengten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht dürften die Amtsspitzen als Zeugen die Faktenlage final klären."

    2. Dass die Verwaltung Kienzles Rechtsbeistand bezahlt, "gelte [...] auch für eine etwaige noch folgende Auseinandersetzung mit einem Boulevardblatt".

  21. #15
    Senior Member Avatar von Merlin
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    Mit den Richtern ist es halt wie mit den SDL - die Qualität wird im Schnitt nicht besser. Immerhin kann man sich die SDL aber aussuchen. Die Begründung, dass es sich bei der Aussage "illegaler Bordellbetrieb" um eine Meinungsäußerung halten soll. kann ich auch nicht nachvollziehen. Für mich ist das eine Tatsache, weil zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob dies zutrifft oder nicht. Warten wir ab, was die Berufung bringt. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass Sachen da völlig anders aussehen können.
    Es gilt der Alte Juristenspruch
    „Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand „

    Mit Unrechtsstaat hat das nix zu tun

    Solche schlichten Sprüche sind dann einfach doch zu schlicht 😎

  22. Folgender Benutzer sagt Danke zu Merlin für den nützlichen Beitrag:


  23. #16
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    Ohne die Klageschriften und alles andere zu exakt zu kennen und dann noch ohne das juristische Fachwissen sollte man Urteile kritisieren…

  24. #17
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    Das gute ist ja, dass der Fall so viel Aufmerksamkeit erzeugt und die Öffentlichkeit sieht wie Frau Kienzle tickt. Ich meine ihr Leumund ist bekannt und die Leute werden sich schon ihren Teil denken. Das Eros Center ist jeden Falls ordnungsgemäß als Bordell registriert, da kann Frau Kienzle noch so häufig behaupten es wäre illegal, das ändert nichts an der Tatsache dass es legal ist. Ich denke wenn überhaupt macht sich Frau Kienzle zum Horst. Sie sollte einfach ihre falschen Behauptungen unterlassen und wissen wann man aufhören sollte.

  25. #18
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    Unsinnig und überflüssig.

    Zitat Zitat von Lupulus Beitrag anzeigen
    Was soll dieser überflüssige Kommentar!
    “Unrechtsstaat“, „politisch abhängige Gerichte“
    Dummes Geschwurbel.
    Ja Ja, an allem sind die da oben schuld.
    Vermutlich wieder die Ampel!
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    Ich kann ehrlich gesagt keinen Zusammenhang mit diesem Fehlurteil und unserem politischen System sehen.
    ich bin mir auch sicher, dass das Urteil in einer der nächsten Instanzen kassiert wird.
    Auch ohne dass unser „Unrechtsstaat“ gestürzt werden muss.
    Wir erleben zwar täglich, wie Gerichte in nahezu bis gar ganz identischen Fällen in den Bundesländern - manches Mal auch nur im nächsten Gerichtsbezirk - vollkommen unterschiedlich urteilen. Dennoch wäre zumindest ich mir noch keineswegs sicher, dass das Urteil in einer der nächsten Instanzen kassiert wird.

    Hundertprozentig sicher bin ich mir allerdings, dass Deine Antwort, Lupulus, die absolut Richtige war, da auch ich diesen Blödsinn von „politisch abhängigen“
    Gerichten und von dem „Unrechtsstaat“ Deutschland langsam nicht mehr hören kann.

    Es wäre wirklich klüger, die schriftliche Begründung des Urteils durch das Gericht selbst abzuwarten, WIESO ! es diese Punkte anders bewertete, als dies zu erwarten war und WIE ! und WORAUF ! gestützt es sein Urteil begründen wird.

    Vorher macht diese Diskussion und Spekulation hier einfach keinerlei hilfreichen Sinn.
    Geändert von tomtom911 (27.01.2024 um 22:30 Uhr)

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  27. #19
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    Zitat Zitat von Lupulus Beitrag anzeigen
    Was soll dieser überflüssige Kommentar!
    “Unrechtsstaat“, „politisch abhängige Gerichte“
    Dummes Geschwurbel.
    Ja Ja, an allem sind die da oben schuld.

    Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten politisch abhängig.

    Hat aber mit der jetzigen Regierung nichts zu tun, war schon vorher so.
    Und das Verfassungsgericht ist auch alles andere als unabhängig, wenn dort alte Partei Freunde untergebracht werden.
    DAREDEVIL The Man Without Fear

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  29. #20
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    Zitat Zitat von phanti Beitrag anzeigen
    unglaublich in was für einen Unrechtsstaat wir leben ....politisch abhängige Gerichte.....und die Leute demonstrieren noch für diese Zustände!
    "Und so geht die Freiheit zugrunde. Mit donnerndem Applaus.", Senatorin Amidala

  30. #21
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Das gute ist ja, dass der Fall so viel Aufmerksamkeit erzeugt und die Öffentlichkeit sieht wie Frau Kienzle tickt. Ich meine ihr Leumund ist bekannt und die Leute werden sich schon ihren Teil denken. Das Eros Center ist jeden Falls ordnungsgemäß als Bordell registriert, da kann Frau Kienzle noch so häufig behaupten es wäre illegal, das ändert nichts an der Tatsache dass es legal ist. Ich denke wenn überhaupt macht sich Frau Kienzle zum Horst. Sie sollte einfach ihre falschen Behauptungen unterlassen und wissen wann man aufhören sollte.
    … oder aber sie macht das zum Teil bewusst, um das Thema immer schön hoch zu halten und sich auch immer schön in der Öffentlichkeit da stehen zu lassen (als Kämpferin gegen die bösen Jungs aus dem Rotlichtgewerbe)

  31. #22
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    Natürlich sind Gerichte und vor allem Staatsanwälte bedingt politisch abhängig, denn sie werden von der Politik in ihre Ämter gesetzt . Je nachdem wer regiert, werden dann Gesetze Mal so oder so ausgelegt. Eigentlich müssten Richter zumindest von der Bevölkerung gewählt werden, das wäre demokratisch

  32. Folgender Benutzer sagt Danke zu nightdreamer für den nützlichen Beitrag:


  33. #23
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    Zitat Zitat von nightdreamer Beitrag anzeigen
    Natürlich sind Gerichte und vor allem Staatsanwälte bedingt politisch abhängig, denn sie werden von der Politik in ihre Ämter gesetzt . Je nachdem wer regiert, werden dann Gesetze Mal so oder so ausgelegt. Eigentlich müssten Richter zumindest von der Bevölkerung gewählt werden, das wäre demokratisch

    So Natürlich ist das in anderen Ländern nicht.
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  34. #24
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Matt Murdock Beitrag anzeigen
    So Natürlich ist das in anderen Ländern nicht.
    Welches sind die anderen Länder und wie ist es dort?
    Geändert von Knatterton (28.01.2024 um 16:35 Uhr)
    Kombiniere ...

  35. #25
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    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Welches sind die anderen Länder und wie ist es dort?
    Als Beispiel das Europäische Land Italien.
    Dort können die Staatsanwälte frei handeln gegen Regierungen, Politiker und auch gegen die Mafia.

    Nicht ohne Gründe ist Deutschland ein Rückzugsort für Mafiosi und andere Kriminelle.

    Scholz hätte dort aber auch in den USA nicht so leichtes Spiel.
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