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Thema: Steht die Wohnungsprostitution vor dem Aus?

    BW7 Portal
  1. #1
    aka sexmaster, NurGuckenIsNich und weitere Nicks
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    Steht die Wohnungsprostitution vor dem Aus?

    In jüngster Zeit ist mir aufgefallen, dass viele Terminwohnungen in Karlsruhe mit neuen oder deutlicher sichtbaren Notrufsystemen ausgestattet wurden, beispielsweise in der Gartenstraße und Kaiserallee. Mir war bereits in anderen Städten aufgefallen, dass solche Systeme vorhanden sind und halte sie für eine sinnvolle Maßnahme. Dennoch glaube ich, dass nicht jede "Sex-Wohnung" in Karlsruhe über solch ein System verfügt (z.B. Karlstraße) – wobei ich zugeben muss, dass ich in den letzten Monaten nicht überall war.


    Möglicherweise geht diese Veränderung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Mai 2023 (Beschl. v. 16.05.2023, Az. 3 L 276/23) zurück:



    • Der Notrufknopf muss sich neben dem Bett befinden und leicht zugänglich sein
    • "Effektive Hilfe bedeutet in der Regel, dass Personen, die ständig im Betrieb anwesend sind, durch das Betätigen des Notrufs sofort, beispielsweise durch ein hör- oder sichtbares Signal, informiert werden und umgehend Zugang zum Ort der sexuellen Dienstleistung haben müssen."

    Quelle: https://jurios.de/2023/08/09/notknop...sofort-kommen/

    Es erscheint mir, dass dieser letzte Punkt in den Wohnungen, die ich kenne, nicht erfüllt wird. Wie auch, das ist wirtschaftlich kaum umsetzbar. Sollten solche Anforderungen zur Regel werden, mache ich mir Sorgen um diesen Aspekt der Prostitutionskultur. Ich mag die Wohnungsprostitution mehr als die Laufhäuser und Puffs.


    Was meint ihr zu der Gerichtsentscheidung und möglichen Folgen?
    Täuscht mich meine Wahrnehmung oder hinken die Betreiber diverser Wohnungen den Anforderungen hinterher (kein Notrufsystem vorhanden)?

  2. #2
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Die Überschrift hat mit dem angesprochenen Inhalt praktisch nichts zu tun.

    Zum Inhalt:
    Dir ist doch das ProstSchG bekannt.

    Dann sollte Dir auch bekannt sein, dass eine für sich selber alleine arbeitende SDL keine Prostitutionsstätte betreibt, und daher auch kein Notrufsystem erforderlich ist. (nachzulesen im ProstSchg §2)
    Wenn sie also eine Wohnung oder ein Zimmer mietet, um dort zu arbeiten, handelt es sich nicht automatisch um ein Bordell. Für den normalen Gast ist dies nicht immer leicht zu erkennen.

    Darüber hinaus kann nach §18 ProstSchG ausdrücklich auch eine Ausnahme vom Notrufsystem gemacht werden.


    Ich grüble immer noch nach, warum jemand so etwas schreibt
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  4. #3
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Ich grüble immer noch nach, warum jemand so etwas schreibt
    Nicht jeder hat so viel Verständnis und Einsicht in gesetzliche Vorschriften wie Du.

    Sehe ich jedoch die anderen Beiträge des (relativ) neuen FK, wächst in mir der Verdacht, dass er gar nicht so "neu" ist.

  5. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  6. #4
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Nicht jeder hat so viel Verständnis und Einsicht in gesetzliche Vorschriften wie Du.
    Wenn sich jemand mit dem Thema so intensiv beschäftigt, dass er das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden kennt, hat er zu 99% auch Kenntnis der entsprechenden Gesetzte. Vor allem, weil sie in seinem verlinken Artikel explizit erwähnt werden!

    Ich finde es höchst befremdlich, so zu versuchen bestimmte Clubs in KA zu diskreditieren. Ich verstehe nur den Sinn nicht so ganz.

    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Sehe ich jedoch die anderen Beiträge des (relativ) neuen FK, wächst in mir der Verdacht, dass er gar nicht so "neu" ist.
    Meinst Du wirklich? Da wird doch nicht einer nur gucken wollen?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  7. #5
    aka sexmaster, NurGuckenIsNich und weitere Nicks
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    ..., dass eine für sich selber alleine arbeitende SDL keine Prostitutionsstätte betreibt, und daher auch kein Notrufsystem erforderlich ist. (nachzulesen im ProstSchg §2)
    Wenn sie also eine Wohnung oder ein Zimmer mietet, um dort zu arbeiten, handelt es sich nicht automatisch um ein Bordell (Anm. Prostitutionsstätte).
    Stimmt Gaston. Wenn eine SDL eine Wohnung anmietet, ist es nicht automatisch eine Prostitutionsstätte. Wenn der Vermieter die Wohnung regelmäßig an neue SDL zu "marktunüblichen" Preisen vermietet, dann liegt eine Prostitutionsstätte vor, die unter die Erlaubnispflicht und die Auflagen fällt. Ich schätze, dass das für die wochenweise neu besetzten Wohnungen/Zimmer zutreffend sein dürfte. Oder siehst du es anders?

    Ich grüble immer noch nach, warum jemand so etwas schreibt
    Als Kultur-Mensch sorge ich mich um eben diese - die Kultur. Außerdem schadet es nichts, sich mit spannenden Entwicklungen zu befassen.

  8. #6
    aka sexmaster, NurGuckenIsNich und weitere Nicks
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Ich finde es höchst befremdlich, so zu versuchen bestimmte Clubs in KA zu diskreditieren.
    Jetzt mach mal halblang! Ich habe hier keine Adresse ausdrücklich genannt und will auch keine Adresse diskreditieren. In der Karlstraße gibt es AFAIK mehrere Adressen. Vielleicht sind die Systeme auch nur weniger sichtbar als bei den anderen "Häusern". Ist ja oft schummrig

  9. #7
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von S18 Beitrag anzeigen
    Stimmt Gaston. Wenn eine SDL eine Wohnung anmietet, ist es nicht automatisch eine Prostitutionsstätte. Wenn der Vermieter die Wohnung regelmäßig an neue SDL zu "marktunüblichen" Preisen vermietet, dann liegt eine Prostitutionsstätte vor, die unter die Erlaubnispflicht und die Auflagen fällt. Ich schätze, dass das für die wochenweise neu besetzten Wohnungen/Zimmer zutreffend sein dürfte. Oder siehst du es anders?
    OK, und woher weißt Du, dass er marktunübliche Preise sind? Außerdem kann für diese Wohnungen, sollten sie unter das ProstSchG fallen, durchaus die Ausnahmeregelung gelten.

    Zitat Zitat von S18 Beitrag anzeigen
    Als Kultur-Mensch sorge ich mich um eben diese - die Kultur. Außerdem schadet es nichts, sich mit spannenden Entwicklungen zu befassen.
    Ah, Du bist ein guter Mensch. Ich bin sicher, Du wirst Dich bald aktiv um diesen Kulturkreis bemühen. Spannende Entwicklungen lassen auf neue Dinge schließen

    Zitat Zitat von S18 Beitrag anzeigen
    Jetzt mach mal halblang! Ich habe hier keine Adresse ausdrücklich genannt und will auch keine Adresse diskreditieren. In der Karlstraße gibt es AFAIK mehrere Adressen. Vielleicht sind die Systeme auch nur weniger sichtbar als bei den anderen "Häusern".
    Natürlich nicht.
    Dann schreibe doch bitte mal klar und deutlich, warum Du diesen Thread mit dem falschen aber schlagkräftigen Titel erstellt hast.
    Musste z.B. bisher auch nur eine einzige Wohnung wegen eines fehlenden Notrufknopfes schließen?

    Zitat Zitat von S18 Beitrag anzeigen
    Ist ja oft schummrig
    Ja, es ist oft schummrig
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

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  10. Folgender Benutzer sagt Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  11. #8
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    Ich glaube das fast jeder weiß, der die Dienste von Frauen in "Wohnungen" in Anspruch nimmt, das diese in den seltensten Fällen mit einem solchen "Panik Button"ausgerüstet sind. Ich selbst kenne genügend Wohnungen im Karlsruher Raum die regelmässig an Frauen vermietet werden, ohne diese Notrufvorrichtung. Bei den bekannten "Terminwohnungen" der LL-Kette mag das so sein , eventuell. Drauf geachtet hab ich da allerdings nicht. Ich bin mal im FI aus Versehen auf diesen Knopf gekommen, der CDL ist das Herz in die Hose gerutscht, aber gekommen ist niemand. Mit einer früheren SDL von mir haben wir ein "Signal" per Handy ausgemacht, ähnlich wie Kurzwahl.. Hat auch funktioniert..
    P.S: Nur so am Rande. wie mir eben aus sehr zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, exsistiert die Adresse in Bruchsal gegenüber des REWE Centers nicht mehr.
    Geändert von Sexmax (26.09.2023 um 13:21 Uhr)

  12. #9
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Sexmax Beitrag anzeigen
    Ich glaube das fast jeder weiß, der die Dienste von Frauen in "Wohnungen" in Anspruch nimmt, das diese in den seltensten Fällen mit einem solchen "Panik Button"ausgerüstet sind.
    Was sie, sofern es sich überhaupt um Prostitutionsstätten nach dem ProstSchG §2 handelt, auch nicht zwingend müsssen:
    §18
    (2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass

    1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume von außen nicht einsehbar sind,
    2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen,
    3. die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können,
    4. die Prostitutionsstätte über eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden verfügt,
    5. die Prostitutionsstätte über geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte verfügt,
    6. die Prostitutionsstätte über individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten verfügt und
    7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 zulassen, wenn die Erfüllung dieser Anforderungen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

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  14. #10
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    Nun es war ja auch nur eine Feststellung meinerseits, nicht mehr und nicht weniger. Und die juristischen"Feinheiten"? Sorry, wenn bitteschön interessiert das?, Mich nicht Denn wie die Praxis nun mal beweist ist dieses "Prostitutionsgesetz" zum größten Teil für die Tonne. Jeder weiß das irgendeine(r) immer ein Schlupfloch findet in einem Paragraphen. Denn einer der vielen Vermieter für Wohnungen in einer badischen Großstadt ist praktizierender Anwalt. Seine Immobilien wurden regelmässig genutzt zur Ausübung des Paysex Gewerbes. Teilweise waren Mehrfamilienhäuser komplett ausgebucht mit Damen des horizontalen Gewerbes.
    Der Thread an sich ist nicht verkehrt, warum auch.. Es geht doch hier um Erfahrungsaustausch, Meinungen der User, Ansichten zu vielen Dingen. Und natürlich ist die "Wohnungsprostituition" etwas zurückgegangen, diverse Eigentümer /Betreiber haben ihre Immobilien veräussert bzw. geschlossen. Die Wohnungen wurden quasi an den Wohnungsmarkt zurückgegeben für den eigentlichen Zweck.

  15. #11
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Nun es war ja auch nur eine Feststellung meinerseits

    Es geht in dem Thread nicht darum, ob Wohnungsprostitution geschlossen wurden, weil diverse Betreiber nicht mehr weiter machen, aus welchen Gründen auch immer.
    Sondern dass sie wegen fehlender Notrufsystem schließen mussten.
    Und da ist mir zumindest kein einziger Fall bekannt.
    Aber nicht nur das:
    Im Titel suggeriert der TE, dass die Wohnungsprostitution gar vor dem aus stehen würde.
    (was übrigens vor langer Zeit schon ein gewisser Rotlichtexperte M. Beretin öffentlich in Super RTL behauptet hat)

    Btw, Gott sei dank haben wir das Prostitutionsgesetz. Davor galt Prostitution allgemein als sittenwidrig.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

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  17. #12
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