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Thema: Wird Prostitution häufig in Städten angeboten, obwohl dort nicht erlaubt?

    BW7 Portal
  1. #1
    Doppelnick von Tschacho
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    Question Wird Prostitution häufig in Städten angeboten, obwohl dort nicht erlaubt?

    Hallo zusammen,

    die Diskusion darüber entsprang in einem Thread über eine Dame. Dort gehört sie natürlich nicht wirklich hin.

    Meine Frage:

    Ist Prostitution in vielen Städten ursus, obwohl eigentlich verboten?

    Konkret ging es um die Stadt Singen am Hohentwiel. Ein Kollege meinte aufgrund von Recherche im Net, dass im Kreis Konstanz, zu welchem Singen auch gehört nur in Konstanz selbst Prostitution erlaubt wäre. Aber wie kommt es denn, dass seit Jahren Damen auf ladies.de und kaufmich und co. inserieren und Explizit Singen als Ausübungsort angeben und sogar noch kleine Dörfer/ Nester in der Umgebung?
    Wenn das illegal wäre, müsste doch schon längst der Staat eingegriffen haben bwz. Ordnungsamt und dem ganzen ein Riegel vorgeschoben haben. Oder dulden die da? Drücken beide Augen zu? Geht ja auch um Steuereinnahmen usw.
    Kennt sich davon jemand von euch aus bzw. ist juristisch bewandert?

    Danke für eine Antwort schonmal!

  2. #2
    Valentin-Spielverderber Avatar von Epikureer
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    In Singen erlaubt, weil über 35.000 Einwohner.
    Hic fuit

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  4. #3
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Epikureer Beitrag anzeigen
    In Singen erlaubt, weil über 35.000 Einwohner.
    In Singen eindeutig verboten

    Zitat Zitat von LoLeck Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,


    die Diskusion darüber entsprang in einem Thread über eine Dame. Dort gehört sie natürlich nicht wirklich hin.


    Meine Frage:


    Ist Prostitution in vielen Städten ursus, obwohl eigentlich verboten?


    Konkret ging es um die Stadt Singen am Hohentwiel. Ein Kollege meinte aufgrund von Recherche im Net, dass im Kreis Konstanz, zu welchem Singen auch gehört nur in Konstanz selbst Prostitution erlaubt wäre. Aber wie kommt es denn, dass seit Jahren Damen auf ladies.de und kaufmich und co. inserieren und Explizit Singen als Ausübungsort angeben und sogar noch kleine Dörfer/ Nester in der Umgebung?
    Wenn das illegal wäre, müsste doch schon längst der Staat eingegriffen haben bwz. Ordnungsamt und dem ganzen ein Riegel vorgeschoben haben. Oder dulden die da? Drücken beide Augen zu? Geht ja auch um Steuereinnahmen usw.
    Kennt sich davon jemand von euch aus bzw. ist juristisch bewandert?


    Danke für eine Antwort schonmal!
    Das hatte ich schon geschrieben:
    Weder die Ladies noch die KM überprüfen, ob Prostitution erlaubt ist. Genauso wenig, ob die Mädchen angemeldet sind oder Steuern zahlen. Für die Behörden ist es gar nicht so einfach, das zu kontrollieren. Meistens scheitert es schon am Personal. So ist ein einziger Ordnungshüter oft für mehrere Landkreise zuständig.

    In Singen ist Prostitution explizit verboten, wie man an vielen Stellen im Internet nachlesen kann.
    Z.B. Südkurier
    In Baden-Württemberg kann die käufliche Liebe in Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern verboten werden. "Das ist in Singen der Fall. Hier gibt es eine Sperrbezirksverordnung des Freiburger Regierungspräsidiums, wonach Prostitution auf dem gesamten Stadtgebiet untersagt ist", erklärt Achim Eickhoff, Leiter der Singener Presseabteilung.
    Und auf der höchst offiziellen Seite des Landratsamtes Konstanz ist auch nachzulesen:
    Unter Anmeldung als Prostituierte eindeutig:
    Die Ausübung der Prostitution ist im Landkreis Konstanz nur in der Stadt Konstanz möglich.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  6. #4
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    Rechtsquellen

    Gemäß dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) werden die Landesregierungen durch den Bund ermächtigt, bestimmte Regelungen bezüglich Verbot der Prostitution in kleinen Kommunen und sog. Sperrbezirksregelungen zu treffen:

    § 297 EGStGB

    (1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes

    1.für das
    ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,

    2.für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,

    3.unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets
    durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.


    (2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung
    durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.

    (3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.



    https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_297.html


    Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund dieser Ermächtigung 1976 die nachfolgend dargestellte Prostitutionsverordnung erlassen:

    https://www.landesrecht-bw.de/jporta...=true&aiz=true


    Fallbezogen:

    § 1: Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für das ganze Gebiet von Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen.

    Singen hat mehr als 35 000 Einwohner.

    § 2: Die der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB für Gemeinden mit mehr als 35 000 Einwohnern und nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB wird auf die Regierungspräsidien übertragen.

    Die Landesregierung hat die Verordnungsermächtigung auf die Regierungspräsidien übertragen, hier ist Freiburg zuständig.

    Das RP Freiburg hat basierend auf §1 Absatz 1 EGStGB und der Verordnungsermächtigung die Prostitution auf dem gesamten Stadtgebiet verboten, da Singen weniger als 50 000 Einwohner hat!


    https://www.singen.de/informieren/un...ngen_in_zahlen

    Allerdings nähert sich die Stadt der 50 000 Marke! Die rechtlichen Konsequenzen daraus ergeben sich aus den oben dargestellten Rechtsquellen.

    Anmerkung: Es zählt die Gesamtzahl der Einwohner, einschließlich Teilorte. Und es ist dann auch in den kleinen Teilorten erlaubt.

    Beispiele in Reutlingen:

    Geilhaus im ehemals selbständigen Betzingen oder die Asiatinnen, die schon seit Jahrzehnten in Ohmenhausen arbeiten.
    Geändert von Drachentöter (08.07.2023 um 09:50 Uhr)

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  8. #5
    Doppelnick von Tschacho
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    Zitat Zitat von Drachentöter Beitrag anzeigen
    ......


    Fallbezogen:

    § 1: Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für das ganze Gebiet von Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen.

    Singen hat mehr als 35 000 Einwohner.

    § 2: Die der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB für Gemeinden mit mehr als 35 000 Einwohnern und nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB wird auf die Regierungspräsidien übertragen.

    Die Landesregierung hat die Verordnungsermächtigung auf die Regierungspräsidien übertragen, hier ist Freiburg zuständig.

    Das RP Freiburg hat basierend auf §1 Absatz 1 EGStGB und der Verordnungsermächtigung die Prostitution auf dem gesamten Stadtgebiet verboten, da Singen weniger als 50 000 Einwohner hat!


    https://www.singen.de/informieren/un...ngen_in_zahlen

    Allerdings nähert sich die Stadt der 50 000 Marke! Die rechtlichen Konsequenzen daraus ergeben sich aus den oben dargestellten Rechtsquellen.

    Anmerkung: Es zählt die Gesamtzahl der Einwohner, einschließlich Teilorte. Und es ist dann auch in den kleinen Teilorten erlaubt.

    Beispiele in Reutlingen:

    Geilhaus im ehemals selbständigen Betzingen oder die Asiatinnen, die schon seit Jahrzehnten in Ohmenhausen arbeiten.
    Hallo Drachentöter,

    vielen Lieben Dank für die aufschlussreiche Darstellung.

    Versteh ich das richtig, sobald Singen die 50.000 Einwohner "Schallmauer" durchbricht, ist die Prostitution dann im Umkehrschluss dort auch nicht mehr illegal?


    PS: Vielen Dank auch an Gaston für die Erläuterungen
    Geändert von LoLeck (08.07.2023 um 12:46 Uhr)

  9. #6
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    Zitat Zitat von LoLeck Beitrag anzeigen
    Versteh ich das richtig, sobald Singen die 50.000 Einwohner "Schallmauer" durchbricht, ist die Prostitution dann im Umkehrschluss dort auch nicht mehr illegal?
    Exakt! Dazu muss die Verordnung des RP Freiburg auch nicht extra aufgehoben werden, sie wird unwirksam.

    Käme es zu einem gerichtlichen Streit, so prüft das Gericht von Amts wegen, ob für die Verordnung (noch) eine Ermächtigungsgrundlage besteht. Bei Überschreitung der 50 000 Grenze ist diese Ermächtigungsgrundlage gemäß §1 Abs. 1 EGStGB nicht mehr gegeben, das Gericht stellt dann fest, dass die VO unwirksam ist.

    § 1 Abs. 3 EGStGB gilt aber weiterhin, unabhängig von der Einwohnerzahl. Darauf beruhen die sog. Sperrbezirksverordnungen.
    Geändert von Drachentöter (08.07.2023 um 15:14 Uhr)

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  11. #7
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    In Singen war noch nie die Prostitution legal aber früher interessierte das keinen in der Südstadt. Inzwischen sind die Hotspots in die Nordstadt verlagert und dir HH haben auch nichts mehr zu melden.
    Da fährt der Loleck besser nach KN, FN oder VS

  12. #8
    Doppelnick von Tschacho
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    Zitat Zitat von blackforesti Beitrag anzeigen
    In Singen war noch nie die Prostitution legal aber früher interessierte das keinen in der Südstadt. Inzwischen sind die Hotspots in die Nordstadt verlagert und dir HH haben auch nichts mehr zu melden.
    Da fährt der Loleck besser nach KN, FN oder VS
    Hotspots in die Nordstadt verlagert so so

    Ich war beim meinen letzten Hurenbesuchen fast immer in der Südstadt, bis auf Ende July bei Debora -die war tatsächlich in der Nordstadt..in der Nähe vom Ziegeleiweiher -

    Da bleibt der Loleck lieber schön seinem Jagdrevier treu...da kann er sogar meistens das Auto stehen lassen...nicht, dass ihm noch ein Termin durch die Lappen geht wegen Klimaklebern, sicher ist sicher

    PS: ob etwas illegal ist, hat mich noch nie gejuckt. Nicht umsonst steh ich sogar zu meiner Kräuterzigarette auf dem Profilbild
    Geändert von LoLeck (05.09.2023 um 23:19 Uhr)

  13. #9
    Valentin-Spielverderber Avatar von Epikureer
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    Ist ja auch verständlich, was du schreibst: dir selbst passiert ja nichts außer einer vielleicht unangenehmen Zeugenaussage vor Gericht.
    Hic fuit

  14. #10
    Doppelnick von Tschacho
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    Zitat Zitat von Epikureer Beitrag anzeigen
    Ist ja auch verständlich, was du schreibst: dir selbst passiert ja nichts außer einer vielleicht unangenehmen Zeugenaussage vor Gericht.
    auf einmal mehr vor Gericht kommts bei mir auch nicht mehr an

  15. #11
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    Zitat Zitat von LoLeck Beitrag anzeigen
    auf einmal mehr vor Gericht kommts bei mir auch nicht mehr an
    Bist du inzwischen Freihänger ähm Freigänger?

  16. #12
    Doppelnick von Tschacho
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    Zitat Zitat von blackforesti Beitrag anzeigen
    Bist du inzwischen Freihänger ähm Freigänger?
    ja, ich bin frei in meiner Gang...aber meistens doch eher ein Freier

  17. #13
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    Kann es aber sein, dass Prostitution wie es bspw. häufiger auf kaufmich.com stattfindet, wo also die Frau bei sich zuhause Besuch empfängt, erlaubt ist, auch wenn es nur ein kleinerer Ort ist?
    Wer bumst auch dickere Frau'n?

  18. #14
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Sackhüpfer Beitrag anzeigen
    Kann es aber sein, dass Prostitution wie es bspw. häufiger auf kaufmich.com stattfindet, wo also die Frau bei sich zuhause Besuch empfängt, erlaubt ist, auch wenn es nur ein kleinerer Ort ist?
    Nein, "offene" Prostitution ist nicht erlaubt (d.h. sie empfängt dort Freier, macht Werbung - egal ob auf KM oder sonst irgendwo)!

    Ich denke wenn z.B. ein "Sugarbabe" einen Typen hat und dieser dort ein- und ausgeht, wird es nie jemandem auffallen (bzw. es fehlt auch der Nachweis dass Geld fließt) - wenn da aber ständig diverse Männer ankommen und bald wieder gehen, könnten die Nachbarn etwas bemerken...

    Wie weiter oben jemand geschrieben hat: die Behörden haben nicht das Personal um jedes KM-Profil zu untersuchen. Dennoch ist es generell an solchen Orten nicht erlaubt.

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