Sehr geehrte Forumskollegen,
Sorry Jungs, ich weiß hier gehts Primär um den Spaß. Aber ich denke auch das hier einige wo im Rotlicht verkehren ganz normale Leute sind und auch gebildet.
Ich habe ein Anliegen, ich habe von einem Großem Autozulieferer ein Super Job-Angebot bekommen. Aufgrund einer Steigerung des Lohns von knapp 30% zum alten Arbeitgeber konnte ich aufgrund des Gesamtpakets (Lohn, Altersvorsorge, Prämien, Weihnacht und Urlaubsgeld, Arbeitszeitmodelle etc... ) nicht nein sagen. Nun es geht jetzt um die Sonderzahlung vom alten Arbeitgeber (vom November 2018) die wo als eine Art Mischcharakter gezahlt wurde. Also aufgrund der Leistung von 2018 und der Betriebstreue in Zukunft. ( Das BAG hat bereits geurteilt das bei einer Sonderzahlung mit diesem Mischcharakter Klauseln unwirksam sind. Außer bei Tarifverträgen da dürfen in konkreten Einzelfällen die "Gestaltungspielräume" anders sein. )
Nun, ich beginne am 1.April meine Neue Stelle, habe Mitte Februar zum 31.3.2019 gekündigt. Der Alte Arbeitgeber verlangt die Sonderzahlung nun zurück da im Tarifvertrag steht wenn der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch ausscheidet bis einschließlich 31. März des Folgejahres muss er die Sonderzahlung zurückzahlen. Jetzt habe ich im Netz recherchiert, und habe bei mehreren Landesarbeitsgerichten und der IHK gesehen. Das man es so sehen muss selbst wenn ich zum 31.3 gekündigt habe bin ich bei der Firma bis 31.3 um 23:59:59,99999 Uhr also 24 Uhr beschäftigt und damit ausserhalb des 31.3 ausgeschieden nämlich zum 1. April 2019. In der IHK steht folgendes dazu :
Dies bedeutet allerdings nicht, dass derjenige, der vor Ablauf der Bindefrist sein Arbeitsverhältnis kündigt, sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Entscheidend ist das Datum des tatsächlichen Ausscheidens aus dem Unternehmen, nicht das Datum der Kündigung. Wer also z.B. am 15. Februar zum 31. März kündigt, kann auch bei einer Bindungsfrist bis zum 31. März sein Weihnachtsgeld behalten.
Ich bin zwar rechtschutzversichert, aber bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte was ich eh machen muss, da eine schriftliche Forderung schon besteht, bitte ich um eure Hilfe, Einschätzung, Persönlichen Fall unter Umständen. )
Viele Grüße
DSG
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