Der Gesetzgeber (wohl auch viele Gesetzgeberinnen dabei
) hat das so gedreht, daß es keinen gleichberechtigten Vertrag zwischen den Vertragsparteien gibt, sondern daß der eine, in diesem Fall die Prosti, fast alle Rechte hat, und der andere, in diesem Fall der Freier, praktisch rechtlos ist. Grundgedanke war sicherlich, daß der Freier hier der Böse ist.
Demnach kann man rechtlich gegen eine Prosti praktisch nicht vorgehen.
Ähnlich sieht das auch bei der Weisungsbefugnis eines Betreibers gegenüber der Prosti aus, sollte das irgendwie deren Dienst am Kunden tangieren.
Aber was ich wirklich komisch finde :
Die soll extra wegen diesem 1Stunden-Job aus Rumänien angereist sein ?
Alles klar.
Lesezeichen