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Thema: Prostituierte angezeigt!

    BW7 Portal
  1. #1
    aka Rittercumallot6 Avatar von elena
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    Cool Prostituierte angezeigt!

    Hallo Forumler,

    Komisches Urteil, meiner Meinung nach, wenn er eine Stunde gebucht hatte, gibt es auch eine Stunde entertainment, sonst.. AZF- Fraktion.
    Ist eben die Frage, was die vorher vereinbart hatten, 1 oder 2 Mal spritzen?
    Eine Massage und quasseln wäre trotzdem noch bis zu einer Stunde drin gewesen oder?

    https://www.youtube.com/watch?v=w_7_zSeHeV4

    Was sagen unsere Forums-Sexperten hier dazu?

    Würde mich interessieren, da sich auch viele Gerüchte und Diskussionen immer wieder um das Thema ranken.

    Bis bald und lasst euch nicht verarrrschen

    Grüsse
    e.

  2. #2
    Turmwächter und
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    Avatar von Searching Heart
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    Der Gesetzgeber (wohl auch viele Gesetzgeberinnen dabei ) hat das so gedreht, daß es keinen gleichberechtigten Vertrag zwischen den Vertragsparteien gibt, sondern daß der eine, in diesem Fall die Prosti, fast alle Rechte hat, und der andere, in diesem Fall der Freier, praktisch rechtlos ist. Grundgedanke war sicherlich, daß der Freier hier der Böse ist.
    Demnach kann man rechtlich gegen eine Prosti praktisch nicht vorgehen.
    Ähnlich sieht das auch bei der Weisungsbefugnis eines Betreibers gegenüber der Prosti aus, sollte das irgendwie deren Dienst am Kunden tangieren.

    Aber was ich wirklich komisch finde :
    Die soll extra wegen diesem 1Stunden-Job aus Rumänien angereist sein ?
    Alles klar.
    Geändert von Searching Heart (25.02.2019 um 21:24 Uhr)

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


  4. #3
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    Diese Anzeige ist vom Juli 2017....

    Zitat Zitat von elena Beitrag anzeigen
    Hallo Forumler,

    Komisches Urteil, meiner Meinung nach, wenn er eine Stunde gebucht hatte, gibt es auch eine Stunde entertainment, sonst.. AZF- Fraktion.
    Ist eben die Frage, was die vorher vereinbart hatten, 1 oder 2 Mal spritzen?
    Eine Massage und quasseln wäre trotzdem noch bis zu einer Stunde drin gewesen oder?

    https://www.youtube.com/watch?v=w_7_zSeHeV4

    Was sagen unsere Forums-Sexperten hier dazu?

    Würde mich interessieren, da sich auch viele Gerüchte und Diskussionen immer wieder um das Thema ranken.

    Bis bald und lasst euch nicht verarrrschen

    Grüsse
    e.
    @elena,

    ich meine dass diese Anzeige des damals 18 jährigen Jüngelchen schon mal hier durchgekaut wurde....

    Natürlich ist diese Anzeige des 18 jährigen so unnötig wie ein Kropf und das Urteil ergibt sich aus dem Prostitutionsgesetz von 2001,

    das im Januar 2002 in Kraft getreten ist.

    Der youtube Anwalt hat es richtig erklärt....

    und

    Keiner von uns Freiern war dabei und daher sollte auch keiner von uns die Dame in die Gruppe der AZF einordnen...



    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Der Gesetzgeber (wohl auch viele Gesetzgeberinnen dabei ) hat das so gedreht, daß es keinen gleichberechtigten Vertrag zwischen den Vertragsparteien gibt, sondern daß der eine, in diesem Fall die Prosti, fast alle Rechte hat, und der andere, in diesem Fall der Freier, praktisch rechtlos ist. Grundgedanke war sicherlich, daß der Freier hier der Böse ist.
    Demnach kann man rechtlich gegen eine Prosti praktisch nicht vorgehen.
    Ähnlich sieht das auch bei der Weisungsbefugnis eines Betreibers gegenüber der Prosti aus, sollte das irgendwie deren Dienst am Kunden tangieren.

    Aber was ich wirklich komisch finde :
    Die soll extra wegen diesem 1Stunden-Job aus Rumänien angereist sein ?
    Alles klar.
    werter SH,

    vor 2002 hatten die Prostituierten keinerlei Rechte, deshalb wurde das Gesetz auch so gefasst,

    dass die Prostituierten wenigstens das Recht haben, nicht wie früher(vor 2002) des öfteren üblich,

    das die Mädels von einigen Freiern schamlos betrogen und beschissen wurden....

    Ich habe mit diesem Bubele keinerlei Mitleid und ich finde das Urteil mehr als nur Richtig....

    ich hätte den Jungen zu 100 Stunden ehrenamtliches Putzen in der Samenbank verurteilt, damit er was fürs Leben lernt


    Noch ein kleiner Hinweis, dieses Urteil hat nichts mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun

  5. #4
    Turmwächter und
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    Vor 2002 hatten die Mädels sicherlich auch schon "Freunde", und Aufpasser gab es auch schon.
    Ein Mädel also bescheißen zu wollen, hätte auch damals schon nach hinten losgehen können.

    Ich habe nichts dagegen, daß die jetzt Rechte bekommen haben, nur sollte es dann so zugehen, wie überall in der Wirtschaft sonst auch, und nicht, daß ein Vertragspartner als quasi unmündig gestellt wird. Das ist so ähnlich wie damals, als nur die Männer das Wahlrecht hatten.

  6. #5
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    Die rechtliche Lage ist akzeptabel.....

    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Vor 2002 hatten die Mädels sicherlich auch schon "Freunde", und Aufpasser gab es auch schon.
    Ein Mädel also bescheißen zu wollen, hätte auch damals schon nach hinten losgehen können.

    Da gebe ich Dir voll umfänglich Recht und ich möchte mir auch nicht vorstellen wollen,
    was passiert, wenn ein Freier sich in einem Unterhaltungsbetrieb des roten Lichtes,
    sich bei einem Nicu, Vermögensverwalter oder Unterhaltungsmanager beschwert über mangelhafte Ausführung der Dienstleistung....

    Das hat sich und wird sich vermutlich auch nicht geändert haben


    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Ich habe nichts dagegen, daß die jetzt Rechte bekommen haben, nur sollte es dann so zugehen, wie überall in der Wirtschaft sonst auch, und nicht, daß ein Vertragspartner als quasi unmündig gestellt wird. Das ist so ähnlich wie damals, als nur die Männer das Wahlrecht hatten.
    Der Freier ist doch nicht automatisch unmündig, bei einem mündlichen Vertrag sieht der im voraus zahlende Part vermutlich immer schlecht aus...

    Das ist aber bei jeglichem mündlichem Vertrag so.......


    Kannst ja mal versuchen einen schriftlichen Vertrag mit einem Mädel der Lusterfüllungsgilde abschließen,

    mal sehen was dann passiert..



    Ich gehe jetzt mal von mir aus, ich wurde bisher zu über 90 Prozent korrekt behandelt,


    wobei ich manchmel eher das Problem habe, dass mir eine Stunde gerade mal dazu reicht um über das Ziel zu kommen,

    mit nun fast 61 Jahren ist meine Zielsetzung im P6 bei mir eine ganz andere, als mit 18 oder 19 Jahren


    Da ich einer der sehr vielen verheirateten Hurengänger bin, kann ich mit dem Gesetz und der Umsetzung des selbigen, sehr gut leben


    Noch eine kleine Anmerkung an Rande

    Wenn die Frau KARIN, die Stuttgart ganz besonders MAAG und IHRE ca. 155 Tsd Freundinnen sich durchgesetzt hätten,

    dann würdest Du, ich und die meisten anderen Freier, sich über diese Anzeige und dem dazu passenden Urteil hier im Forum nicht mehr unterhalten...
    Geändert von mr.paul.baum (25.02.2019 um 23:39 Uhr) Grund: Andere Zeiten, andere Lösungen

  7. #6
    aka Rittercumallot6 Avatar von elena
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Aber was ich wirklich komisch finde :
    Die soll extra wegen diesem 1Stunden-Job aus Rumänien angereist sein ?
    Alles klar.
    Habe ich mir auch gedacht, eines ist sicher:
    Dieser Anwalt war noch nie im Puff!?

    für 150€ reist eine aus Rumänien an- Ja sicha!

  8. #7
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    Zitat Zitat von elena Beitrag anzeigen

    ....

    Dieser Anwalt war noch nie im Puff!?

    ....
    Offiziell ist nie einer 8m Puff und die Mädels sind dauernd belegt

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