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Da liegt ein Irrtum vor: AO Sex ist nicht nötig - ein Tripper kann bereits beim Anblasen übertragen worden sein.
https://www.aidshilfe.de/tripper-gonorrhoeDie Infektion ist leider sehr leicht übertragbar, und zwar nicht nur beim Vaginal- oder Analverkehr, sondern zum Beispiel auch beim Oralverkehr („Blasen“, „Lecken"). Ein Risiko besteht vor allem dann, wenn Schleimhäute direkt miteinander in Kontakt kommen.
Manche Häuser verlangen eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
In der Regel gehen die SDLs alle 4 Wochen.
Es findet ein Gespräch und eine Untersuchung (Abstrich und Blutabnahme) statt.
Dafür bekommt die SDL ein aktuelles Gesundheitszeugnis.
Unregelmäßigkeiten werden nicht an 3. weiter gegeben und auch nicht im Gesundheitszeugnis erwähnt.
Bei Unregelmäßigkeiten wird der SDL vom Arzt/Ärztin was dagegen verschrieben und es gibt auch den Rat die Arbeit ruhen zu lassen bis zur Heilung.
Das wird aber nicht überprüft.
Die ereger mögen es überall wo es Warm und feucht ist und wenn du ihn durch Tröpfchen Infektion ins Auge bekommst hast in eben da !
Deshalb sind die Vorsorgeuntersuchungen auch sinnvoll ,auch um eine Gezielte Therapie möglichst früh zu starten !
Abstrich und Bluttest aber vorallem auch die Aufklärungsgespräche mit den SDL halte ich für richtig !
Ebenso das Verbot für ungeschützten Verkehr .
Ein Workshop " Wie lege ich dem Kunden möglichst erotisch das Kondom Zuverlässig an " wäre eine echte Weiterbildung !
Was Mann beim Umgang mit Kondomen bei mancher SDL erlebt ist echt unterirdisch , nicht wenige können mit dem Wichtigsten Artikel der zu ihrer Schutz dient nicht umgehen !
Da werden lieber AO Angebote gemacht als sich mal mit dem umgang mit Kondomen zu beschäftigen
Geändert von Knatterton (18.02.2019 um 22:25 Uhr) Grund: QUOTE-Fehler bereinigt
http://hiv-selbsttest.de/syphilis-schnelltest/
Sehr informativ , es braucht 10-30 Tage von der Invektion bis der Infizierte selbst Ansteckend ist !
Das bedeutet das man durchaus mit einem Blutschnelltest für 30 euro bevor eine Person ansteckend ist auf Antikörper Testen kann !
Obwohl die Krankheit Meldepflichtig ist i Deutschland zahlt die Kasse einen Labortest bei Negativem Befund nicht !!
War auch meine Erfahrung vor Einigen Jahren , anstatt gleich einen Bluttest auf alle Infektionskrankheiten zu machen um diese ausschliesen zu können ,muß erst ein Halbes Jahr alles andere ausgeschlossen werden , auser man macht den Umweg über eine Blutspende ,bekommt man da einen Brief das man zum Arzt soll ist sicher das es einen Befund gibt und man nicht auf den Kosten sitzen bleibt !
Wenn man weiter sieht das man auf AO GB Partys einen schnelltest für 10-20 euro für Hiv Hep Siv machen kann ,wobei ich nicht weis ob das dann auch schon Test der Virten Generation sind , läuft doch irgend was Falsch ,die Test müsste man doch Gratis bekommen und zwar von der Kasse !
Mich schauert's jedes Mal, wenn ich lese wie du hier den Erklärbär miemst. Dabei kannst du nicht mal fehlerfrei abschreiben aus deinen Quellen.
Hast du dir die Seite genauer angeschaut und auch verstanden, was deren Daseinsberechtigung ist?
Das Thema "Gesundheit" ist viel zu wichtig, als dass Leuten wie dir neben der Stammtisch-Hoheit auch noch die Forums-Hoheit überlassen wird. Wirf nicht dauernd neue Thesen in den Raum, sondern beantworte erst mal die Fragen, die deine Behauptungen durchleuchten:
Kombiniere ...
Im Zusammenhang mit einem meiner Posts wurde das vor einigen Wochen schon mal diskutiert.
Für mich war bisher in anderen Bereichen der Gesellschaft eine Art Einheit von Gesundheitsberatung und -untersuchung gegeben und zu beachten, nach dem neuen Gesetz nun aber gesetzestextmässig getrennt, also Pflicht zur Gesundheitsberatung einerseits, und Empfehlung zur (speziellen) Ges.untersuchung andererseits (das hat mit den "Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen" und mit der "Krebsvorsorge" überhaupt gar nichts zu tun !!!) Wie ich die Behörden (Gesundheitsämter) kenne, werden sie in Einzelfällen die lange Leine von Empfehlungen, Info, Beratungen etc. ganz schnell verkürzen zu versuchen, um die Betreffenden zu Konzentration und Einsicht zu bringen.
Eine Diskussion über einzelne Krankheitsbilder bei den STD ist hier sinnlos, es gibt auch keinerlei einheitliche Preise für Tests, ausser evtl. bei den Anlaufstellen der Mädchen, nicht zu vergessen die der entsprechenden Männchen. Wichtig ist (ausser bei HIV) auf Symptome zu achten, anders gesagt, HIV kann monatelang keinerlei Symptome verursachen. Die anderen STD dagegen schon (ganz wenige Ausnahmen).
Das ist fundiert und mein klitzekleiner Beitrag zur Huren- und Freiergesundheit.
Geändert von Fricco (19.02.2019 um 20:04 Uhr)
Abschnitt 3 §11 - §28 Erlaubnis und Pflichten zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Wer ein Prostitutionsgewerbe (Bordell, FKK-club, etc.) betreiben will, der hat einige Auflagen und Vorschriften zu erfüllen.
Dem Gewerbetreibenden muss die Prostitutionserlaubnis vorliegen bzw. für den Stellvertreter die sog. Stellvertretererlaubnis.
Diese kann in bestimmten Fällen entzogen oder gar nicht erst gewährt werden, etwa wenn die Damen unrechtmäßig oder unfreiwillig beschäftigt werden. Wer vorbestraft ist, einer verbotenen Gruppierung angehörte und in beiden Fällen noch keine 5 Jahre vergangen sind, bekommt die Erlaubnis ebenfalls verwehrt.
Man spricht hier von der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
Auch kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilt werden.
Zu seinen Pflichten (Abschnitt 4) gehören z.B. das Vorlegen eines Betriebskonzeptes, die Einhaltung sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften (neu: Kondompflicht, Werbung GV ohne verboten), die Verantwortung über die Auswahl der in seinem Betrieb tätigen Personen (keine Person unter 18, kein Zwang etc.) Prostituierten dürfen keinerlei Vorschriften bzgl. "Art oder Ausmaß sexueller Dienstleistungen" oder Kleidung erteilt werden.
Zahlungen durch die Prostituierten an den Betreiber sind von diesem zu quittieren - und zwar noch am selben Tag in Echtzeit.
Er hat ihm oder ihr gegenüber auf die Anmeldepflicht hinzuweisen und sich sich eine gültige Anmeldebescheinigung (alternativ: Aliasbescheinigung) sowie eine gültige Untersuchungs- bzw. Beratungsbescheinigung vorlegen zu lassen. Dem Gewerbetreibenden obliegt die Kontrollpflicht der Gültigkeit dieser Papiere (Ablaufdatum beachten).
Der Betreiber hat Aufzeichnungspflichten zu erfüllen (§28), Zahlungen mit Namen, Vornamen (alternativ: Alias) und Betrag, bzw. Tätigkeitstage zu dokumentieren, und zwar immer am gleichen Tag in Echtzeit.
Dann Schreibt mir Fricco aus der Seele.
Ich sollte einen Dreistelligen Betrag für einen Labor Test Bezahlen oder müsse ich solange das Normale Prozedere durchgehen bis nach ca einem Halben Jahr alles andere auser Infektinskrankheiten ausgeschlossen ist !
Schlupfloch ,Geh Blutspenden und wenn du nach 6 Wochen den Blutspendeausweis hast kann man fast alle infektinskrankheiten ausschliesen Kmmt früher ein Brief und es liegt ein positiver befund vor ohne Diagnose zahlt die Kasse einen Test für die Diagnose !
Als Nach drei Wochen ein Brief kam war mir gar nicht wohl ,als ich ihn aufgemacht hab und es war der Blutspende ausweis drin ist mir eine ganze Lkw Ladung Steine vom Herz gefallen !
Warum gibt's nicht Gleich den Test auf Infektionskrankheiten und der Gratis , warum kosten Labortest einmal nix denn wieder Geld mit Zeugnis ,Schnelltest von 9,99 bis 50 euro , der Trippertest ist im 20er Pack schon für knapp 60 zu haben !
Wer soll das Blicken und wie soll sich da jemand zurecht finden der Grade angespannt ist weil es ihm schlecht geht ,jemand der Angst hat oder sich Schämt einen Test zu machen ?
Wie bei den Kondomen bevor die Automaten Kamen waren sie Teuer und nicht überall zu bekommen ,als sie aus den Automaten kamen waren sie immer noch teuer und wenn einer den schieber gezogen hat an der Tolette haben es alle mitbekommen , Heute kaufst die bei DM ,Aldi ,Condomi ,Sexshop oder Online für ein Appel und ein Ei ,was für mich bedeutet das auch Viel mehr Kondome verwendet werden als Früher !
Wer nachweislich hier Falschaussagen verbreitet, hat hier im Forum nichts verloren.
Im Gesetzt steht es so drin:
Die Untersuchungsbescheinigung hast Du schlichtweg dazu erfunden, die fordert der Gesetzgeber nicht.(1) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes hat Personen, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hinzuweisen.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, sich von Personen, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit eine gültige Anmelde-oder Aliasbescheinigung und eine gültige Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen zu lassen.
So geht es hier nicht
Joker
Zitat von Pipi Langstrumpf
Oh, nun haben sie Stromer sterben lassen.....
Eine Zeitlang dachte ich, es gäbe ihn gar nicht und er würde fremdbefeuert. Zu trivial und allzu speziell kam er mir vor.
Die Rechtschreibschwäche schien mir aufgesetzt.
Nun ist er tot....
Vriede seiner Selle,
Geändert von micha45 (19.02.2019 um 22:12 Uhr)
Das mit dem Gesundheitscheck hört sich schon gut an. Verlangt ihr im privaten Bereich bei euren Bekanntschaften auch einen. Eher nicht. Da denkt jeder die oder der ist schon ok. Die SDL schauen schon nach sich, keine Angst. Im privaten Bereich finde ich die möglichen Risiken viel höher. Und wenn die Frauen (SDL) sich auch nur alle 3-4 Monate mal untersuchen lassen, wird es weitaus mehr sein als die private Bekanntschaft wo sich nie in dieser Richtung untersuchen lässt. Man verkehrt ja nicht im Pay6 Bereich heist es da. Also ich ziehe da lieber eine SDL vor wie wechselnde private Bekanntschaft.
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