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Thema: Zechpreller im Escortbereich

    BW7 Portal
  1. #1
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    Question Zechpreller im Escortbereich

    Für Escort Agenturen besteht natürlich die Gefahr, dass Kunden einfach nicht auftauchen und nicht absagen. Die Agenturen verlangen meist bei Absage innerhalb von 24h 30% der Kosten, und bei Nichtauftauchen die vollen Kosten.
    Aber wie kommen sie an den Kunde, wenn dieser nicht auftaucht oder mehr auf Kontaktversuche reagiert? Mir konnte das noch niemand wirklich sagen

  2. #2
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    Vorkasse

    Die 30 % sund bei unbekannten Freiern normalerweise als Vorkasse zu leisten. Und schon gibts Anhaltspunkte (neben Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) für Inkassounternehmen und Staatsanwaltschaft.
    Geändert von yasha (14.07.2018 um 07:53 Uhr)

  3. #3
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    die 30% können die auch nur verlangen, wenn die Dame anderweitig nicht vermittelt werden konnte. Sonst ist nämlich kein Schaden entstanden. Auch müssen die sich ersparte Kosten auf den Schadenersatz anrechnen lassen.

    Und natürlich kann man versuchen zu ermitteln, wer der Schädiger war. Aber eine amtliche Stelle beauftragen ist zweischneidig. Es könnte sein, dass sich im Zuge der Ermittlungen Verdachtsmomente in anderer Hinsicht ergeben und dann kommt der Bumerang. Das könnte auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten oder Wohnraumzweckentfremdung bis hin zu Zuhälterei gehen und die Steuer kann auch auf dem Tapet erscheinen. Es ist also mit Vorsicht zu genießen und wird eher vermieden.

    Abgesehen davon ist das natürlich eine Sauerei und einen Tritt in die Eier hat das Arschloch allemal verdient.
    Geändert von siggibein (14.07.2018 um 10:11 Uhr)

  4. #4
    joy68
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    Ein tritt in die Eier? Ist das gegen das staatliche gewaltponopol, und dazu eine gängige Recht Fertigung für die als gewaltätig verschrienen 'beschützer und Aufpasser ' im Milieu?
    Geändert von joy68 (14.07.2018 um 12:33 Uhr)

  5. #5
    joy68
    Gast
    Die Agenturen können auf Vorkasse, EC bzw Kreditkarten Buchung bestehen, so wie die meisten Dienstleister auch, dann brauchst auch keine Tritte in die Eier, sonder den üblichen Weg.

  6. #6
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    Der Kunde hat ein Widerrufsrecht des Vertrags von 14 Tagen. Dies gilt für Vertragsabschluss über das Internet, Telefon, Brief, Fax, Email,...

    Klar aus Sicht der Escortagentur wollen sie eine Entschädigung, da das Mädchen sich geschminkt hatte, mentale Vorbereitung und die Zeit sich freigenommen hat.

    Aber der Kunde muss ja auch Entscheidungen und komplexe Kaufentscheidungsprozesse durchlaufen. (Konstrukte des "O" oder Stimulus im SOR kann sich verändern usw..)

    Dann ist es dein Recht als Kunde auf den Rücktritt. So einfach die Anzahlung einzubehalten oder eine Entschädigung einfordern geht nicht.

  7. #7
    Member
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    Ist so ein Vertrag nicht Sittenwidrig und damit nicht einklagbar?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Der_Willy Beitrag anzeigen
    Ist so ein Vertrag nicht Sittenwidrig und damit nicht einklagbar?
    Das ist doch schon lange aufgehoben, oder

    Wenn du einen Handwerker bestellt, oder einen Arzttermin machst etc und dann icht frühzeitig absagst musst du auch bezahlen.

    Ich bin mir nicht sicher, aber steht in dem neuen Pros.gesetzt nicht irgend etwas, dass der Freier(in) auch dann bezahlen muss selbst wenn die/der Prostituierte gar keine Leistung erbringt. Sobald ihr euch einig seit muss du bezahlen.
    Dann sollte das doch jede Polizeidienststelle deine Anzeige aufnehmen. Ob es allerdings etwas bringt lass ich mal im Raum stehen.

    btw. Ich finde solch ein Verhalten eine sauerei. Wenn Mann fähig ist einen Termin zu vereinbaren, dann sollte Mann doch auch fähig ab zu sagen.

  9. #9
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Es fängt schon mal schlecht an mit dem Titel "Zechpreller".
    Meiner Ansicht nach ist das jemand der eine Leistung bereits in Anspruch genommen hat (die sogenannte "Zeche", d.h. er hat ein Bier getrunken oder etwas gegessen und ist dann einfach gegangen ohne zu bezahlen)!
    Das ist doch etwas völlig anderes als einen Termin nicht rechtzeitig abzusagen oder einfach nicht zu erscheinen?
    Ein Zechpreller im Escort wäre demnach einer der eine Dame bucht, Zeit mit ihr verbringt, dann vergisst zu zahlen und sich schnell verabschiedet. Was vermutlich selten vorkommt, weil meistens "Vorkasse" verlangt wird.

    Zitat Zitat von saftbefehl Beitrag anzeigen
    Der Kunde hat ein Widerrufsrecht des Vertrags von 14 Tagen. Dies gilt für Vertragsabschluss über das Internet, Telefon, Brief, Fax, Email,...
    Wie soll das denn gehen? Escort bucht man ja oft "kurzfristig" innerhalb 1 Woche oder 2-3 Tagen (oder noch weniger)?

    Hinzu kommt dass Verträge im P6 doch anders gehandhabt werden als im "Handel". (Und ich glaube, es stimmt: eine Prostituierte könnte nach geltendem Recht das Geld theoretisch einklagen, auch wenn sie "nix" geleistet hat, weil der "Vertrag" gültig ist sobald der Kunde zusagt sie zu buchen. Weiß da jemand Genaueres?)

    Zitat Zitat von nippellecker Beitrag anzeigen
    Wenn du einen Handwerker bestellt, oder einen Arzttermin machst etc und dann icht frühzeitig absagst musst du auch bezahlen.
    Musste ich noch nie. Zahnarzttermin vergessen? Kein Problem, hab mich einfach beim Anruf für den Ersatztermin entschuldigt dafür und gut war's.

    Bei den Handwerkern war das Problem eher umgekehrt - wer beim Termin nicht erschien, war der bestellte Handwerker.

    Allgemein denke ich da ist "Kulanz" ein Thema. Wer den Kunden behalten will, wird ihn nicht anzeigen/verklagen oder Anzahlung einbehalten.
    Wer seinen guten Ruf als Agentur behalten will, achtet auf solche Dinge, denn wenn sich herumspricht dass da viele verklagt würden, wäre das schädlich für's Geschäft.
    Geändert von thevisitor (14.07.2018 um 19:03 Uhr) Grund: ergänzt/verbessert

  10. #10
    Unruheständler Avatar von Brunetti
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    Vorauszahlungen betreffen in der Regel nur Neukunden bei längerfristigen Buchungen.
    Manche Agentur behält die Zahlung oder ein Teil davon bei nicht rechtzeitiger Absage ein, andere schreiben sie bei einer Neubuchung gut.

  11. Folgender Benutzer sagt Danke zu Brunetti für den nützlichen Beitrag:


  12. #11
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    hm....

    Zitat Zitat von DiploX Beitrag anzeigen
    Für Escort Agenturen besteht natürlich die Gefahr, dass Kunden einfach nicht auftauchen und nicht absagen. Die Agenturen verlangen meist bei Absage innerhalb von 24h 30% der Kosten, und bei Nichtauftauchen die vollen Kosten.
    Aber wie kommen sie an den Kunde, wenn dieser nicht auftaucht oder mehr auf Kontaktversuche reagiert? Mir konnte das noch niemand wirklich sagen
    @DiploX,

    natürlich wollen die Agenturen ihre Ausfälle von Seiten der Kunden ersetzt haben, es ist ihr gutes Recht.

    Eine gute Agentur legt immer Wert darauf, dass der Neukunde nicht mit unterdrückter Rufnummer anruft und eine Dame bucht.

    Die meisten bestehen bei der ersten Kontaktaufnahme auf eine Mail und Rückruf oder SMS von Seiten der Agentur
    um den Kontakt und somit die Echtheit des Gastes zu prüfen.

    Wer meint, er müsste eine Agentur verarschen, der wird schnell feststellen, dass kein anonymes Internet gibt.

    Es gibt auch keine echte Rufnummernunterdrückung von Seiten des Anrufers.



    Zitat Zitat von saftbefehl Beitrag anzeigen
    Der Kunde hat ein Widerrufsrecht des Vertrags von 14 Tagen. Dies gilt für Vertragsabschluss über das Internet, Telefon, Brief, Fax, Email,...

    Klar aus Sicht der Escortagentur wollen sie eine Entschädigung, da das Mädchen sich geschminkt hatte, mentale Vorbereitung und die Zeit sich freigenommen hat.

    Aber der Kunde muss ja auch Entscheidungen und komplexe Kaufentscheidungsprozesse durchlaufen. (Konstrukte des "O" oder Stimulus im SOR kann sich verändern usw..)

    Dann ist es dein Recht als Kunde auf den Rücktritt. So einfach die Anzahlung einzubehalten oder eine Entschädigung einfordern geht nicht.
    @Saftbefehl,

    du bist echt ein Lacher, zuerst gibst Du in anderen Threads den großen BWL Heini und jetzt dieses Gelaber vom Rücktrittsrecht.

    Escort ist eine Dienstleistung und kein Kauf

    Ich könnte Dir jetzt einen Vortrag über die rechtlichen Möglichkeiten halten, wie ein Verantwortlicher eines Betriebes den entstandenen Verlust
    gegenüber einem Kunden rechtfertigt und diesen Gerichtsfest geltend macht.

    Aber da Du von BWL/VWL und sonstigen Teilen dieses Bereiches soviel Ahnung hast, wie ein Amboss vom Schwimmen,
    wäre jedes weitere Wort zu Deinen wertbefreiten Aussagen nicht nur kostenlos, sie sind vermutlich sogar umsonst.

    Kauf Dir mal ein neues Buch über Hundedressur, denn Deine Stöckchen sind mittlerweile zu bekannt und viel zu schlecht.




    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Vorauszahlungen betreffen in der Regel nur Neukunden bei längerfristigen Buchungen.
    Manche Agentur behält die Zahlung oder ein Teil davon bei nicht rechtzeitiger Absage ein, andere schreiben sie bei einer Neubuchung gut.
    Genau so wird ein Schuh draus


    In diesem und im besonderen Sinne wünsche ich allen seriösen FK noch ein schönes verficktes Restwochenende



    ...

  13. #12
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Vorauszahlungen betreffen in der Regel nur Neukunden bei längerfristigen Buchungen.
    Das ist auch verständlich, gerade weil es im Internet ein paar "Spaßbucher" gibt, die dann nicht auftauchen.

  14. #13
    nichtwissender Klugscheißer
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    @mr.paul.baum: Stimmt, beim Netzbetreiber können die Daten der Anrufer angefragt werden. Wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren zu einer Straftat im Katalog des 100a StPO führt, kann sie da einen Beschluss beantragen.

  15. #14
    Escort-Agentur Avatar von FairytaleDolls
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    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Vorauszahlungen betreffen in der Regel nur Neukunden bei längerfristigen Buchungen.
    Manche Agentur behält die Zahlung oder ein Teil davon bei nicht rechtzeitiger Absage ein, andere schreiben sie bei einer Neubuchung gut.
    So ist das.

    Abgesehen davon, dass immer mal irgendetwas sein kann und etwas wirklich dazwischenkommt. Man darf nicht jeder Absage gleich unlautere Motive unterstellen.

    Aus der Praxis geplaudert, Absagen kommen sowieso bei uns zumindest nur super selten in ganz wenigen Ausnahmen vor. Das Date wird dann meistens nachgeholt, auf ein anderes Date angerechnet oder sogar zurücküberwiesen. Reden mit den Menschen hilft in den meisten Fällen, es findet sich immer eine individuelle Lösung, die alle zufrieden stellt.

    Außerdem haben wir beispielsweise sehr viele Stammkunden, die deshalb auch die Gage komplett vorab überweisen, damit sie dann das Date völlig losgelöst von finanziellen Dingen genießen können. Außerdem müssen dann weder Kunde noch Dame mit einem Geldbündel unterwegs sein.

    Im übrigen gilt: Vertrauen gegen Vertrauen. Ich vertraue meinen Kunden, meine Kunden vertrauen mir und meinen Damen.

    Sicher hat das etwas mit der Auswahl einer Agentur von Kundenseite und der Vorauswahl der Kundschaft von mir zu tun, aber ich denke, es ist gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit außerordentlich wichtig, die alten Werte und Tugenden wieder zu bemühen. Dann braucht man sich mit dem Problem der Absagen etc. meist garnicht erst befassen.

    Lg Chiara
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  17. #15
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    Zahlen Die Mir meine 98,5 € ???

    Zitat Zitat von DiploX Beitrag anzeigen
    Für Escort Agenturen besteht natürlich die Gefahr, dass Kunden einfach nicht auftauchen und nicht absagen. Die Agenturen verlangen meist bei Absage innerhalb von 24h 30% der Kosten, und bei Nichtauftauchen die vollen Kosten.
    Aber wie kommen sie an den Kunde, wenn dieser nicht auftaucht oder mehr auf Kontaktversuche reagiert? Mir konnte das noch niemand wirklich sagen
    soso
    Und wenn mir der Escort absagt??
    WER ZAHLT MIR dann meine Unkosten wenn ich auftauche und MIR wird dann abgesagt wird
    Rechenbeispiel-
    > ~28 € Spritgeld ,wenn ich einfach 130 km fahre
    > ~ 5 € zwischenstop beim Mac/Döner
    > ~ 3 € Halbe Schachtel Kippen
    > ~ 60 € wenn ich extra einen Halben Tag urlaub nehme
    > ~ 0,70 € Rastanlage fürs WC
    > ~ 1,80 € Dustig>Sprudel kaufen
    -------------
    =98,50 € !!!!!!!
    Geändert von Raoul001 (15.07.2018 um 21:27 Uhr)

  18. #16
    Recht-Verdreher, weiß nichts (genaues),
    F42.1-Balzer nach ICD-10-WHO-2011
    Avatar von tspotz
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    > ~28 € Spritgeld ,wenn ich einfach 130 km fahre

    Escort in der (fußläufigen) Nähe buchen, selber schuldig.

    > ~ 5 € zwischenstop beim Mac/Döner
    > ~ 3 € Halbe Schachtel Kippen
    > ~ 0,70 € Rastanlage fürs WC
    > ~ 1,80 € Dustig>Sprudel kaufen

    Alles Dinge die Du auch sonst so kaufst, nicht anrechenbar

    > ~ 60 € wenn ich extra einen Halben Tag urlaub nehme

    Am Wochende oder Abends braucht man keinen Urlaub nehmen, selber schuldig.

    meist wird aber von Seiten der Agentur eine entsprechende Entschädigung in Naturalien angeboten.
    Geändert von tspotz (15.07.2018 um 21:45 Uhr)
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  19. #17
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    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    > ~28 € Spritgeld ,wenn ich einfach 130 km fahre

    Escort in der (fußläufigen) Nähe buchen, selber schuldig.

    > ~ 5 € zwischenstop beim Mac/Döner
    > ~ 3 € Halbe Schachtel Kippen
    > ~ 0,70 € Rastanlage fürs WC
    > ~ 1,80 € Dustig>Sprudel kaufen

    Alles Dinge die Du auch sonst so kaufst, nicht anrechenbar

    > ~ 60 € wenn ich extra einen Halben Tag urlaub nehme

    Am Wochende oder Abends braucht man keinen Urlaub nehmen, selber schuldig.

    meist wird aber von Seiten der Agentur eine entsprechende Entschädigung in Naturalien angeboten.
    Tja DU Egoist!
    schön für dich Du Glücklicher,wenn all Diese Punkte NICHT auf Dich zutreffen..

  20. #18
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Raoul001 Beitrag anzeigen
    [...]wenn all Diese Punkte NICHT auf Dich zutreffen..
    @Raoul001: Treffen diese Punkte denn auf Dich zu ? Ich habe von Dir keinen einzigen Bericht über ein Escort-Date bei einer Agentur gefunden.

  21. Folgender Benutzer sagt Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  22. #19
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Ich find es sehr gut, zu diesem Thema etwas von einer Agentur zu lesen!

    Liebe Chiara, Du hast hier einige sehr wichtige Punkte angesprochen:

    Zitat Zitat von FairytaleDolls Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass immer mal irgendetwas sein kann und etwas wirklich dazwischenkommt. Man darf nicht jeder Absage gleich unlautere Motive unterstellen.

    ...Gage komplett vorab überweisen... müssen dann weder Kunde noch Dame mit einem Geldbündel unterwegs sein.

    Sicher hat das etwas mit der Auswahl einer Agentur von Kundenseite und der Vorauswahl der Kundschaft von mir zu tun
    Von daher vermute ich, es wird sehr selten vorkommen dass Ihr wegen einer Absage zu Rechtsmitteln greifen müsst?

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  24. #20
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    Ich find es sehr gut, zu diesem Thema etwas von einer Agentur zu lesen!

    Liebe Chiara, Du hast hier einige sehr wichtige Punkte angesprochen:



    Von daher vermute ich, es wird sehr selten vorkommen dass Ihr wegen einer Absage zu Rechtsmitteln greifen müsst?
    Danke. Eher nie sogar. Ich betreibe die FairytaleDolls Agentur nun seit 2010.

    Die einzigen Rechtsmittel die ich in der gesamten Zeit jemals einlegen wollte war gegen ein Blitzer Bild, als ich auf dem Weg zu einem ON mal wieder deutlich zu schnell gefahren war.

    Ich war auf dem Bild aber wirklich extrem schlecht getroffen!!!!!!

    Lg Chiara
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  26. #21
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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  27. BW7 Portal
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