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Thema: Neues Prostitutionsgesetz und Escort

    BW7 Portal
  1. #26
    eindimensionaler Denker
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    Zitat Zitat von OOHJAA Beitrag anzeigen
    Zwar verunsichert dieses Gesetz allerorten, aber ein Hauptgrund für dieses Gesetz ist es besseren Zugriff auf dieses
    Millardengeschäft zu bekommen und dadurch mehr Steuern einzunehmen.
    Auch das geht aus der 90 Seitigen "Begründung" hervor.
    Ist dem tatsächlich so? Sollen Prostituierte hauptsächlich deswegen registriert werden, um Steuereinnahmen zu erhöhen?

    Wenn ja, dann wäre das ein erbärmlicher und menschenverachtender Akt der noch amtierenden Regierung, dieses Pamphlet Prostituierten-'Schutz'-Gesetz zu nennen. Ansonsten wäre die korrekte Bezeichnung nämlich eher Prostitutions-Regulierungs-Gesetz.

    Zitat Zitat von marmu Beitrag anzeigen
    Ich finde es furchtbar schade, dass der Escortbereich mit der "normalen" Prostitution in eine Schublade gesteckt wird. Ich hatte bei meinen Escortdates immer das Gefühl, dass die Damen dies vollkommen freiwillig machen und viel Spaß bei der Sache hatten.
    Finde dich mit der scheußlichen Tatsache ab, dass Escort-Prostituierte genauso Huren sind wie FKK-Club-Huren oder Straßenstrichhuren. Wären sie es nämlich nicht, würde doch das sog. Prostituierten-'Schutz'-Gesetz gar nicht für sie gelten und du hättest kein Problem. Q.e.d.

  2. #27
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von OOHJAA Beitrag anzeigen
    Das 15 Seitige Verabschiedete Gesetz spricht NUR vom Geschlechtsverkehr und nicht vom Oral- und Analverkehr.
    Ganz im Gegensatz zum GESETZENTWURF der mehr als 100 Seiten umfasst.
    Dort wird im 2. Teil der dem Gesetzentwurf angefügten BEGRÜNDUNG wieso dieser Gesetzentwurf überhaupt in den Bundestag
    eingebracht wurde, erklärt, dass diejenigen die das Gesetz einbringen mit Geschlechtsverkehr auch Oral und Analverkehr meinen.
    Diese Begründung ist aber nur in Bezug auf die Debatte im Bundestag relevant.
    Das ist falsch!!
    Das ist eine amtliche Begründung, die von einem Gericht sehr wohl berücksichtigt wird und die spätere Anwendung des Gesetzes erklärt und regelt.
    Siehe hier:
    Als amtliche Begründung wird der Begleittext bezeichnet, der bei einem Gesetzentwurf von der entwerfenden Stelle (z. B. der Bundesregierung oder dem Bundestag) angefügt wird, um einzelne Passagen des vorgeschlagenen Gesetzes zu erklären und/oder deren spätere Anwendung klarzustellen. Amtliche Begründungen werden von Gerichten regelmäßig zur Auslegung eines Gesetzes herangezogen, da sie Hinweise auf den Willen des Gesetzgebers enthalten können.
    Wie ich Dir schon per PN letztens erklärt habe:
    Überlege Dir bitte vorher, was Du schreibst.
    Auch Deine "Steuerlüge" entbehrt jeglicher Grundlage!
    Joker

  3. Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  4. #28
    Unruheständler Avatar von Brunetti
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    Zitat Zitat von marmu Beitrag anzeigen
    Sehr interessant!

    So habe ich das noch nicht gesehen. Vielleicht hast du ja recht .

    Aber solange die Escortagenturen ihren Damen einschärfen prinzipiell nur mit Gummi zu blasen gibt es die Option FO leider nicht.

    Vielleicht gibt sich das mit der Zeit, wenn die Kunden wegbleiben oder sich die allgemeine Verunsicherung legt.
    Ich buche Escort meist 2 Stunden, im Wiederholungsfall auch mal länger. Es geht dann doch nicht darum, diese Zeit nur mit Sex auszufüllen.
    Das kann und will ich nicht.

    Im Sommer im Garten oder im Winter am Kamin ein anregendes Gespräch, erotische Momente, ein BBQ, ein kleiner Spaziergang zwischendurch, das ist für mich Entspannung pur.
    Damen von Escort-Agenturen sind es gewohnt, längere Dates kurzweilig zu gestalten, das fällt vielen anderen H+H-Anbieterinnen erfahrungsgemäß schwer.

    Denke ich in diesem Moment darüber nach, ob sie sich registrieren muss? Dass sie eine Prostituierte ist? Ich bin Realist, ich wusste es schon immer.

    Wenn es dir in 2 Stunden in entspannter Atmosphäre nicht gelingt, die gewünschte Härte für eine Gummierung zu erreichen, kannst du dich entweder nicht fallenlassen oder musst mal beim Doc vorbeischauen.

    Es wird keinen marginalen Kundenschwund bei Agenturen und im gesamten P6 geben, diese Hoffnung muss ich dir nehmen. Die Optionen sind überschaubar, die Lust bleibt.

  5. Folgender Benutzer sagt Danke zu Brunetti für den nützlichen Beitrag:


  6. #29
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    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Wenn es dir in 2 Stunden in entspannter Atmosphäre nicht gelingt, die gewünschte Härte für eine Gummierung zu erreichen, kannst du dich entweder nicht fallenlassen oder musst mal beim Doc vorbeischauen.
    Danke für deine Sorge
    Ich glaube ich muss da was berichtigen. Ich habe keinerlei Probleme mit meiner Potenz und benötige im Normalfall auch nicht viel Vorlauf. Mir geht es nur darum das ich mir zu Beginn eines Dates gerne einen blasen lasse und das Überziehen eines Gummis in meine erotischen Rollenspiele nicht hineinpasst da ich meist der dominante Part bin und die Dame den devoten Part inne hat. Also Hose auf und los geht's ist leider nicht mehr. In Zukunft muss ich mir neue Rollenspiele ausdenken oder mir bekannte Damen treffen die nur Gummi zum kauen in den Mund nehmen
    LG Marmu

  7. #30
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    Heisst das

    Zitat Zitat von marmu Beitrag anzeigen
    Seit ich nun zum ersten Mal (im Juli) beim Date mit einer mir bekannten und bereits mehrfach gebuchten Escortdame auf die Kondompflicht beim Oralsex aufmerksam gemacht wurde, ist mir die Lust gründlich vergangen.
    Es war nicht so, dass die Dame keine Lust gehabt hätte mir einen ohne Gummi zu blasen sondern lediglich Angst davor hatte, selbst dafür belangt zu werden, wenn dies bekannt wird.
    ..dass sie Angst hatte dass Du das ausplauderst ?
    Und hatte sie da nun Angst vor den Behörden, vor der Agentur oder den Kollegnnen ?
    Geändert von OOHJAA (10.09.2017 um 03:03 Uhr)

  8. #31
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    Nur so ein Gedanke

    ..konntest du nicht eine Phantasie entwickeln und in einem Rollenspiel umsetzen, bei dem du Ihr das Berühren deines Schwanzes mit dem Mund verbietest ?
    Oder zumindest den Fellatio selbst. Und wenn dann nur mit Kondom ? Sozusagen als Strafe
    In Bayern ist die Kondompflicht ja länger schon eingeführt. Und wenn man dort auf die Setcards schaut, dann wird sehr häufig ausgiebiges Eierlecken
    und aktives Zungenanal der Frau beim Mann angeboten.
    Natürlich immer vorausgesetzt, dass sie als devoter Teil das auch ausüben möchte.
    Ich hab es letztes Jahr schon erlebt dass eine Dame zwar Zungenküsse gemacht hat und auch gerne Deepthraot bis zum Exzess mit anspucken und Eierlecken ausübte,
    aber sich geweigert hat meine Nippel zu lecken.

  9. #32
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    Zitat Zitat von OOHJAA Beitrag anzeigen
    ..dass sie Angst hatte dass Du das ausplauderst ?
    Und hatte sie da nun Angst vor den Behörden, vor der Agentur oder den Kollegnnen ?
    Ihr wurde von der Agentur gesagt, dass sie Probleme mit der Behörde bekommt, wenn sie FO macht und es herauskommt. Da dies laut Gesetz nicht möglich ist und dies jede Agenturleitung eigentlich wissen müsste, weis ich nun auch nicht was ich davon halten soll .

    Vielleicht werde ich mir irgendwann neue Rollenspiele einfallen lassen. Aber im Moment habe ich einfach keine Lust!

  10. #33
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    Na ihr macht eben FO (wie sonst auch) und erzählt uns ausnahmsweise mal nichts davon...

  11. #34
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    Guter Plan

  12. #35
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    Hierzu

    Zitat Zitat von marmu Beitrag anzeigen
    Ihr wurde von der Agentur gesagt, dass sie Probleme mit der Behörde bekommt, wenn sie FO macht und es herauskommt. Da dies laut Gesetz nicht möglich ist und dies jede Agenturleitung eigentlich wissen müsste, weis ich nun auch nicht was ich davon halten soll .

    Vielleicht werde ich mir irgendwann neue Rollenspiele einfallen lassen. Aber im Moment habe ich einfach keine Lust!
    könntest du dir ein besseres Bild machen wenn du #516 dieses Threads mal kurz durchliest.

    http://www.bw7.com/forum/showthread....chiedet/page21


    Und im kompletten Gesetzesentwurf


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf

    Und dir auf seite 107, auf der es um den Erfüllungsauswand geht, wenn ich recht verstehe die Kostenausstellung zur
    Durchführung und Kontrolle dieses Gesetzes Absatz 2.2.2. durchliest. Dort steht

    2.2.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und BürgerDas Regelungsvorhaben hat für Bürgerinnen und Bürger keine Auswirkungen. Zwar wirddurch die Kondompflicht eine neue Vorgabe eingeführt. Ein quantifizierbarer Zeit- oder Sachaufwandwird dadurch jedoch nicht verursacht, da Kunden von Prostituierten entweder vonKondomen Gebrauch machen, die in den Prostitutionsgewerben bereitgestellt werden, oderdie Kunden aus Eigeninteresse unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ein Kondom benutzen.
    Sprich, wenn die Prostituierten deiner Escortagentur FO machen bekommen sie vermutlich in erster Linie Probleme von der Agetur.
    Weil es die Agentur sich nicht leisten möchte in verruf zu geraten und damit vielleicht Bussgelder oder schlimmeres zu riskieren.
    Interessant hierbei ist natürlich dass die Damen auf diese Weise auch keine Selbstbestimmung mehr haben, genauso, als wenn sie
    anderenorts auf Grund von Werbeangeoten Fo akzepieren "mussten".


    Und was webmaster Jokers Vorwurf an mich angeht ich würde eine "Steuerlüge" verbreiten:
    Ich bin zum einen nicht der einzige der das so sieht.
    Wie #525 nd #524 des oben gezeigten Threads zeigen.

    Aisserdem sollte das Lesen von §34 deutlich machen, dass dem Bund, die durh dieses Gesetz
    erhaltenen Daten sehr wichtig sind, und dass diese auch durch alle Behörden weitergereicht werden können.
    Ausserdem gibt es bislang keine genauen Zahlen sondern nur Schätzwerte zu:

    - den Zahlen der Prostitierten in Deutschland ( Schätzungen liegen hier zwischen 150 tausend und 700 tausend)
    - dem Jahresummsatz den Paysex in ganz Deutschland erzielt (man schätzt den auf ca. 15 millarden)

    Sicher ist nur dass die Finanzämter "keine nennenswerte Einkünfte" aus diesem Wirtschaftszweig verzeichnen.
    Und dass in der amtlichen Begründung steht dass mit diesem Gesetz mit der Anmeldepflich auch gegen Schwarzarbeit
    und nicht nur gegen Ausbeutung vorgegangen werden soll.
    Natürlich steht da nicht"wir wollen diesen Millardenmarkt Steuerrechtlich erschliessen".
    Aber wer 1+1 zusammenzählen kann, weiss dass genau das damit erreicht wird.
    Denn da Urteil von 2013 des BGH , dass Prostitierte dem Gewerbesteuerrecht unterliegen und
    ihre Einkünfte nicht als "sonstige Einkünfte " in der Einkommensteuer verbuchen können,
    nützt nicht viel, wenn Prostituierte keiner detaillieren Meldepflicht unterliegen und nicht
    bundesweit behördlich erfasst sind.

  13. #36
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von OOHJAA Beitrag anzeigen
    Und was webmaster Jokers Vorwurf an mich angeht ich würde eine "Steuerlüge" verbreiten:
    Ich bin zum einen nicht der einzige der das so sieht.
    Wie #525 nd #524 des oben gezeigten Threads zeigen.
    Du lebst wohl nach dem Motto:
    Wiederhole etwas nur oft genug, dann wird auch die größte Lüge war!!

    Steuer muß ein Mädel für ihren erzielten Umsatz zahlen, nicht für ihre Anwesenheitstage!!
    Der Umsatz wird aber nach wie vor nicht erfasst!
    Joker

  14. #37
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    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    ... Steuer muß ein Mädel für ihren erzielten Umsatz zahlen ...
    Genau genommen müßte sie 19% Umsatzsteuer auf den gemachten Umsatz zahlen und dann noch die Einkommensteuer auf das erzielte Einkommen (wobei Einkommen nicht gleich Umsatz ist).
    Ferner müßte sie neben der Einkommensteuererklärung auch noch eine Umsatzsteuererklärung sowie eine Gewinn-/Verlustrechnung abgeben.
    Für jeden Freiberufler (und dazu würde ich auch Prostituierte zählen) in Deutschland sind diese Vorgaben bindend (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung).

  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


  16. #38
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    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Du lebst wohl nach dem Motto:
    Wiederhole etwas nur oft genug, dann wird auch die größte Lüge war!!

    Steuer muß ein Mädel für ihren erzielten Umsatz zahlen, nicht für ihre Anwesenheitstage!!
    Der Umsatz wird aber nach wie vor nicht erfasst!
    Ich schreibe nach dem Motto, dass ich lieber mal etwas Falsches schreibe, dass von anderen
    Sach- und Fachgerecht berichtigt werden kann, als zu glauben, ich wüsste alles und alles
    was ich wüsste wäre auch wahr.

    Immerhin bin auch ich en Mensch und wir Menschen Irren uns tagtäglich zur Wahrheit.
    Wenn das nicht so wäre gäbe es den Berufszweig dr Wisenschaft nicht,
    der gerade davon lebt und sich tagtäglich empor irrt.

    Wie soll ein Forumsmitglied hier Klarheit erhalten, wenn man sich nicht über einzelne Sachverhalte austauscht ?

    Das "Gesetz" stellt zwar auch in der Begründung klar dass Daten von Prostituierten aufgrund der der gesellschaftlichen
    Ächtung von Prostituirten besonders sensibel behandelt werden müssten. Und es stell auch klar dass sie nicht der
    Gewerbeordnung unterliegen. Aber gleichzeitig verpfichtet sie das Düsseldorfer Verfahren nicht nur zu einer
    pauschalen (Steuer)Abgabe pro Anwesenheittag gegenüber dem Bordellbetreiber sondern auch zur Abgabe einer Steuererklärung.
    Ferner steht auf Seite 38 des Gesetzentwurfes folgendes:

    Da die Verdienste schwer einzuschätzen und sehr heterogen sind, wird für die Wirtschaft (Prostituierte, Betreiber) hilfsweise der durchschnittliche
    Lohnsatz für Sonstige Dienstleistungen gemäß Lohnkostentabelle des Statistischen Bundesamtes in Höhe von 34,60 Euro je Stunde angesetzt.
    Wieviele Prostituierten, würdest du lieber Webmaster denn das korrekte ausfüllen einer Steuererklärung zutrauen. Wieviele werden es nicht machen und
    sind trotzdem Datentechnisch vom Bund erfasst ?
    Zwar gesteht das Gesetz dem Prostitutionsgewerbe den Status "sui generis" zu, das befreit sie aber nicht von Steuerpflichten.
    Und wenn jemand keine steuererklärung abgibt, der Steuerrechtlich erfasst ist, dann schätzt das Finanzamt auf Grund des oben genannten
    Stundensatzes die zu zahlenden Steuern ein. Und der Steuerpflichtige bekommt eine Rechnung über seine Steuerschuld.
    Ich denke zwar, dass die meisten Mädels nicht doof sind, aber ob sie fähig und willens sind sich auf eigene Faust mit dem deutschen Steuerrecht
    herum zu schlagen bezweifle ich dann doch.
    Für Frauen die schon vor dem 1. Juli im Gewerbe tätig waren ändert sich jetzt noch nicht viel, weil sie sich erst bis zum 1. Oktober anmelden müssen
    und bis zu 31. Dezember den Nachweis über die Anmeldung erbringen müssen. So habe ich das zumindest raus gelesen.
    Ich selbst erwarte nicht, dass nach dem 31. Dezember die anzahl der Prostituierten in Deutschland ansteigt. Ich erwarte das Gegenteil.

    Das Düsseldorfer Verfahren (das auch in BaWü angewendet wird):

    https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B...rfer_Verfahren

  17. #39
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von OOHJAA Beitrag anzeigen
    Ich schreibe nach dem Motto, dass ich lieber mal etwas Falsches schreibe, dass von anderen
    Sach- und Fachgerecht berichtigt werden kann, als zu glauben, ich wüsste alles und alles
    was ich wüsste wäre auch wahr.
    Das halte ich für einen Grundlegen falschen Ansatz!! Ich erkundige mich vorher, ob es richtig ist was ich schreibe.

    Außerdem hörst Du ja nicht auf Leute, die versuchen Dich richtig zu stellen.
    Statt dessen verrennst Du Dich immer mehr in Deine falschen Aussagen, rechtfertigst und verteidigst sie.

    Deswegen werde ich den Rest deiner Aussagen, die auch teilweise wieder falsch sind, nicht weiter kommentieren.
    Geändert von Joker (12.09.2017 um 18:26 Uhr)
    Joker

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  19. #40
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    Durch die noch umzusetzende Registrierungspflicht und die Erfassung der Arbeitstage in Bordellen/Laufhäusern/Terminwohnungen werden registrierte Huren vor den Finanzbehörden 'nackig' gemacht. Die Möglichkeiten, Einkünfte zu unterschlagen, dürften begrenzt sein, weil Steuerbehörden dann voraussichtlich zu Schätzungen greifen würden. Von einem regelmäßigen Datenaustausch von Ordnungsämtern mit Finanzbehörden ist auszugehen.

    Den Aufwand, Einkünfte/Kosten zu erfassen, Belege zu sammeln, jährlich eine Umsatzsteuererklärung (mit monatlichen USt-Vorauszahlungen) und Einkommensteuererklärung abzugeben ... hier stellen wir uns eine 20-jährige Junghure aus einer ländlichen Gegend Rumäniens vor, die deutsche Mülltrennung doof findet ... LOL!

    Was wären mögliche Folgen und Begleiterscheinungen einer systematischen Besteuerung?

    - Ein Weiterreichen der Steuern an die Freier ist nicht möglich (Käuferstreik)
    - Abwandern vieler Huren ins benachbarte Ausland oder
    - Abtauchen in Illegalität und nicht-regulierte Prostitution
    - Zuhältern wird in die Hände gespielt
    - Huren müssen mehr Freier bedienen; auch Freier, die sie vorher vielleicht abgelehnt hätten
    - Angebot von gefährlichen Praktiken wie z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr, um Geld für Steuerzahlungen zu erwirtschaften

    Dieses Gesetz dann auch noch Prostituierten-'Schutz'-Gesetz zu nennen ...

    Letztendlich haben wir Freier bisher prächtig davon profitiert, dass Huren ihre Steuerpflichten umgangen haben. Bei einer durchgehenden Besteuerung mag zwar dem 'Recht' Geltung verschafft worden sein ... aber alle werden am Ende weniger haben. Auch die Finanzämter.

  20. #41
    Member Avatar von tattoolover
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    Ich warte schon die ganze Zeit drauf, bis das neue Gesetz noch den Zusatz kriegt, daß man beim Lecken bei der Dame eine mindestens 50x50 cm große PE-Folie, beidseitig mit Sagrotanbeschichtung und mind. 0,4mm dick, dazwischenlegen muss....
    Ich frag mich immer wieder, wie unsere Säugetiergattung ohne das Zutun der verlogenen katholischen Kirche und der uns allumfassend beschützenden Bundesregierung über die Jahrtausende so erfolgreich aufsteigen konnte.
    Nivea Visage ist die Gesichtscreme, die Frauen bevorzugen.
    Hier irrt Werbung ! GottseiDank !!

  21. Folgender Benutzer sagt Danke zu tattoolover für den nützlichen Beitrag:


  22. #42
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    Prostitutionsgesetz: Kontrolleure für die Bordelle

    http://www.nq-online.de/nq_50_40600_...-Bordelle.html
    Geändert von schwabe05 (19.09.2017 um 11:42 Uhr)

  23. #43
    Nominator Avatar von zippoff
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    Selten so einen Schwachsinn gelesen

    ......Nach dem neuen Gesetz muss das Bürgeramt regelmäßig kontrollieren. Die städtischen Bediensteten müssen dann beispielsweise überprüfen, ob die Kondompflicht eingehalten wird ......

    genau das eben nicht
    Geändert von zippoff (19.09.2017 um 21:37 Uhr)

    Zippoff

  24. #44
    nichtwissender Klugscheißer
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    Doch, in dem z.B. das Internet nach Berichten ohne Gummi durchstöbert wird. Und es muss überprüfen ob die Damen entsprechend angehalten werden.

    Das Ordnungsamt muss natürlich nicht nachsehen, ob der Typ gerade mit oder ohne Gummi in der Dame steckt.

    Aber einen Vorteil hat das, es werden weniger Strafzettel verteilt.

  25. #45
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    Und was...

    Zitat Zitat von schwabe05 Beitrag anzeigen
    Prostitutionsgesetz: Kontrolleure für die Bordelle

    http://www.nq-online.de/nq_50_40600_...-Bordelle.html
    ...hat das jetzt mit dem Thema Escort zu tun ?

    Wie ich oben schon angemerkt habe sieht der Gesetzentwurf keine Finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger für eventuelle Kondomkontrollen vor.

  26. #46
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    ...hat das jetzt mit dem Thema Escort zu tun ?
    Nein hat es nicht!

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