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Thema: Escort steuerlich absetzbar?

    BW7 Portal
  1. #1
    boy
    Gast

    Question Escort steuerlich absetzbar?

    Ich frage mich folgendes.
    Kommt eine Escortdame zu mir ins Haus, ist das dann eine haushaltsnahe Dienstleistung und steuerlich absetzbar.
    Sie macht doch eine Dienstleistung, die normalerweise ein Haushaltsmitglied ( Ehefrau) ausübt.
    O.k. eher eine theoretische Fragestellung, aber m.E. nach dem EStG denkbar.

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  3. #2
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    Zitat Zitat von boy Beitrag anzeigen
    Ich frage mich folgendes.
    Kommt eine Escortdame zu mir ins Haus, ist das dann eine haushaltsnahe Dienstleistung und steuerlich absetzbar. ...
    Wenn sie beispielsweise (nackt) putzt oder dir bei der Körperreinigung oder Pflege behilflich ist, müsste das eigentlich zulässig sein.

  4. #3
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von boy Beitrag anzeigen
    Kommt eine Escortdame zu mir ins Haus, ist das dann eine haushaltsnahe Dienstleistung und steuerlich absetzbar.
    Frag doch einfach mal 'nen Steuerberater oder den zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt. Wenn Du Dich traust.

  5. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  6. #4
    Gesperrter Erpresser
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    Also ne gute/prof. Escort-Lady hat natürlich einen Gewerbeschein. Fraglich ist, was drauf steht. Die meisten haben Event-Management, einige Promotion. Besser wäre "Putzen nach Hausfrauenart", "Hausmeisterdienste", "Haus- und Grundstücks-Service", etc.....

    Also frag die Lady einfach, ob sie nen Gewerbeschein hat und dann sollte der Drops gelutscht sein. Meine SB beim FA ist leider bei solchen Rechnungen immer sehr kritisch..... einmal meinte sie "für so einen Stundenlohn würde ich das auch machen", hat dann aber gehakt.

  7. #5
    Senior Member Avatar von SchleckER
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    Aber nur mit Beleg!
    Und unbarer Bezahlung!

    Sonst wird es nicht anerkannt.

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu SchleckER für den nützlichen Beitrag:


  9. #6
    boy
    Gast
    Auf dem Beleg steht dann
    FM = Fensterputzen mit Gummilappen

    Spass beiseite. Stimmt man darf nicht bar zahlen, sonst nicht steuerlich anerkannt.
    Damit wohl Escort absetzen gescheitert.Ich ueberweise nicht an Escortdame und gebe meine Kontodaten kund.

  10. #7
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
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    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von boy Beitrag anzeigen
    Stimmt man darf nicht bar zahlen, sonst nicht steuerlich anerkannt.
    Damit wohl Escort absetzen gescheitert.Ich ueberweise nicht an Escortdame und gebe meine Kontodaten kund.
    Man kann ja vielerorts mit EC und Kreditkarte bezahlen
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  11. #8
    Axor
    Gast
    Die Agentur zeigst du mir wo man vor Ort bei der Dame mit Karte bezahlen kann .

  12. #9
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von boy Beitrag anzeigen
    Stimmt man darf nicht bar zahlen, sonst nicht steuerlich anerkannt.
    Selbstverständlich kannst Du bar zahlen, Du brauchst nur einen Beleg / Quittung / Rechnung.

  13. #10
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    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich kannst Du bar zahlen, Du brauchst nur einen Beleg / Quittung / Rechnung.
    Nicht ganz richtig.

    Zitat § 35a Abs.5 EStG: " Satz 3: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. "

  14. Folgender Benutzer sagt Danke zu cunnilingus für den nützlichen Beitrag:


  15. #11
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    naja..

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich kannst Du bar zahlen, Du brauchst nur einen Beleg / Quittung / Rechnung.
    Stimmt so nicht...

    Bargeld auf das Empfänger KTO einzahlen geht noch....

    Trotz Rechnungsstellung, muss die Bezahlung an den/die Rechnungssteller/in unbar erfolgen um Rechnung steuerlich geltend machen zu können...

    Hier etwas zum Nachlesen



    Geändert von mr.paul.baum (09.08.2017 um 14:23 Uhr) Grund: da war doch einer schneller... aber ohne Link

  16. #12
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    Darf ich kurz?

    @ Spitzbruder: die Zahlung oder wenigstens ein Teil des Betrages bei Beantragung der Anerkennung durch das Finanzamt im Rahmen der Haushaltsnahen Dienst- und/oder – Handwerker-Leistungen nach § § 35a Abs.5 EStG muss unbar fließen. Auch bei einem Schornsteinfeger!

    @ All: Der Rechnungstext muss sauber sein. Das heißt: Die Dienstleistung und „Verrichtungs“-Ort muss genau angegeben werden. Haushaltsnah! Also Terminwohnungen, Hotelzimmer, Puffs gleich vergessen! Eure Frauen werden die Steuerbescheide auch lesen. Oder?


    Auch wenn eine SDL schlauerweise ihr Gewerbe als „klein Gewerbe“ mit der Bezeichnung ...(verrate ich nicht!) deklariert hat, wie soll sie so eine Rechnung ausstellen können?

    Genug geplaudert. Good night.

    Hoffe ihr könnt damit was anfangen

    Liebste Grüße
    Geändert von citizenX (10.08.2017 um 00:32 Uhr) Grund: polnische Korrektur

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