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Thema: Wie ist es euch so ergangen in der neuen Ära?

    BW7 Portal
  1. #26
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Ich habe absolut kein Problem, wenn Du ein Lecktuch verwendest, nur zu.

    Viel Spaß dabei.
    Dann kannst Du Dir auch vorstellen, was die Damen empfinden wenn sie beim französisch ein Gummi lecken
    Geändert von Gaston (28.07.2017 um 22:57 Uhr)
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  2. #27
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Schon interessant, wie wenig das Gesetz verstanden wird. Beispiel Pure Escorts zum Thema Gesundheit
    http://pure-escorts.de/lenas-tagebuc...das-prostschg/
    Die ist mir sehr Symphatisch
    Zitat Zitat von Lenas-Tagebuch
    Das Sex OHNE Schutz hier nicht erwähnt wird ist selbsterklärend. Typen die das machen können nicht intelligent genug sein sich auf mein Tagebuch zu verirren.

    Zitat Zitat von Dj Analkanal Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach sind hiermit z.B Lecktücher gemeint.
    Na dann mach mal.
    Wäre wohl der aktuellste Erfahrungsbericht über Leckfolien/tücher weit und breit

    Hat das der Chef im Eros 11a dann auch da und an die Mädels verteilt oder musst die selbst besorgen ?
    Vielleicht ja auch im 20 Euro Aufpreis für Lecken enthalten ?

  3. #28
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    Es waren keine Lecktücher vorhanden. Die Sdl hätte aus einem Kondom eine provisorische Abdeckung gebastelt, diese über die .... gespannt und ich hätte über die Latexplane drüberlecken dürfen. Dazu kam es aber wie gesagt nicht.

  4. #29
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Dj Analkanal Beitrag anzeigen
    Es waren keine Lecktücher vorhanden. Die Sdl hätte aus einem Kondom eine provisorische Abdeckung gebastelt, diese über die .... gespannt und ich hätte über die Latexplane drüberlecken dürfen. Dazu kam es aber wie gesagt nicht.
    Schade, der Erfahrungsbericht wäre sicher noch interessanter geworden mit dem umgewandeltem Kondom, statt der doch eher plausiblen Leckfolie
    Kann mir das selbst jetzt garnet vorstellen wie das mit nem Kondom überhaupt gehen könnte
    das wäre ja viel zu klein und würde eher reinrutschen als abdecken

    Frag doch mal den Chef dort ob er es dir mal vorführt

  5. #30
    Senior Member Avatar von regensburger
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    Zitat Zitat von Dj Analkanal Beitrag anzeigen
    Hier hast Du Dich ja bereits im Jahr 2016 heftig mit dem User Gaston gezankt. User Gaston hierzu, ich zitiere:
    "
    Falsch...
    Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Oralverkehrs:
    Fellatio und Cunnilingus (Lecken).
    Das neue Gesetzt unterscheidet da nicht, es spricht allgemein vom Oralverkehr.

    Also Jungs, in Zukunft nur noch mit Lecktuch..
    Bähhh"

    Quelle: http://www.bw7.com/forum/showthread....age3?styleid=9

    Genau dasselbe, Lecken bei der Frau ohne Schutz zu unterlassen, hat laut der SDL der Chef des Eros 11a den Frauen angewiesen.
    Oooooch , tut nicht immer etwas hineininterpretieren wo nix zum hineininterpretieren ist. Im Gesetzesauszug im post #19 steht deutlich drin Kondom bei vaginal,oral und anal. Nix von Lecktücher,es ist auch nicht der Ansatz vom Verbot von Körperflüssigkeitenaustausch zulesen, das würde Französich bei der Frau einschließen.
    Ja da ist viel Halbwissen und Spekulation unterwegs.

    FK Dj Analkanal du interpretierst das Gesetz so ,als würde man bei der Helmpflicht für Motorradfahrer in Deutschland ein Bußgeld riskieren, wenn man an den Knieen und den Ellenbogen keine Helme tragen würde.Ähnlich abstrus und weltfremd aber irgendwie möglich und auch irgendwie sinnstiftend.

    bis denne

  6. #31
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    Was heisst ich tu so. Ich bin in der ersten Juliwoche in einen Betrieb gegangen und ich durfte nicht wie bisher meine Zunge kreiseln lassen mit Verweis auf die neue Gesetzeslage und Anweisung der Hausleitung. Lediglich eine Schilderung auf die Threadfrage "Wie ist es euch so ergangen in der neuen Ära?". Eine hitzige Diskussion über Passagen dieses Gesetz war nicht in meinem Sinn. Fakt scheint wohl, dass Verwirrung genug gestiftet ist.

  7. #32
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    Hatte bisher keine Probleme mit den Damen. Ich sage auch nicht mit wem oder wo. Das sollte man hier auch so handhaben denke ich. Man muss niemanden offen leaken denk ich. Die plötzliche Abneigung gegen Gummis wegen des Gesetzes halte ich für vorgeschoben. Wenn manche Frauen das so sehen gut. Man muss aber auch immer gucken welcher Mann da bei einer Dame fragt. Früher war es Standard gut. Heutzutage werden die Damen die ungepflegten und etwas komisch wirkenden Männer sicher ablehnen. Wenn ein Mann so schon unhygienisch erscheint wird es unten herum eben nicht besser. Und dann wird das neue Gesetz bemüht. Ich versuche mit gepflegtem Auftreten und einer natürlichen und freundlichen Art zu punkten und es funktioniert.

  8. #33
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    Auch wenn jetzt mein Beitrag hier nicht richtig reinpasst, aber Ich denke es wird viele interessieren:

    Hab gestern meinen Kumpel besucht, welcher Streifenpolizist in Frankfurt ist. Hab ihn wegen dem neuen Prostitutionsschutzgesetz angesprochen und ob nun vermehrt Razzien in Bordellen durchgeführt werden. Er war überrascht, denn er hörte zu ersten Mal, dass nun bei Oralverkehr Kondompflicht besteht und dass ein neues Gesetz draußen ist. Auf der Wache wissen 90 % (wenn nicht mehr) der Streifenpolizisten nichts vom neuem Gesetz.

    Außerdem meinte er, die Polizisten haben besseres zu tun als so etwas zu kontrollieren, außerdem wäre ihm und den meisten seinen Kollegen egal, ob nun der Freier ein Kondom, Plastiktütte, Lecktuch oder ohne benutzt. Solange der Sex im Bordell, Hotel, Auto, Wohnwagen ist, können sie ohne Durchsuchungsbefehl bzw. wenn keine Gefahr in Vollzug herrscht, sowieso nichts machen. Nur an öffentlichen Plätzen darf kein Sex durchgeführt werden...
    Wie will man dass überhaupt kontrollieren? Video- und Tonaufnahmen sind strafbar. Auch wenn die Prostituierte behaupten würde, sie wäre gezwungen ohne Kondom zu machen, dann würde immer noch Aussage gegen Aussage stehen. Und versucht mal dass zu beweisen....
    Und Ich denke kaum, dass ein Gericht ein Prozess starten würde bei einmaligem FO... dann müssen schon mehrere Delikte vorhanden sein, damit sich eine Anklageerhebung lohnt.

    Alles nur Panikmacherei! Und zusätzliche Einnahmequellen für Prostituierte, die FO als Extra anbieten.

  9. #34
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Dj Analkanal Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiss muss nun zur Fellatio ein sog. Lecktuch verwendet werden.
    Davon steht nix im Gesetz. Bisher.

    Zitat Zitat von Dj Analkanal Beitrag anzeigen
    Die Frage des Threads war wie es uns in der neuen Ära ergangen ist. Und ich wurde eben damit konfrontiert bei dieser Dame nicht mehr lecken zu dürfen aufgrund der neuen Lage.
    Da hat eine Dame bzw. ihr Betreiber eben was falsch verstanden bzw. ist über's Ziel hinaus geschossen.

    Zitat Zitat von regensburger Beitrag anzeigen
    Ja da ist viel Halbwissen und Spekulation unterwegs.
    Wie man in vielen Threads hier nachlesen kann...

  10. #35
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    Heute wurde mir im Dreifarbenhaus wieder gesagt, dass man aufgrund der neuen Gesetzeslage kein Lecken mehr machen will. Die Dame, eine junge Ukrainerin, habe von einer im Erospark Sifi tätigen Kollegin ein Merkblatt bekommen, wonach französisch bei der Frau auch zu unterlassen sei aufgrund Ansteckungsrisiken. Ich fragte Sie ob sie das vor dem 1.Juli noch gemacht habe und erhielt ein klares " Ja". Und jetzt hätte sie Angst, weil sie nicht gegen Gesetze vorstossen wolle und keine Probleme wolle.Wer will dem teile ich gerne per pn mit welche Dame mir diese Auskunft heute gegeben hat.

  11. #36
    Senior Member Avatar von Ballonbumser
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    Naja, im Gesetz steht, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome benutzt werden müssen. Aber was man unter Geschlechtsverkehr genau versteht, dass steht nicht im Gesetz. In der Begründung aber findet sich der Hinweis, dass sich Kondome ja auf Männer bzw. deren Penisse bezieht, also ein Kondom am Körper des Mannes angewendet werden muss. Ich schätze mal als Laie nun, dass das Lecken bei der Frau nicht unter eine Kondompflicht fällt und daher kein Lecktuch benutzt werden muss. Aber wie ist es bei Anilinugs? Oder was ist denn nun genau oraler Geschlechtsverkehr?
    Hier findet man, was die eingebrachte Verfassungsbeschwerde am Gesetz im Hinblick auf die Kondompflicht bzw. die Definition von Geschlechtsverkehr hält (Seite 42): https://berufsverband-sexarbeit.de/b...tSchG-2017.pdf
    You want a good girl, but you need the bad pussy.

  12. #37
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    @User fb100677

    "Hab gestern meinen Kumpel besucht, welcher Streifenpolizist in Frankfurt ist. Hab ihn wegen dem neuen Prostitutionsschutzgesetz angesprochen und ob nun vermehrt Razzien in Bordellen durchgeführt werden. Er war überrascht, denn er hörte zu ersten Mal, dass nun bei Oralverkehr Kondompflicht besteht und dass ein neues Gesetz draußen ist. Auf der Wache wissen 90 % (wenn nicht mehr) der Streifenpolizisten nichts vom neuem Gesetz."

    Ich kann mir das eigentlich kaum vorstellen. Wenn dem tatsächlich so ist, welch ein Armutszeugnis für diesen Polizisten und seine Kollegen. Da das Thema so gross durch die Presse ging, wissen sogar 82 jährige Rentner mit Alzheimer im Frühstadium davon (habe mit einem darüber gesprochen und der wusste exakt Bescheid).

  13. #38
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    @ Ballonbumser: Danke für den Link der Verfassungsbeschwerde...super interessant und es werden wirklich verschiedentlich schwierige Probleme aufgeworfen, zumal auch der EuGH noch einiges mitzureden haben wird

  14. #39
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Ballonbumser Beitrag anzeigen
    Hier findet man, was die eingebrachte Verfassungsbeschwerde am Gesetz im Hinblick auf die Kondompflicht bzw. die Definition von Geschlechtsverkehr hält (Seite 42): https://berufsverband-sexarbeit.de/b...tSchG-2017.pdf
    Du meinst eher Seite 47 wohl

    Die ganze Verfassungsbeschwerde wird genausoviel Erfolg haben wie diese Initiative gegen die Kondompflicht.

    Der Gesetzgeber kann ja alle ev. Probleme nachbessern.
    Die EU will ja sowiso eher ein Prostitutionsverbot und auch dies wäre wohl in D möglich.

    Das FO/AO Verbot ist ja seit dem 1.7. in Kraft getreten.
    Die anderen Regelungen die nach und nach in Kraft treten wie
    - Anmeldepflicht für SDLs
    - Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
    stellen SDLs und Betreiber vor sehr viel größere Probleme.


    Allein der letzte Punkt birgt ettliche Probleme wie Nutzungsänderung, Brandschutz, Übernachtung oder maximal zulässige Zahl an SDLs in der Lokation.

  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Fummelbrett für den nützlichen Beitrag:


  16. #40
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die ganze Verfassungsbeschwerde wird genausoviel Erfolg haben wie diese Initiative gegen die Kondompflicht.
    Interessantes Posting. Jetzt stellt sich mir nur noch eine Frage: Ist der FK Fummelbrett ...
    • ein Verfassungsrichter in Karlsruhe ?
    • der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ?
    • ein Hellseher ?


    Ich kann nicht sagen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, aber der FK Fummelbrett kann das anscheinend.

    @Fummelbrett: Mal ein gut gemeinter Ratschlag: Du magst zwar das gesamte neue ProstSchG von oben bis unten und von vorne bis hinten durchgelesen haben. Aber damit hast Du nicht die alleinige Wahrheit gepachtet, auch wenn Du alles FETT schreiben musst. Natürlich sind Gesetze sehr wichtig, aber genau so wichtig ist die eigentliche juristische Auslegung durch die Gerichte, und die Gerichte halten sich nicht an den Wortlaut der Gesetze, sondern an den Sinn der Gesetze. Zusätzlich werden hierbei auch gesellschaftliche Entwicklungen und gesellschaftliche Wertvorstellungen berücksichtigt.

    Gut gemeinter Tip: Nimm' Dich doch einfach mal bei den Diskussionen über das ProstSchG etwas zurück.

  17. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  18. #41
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    Ich verstehe die Unsicherheiten hier bei der Anwendung des neuen Gesetzes in Bezug auf das Muschilecken überhaupt nicht.
    Lecken fällt unter Oralverkehr und demnach muß ein Freier Sorge tragen, daß ein Kondom fachgerecht an seinem Penis montiert ist, bevor er mit dem Muschilecken beginnt. Ganz einfach.

  19. Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


  20. #42
    Senior Member Avatar von man
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Unsicherheiten hier bei der Anwendung des neuen Gesetzes in Bezug auf das Muschilecken überhaupt nicht.
    Lecken fällt unter Oralverkehr und demnach muß ein Freier Sorge tragen, daß ein Kondom fachgerecht an seinem Penis montiert ist, bevor er mit dem Muschilecken beginnt. Ganz einfach.
    korrekt
    trifft zu 100% zu
    siehe Schaubild (Paar verwendet Kondom und Lecktuch)


    ansonsten hat sich bei mir nix geändert, da ich noch nie ungeschützt im Verkehr unterwegs war

  21. #43
    Recht-Verdreher, weiß nichts (genaues),
    F42.1-Balzer nach ICD-10-WHO-2011
    Avatar von tspotz
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    Einspruch ! (auch wenn es nicht ankommen wird)

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die anderen Regelungen die nach und nach in Kraft treten wie
    - Anmeldepflicht für SDLs
    - Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
    stellen SDLs und Betreiber vor sehr viel größere Probleme.


    Allein der letzte Punkt birgt ettliche Probleme wie Nutzungsänderung, Brandschutz, Übernachtung oder maximal zulässige Zahl an SDLs in der Lokation.
    Auch die Anmeldepflicht gilt seit 1.7 (mit einer Übergangsfrist bis 31.12)
    In NRW ist die vorgeschriebene Gesundheitsberatung und Anmeldung schon als EINZIGES Bundesland möglich

    Beschämend : Ein Gesetz tritt in Kraft kann aber von den Betroffenen nicht nachgekommen werde .

    Fummelbrett : Du laberst nur Scheiße !
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  22. #44
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    Lieber keinen Sex wie vom Staat oktroyierter Lümmeltütensex. Eine autarke Frau und ein autarker Mann reichen aus, um diesen Schwachsinn links liegen zu lassen.

  23. #45
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Ich kann nicht sagen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, aber der FK Fummelbrett kann das anscheinend.
    Ich kann aber eine Meinung dazu haben und diese sogar begründen.

    Dir ist schon klar das das BFG noch nicht mal darüber entschieden hat ob der Klage überhaupt angenommen wird ?
    Falls dann tatsächlich irgendwann angenommen würde und dann mal drüber verhandelt wird geht ne Menge Zeit ins Land.
    Sollte dann am Ende auch noch irgendwas am Gesetz zu beanstanden sein, dann bekommt der Gesetzgeber normal Zeit zum nachbessern.
    Das also das Gesetz als ganzes gekippt wird ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum anzunehmen.
    Vor allem weil die ganzen Regeln in erster Linie Gewerbetreibende betreffen und diese vom Gesetzgeber nach belieben gegängelt werden können
    mit Vorschriften, Meldepflichten, Aufzeichungs- und Aufbewahrungspflichten, sowie zahlreicher anderer Vorschriften.
    Bisher gab es ja kein Gesetz das das "Prostitutionsgewerbe" und den "Prostitutionsberuf" regelte so wie das in allen anderen Gewerben schon lange der Fall ist.
    Das ist die entscheidende Änderung seit dem 1.7.2017.

    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    Auch die Anmeldepflicht gilt seit 1.7 (mit einer Übergangsfrist bis 31.12)
    Die Anmeldepflicht seit dem 1.7. gilt nur für SDLs die noch nie in D gearbeitet haben.
    Alle anderen haben damit noch Zeit aufgrund der Übergangsregelung.
    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    In NRW ist die vorgeschriebene Gesundheitsberatung und Anmeldung schon als EINZIGES Bundesland möglich.
    Beschämend : Ein Gesetz tritt in Kraft kann aber von den Betroffenen nicht nachgekommen werde .
    Erstaunlich das die neue Regierung in NRW, die erst seit dem 27.06.2017 im Amt ist, es schon geschafft solche Dinge zu regeln
    Anhand der Übergangsregeln ist ja auch noch etwas Zeit für die Anmelde- bzw. Erlaubnispflicht.
    Aber mal sehen was die anderen 15 Bundesländer für Aussagen treffen ab wann sie in der Lage sind das Gesetz umzusetzen.
    Von einer Verschiebung der Übergangsfristen hab ich zumindest noch nichts gehört.

    Dafür hab ich schon gehört das einige Beamte ganz scharf darauf sind das Gesetz umzusetzen.
    In Zukunft sitzt nun halt mal der zuständige Beamte am längeren Hebel und kann auf die komplette und vollständige Einhaltung des Gesetzes zum Schutze der Prostituierten bestehen.

  24. #46
    Hofnarr in spe Avatar von nurlecken
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    Ich verstehe die Unsicherheiten hier bei der Anwendung des neuen Gesetzes in Bezug auf das Muschilecken überhaupt nicht.
    Lecken fällt unter Oralverkehr und demnach muß ein Freier Sorge tragen, daß ein Kondom fachgerecht an seinem Penis montiert ist, bevor er mit dem Muschilecken beginnt. Ganz einfach.
    Von Fachgerecht an seinem Penis steht im Gesetzt auch nichts. Mann könnte die Kondome eigentlich auch über den großen Zehen ziehen :-)
    Sex is not the answer, the answer is yes, sex the question.

  25. #47
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  27. #48
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    Was ist im Leben von Fummelbrett eigentlich schief gelaufen?

    Oder ist es schlichtweg Langeweile?

    War die Eingangsfrage nicht eigentlich eine andere?

    Fragen über Fragen!
    Frau kontrolliert ihren Sex, weil sie für Sex all das bekommt, was ihr noch wichtiger ist als Sex.

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  29. #49
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    Ich bekomme jetzt immer rote Gummis.......
    Dann liebt sie dich!

    Es ist kein Geheimnis mehr, dass die SDL so den Freiern heimlich Mitteilungen durch die Blume machen...

    So verwenden sie z.B. rote Gummis, wenn sie verliebt sind... grüne, wenn sie ihm sagen wollen, dass er sich wie ein ungehobelter Bauer benimmt.
    Sind sie an dem Tag noch Tagesjungfrau, wird ein weisser aufgezogen. Mit blau wird auf einen starken Alkoholgenuss des Kunden hingewiesen.
    Rosa, wenn der Kunde einen leicht schwulen Eindruck macht und schwarze Kondome gibt es meist an den Sonn- und Feiertagen usw.
    Gegen das Nordische Modell, aber für das nordische Model

  30. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Bruce Willi für den nützlichen Beitrag:


  31. #50
    Turmwächter und
    Biograf von Nicu
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    Zitat Zitat von Bruce Willi Beitrag anzeigen
    ... und schwarze Kondome gibt es meist an den Sonn- und Feiertagen usw.
    Falsch !
    Schwarze Kondome sind eine Hommage an einen richtig großen Schwanz.

  32. BW7 Portal
  33. Folgender Benutzer sagt Danke zu Searching Heart für den nützlichen Beitrag:


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