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Thema: Ich schreib´s an jede Wand: neue und moderne Prostitutionsstätten braucht das Land!

    BW7 Portal
  1. #1
    Fummelbrett
    Gast

    Ich schreib´s an jede Wand: neue und moderne Prostitutionsstätten braucht das Land!

    Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!
    http://prostitution2017.de/schutzges...ucht-das-land/
    Nein, ich denke beim Begriff „neu“ nicht an zusätzliche Prostitutionsstätten, sondern an neue Objekte, die alte sinnvoll ersetzen! Schon jetzt ist klar, dass im Laufe des Jahres sehr viele der bislang geduldeten Wohnungsbordelle schon allein aus baurechtlichen Erwägungen und Ja-Nein-Entscheidungen keine weitere Betriebserlaubnis erhalten werden. In Großstädten wie Berlin, wo es unzählige von solchen Kleinbordellen gibt, aber auch in kleineren Städten, sind die Behörden schon am forschen, wo man Prostitution eventuell mit einfachen Mitteln aus Stadtzentren und belebten Gegenden entfernen kann. Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 scheint für viele Kommunen ein willkommener Anlass zu sein, den „sündigen Bestand“ einmal intensiv zu überprüfen und daraus städtebauliche Schlussfolgerungen zu ziehen, die für unsere Erotikanbieter möglicherweise existenzbedrohend sind.
    ......
    Ende des Jahres 2017 rechne ich mit einer großen Nachfrage nach Appartements, Hostessenwohnungen etc., wo man rechtlich legal arbeiten und wohnen kann! Gerade die Kombination ist interessant, da man ja nach dem neuen Gesetz nicht mehr im gewerblich gemieteten Arbeitszimmer übernachten darf! Für reisende „Terminfrauen“ ein absoluter Alptraum, für den es nur wenig Lösungen gibt.
    Bisher ist das Eröffnen einer neuen Pay6 Lokation ja eine seltene Ausnahme.
    Meist wird eine unter "Bestandsschutz" stehende Immobilie dann halt unter neuem Betreiber weiterbetrieben.
    Auch steht das Baurecht und andere Vorgaben oftmals einer Genehmigung entgegen.
    Beispiel:
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.6725778
    http://www.stuttgarter-nachrichten.d...bb2fc9545.html

    Wenn man mal etwas herumkommt (Raum Stuttgart) stellt man doch auch fest das Sanierungsbedarf und Zustand vieler Lokations eher von trauriger Gestalt ist.
    Der Zustand von vielen Treppenhäusern, WC/Bad und auch anderen Räumen oftmals dürftig.
    Eher in Industriegebieten sind oftmals relativ neuere FKKs oder LHs anzutreffen was den Baulichen Zustand angeht.

    Mit dem neuen Prostitutionsgesetz entsteht nun aber auch ein Recht auf Zulassung auch neuer Lokations.

    Der BesD hat das Thema einmal aufgearbeitet.
    https://berufsverband-sexarbeit.de/baurecht/

    Als Auszug mal die wichtigsten Infos:
    Bei überwachungspflichten Gewerben geht üblicherweise automatisch vom Gewerbeamt eine Meldung an die Baubehörde, welche dann eine bau- und stadtplaungsrechtliche Prüfung vornehmen MUSS!
    1. STADTPLANUNG:
    Die Stadtplanung ist eine Unterabteilung der Baubehörde und prüft ob an der geplanten Adresse eine Prostitutionsstätte zulässig ist. Diese Entscheidung ist angeblich weder moralisch noch emotional, sondern richtet sich ausschließlich nach den Flächennutzungplänen.
    Diese richten sich nach den Punkten, die oben von a) bis e) zu finden sind.
    Da mit dieser Auflistung schon ein Großteil des Stadtgebietes als Standort für eine Prostitutionsstätte ausgeschlossen ist, haben wir hier die größte Hürde bei der Immobiliensuche.
    2. BAUBEHÖRDE:
    In der Regel fängt die Baubehörde erst an zu prüfen, wenn die Stadtplanung JA gesagt hat. Es geht dabei um Bestimmungen zum Brandschutz, Notausgängen, Umbaumaßnahmen usw. Jede Baubehörde hat Listen darüber, was sie für einen solchen Antrag alles einzureichen ist, und manche schicken diese auch online zu. Das Prozedere nennt sich Baunutzungsänderungsantrag. So einen Antrag muss theoretisch jeder Gewerbetreibende stellen, der in Räumen arbeitet, in denen vorher eine ganz andere Nutzung stattgefunden hat – z.B. ein Friseurladen, wo vorher ein Copyshop war oder ein Schuhgeschäft, wo vorher eine Bank war.
    Für unsere Branche geht aber kein Weg an diesem Antrag vorbei. Die baurechtlichen Anforderungen werden dabei oft denen für Praxen oder Massagesalons gleichgesetzt.
    Die Bearbeitung des Baunutzungsänderungsantrages dauert in der Regel 2 Monate. In dieser Zeit, darf das Gewerbe nicht betrieben werden.

    Auflagen aus dem ProstSchG §18:
    1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume dürfen von außen nicht einsehbar sein
    2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen
    3. die Türen Räume müssen jederzeit von innen geöffnet werden können
    4. eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden → damit sind getrennte Toiletten gemeint
    5. geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte verfügt
    6. individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten
    7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume sind nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt

    Im Einzelfall können Ausnahmen bei den Punkten 2, 4, 5 und 7 gemacht werden, um es ’schützenswerte Interessen‘ von Sexarbeiter*innen geht.
    Seht ihr keine Chancen für neue Konzepte ?

    Ich persönlich vermisse ja ein Pay6 Konzept das aus einer Mischung FKK und LH besteht.
    So ähnlich wie einst im Safari Fellbach, da gab es mal eine Phase in der es
    - einen "günstigen" Kontaktbar Bereich gab (nur Mindestverzehr)
    - und dann noch das "teurere" FKK/Wellness Angebot incl. Essen, Sauna, etc.


    Das Konzept scheiterte dann aber wohl am gemeinsamen Eingangsbereich und das im Kontaktbar Bereich für die SDLs auch FKK "vorgeschrieben" war.
    Dazu gab es auch keine Anwesenheitsliste an der man das Lineup abschätzen konnte.
    Das ein oder andere Themenzimmer (Büro, Wohnzimmer, Zimmer mit extragroßer Dusche, ect.) würde mir auch mal zusagen.






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  3. #2
    Unruheständler Avatar von Brunetti
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen

    Wenn man mal etwas herumkommt (Raum Stuttgart) stellt man doch auch fest das Sanierungsbedarf und Zustand vieler Lokations eher von trauriger Gestalt ist.
    Der Zustand von vielen Treppenhäusern, WC/Bad und auch anderen Räumen oftmals dürftig.
    Dir sind die Mieten für sanierte Gebäude im Raum Stuttgart bekannt?
    Nur wenige Betreiber können sich beim aktuellen P6-Preisniveau hohe Mieten für attraktive Locations leisten.

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  5. #3
    Stef73
    Gast

    Mal ein verträumter Blick auf das, was sein könnte...

    Ich habe mir mal den Artikel durchgelesen... vielleicht hab' ich ihn ja auch nicht verstanden - aber so wirklich kommt der Artikel auch nicht mit einer Antwort rüber... - von einem "Rotlicht 4.0" ist die Rede... was kann man sich darunter vorstellen?

    Darüber hinaus halte ich es für schwierig, Konzepte zusammenzufassen, denn das Klientel ist ja dann doch zu verschieden.
    Dass mit Modernisierungsmaßnahmen Prostitutionsstätten attraktiver werden, ist auch nicht neu und ja auch wünschenswert.

    Bei einem Streifzug durch ein Laufhaus habe ich für mich festgestellt, dass das aus verschiedenen Gründen eher nichts für mich ist - in der Terminwohnung fühle ich mich eigentlich am wohlsten, wenngleich mit Terminen, denn die Vorstellungsrunden sind nicht so meins... - und das FKK-Club-Modell halte ich am attraktivsten, denn es vereint ja auch Wellness und Verpflegung, man kommt mit der Wunschdame ins Gespräch... bedeutet aber: großzügige Zeitfenster und die Bereitschaft, andere FK's zu treffen.
    So auf mich heruntergezoomt wäre ein FKK-Club mit Motto-Zimmer, vielleicht Dusche & WC zusätzlich auf den Zimmern, großzügige Lokation mit Sitz-Nischen und Rückzugsorte, Pools innen und außen, Sauna, Kino, Whirlpoolzimmer, vielleicht einen separierten Klinik- und SM-Bereich für diese Fetische und eventuell sogar einen kleinen Disko-Raum, ... vermutlich perfekt

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  7. #4
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Thumbs down Vogel-Strauss-Politik

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Wenn man mal etwas herumkommt (Raum Stuttgart) stellt man doch auch fest das Sanierungsbedarf und Zustand vieler Lokations eher von trauriger Gestalt ist.
    Der Zustand von vielen Treppenhäusern, WC/Bad und auch anderen Räumen oftmals dürftig.
    Zitat Zitat von Brunetti Beitrag anzeigen
    Dir sind die Mieten für sanierte Gebäude im Raum Stuttgart bekannt?
    Nur wenige Betreiber können sich beim aktuellen P6-Preisniveau hohe Mieten für attraktive Locations leisten.
    @Brunetti & Fummelbrett:

    Die Politik der Stadt Stuttgart glich in den letzten Jahren einer "Vogel-Strauss-Politik": Konzessionen für neue Locations wurden - mit einer Ausnahme - nicht genehmigt, bestehende Locations wurden - mit wenigen Ausnahmen (z.B. Leo16) - nicht geschlossen. Die Folgen sind:

    • Die Zimmermieten in den Laufhäusern sind teilweise 2x oder 3x so hoch wie in anderen Städten
    • Viele Vermieter/Betreiber investieren nicht mehr in die Laufhäuser, Grund dürfte die unsichere Rechtslage und die schwache Konkurrenz sein
    • Die Laufhäuser in Stuttgart sind vermutlich aufgrund der hohen Zimmermieten und der schwachen Konkurrenz für den Vermieter/Betreiber äußerst lukrativ
    • es gibt keine neue Locations, keine neuen Konzepte
    • die Interessen der SDLs nach sauberen und bezahlbaren Zimmern in den Laufhäusern werden von der Stadt Stuttgart ignoriert


    Ich habe keine Ahnung, wie es in Zukunft weitergehen wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Politik der Stadt Stuttgart liberaler werden wird. Aber das lange Hin- und Her mit dem Leo16 hat gezeigt, dass sich die Stadt Stuttgart beim Schließen einer Location auf einen langen und teuren Rechtsstreit einstellen muss. Da wird sich IMHO auch mit dem neuen ProstSchG nichts ändern - die aktuelle Gesetzeslage ist die eine Seite, die Auseinandersetzung vor Gericht die andere. Ich hatte in der Auseinandersetzung um das Leo16 den Eindruck, dass sich der lange Rechtsstreit für den Betreiber - auch wenn die Location schließlich doch geschlossen wurde - wirtschaftlich gelohnt hat.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Seht ihr keine Chancen für neue Konzepte ?
    @Fummelbrett: Wünschen kannst Du Dir viel. Ich würde mir z.B. eine Location wie das Nyloncafe in Köln wünschen. Aber angesichts der aktuellen Situation bin ich froh, wenn wenigstens der Status Quo erhalten bleibt.

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  9. #5
    Mongo
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    Zimmermieten in den Laufhäusern sind ca. 100 €!

    Wobei ich denke, dass ältere Damen oder Langzeitmieterinnen viel weniger bezahlen!

    Meiner Meinung nach ist die zentrale Lage der Laufhäuser wichtiger für ein gutes Geschäft, als der Zustand, der Immobilie!

    Also, wir Freier dürfen uns einiges an Bordellen erträumen, junge SDL werden sich trotzdem im Laufhaus am besten aufgehoben sehen! Das ändert sich dann mit zunehmendem Alter, wenn die Konkurrenz jünger wird!

  10. #6
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von machen Tausch Beitrag anzeigen
    Zimmermieten in den Laufhäusern sind ca. 100 €!

    Wobei ich denke, dass ältere Damen oder Langzeitmieterinnen viel weniger bezahlen!
    @machen Tausch: Vorschlag an Dich: Du gehst ins DFH. In vielen Zimmern steht auf einem DIN-A4-Zettel die Hausordnung (u.a. Kochen auf dem Zimmer verboten, etc.). Dort steht auch die Zimmermiete und bis wann und an wen diese zu bezahlen ist. Dann meldest Du Dich einfach noch mal im Forum. Dann brauchst Du kein "ca." mehr zu schreiben.
    Geändert von Spritzbruder (25.06.2017 um 15:11 Uhr)

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  12. #7
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    Zitat Zitat von machen Tausch Beitrag anzeigen
    Zimmermieten in den Laufhäusern sind ca. 100 €!

    Wobei ich denke, dass ältere Damen oder Langzeitmieterinnen viel weniger bezahlen!
    Als ich das letzte Mal im DFH war, hat mir eine SDL gesagt, dass das Zimmer 130 € am Tag kostet. War eine Langzeitmieterin.
    Geändert von Troller Hecht (25.06.2017 um 16:07 Uhr)

  13. Folgender Benutzer sagt Danke zu Troller Hecht für den nützlichen Beitrag:


  14. #8
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Nur zur Info: Sachen an Wände zu schreiben ist Sachbeschädigung und Vandalismus. (Sofern es nicht die eigenen 4 Wände sind...)

  15. #9
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Ich habe keine Ahnung, wie es in Zukunft weitergehen wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Politik der Stadt Stuttgart liberaler werden wird.
    Die Stadt Stuttgart hat sich dann auch an das neue Gesetz zu halten und kann nicht weiter einfach Vogel-Strauss-Politik betreiben.
    Nach dem neuen Gesetz kann wohl die Zulassung nur versagt werden wenn die Gesetzesvorgaben nicht erfüllt werden.
    Natürlich sind auch die baurechtlichen Vorschriften und die Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

    Die Stadt wird wohl kaum die Zulassung ohne Begründung (Vogel-Strauss-Politik) verweigern können, sondern muss dann wohl auch damit rausrücken was die genauen Gründe nennen.
    Damit könnte dann z.B. der Antrag nachgebessert werden.

    "Ältere" Lokations sind nachdem sie die Zulassung haben ja auch Rechtssicher.
    Der bisherige Schwebezustand hat ja dann ein Ende und es kann auch investiert werden.
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Aber das lange Hin- und Her mit dem Leo16 hat gezeigt, dass sich die Stadt Stuttgart beim Schließen einer Location auf einen langen und teuren Rechtsstreit einstellen muss. Da wird sich IMHO auch mit dem neuen ProstSchG nichts ändern - die aktuelle Gesetzeslage ist die eine Seite, die Auseinandersetzung vor Gericht die andere. Ich hatte in der Auseinandersetzung um das Leo16 den Eindruck, dass sich der lange Rechtsstreit für den Betreiber - auch wenn die Location schließlich doch geschlossen wurde - wirtschaftlich gelohnt hat.

    Die ganzen Rechtsstreits werden wohl mit dem neuen Gesetz ein schnelles Ende haben.
    Da sich ja die Rechtslage grundsätzlich ändert bzw. umkehrt und jede Lokation einen Antrag zu stellen hat
    .

  16. #10
    boy
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Nur zur Info: Sachen an Wände zu schreiben ist Sachbeschädigung und Vandalismus. (Sofern es nicht die eigenen 4 Wände sind...)
    Hoffentlich lesen das auch die Sprayer,die private und oefftl. Bauwerke verschandeln. Ich sage bewusst nicht Graffiti, denn das auf erlaubten Terrain.kann Kunst sein.

  17. #11
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die ganzen Rechtsstreits werden wohl mit dem neuen Gesetz ein schnelles Ende haben.
    @Fummelbrett: Steht im neuen ProstSchG etwa: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ???
    Geändert von Spritzbruder (26.06.2017 um 00:08 Uhr) Grund: Das ProstSchG ist keine Lotterie ...

  18. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  19. #12
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von boy Beitrag anzeigen
    Hoffentlich lesen das auch die Sprayer,die private und oefftl. Bauwerke verschandeln.
    1. wissen die das schon (gibt denen wohl den "Kick")
    2. lesen die das nicht, die geben ihr Geld nicht für P6 sondern für Spraydosen aus.

  20. #13
    Mongo
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    @ Spritzbruder

    130 ist meiner Meinung zuviel für das Dreifarbenhaus! Aber Papier ist ja bekanntlich geduldig 😊

    In der Lupinenstraße, Mannheim, gab's mal Zimmer für 80 €!

    Vielleicht wirds für die Mieterinnen über booking.com noch billiger 😊

    Ich persönlich beobachte sehr gerne, ob es genug frei Zimmer gibt! Alle Zimmer voll, wäre ein schlechtes Zeichen für SDL!

  21. #14
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    Schon als teeny vorm HRC auf der mauer gehockt !Bin schon in vielen schrägen Beizen gesessen hab schon ne menge Puffs von innen gesehen !
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    Miete usw

    Meines wissens nach ist das DreiFarbenhaus eine Städtische Imobilie ,die miete beträgt 100 euro +25 euro Pauschalabgabe und 5 euro Reinigungspauschale !

    Ich Finde die Miete keines Wegs übertrieben bei 30 euro für einen Quicky ,auch die SDL mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe war der Konsens ,das die Zimmer im Dreifarbenhaus sehr Begehrt sind weil dort eben nur die Miet und Pauschalabgabenkosten anfallen und nicht noch vom Umsatzt Geld durch vermieter weggepresst wird !

    Richtig ist natürlich das die Stadt Stuttgart wie auch eine menge anderer Städte seit jahren lieber den Kopf in den Sand stecken als selbst ausreichend Verichtungszimmer zu bauen an den orten wo sie die Stadt haben will !


    Da waren die StadtVäter zu der zeit als das Dreifarbenhaus gebaut wurde wesentlich weitsichtiger !

    Mann sollte an der stelle aber auch erwähnen das die Eigentümer der Gebäude in denen die gazen schmudelpuffs sind zum teil im Stadtrat sizen oder Verwante dort sitzen haben und die Mieten die diese erhalten für die Ruinen total überzogen ist !

    Das wird wohl überall der Grund sein warum hier nichts geschieht obwohl die zimmervermietung offensichtlich ein sehr lukratives Geschäft für die Stadt und die Stadtkasse wäre ,bei 100 zimmern reden wir von 10000 euro Miete und 2500 euro Vergnügenssteuer am Tag und 100 zimmer sind eigentlich zwenig wenn die Stadt alle illegalen oder in Baufälligen Gebäuden befindlichen Bordelle rigeros wegen Baurecht schliest und für den Personenverkehr sperrt !

    Aber da Kolidieren eben Private Interessen mancher Stadträte und Bürgermeisters Familien mit denen der Stadt !

    Zum Mietpreis selber , bucht mal ein Hotelzimmer in der Stadt ,ist auch nicht billiger ,oder mietet mal eine Suite und macht da eine Bumsparty kriegt es die Hotelleitung mit fliegt ihr raus obwohl die Party Privat und nicht Komerziell ist !

  22. #15
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Meines wissens nach ist das DreiFarbenhaus eine Städtische Imobilie
    Woher kommt diese Info? Das wurde hier schon mindestens ebenso oft behauptet wie dementiert. Nix Genaues weiss man nicht.

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  24. #16
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Nix Genaues weiss man nicht.
    Doch .... Spiegel-Leser wissen mehr: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28958037.html

    Und auch die Leser der Stuttgarter Zeitung wissen mehr: http://www.von-zeit-zu-zeit.de/index...a&theme_id=123

    Es gab noch einen weiteren Artikel in der Stuttgarter Zeitung, in dem stand, dass das DFH nach dem Tod der Eigentümerin (so um das Jahr 2000 herum) unter einer Erbengemeinschaft aufgeteilt wurde, den finde ich aber nicht mehr .

  25. Folgender Benutzer sagt Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  26. #17
    Stef73
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    Sehr interessantes Konzept!

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    ...Ich würde mir z.B. eine Location wie das Nyloncafe in Köln wünschen. ...
    Danke, für diesen sehr interessanten Hinweis


    Bitte korrigiert mich, wenn ich das jetzt irgendwie falsch interpretiere (Quelle, Quelle, Quelle)

    Ich komme dort an und setze mich in diese schöne Lounge...



    Dann bestelle ich mir erstmal einen Kaffee... trinke ihn gemütlich und ohne Zeitdruck... lasse meinen Blick schweifen durch den Raum... entdecke ein paar attraktive Frauen, vereinzelt oder auch zusammen sitzend und in Abendgarderobe gekleidet?... Blicke treffen sich... man signalisiert Neugierde... man kommt zusammen und unterhält sich für einen Moment... aus anfänglicher Neugierde wird eine Interessensbekundung - dann ein Date?
    Man kommt zurück in die Lounge - bereit für den Absprung trinke ich vorher noch was Kühles - ...vielleicht sogar zusammen mit der soeben gedateten Dame?

    Zitat der Webseite: "...nah dran zu sein am Ideal einer perfekten Illusion für eine private Begegnung..."

    Schafft das Nyloncafe den Spagat zu einer Terminwohnung mit Escort-Flair?
    Ergänzung: Funktioniert das Konzept noch, wenn viel los ist?

    Ich find' das grad ziemlich spannend und genial!
    Geändert von Stef73 (26.06.2017 um 22:53 Uhr) Grund: Ergänzung eingefügt.

  27. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Stef73 für den nützlichen Beitrag:


  28. #18
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    @Fummelbrett: Steht im neuen ProstSchG etwa: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" ???
    Natürlich steht auch der Rechtsweg mit dem neuen Gesetz offen.
    Allerdings muss dann wohl der Betreiber auf eine Erlaubnis vor Gericht klagen wenn diese verweigert wurde oder die Behörde aufgrund §17 den weiteren Betrieb beschränkt oder mit Auflagen versieht die er nicht erfüllen kann.
    § 12 Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
    (1) Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden.
    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    § 37 Übergangsregelungen
    (2) Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies der zuständigen Behörde bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber eine Bescheinigung über die Anzeige und den Antrag zu erteilen.
    (4) Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gilt die Fortführung des Prostitutionsgewerbes als erlaubt, wenn die Antragsfrist nach Absatz 2 eingehalten wurde. Die zuständige Behörde kann auch bereits vor der Entscheidung über den Antrag Anordnungen und Auflagen nach § 17 treffen. Die Fortführung des Prostitutionsgewerbes kann unter den Voraussetzungen des § 23 Absatz 2 und 3 untersagt werden.

    § 17 Auflagen und Anordnungen
    (1) Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist
    4. zur Abwehr anderer erheblicher Beeinträchtigungen oder Gefahren für sonstige Belange des öffentlichen Interesses, insbesondere zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern, von Anliegern oder der Allgemeinheit vor Lärmimmissionen, verhaltensbedingten oder sonstigen Belästigungen.
    Die zuständige Behörde scheint somit doch leichtes Spiel zu haben und muss nicht mehr vor Gericht weiterklagen weil der Betrieb auf diesem Weg geschlossen werden kann.
    Wenn die Verweigerung der Erlaubnis sich aus dem Gesetz oder Baurechtlichen Dingen ergibt erscheint eine Klage auch eher erfolglos für den Betreiber.

    Die bisherige Spielchen das der Betrieb weiterläuft bis ein Urteil gefällt ist klappt dann wohl nicht mehr.
    http://www.schwarzwaelder-bote.de/in...5e7e5fdad.html
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...24d34a641.html

  29. #19
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Ich würde mir z.B. eine Location wie das Nyloncafe in Köln wünschen.
    Das Nyloncafe Konzept erscheint ja sehr interessant.
    http://www.nyloncafe.eu/ambiente.html
    Ein hochwertiges Begegnungscafe ohne Eintrittspreis oder Mindestverzehr
    Aber irgendwie kann ich mir auch net vorstellen das da jeder rein kommt
    Sonst artet das ja zum LH aus ?

  30. #20
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    Schon als teeny vorm HRC auf der mauer gehockt !Bin schon in vielen schrägen Beizen gesessen hab schon ne menge Puffs von innen gesehen !
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    Dreifarben haus

    Wurde aus Öffentlichen Interessen eigens als Laufhaus gebaut ,meines wissens ist die Verstorbene Betreiberin Bewirtschafterin gewesen ob es direkt der Stadt oder einer Gesellschaft mt Stätscher Beteiligung gehört weis ich im Detail nicht ,aber wer Eigentümer ist kann jeder am Grundbuchamt anfragen !

    Was die genemigungen für Bordelle in Stuttgarts Rotlichtviertel angeht ist de Situation wohl so das die Stadt ein Bordell schliest und in der nächsten Woche machts mit einem anderen Betreiber wieder auf ,bis die Stadt durch den Verwaltungsakt ist dauert das 6-12 Wochen mindestens um es wieder zu schließen !

    Katz und Maus Spiel !

    in der zeit wird ausreichend Geld verdient um dieses spiel und die beteiligen wie die mieten für die häuser zu zahlen !


    Wäre es Lukrativer die Häuser zu sanieren und zu Wohnzwecken zu vermieten würden das die Eigentümer sofort tun !

    Scheinbar ist es selbst in Stuttgart wesentlich interessanter ans Rotlicht zu vermieten als am Wohnungsmarkt Auch wenn Betreiber und luden sich noch die Hände drin waschen bleibt werden die Eigentümer deutlich mehr als 14 euro m2 im Monat bekommen

  31. #21
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    [...]ob es direkt der Stadt oder einer Gesellschaft mt Stätscher Beteiligung gehört weis ich im Detail nicht ,aber wer Eigentümer ist kann jeder am Grundbuchamt anfragen !
    @stromer74: Lesen scheint ja nicht gerade Deine Stärke zu sein ... das stand nämlich im verlinkten Artikel:

    Für die Errichtung eines solchen Hauses in Stuttgart hatten sich etwa zwanzig Bewerberinnen gemeldet. Eine von ihnen, Elena Bihler, besaß ein Grundstück in der Klostergasse. Dieses Grundstück nun hätte die Stadtverwaltung gern zum Ausbau des Rathauses gegen ein anderes getauscht. Und so teilte der Verwaltungsrat Blank vom Liegenschaftsamt der Stadt Stuttgart der Elena Bihler schließlich in einem amtlichen Schreiben mit, dem Grundstückstausch Klostergasse 11 gegen Bebenhäuser Straße 2-4 stehe nichts mehr im Wege, [...]
    Damit ist ja wohl klar, dass Frau Elena Bihler bis zu ihrem Tode Eigentümerin des Grundstückes Bebenhäuser Straße und des DFHs war.

  32. Folgender Benutzer sagt Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  33. #22
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
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    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    @stromer74: Lesen scheint ja nicht gerade Deine Stärke zu sein.


    Wird sicherlich überbewertet!
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  34. Folgender Benutzer sagt Danke zu winterwertel für den nützlichen Beitrag:


  35. #23
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Wurde aus Öffentlichen Interessen eigens als Laufhaus gebaut
    ww, ich darf doch? "LOL"!

    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Doch .... Spiegel-Leser wissen mehr
    Danke sehr, wenigstens einer der Bescheid weiss und Links/Infos liefern kann!

    Zitat Zitat von Stef73 Beitrag anzeigen
    Ergänzung: Funktioniert das Konzept noch, wenn viel los ist?

    Ich find' das grad ziemlich spannend und genial...
    Es hört sich in der Theorie sehr gut an, aber meiner Erfahrung nach sollte man nicht mit zu hohen Erwartungen rangehen, sonst endet es oft relativ ernüchternd.
    Geändert von thevisitor (27.06.2017 um 08:52 Uhr)

  36. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  37. #24
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    der spiegel

    Macht ein zerbild ,man sieht dort nicht die relitä sondern nur sein Spiegelbild !

    War das Nicht auch das Blad mit den Tagebüchern eine Staiermärkers ????

    Und Bei einer Afäre im Norden waren doch auch der Spiegel vor der Polizei am ort des Geschehens und hat wegen Fotos die Situation verändert ????


    Seis drum wer es wisse will schaut ins Grundbuch ob Grundstück und haus wo drauf steht der selben Person gehört und nicht in die Zeitung !


    Die Info ist letzt endlich für einen der sein Zepter versenke will vollkommen Banane !


    Sollte das Objekt zum Verkauf stehen und jemand hat Interesse dran führt der Weg über Eigentümer ,Notar und Bank zum Ziel und nicht über den Spiegel oder BW7 !

    Sollte Jemand ein anderes Objekt Gestalten wollen führt der weg über die Voranfrage am Gewerbeamt und ordnugsamt über die Imobilie ,Architekt Bank zum Ziel und wieder nicht über die Weisheiten im Spiegel oder bei BW7 !

    Ist bei den Spiegel lesenden Personenkreis nicht ausreichend Unternehmerische Risiko Bereitschaft vorhanden wird es nie über eine Diskusion hier raus gehen selbst wenn sie die Finanziellen mittel haben !

  38. #25
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Seis drum wer es wisse will schaut ins Grundbuch ob Grundstück und haus wo drauf steht der selben Person gehört und nicht in die Zeitung !
    Um was dreht es sich hier?
    Wer der Besitzer, oder wer der Betreiber des DFH ist?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  39. BW7 Portal
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