Prostitution 2017 – Ich schreib´s an jede Wand: neue Prostitutionsstätten braucht das Land!
http://prostitution2017.de/schutzges...ucht-das-land/
Bisher ist das Eröffnen einer neuen Pay6 Lokation ja eine seltene Ausnahme.Nein, ich denke beim Begriff „neu“ nicht an zusätzliche Prostitutionsstätten, sondern an neue Objekte, die alte sinnvoll ersetzen! Schon jetzt ist klar, dass im Laufe des Jahres sehr viele der bislang geduldeten Wohnungsbordelle schon allein aus baurechtlichen Erwägungen und Ja-Nein-Entscheidungen keine weitere Betriebserlaubnis erhalten werden. In Großstädten wie Berlin, wo es unzählige von solchen Kleinbordellen gibt, aber auch in kleineren Städten, sind die Behörden schon am forschen, wo man Prostitution eventuell mit einfachen Mitteln aus Stadtzentren und belebten Gegenden entfernen kann. Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 scheint für viele Kommunen ein willkommener Anlass zu sein, den „sündigen Bestand“ einmal intensiv zu überprüfen und daraus städtebauliche Schlussfolgerungen zu ziehen, die für unsere Erotikanbieter möglicherweise existenzbedrohend sind.
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Ende des Jahres 2017 rechne ich mit einer großen Nachfrage nach Appartements, Hostessenwohnungen etc., wo man rechtlich legal arbeiten und wohnen kann! Gerade die Kombination ist interessant, da man ja nach dem neuen Gesetz nicht mehr im gewerblich gemieteten Arbeitszimmer übernachten darf! Für reisende „Terminfrauen“ ein absoluter Alptraum, für den es nur wenig Lösungen gibt.
Meist wird eine unter "Bestandsschutz" stehende Immobilie dann halt unter neuem Betreiber weiterbetrieben.
Auch steht das Baurecht und andere Vorgaben oftmals einer Genehmigung entgegen.
Beispiel:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.6725778
http://www.stuttgarter-nachrichten.d...bb2fc9545.html
Wenn man mal etwas herumkommt (Raum Stuttgart) stellt man doch auch fest das Sanierungsbedarf und Zustand vieler Lokations eher von trauriger Gestalt ist.
Der Zustand von vielen Treppenhäusern, WC/Bad und auch anderen Räumen oftmals dürftig.
Eher in Industriegebieten sind oftmals relativ neuere FKKs oder LHs anzutreffen was den Baulichen Zustand angeht.
Mit dem neuen Prostitutionsgesetz entsteht nun aber auch ein Recht auf Zulassung auch neuer Lokations.
Der BesD hat das Thema einmal aufgearbeitet.
https://berufsverband-sexarbeit.de/baurecht/
Als Auszug mal die wichtigsten Infos:
Seht ihr keine Chancen für neue Konzepte ?Bei überwachungspflichten Gewerben geht üblicherweise automatisch vom Gewerbeamt eine Meldung an die Baubehörde, welche dann eine bau- und stadtplaungsrechtliche Prüfung vornehmen MUSS!
1. STADTPLANUNG:
Die Stadtplanung ist eine Unterabteilung der Baubehörde und prüft ob an der geplanten Adresse eine Prostitutionsstätte zulässig ist. Diese Entscheidung ist angeblich weder moralisch noch emotional, sondern richtet sich ausschließlich nach den Flächennutzungplänen.
Diese richten sich nach den Punkten, die oben von a) bis e) zu finden sind.
Da mit dieser Auflistung schon ein Großteil des Stadtgebietes als Standort für eine Prostitutionsstätte ausgeschlossen ist, haben wir hier die größte Hürde bei der Immobiliensuche.
2. BAUBEHÖRDE:
In der Regel fängt die Baubehörde erst an zu prüfen, wenn die Stadtplanung JA gesagt hat. Es geht dabei um Bestimmungen zum Brandschutz, Notausgängen, Umbaumaßnahmen usw. Jede Baubehörde hat Listen darüber, was sie für einen solchen Antrag alles einzureichen ist, und manche schicken diese auch online zu. Das Prozedere nennt sich Baunutzungsänderungsantrag. So einen Antrag muss theoretisch jeder Gewerbetreibende stellen, der in Räumen arbeitet, in denen vorher eine ganz andere Nutzung stattgefunden hat – z.B. ein Friseurladen, wo vorher ein Copyshop war oder ein Schuhgeschäft, wo vorher eine Bank war.
Für unsere Branche geht aber kein Weg an diesem Antrag vorbei. Die baurechtlichen Anforderungen werden dabei oft denen für Praxen oder Massagesalons gleichgesetzt.
Die Bearbeitung des Baunutzungsänderungsantrages dauert in der Regel 2 Monate. In dieser Zeit, darf das Gewerbe nicht betrieben werden.
Auflagen aus dem ProstSchG §18:
1. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume dürfen von außen nicht einsehbar sein
2. die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen
3. die Türen Räume müssen jederzeit von innen geöffnet werden können
4. eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen und Kunden → damit sind getrennte Toiletten gemeint
5. geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte verfügt
6. individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten
7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume sind nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt
Im Einzelfall können Ausnahmen bei den Punkten 2, 4, 5 und 7 gemacht werden, um es ’schützenswerte Interessen‘ von Sexarbeiter*innen geht.
Ich persönlich vermisse ja ein Pay6 Konzept das aus einer Mischung FKK und LH besteht.
So ähnlich wie einst im Safari Fellbach, da gab es mal eine Phase in der es
- einen "günstigen" Kontaktbar Bereich gab (nur Mindestverzehr)
- und dann noch das "teurere" FKK/Wellness Angebot incl. Essen, Sauna, etc.
Das Konzept scheiterte dann aber wohl am gemeinsamen Eingangsbereich und das im Kontaktbar Bereich für die SDLs auch FKK "vorgeschrieben" war.
Dazu gab es auch keine Anwesenheitsliste an der man das Lineup abschätzen konnte.
Das ein oder andere Themenzimmer (Büro, Wohnzimmer, Zimmer mit extragroßer Dusche, ect.) würde mir auch mal zusagen.
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