2. das Neue Prostitutionsgesetzt ,verbieten Flatrat und GB Partys tritt am 1.7.17 in kraft !
Es wird schwierig werden die Partys und das Bewerben dieser Partys , es wird Schwirig werden diese Partys alle zu unterbinden aber es wird sehr einfach werden leute zu belangen die für eine solche Party Werbung machen , da die Teilnehmer aber in den letzten jahren kaum noch auf Voranmeldung gekommen sind sondern die meisten über freien einlass bei Veröffentlichung der Adresse des lokals wird es hier eine mächtige Umstellung geben !
Mehr Risiko bei weniger kunden Resonanz !
Auch in der Vergangenheit hatten ja vorallem AO GangBang im Komerziellen Bereich häufig besuch von Ordnungsamt und Zoll ,Hebel der Ordnungshüter war ,öffentliche Veranstaltung ,Keine Bordellkonsession der Lokalität bei Bordellbetrieb ; Abhängige Beschäftigung in der Prostitution , verstoß gegen das Arbeitsgesetz , Steuerhinterziehung , erinnere mal an Razia O-Bar und Tabu in HN !
Jetzt kommt das verbot der Werbung ,und glaubt jemand hier das die Ordnungshüter nicht auch hier mitlesen um info zu sammeln ?
In Karlsruhe sitzen ganze Klassen von Pol Anwärtern am PC und machen nix anderes als Querlesen ,logoritmen noch mal überlesen ob sie info enthalten die verwertbar ist !
Ich bin schon gespannt wie sich das auf die GangBang Partys der swingerclubs auswirkt ,das verbot von GB Partys und diese zu bewerben müste eigentlich auch dort gelten ? Schließlich ist ein SC ein Gewerblicher Betrieb der ja dann eigentlich nicht mehr Pauschal mit Freizügigem Sex werben kann ?? Wir werden sehen was ab 1.7. so alles abgeht !
Ich würde auf alle fälle ab dem 1.7. den Herren nicht empfehlen auf eine AO GB/ HÜ Party zu gehen und im falle einer Razia ein busgeld von 50000 euro zu riskieren wenn ein abstrich der SDL ergibt das man Blank gefickt hat
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