Hallo zusammen,
Habe ein wenig Bammel...
Habe einen Termin mit einer Dame nicht eingehalten und nicht abgesagt. Jetzt will sie mich verklagen. Sie meinte sie hat meine Nummer und ich höre von ihrem Anwalt.
Was soll ich tun ?
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Hallo zusammen,
Habe ein wenig Bammel...
Habe einen Termin mit einer Dame nicht eingehalten und nicht abgesagt. Jetzt will sie mich verklagen. Sie meinte sie hat meine Nummer und ich höre von ihrem Anwalt.
Was soll ich tun ?
Abwarten ob tatsächlich was kommt. Die Nummer eines Telefons reicht bestimmt nicht aus dich Dingfest zu machen.
sei nicht so geizig. bring ihr nen hunni nebst blumenstrauß (weiße rosen, aber nicht vom discounter, die langstieligen vom flori) und schachtel mon cheri vorbei und der drops ist gelutscht.
Sie spricht aber nicht mehr mit mir ...
Abwarten ob was von ihrem Anwalt kommt. Falls ja, dann durchlesen, zerreissen und wegwerfen oder (notfalls) damit zum eigenen Anwalt. Der wird dann schon sagen können was zu tun ist. (Sicher hattest Du einen dringlichen Grund und konntest deswegen nicht absagen, das werdet Ihr dann zusammen beweisen.)
Alternativ: wortreich entschuldigen und rechtfertigen (sicher hattest Du einen dringlichen Grund und konntest deswegen nicht absagen, z.B. Dein Hund musste dringend zum Tierarzt gebracht werden weil...)
Don't feed the troll.
Es gibt bestimmt schon einen Haftbefehl gegen Dich.
Albert
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
Und der Wahrheit mehr Freunde.(im www geklaut)
Das zeigt mal wieder, was für "Experten" unter uns weilen. Strafrecht sollte schon von Zivilrecht unterschieden werden.
@Pascal31:
Angst ist ein denkbar schlechter Ratgeber. Deren finden sich so einige in diesem Thread.
Ohne die Fakten zu kennen ist es nahezu unmöglich dir auch nur ansatzweise Hilfestellung zu geben.
Wie kam der Kontakt zustande?
Was hattest du mit ihr denn im Vorfeld vereinbart?
Welcher Service sollte erbracht werden?
Örtlichkeit und Räumlichkeit?
Zeitlicher Ansatz?
Vereinbartes Honorar?
Warum hast du den Termin nicht wahrgenommen?
Welche konknrete Forderung stellt sie?
Das sind Fragen, die dir ein Rechtsbeistand ohnehin stellen wird. Also mache dir das alles erst mal klar und überlege zweimal, ob du a) diese Infos alle hier preisgeben willst und ob du b) nicht bei einem Profi besser aufgehoben bist?
Kombiniere ...
Dem bisher Geschriebenen entnehme ich, dass Du die Sache ernst nimmst.
Vergiss es und lach Dir eins.
Ok, ich bin auch der Meinung, dass man gemachte Termine unbedingt absagen sollte, Männlein wie Weiblein. Ist einfach nur fair und ich selbst halte mich strikt daran. Aber nicht, weil ich Angst vor einer Klage habe, sonder aus Anstand.
Stell Dir ein paar Beispiele aus dem täglichen Leben vor, wo Termine nicht eingehalten werden. Denkst Du, das da jedesmal geklagt wird?
Wenn "Deine" Dame das wirklich ernsthaft vor hätte, könnte sie vermutlich nicht mehr flach liegen, weil sie nur noch bei Anwälten hockt.
Also vergiss das Ganze, da kommt nix. Ich wundere mich bloß, dass Du überhaupt in Erwägung gezogen hast, dass das ernst gemeint war.
Viele Grüße von Kuno und allzeit gute Verrichtung
... nun aber los Jungs, ran an die Mädels, ich kann schließlich nicht alles alleine machen.
Was kann die beweisen? Nein, nein, ihr hattet Euch nicht fest verabredet, das muss sie falsch verstanden haben. Du sagtest im letzten Telefonat mit ihr sicher "ich überleg's mir und melde mich wieder". Aussage gegen Aussage. Nullnummer.
de jure ist zwischen euch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Aber das Vorhandenseins dieses Vertags muss die Dame beweisen. Und schon da scheiden sich die Geister. Denn das kann sie in den meisten Fällen nicht. Zudem muss sie bei Zivilklagen, bei denen die Aussicht auf Erfolg zweifelhaft ist, zunächst einmal mit den Gerichtskosten in Vorleistung treten. Und sollte sie das wirklich bewerkstelligen, wird ein Richter zumeist einen Gütetermin ansetzen, z.B. bei solch einem vwrgleichsweise niedigen Streitwert. Wenn diesercscheitert und es tatsächlich zu einem Zivilprozess kommt, muss sie wiederum mit Beweisen hersuskommen. Du musst gar nichts. Und zudem könntest du bei einer evtl. Verurteilung, die aber auf tönernen Füßen steht, erstmal über die Instanzen wandern.
Zudem müsste die Dame bei einer Klage erstmal vollkommen sauber sein. So wäre es z.B. interssant, zu klären, ob sie ihre Steuern korrekt bezahlt oder brutto für netto macht. Du siehst also, es gibt im Bereich der Juristerei verschiedene Faktoren, die einer Klage/Gegenklage auf die Sprünge helfen. Leg dich also beruhigt zurück und lasse die Dinge auf dich zukommen. Wenn da überhaupt etwas kommt.
Geändert von nightrider (12.01.2017 um 20:23 Uhr)
Das Leben beginnt mit 60 1957-die Geburt von Legenden
gibt es echt nicht.
mir scheint, in BW fangen die Ferien eine Woche früher an, und dafür dauern sie eine Woche länger
Ironisch ist fast so scharf wie französisch
Verträge dieser Art sind grundsätzlich sittenwidrig - jedenfalls nach überwiegender Meinung - und daher nichtig.
Daran ändert auch das neue Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2002 nichts. Danach hat eine Prostituierte nur Anspruch auf das Honorar, wenn Sie die Leistung erbracht hat.
Es gibt also keinen Grund zur Sorge. Das wird auch der Anwalt der Dame ihr sagen. Einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung durch den potentiellen Freier hat sie wegen der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung nicht.
Geändert von ulmerjunge (12.01.2017 um 20:36 Uhr)
Ulmerjunge hat das schön erklärt.
Ich sehe Terminvereinbarungen für Dienstleistungen bei denen es zu sexuellen Handlungen kommt als unverbindliche Reservierungen an.
Ich hab schon bei Tantramassagestudios Termine für 2h Massagen vereinbart und bin dann dann einfach nicht hin gegangen.
Der Gedanke von einer für mich unsympathischen Frau am Schwanz massiert zu werden hat fünf Minuten vor dem Termin zu starken Ekelgefühlen geführt. Da sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist, muss ich den Termin in diesem Fall natürlich nicht wahrnehmen.
Und die haben trotz übermittelter Rufnummer noch nichtmal zurückgerufen um zu fragen wo ich bleibe.
Also da passiert rein gar nichts.
Ich bleibe trotzdem bei meiner Sichtweise des Sachverhaltrs. Prostitution ist nicht erst seit dem (überaus schlampig germachten) Prostritutionsgersetz aus der Sittenwidrigkeit gefallen. Und etwas, das in der einen Hinsicht nicht sittenweidrig ist, kann in einem anderen Aspekt nicht als sittenwiudrig behandelt werden. Ich bin daher immer noch der Ansicht, dass der Dame grundsätzlich ein ASnspruch entstanden sein könnte. Ich vergleiche es, auch, wenn es weit hergeholt ist, mit dfem Anspruch eines Arztes, dessen Patient nicht erscheint. In der Wasrtezeit HÄTTE sie einen anderen Termin machen können, der dann eingehaslten wordern sein könnte. Aber diesen Anspruch muss die Dame nachweisen können. Und da liegt dann wohl der Hase im Pfeffer. Denn diesen Schadensersatzanspruch nachweisen, das dürfte wohl schwieriger sein.
Wie aber ist es dann mit einem Anspruch des Buchers gegenüber einer Dame, die z.B. mit Fake-Bildern oder Profilen versucht, Kunden anzuwerben, die dann unverrichteterdinge wieder abziehen.Entsteht diesem auch ein zumindest kalkulativer Ersatzasnspruch?
So denke ich, dass ein Schadensersatzanspruch im P6 wohl mut theoretischer Art sein kann, der aber nicht eintreibbar bzwe. einklagbar ist. Wie dem asuch sei, in jedem Fall muss sich der TE keine Sorgen machen, irgendwie in Regress genommen zu werden.
Das Leben beginnt mit 60 1957-die Geburt von Legenden
Ist das ein Winterloch-Tread?
Ist das ein Troll-Tread? Ich meine ja.
Ein Freshman startet einen solchen Tread mit vier Zeilen und was wird daraus - unglaublich. Und wie immer bei Trolls, wenn sich die Eigendynamik entwickelt hat, dann kommt nix mehr von ihm.
Nun ja.
Zum "fiktiven" Thema:
selbst wenn sich das so zugetragen haben sollte.
- die Dame wird sich massiv geärgert haben und schlägt zurück - NUR VERBAL
- Der Sachverhalt wäre reinstes Zivilrecht.
- Zivilrecht ist "Dschungelrecht" wie man so schön sagt. Wer was von einem anderen will, muss beim Zivilgericht erst mal Geld abdrücken, vom Zeitaufwand und Stress mal ganz abgesehen - und dafür soll die SDL Zeit und Nerven haben. Never ever.
- wie hoch soll denn der Streitwert sein, wenn der im Stundbereich ist, so 150 bis 200 Euro - welches Amtsgericht soll denn auch diesen Zug aufsprichen?
geschweige denn ein Rechtsverdreher, dessen Salär sich am Streitwert orientiert?
- Thema Datenherausgabe = Telefonnummer = Inhaber - Anfrage an Provider. Dazu bedarf es wiederum eines Gerichtsbeschlusses. Und das bei diesem Pille-Palle-Fall - ach was!
Also aus meiner Sicht ist das eine Luftnummer, auf die wir reingefallen sind.
Aber der Troll kann sich ja bei einer Domina mal so richtig bestrafen lassen, damit er wieder schlafen kann.
OMG
PS: Man(n) hat doch eigentlich für SDL-Telefonate eine SIM, die im Idealfall anonym ist - oder nicht.
Geändert von Renovatio (13.01.2017 um 10:29 Uhr) Grund: PS
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