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Bei Schweizern gehören 2 drauf gemacht und die Zeit für das Gepfriemel extra berechnet
Zippoff
Woher hast Du diesen Stand , oder ist das nur eine Deiner vielen Vermutungen ?
Bei der Terminierung in Stuttgart geht man mittlerweile von April / Mai aus , erst dann kommt der nächste Schritt für die Damen , und das ist keine Vermutung sondern Wissen .
Also dann mal los FB , woher weist Du es ?
Mein wissen kommt von der Email die eine sdl von der Behörde bekommen hat als sie sich anmelden wollte , und nein ich werde diese hier nicht veröffentlichen .
Nach einem persönlichen Anruf dort , kann jeder machen , habe ich diese Info von dem dortigen Mitarbeiter bekommen . Zufrieden ?
Das kann ich nicht glauben. Mit wem hast Du telefoniert?
Ein persönlicher Anruf letze Woche von mir bei der dafür zuständigen Sachbearbeiterin ergab einen anderen Sachstand:
Alle Mädels, die sich beim Gesundheitsamt gemeldet haben und einen Termin vereinbaren wollten, werden bis spätestes 1.1 einen Brief mit einem Termin, zumindest aber einer Bestätigung, dass sie sich um einen Termin bemüht haben, bekommen.
Mit diesem Brief, und nur mit diesem oder dem Hurenpass, dürfen sie ab dem 1.1.18 arbeiten!!
Ob das allerdings gleich ab dem 1.1 kontrolliert wird, ist eine andere Geschichte.
Allerdings glaube ich kaum, dass sich ein Club darauf einlassen wird, Mädels ohne dies Papiere, und damit illegal, bei sich arbeiten zu lassen.
Einen Termin in Stuttgart ist allerdings wirklich nicht mehr vor April zu bekommen
Hallo,
bei mir war es ein Sachbearbeiter, leider kann ich keine Nummer mehr austauschen da ich diese nicht mehr habe, von einem Brief war da nicht die rede, ich habe selbst die Mail an die SDL der Stadt gesehen , ob das auch schon als Bestätigung reicht weis ich nicht, ich habe die Befürchtung das es auch auf dem Amt noch nicht alles rund läuft . Wird sich wohl einspielen müssen, spannend wird es für die Damen allemal
Kein Amt wird einem Mädel ein amtliches Dokument, mit dem sie arbeiten darf, per Mail zuschicken.
Und das ist diese Bestätigung, dass sie sich um einen Termin bemüht hat.
Da läuft nicht alles rund, das ist richtig. Allerdings ist die zuständige Sachbearbeiterin sehr bemüht, dass die Mädels ab dem 1.1. legal weiter arbeiten können
Die Geschichte kommt mir vergleichbar dem Vorgehen vor, die Schilder für "Parken nur mit Parkschein" aufzustellen, aber den Parkscheinautomat eben noch nicht. Oder eine Ampel mit dauerhafter Rotphase, weil die Steuerung noch nicht so weit ist. Aber war wohl nicht anders zu erwarten bei so vielen Vorbildern wie Elbphilharmonie, S21, Flugfahen Willy Brandt Berlin ....... alles schlecht geplant, zu teuer, zu spät.
Sorry, ich schätze sonst viele Deiner Beiträge, aber das ist ein völlig unsinniger Vergleich.
Dass Städte und Gemeinden vom Bund durch div. Gesetze einige "lästige" Aufgaben aufgedrückt bekommen, ist leider so (und das ist hier nicht das erste Mal). Dass die Feinstaubhauptstadt dadurch ein wenig überlastet ist, wundert mich wenig - mit irgendwelchen Bauprojekten vergleichbar ist das dennoch für mich gar nicht.
Wenn ich richtig informiert koennen die Damen wenn sie einen Termin schriftlich bestaetigt haben ohne Probleme weiter arbeiten.
Sie muessen zuerst die Gesundheitsberatung machen und da nach auf das zustaendige Amt um sich anzumelden.Ob das dieses oder
naechstes Jahr im Dezember ist spielt keine Rolle wenn sich die Dame um eine Anmeldung bemueht hat und eine Bestaetigung dafuer hat.
Dumm nur das die Gesundheitsberatung maximal 3 Monate gültig ist, und somit teilweise (kostenpflichtig) wiederholt werden muß.
Die Gesundheitsberatung und Beratungsgespräch ist aber vorraussetzung für das ausstellen des "Hurenpasses" - ohne den die Betreiber von Prostitutionsstätten
die Damen nicht arbeiten lassen dürften.
Dir Anmeldung muß bis 1.1.2018 erledigt sein.
Wenn das Beratungsgespräch aber erst im April nächstes Jahr ist, kann die Dame bis dahin offiziell nicht arbeiten.
Sie wird quasi gezwungen illegal zu Arbeiten oder zu pausieren.
Alles nicht ganz richtig und durchdacht.
Geändert von tspotz (08.12.2017 um 19:36 Uhr)
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
Hallo tspotz
Wer sagt das die Gesundheitsbertung nur 3 Monate gueltig ist?Wenn ich es richtig verstanden habe muss die Gesundheitsberatung
Jaehrlich wiederholt werden ob dafuer eine Gebuehr bezahlt werden muss weiss ich nicht.Die Anmeldung zum Gesundheitsgespraech
oder das Bemuehen um einen Termin auf dem zustaendigen Amt reicht voruebergehend aus zum Arbeiten.Wobei die Damen nicht gezwungen
sind sich in Baden Wuertenberg anzumelden sie koennen das in ganz Deutschland,in anderen Bundeslaender geht es mit der Anmeldung
Schneller.
Tolle Lösung, aber ob die den SDLs tatsächlich hilft ?
Wäre ja dann noch die Frage wo sie dann arbeiten können.
Stuttgart, Stuttgart und Umland, Regierungsbezirk Stuttgart, Baden-Württemberg oder gar ganz Deutschland ?
Eher wohl nur in Stuttgart, es müssen ja alle Lokations und Behörden im Geltungsbereich über diese spezielle Stuttgarter Sonderlösung informiert werden
Dann noch die Frage wie lange dieser "Brief" dann gilt (Ablaufdatum)?
Termine gibts ja erst im April/Mai oder gar Juni ?
Aber dazu gabs wohl keine Aussagen bzw. wissen die das selbst noch nicht
Stuttgart hat das ganze total verpennt, in anderen Städten gibt es diese Probleme wohl nicht.
Sollte der "Brief" am Ende nur in Stuttgart gültig sein, dann wäre das ein gravierende Behinderung aller SDLs die nicht nur in Stuttgart tätig sind oder die Lokation wechseln wollen.
Gefühlt scheint es ja nur eine einzige Sachbearbeiterin in Stuttgart zu geben
Wenn das Gesundheitsamt in Stuttgart die gesundheitliche Beratung und das Informations- und Beratungsgespräch macht ist das alles ja nur eine Frage des zur Verfügung stehenden Personals.
Hast du nicht die Beiträge oben gelesen
Das ist doch Quatsch und sowiso nicht die "Schuld" des Gesetzes,
sondern eher dann die des grünen BW Gesundheitsministers Lucha (da das Ausführungsgesetz BW erst zum 1.11.17 in Kraft trat)
https://sozialministerium.baden-wuer...nschutzgesetz/
bzw. der Grün regierten Stadt Stuttgart die es wohl nicht für nötig befand das Gesundheitsamt entsprechend aufzustocken.
Andere Bundesländer waren schneller und andere Städte hatten wohl besser vorgesorgt.
ProstSchG
§4 Abs 3
Nachzulesen : https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1512759935939(3) Bei der ersten Anmeldung ist der Nachweis einer
innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten
gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 vorzu-
legen.
Danach Jährlich (Ü21) / Halbjährlich
In Frankfurt kostet die Anmeldung 50 bzw 60Eur pro Jahr/Halbjahr
Siehe https://www.donacarmen.de/pressemitt...nen/#more-1949
Ohne irgendeinen amtlichen und schriftlichen Wisch kann dies nicht gerichtsfest nachgewiesen werden
Dummerweise kann dies pro Bundesland anders geregelt sein.
Stand noch in ÄnderungsvorschlagGültigkeit der Anmeldebescheinigung
Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.
https://www.landtag-bw.de/files/live.../16_2890_D.pdf
im Gültigen Dokument steht das (Gott sei dank nicht mehr)
https://sozialministerium.baden-wuer...l-2017_561.pdf
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
Woher weißt Du, das es eine spezielle Stuttgarter Sonderlösung ist?
Ist es nicht, auch andere Städte auch außerhalb BW machen es so. Mir z.B. in Hessen bekannt
Diese Frage ist natürlich fast unmöglich zu beantworten:
Wie lange ist ein amtliches Dokument mit einem Termin für eine Beratung gültig. Mmhhhh... Ich komme einfach auch nicht drauf
Ich weiß, auch hier gibt es ein Haar in der Suppe
Sicher? Dann benenne doch bitte die Städte, bei denen es diese Probleme nicht gibt.
Genau, und die Allgemeinheit wird sich schön bedanken, dieses mehr an Personal nicht nur zur Verfügung zu stellen, sondern auch bezahlen zu müssen.
Es fällt einem wirklich schwer, bei dem vielen Mist, den Du schreibst, einigermaßen sachlich zu bleiben.
Aber man kann solche falschen Dinge, die Du immer und immer wieder behauptest, einfach nicht so stehen lassen.
Man kann jetzt alle Neuerungen und Auflagen diskutieren und spekulieren wie zukünftig die Änderungen umgesetzt und auch kontrolliert werden. Fakt ist jedoch, dass viele etablierte SDL verunsichert sind und in Erwägung ziehen ihr Engagement aufgrund der neuen Situation zu beenden.
Ich denke, durch die Änderungen öffnet man der Illegalität die Türen und fördert die Zuhälterei. Die allgemeine Verrohung der Sitten tut ihr übriges.
Ich bin gespannt wie sich die Landschaft an Angeboten im kommenden Jahr verändert.
Mal sehen wie viele altbekannte und eingesessene Etablissements 2018 überstehen werden.
Vielleicht wird ja aber auch nur alles heißer gekocht als es gegessen wird. Spannende Zeiten stehen auf jeden Fall bevor. Lassen wir uns überraschen.
Ich persönlich werden den Rest von 2017 sicher noch nutzen bevor meine Lieblingsmädels womöglich ihren Job an den Nagel hängen oder aber das Land verlassen.
Hoffen wir, dass uns viel Gutes erhalten bleibt.
Beste Grüße, Diginsag
Ich hab jetzt gerade gelesen, dass der Dona Carmen e.V. das Geld für die Verfassungsbeschwerde über Spenden doch noch zusammgebracht hat.
Hoffen wir, dass die Stigmatisierung unserer Mädels zu einem guten Ende kommt und dieses dumme Gesetzt eingestampft wird.
Dort - auch vor dem Hintergrund der wohl schlimmen Frankfurter Verhältnisse - war auch zu lesen, dass bisher nur im Prommillebereich Anmeldungen erfolgt sind. Ich fürchte , ab Januar 2018 ist "Handarbeit " angesagt.
Der Adressenschwund ist doch schon jetzt in 2017 deutlichst im Gange, zumindest im Landkreis BB.
siehe:
http://www.bw7.com/forum/showthread....eit-dem-1-7-17
Geändert von Renovatio (12.12.2017 um 15:31 Uhr)
Hat sich jemand schon mal mit den Durchführungsverordungen genauer befaßt ?
Wer sich mal den Fragebogen für ein Betriebskonzept anschauen will - hier der Link dazu.
bezreg-koeln.nrw.de/brk_intern…/form_betriebskonzept.pdf
Das ist ein Vorschlag aus Köln, die anderen Städte werden das aber schon kopieren. Schön finde ich die Frage, wie lange den ein Kunde durchschnittlich im Haus bleibt !!!!! ( Gibts jetzt bald Einlasszähler im EP oder DFH ? ? Oder Chipkarten für die Zeiterfassung ? )
Das Verbunden mit der Frage nach der durchschnittlichen Anwesenheitsdauer eines Mädels, das sind ja schon liebe Grüße vom Finanzamt.
Mal davon abgesehen, dass der Betreiber den Mädels hier wohl gar keine Vorschriften machen darf und dem Gesetzgeber es scheissegal sein kann, wie lange ich im einem Haus sein will.
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