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Ergebnis 501 bis 525 von 927

Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #501
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    Föderale Strukturen....

    Zitat Zitat von Schwanzus Beitrag anzeigen
    Wenn ich es richtig verstehe, hat FB schon Recht: Wenn die Länder keine abweichende Regelung treffen, gilt die Anmeldung örtlich unbeschränkt. Macht ein Land von der Möglichkeit Gebrauch, die Geltung der Anmeldung örtlich auf das eigene Zuständigkeitsgebiet zu beschränken, muss sich eine SDL immer wieder neu anmelden, wenn sie in einem anderen das Bundesland tätig werden will. Indem der Entwurf unserer Landesregierung diese Beschränkung vorsieht, werden den Sdl die maximalen bürokratischen Hürden auferlegt, die nach dem Bundesgesetz nicht notwendig wären.

    Oder sehe ich das jetzt falsch?


    Eine Landesregierung oder ein Landesminister kann nur für das räumliche Gebiet eine Verordnung, ein Gesetz oder was auch immer erlassen, für das ER, SIE, ES zuständig ist.

    Eine Landesregierung eines anderen Bundeslandes kann jedoch die Schriftstücke, Gesetze, Zeugnisse oder was auch immer eines ANDEREN Bundeslandes anerkennen.

    Dies muss aber nicht in einem Gesetz geregelt werden, dies geht auf der Ebene von Anordnungen, Verordnungen oder Erlasse einer Landesregierung und deren untergeordneten Behörden.

    Diese Anerkennung von o.g. zwischen den Bundesländern wird normalerweise immer auf der Ebene der Fachminister/Staatssekretäre/Fachabteilungen besprochen und umgesetzt.

    Deshalb muss und darf dies nicht im Ausführungsgesetz geregelt werden, da sich sonst ein Land in die Belange eines anderen Bundeslandes einmischen würde.

    Dies nennt man Föderalismus und deshalb mag ich meinen Staat und ganz besonders mein Land
    Geändert von mr.paul.baum (02.08.2017 um 13:25 Uhr) Grund: Politische Bildung steht nicht in Busfahrplänen oder Getränkekarten...

  2. #502
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    Zitat Zitat von mr.paul.baum Beitrag anzeigen
    Eine Landesregierung oder ein Landesminister kann nur für das räumliche Gebiet eine Verordnung, ein Gesetz oder was auch immer erlassen, für das ER, SIE, ES zuständig ist.

    Eine Landesregierung eines anderen Bundeslandes kann jedoch die Schriftstücke, Gesetze, Zeugnisse oder was auch immer eines ANDEREN Bundeslandes anerkennen.

    Dies muss aber nicht in einem Gesetz geregelt werden, dies geht auf der Ebene von Anordnungen, Verordnungen oder Erlasse einer Landesregierung und deren untergeordneten Behörden.

    Diese Anerkennung von o.g. zwischen den Bundesländern wird normalerweise immer auf der Ebene der Fachminister/Staatssekretäre/Fachabteilungen besprochen und umgesetzt.

    Deshalb muss und darf dies nicht im Ausführungsgesetz geregelt werden, da sich sonst ein Land in die Belange eines anderen Bundeslandes einmischen würde.

    Dies nennt man Föderalismus und deshalb mag ich meinen Staat und ganz besonders mein Land
    Hm, das scheint mir mit Verlaub nicht ganz logisch zu sein.

    Warum bedarf es im Gesetzesentwurf des Landes einer Regelung, die ausdrücklich eine Abweichung von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG vorsieht, wenn ein Land ohnehin keine Kompetenz hätte, im Landesgesetz über die Frage einer Begrezung der Anmeldung auf das eigene Gebiet zu entscheiden?

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu Schwanzus für den nützlichen Beitrag:


  4. #503
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    Wenigstens hast Du korrekt von "Deinem" Staat gesprochen

  5. #504
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    Das Land BW sagt: Anmeldungen aus unserem Land sind nur für BW gültig. Wenn jetzt ein anderes Bundesland sagt, das erkennen wir trotzdem an, dann ist beides richtig. Das Land regelt damit eigentlich nur, dass sie keine bundesweiten Anmeldungen ausstellen.

    Das Land kann trotzdem Anmeldungen anderer Länder anerkennen. Das geschieht dann evtl auch in den Ausführungsbestimmungen.

    Und noch was: Bevor das Landesgesetz nicht erlassen ist, können die Ordnungsämter nciht tätig werden. Sie haben nämlich bisher keinerlei Rechte zur Verfolgung zugewiesen bekommen. Das greift wie den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die sind grad auch strittig, weil das Landesgesetz sich auf eine Straßenverkehrsordnung von 1970 bezieht, die außer Kraft ist. Und um gültig zu werden, muss nun der Bezug auf die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Dazu stand heute? was in der Zeitung.
    Geändert von siggibein (02.08.2017 um 22:51 Uhr)

  6. #505
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    Mit Verlaub.......

    Zitat Zitat von Schwanzus Beitrag anzeigen
    Hm, das scheint mir mit Verlaub nicht ganz logisch zu sein.

    Warum bedarf es im Gesetzesentwurf des Landes einer Regelung, die ausdrücklich eine Abweichung von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG vorsieht, wenn ein Land ohnehin keine Kompetenz hätte, im Landesgesetz über die Frage einer Begrezung der Anmeldung auf das eigene Gebiet zu entscheiden?
    Lies doch einfach mal die Landsesverfassung oder mache eine kleine Anfrage über eine Landtagsfraktion an die Landesregierung, dann wir dem Herrn geholfen werden.

    Ansonsten darf der Herr, die Erklärung des werten SiggiBein als Begründung annehmen oder auch nicht........

    Es ist nun mal so wie es ist, andere Bundesländer andere Verfahrensweisen, wieder ein Prädikat das ein Land mit föderalen Strukturen auszeichnet.

    ...

    @GermanenStefan,

    Wenn es Dir hier nicht gefällt, dann geh doch einfach, gib mir vorher ein bisschen Blut und ich kann Dir sagen,
    aus welchen Weltregionen deine Vorfahren stammen, da wird der Herr GermanenStefan sicher überrascht sein, was da alles dabei ist.

    In Deutschland leben ca. 22,5 % Menschen mit Migrationshintergrund,
    damit kann ich gut umgehen und auch sehr gut leben.



  7. #506
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    Sodele,

    Da es leider glaube ich 3-4 verschiedene Themen dazu gibt habe ich hier mal alles zusammengefasst.

    lange habe ich still gehalten, aber das was hier zum Teil geschrieben wird ist doch der größte Blödsinn, Halbwahrheiten, Unwissenheit, Dummlaberei.
    Was aber zu 100 % sicher ist, bei Deiner Zeugung hätte ein Kondom vieles verhindert

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Vielleicht solltest dich mal besser mit dem neuen Gesetz beschäftigen
    statt hier solchen Müll zu posten
    Dann mach es doch Du auch

    Ich habe hier mal aus verschiedenen Bereich kopiert, wo Du andere angehst , aber selbst den größten Mist schreibst .

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen

    Seit dem 1.7.2017 ist ja nun das neue Prostitutionsgesetz in Kraft.
    Als Erfolgreicher Kämpfer gegen AO gibts nun ja nicht mehr soviel zu sagen auf dem Gebiet.
    Dann sei doch einfach mal ruhig, du selbst sagst doch es gibt nicht mehr viel zu sagen, aber immer wieder ziehst Du dir das raus was dir passt.
    Du solltest gar nicht mehr Ficken gehen, das Gesetz soll ja auch ein Schutz der Armutsprostitution sein, ich bitte Dich daher, geh nie mehr Ficken, denn die Frauen machen es nicht aus Geilheit , sondern aus Armut, und Du nutzt es aus .

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen

    Dafür hab ich schon gehört das einige Beamte ganz scharf darauf sind das Gesetz umzusetzen.
    In Zukunft sitzt nun halt mal der zuständige Beamte am längeren Hebel und kann auf die komplette und vollständige Einhaltung des Gesetzes zum Schutze der Prostituierten bestehen.
    Was Du immer hörst, und deine Lieblingswörter sind ja noch , scheint, anscheinend , vielleicht.
    Komme doch mal mit Fakten, Namen usw.

    Kollege Siggibein,

    Du bist mir ja schon bei den Stammtischen aufgefallen, du schwirrst um die HD Damen wie eine Fliege um einen H…… S……
    Und nein ich vergleiche die HD Damen nicht damit .
    Das hat gaaaanz viel von dir Gezeigt, egal ob Herrenberg oder Stuttgart .
    Das Du dich auf die Seite von FB stellst ist mir fast klar, seit ihr Brüder ? Okay, vielleicht nicht vom Blut her, aber vom Kopf schon. Du schreibst auch einen Müll, auch Dir empfehle ich nie mehr Ficken zu gehen, oder andere User anzuschreiben ob sie eine AO Dame kennen, ja kannst ruhig erschrecken, das Internet ist nicht so sicher wie Du denkst.

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Und wie die Ordnungsämter tätig werden, das kann dir jede Dame sagen, die regelmäßig annociert. Die wurden nämlich, wenn sie unter Stuttgart anbieten, alle angeschrieben um anzugeben, wo sich ihr Zimmer befindet, zwecks Vergnügungssteuer.
    Das würde ich gerne Bewiesen haben von Dir selbst , Wenn ich also z.b. die Bild Zeitung lesen, dann kommt also einer vom Ordnungsamt, aufgrund der Rufnummer findet er wem der Anschluss gehört, hat vielleicht noch die Adresse, und was steht in dem Anschreiben ?

    Sehr geehrte Frau Eva wasweisich ?
    Ich habe in der Zeitung ihre Anzeige gelesen und möchte nun Vergnügungssteuer ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Ordnungsamt

    Du hast aber schon noch alle Latten am Zaun ? Du weist das ein Brief egal von welcher Behörde Ordnungsgemäß geschrieben sein muss , mit Anschrift und Namen ?
    Woher sollen die die Realnamen haben ?

    Auch Du bist nur einer der nur Hört, sich was daraus baut und dann den ganzen Quatsch hier verbreitet.

    So und nun noch für die Detektive unter uns, bevor einer einen Intelligenten Spruch los läst, meine Frau steht neben mir und hat sich auch mal den ganzen Müll von speziellen User durchgelesen, wisst Ihr was Ihre Meinung ist . Die armen Damen die diese Herren ertragen müssen , der Job an sich ist ja schon schwer genug, aber mit diesen Kreaturen ( hat sie gesagt ) kann es ja nur schlimm sein.
    Gruß Tevion

    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    Der beste Beweis für intelligentes Leben im All ist, dass sie noch nicht versucht haben, mit uns Kontakt aufzunehmen...

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu Tevion für den nützlichen Beitrag:


  9. #507
    Senior Member Avatar von Mounty
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    Alles wird gut.

    Wir haben neuerdings einen ausgewiesenen Fachmann in unseren Reihen. Er hat ein Buch zum Prostituiertenschutzgesetz geschrieben und bietet auf seinen Webseiten Consulting im Rotlicht-Umfeld an. Da er sich selbst als Freier sieht

    Zitat Zitat von Varasker Beitrag anzeigen
    • und schließlich WIR, die alles werden bezahlen müssen.
    und Amazon von diesem Buch nur noch ein Exemplar auf Lager hat, streiten wir uns besser nicht um das letzte Exemplar. Nutzen wir die Gelegenheit einen Fachmann auf alle unsere drängenden Fragen im Forum antworten zu lassen.
    Ahoirn, Euer Mounty.

    The Mounties always get their (wo)man!

  10. Folgender Benutzer sagt Danke zu Mounty für den nützlichen Beitrag:


  11. #508
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Mounty Beitrag anzeigen
    Nutzen wir die Gelegenheit einen Fachmann auf alle unsere drängenden Fragen im Forum antworten zu lassen.
    Ui, das wird spannend, wenn all diese "Experten" hier im Forum aufeinander treffen werden.

  12. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  13. #509
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Klar ist er ein Freier, sogar mit Bericht
    http://www.bw7.com/forum/showthread....569#post718569

    Bin mal auf seine kompetenten Berichte gespannt..
    Ich hoffe es ist sachlicher, vor allem inhaltlich richtiger, als das Buch von Donna Carmen.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  14. #510
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    hm...

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Klar ist er ein Freier, sogar mit Bericht
    http://www.bw7.com/forum/showthread....569#post718569

    Bin mal auf seine kompetenten Berichte gespannt..
    Ich hoffe es ist sachlicher, vor allem inhaltlich richtiger, als das Buch von Donna Carmen.
    Der Bericht dieses Herren hat was vom ISO 9001/Version xxxx und QM.....
    Geändert von mr.paul.baum (04.08.2017 um 16:47 Uhr) Grund: So kommts mir vor...

  15. #511
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    es ist genug für alle da!

    Zitat Zitat von Mounty Beitrag anzeigen
    ..... Amazon von diesem Buch nur noch ein Exemplar auf Lager hat, streiten wir uns besser nicht um das letzte Exemplar. .....
    Das ist auch gar nicht nötig, als book on demand wird es immer frisch ausgedruckt, wenn jemand eins bestellt.

  16. #512
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    große und spezifische Fachkompetenz ist schon mal da ..." In den vergangenen 20 Jahren beschäftigte er sich überwiegend mit Fragen der Regulierung und Deregulierung in verschiedenen technisch orientierten Bereichen der Wirtschaft (Telekommunikation, Energiewirtschaft, Luftfahrt ...)."
    Geändert von ProFernsehturm (05.08.2017 um 07:43 Uhr)

  17. #513
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    Zitat Zitat von Searching Heart Beitrag anzeigen
    Überlege gerade, wieviele es wohl gibt, die das bezahlen könnten.
    Muß man dann Privatinsolvenz anmelden ?
    Oder muß man dann irgendwo einbrechen und das Beutegut für die Strafe des Blankficks verhökern ? Einbrechen wird da ja vergleichsweise milde bestraft.
    Steuerhinterziehung sowieso. Aber das können eh nur die machen, die mehr als genug haben. Die Reichen halt. Werden milde bestraft.
    Die, die am Geld für Kondome sparen (müssen), hart. So ist das hier in unserer Lobbyisten-Republik.

    Und dann wundern sich diese Hohlbirnen (50.00€ s.o.), daß sie nicht mehr gewählt werden.
    Hallo! Da stimme ich Dir voll und ganz zu!!!!!!!!!! L.G. OV

  18. #514
    Steve German
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    Bäumchen mit dem grossen Mundwerk, Abfindung läuft und bin auf dem Weg.
    Das muss ich mir, und unser Volk im eigenen Land von Leute wie Dir und Co. nicht sagen lassen, und deine
    22% schon gar nicht
    Geändert von Steve German (07.08.2017 um 00:30 Uhr)

  19. #515
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    Ich hätte da eine Frage an die Experten hier im Forum!

    Das Thema ist hier mittlerweile schon so unübersichtlich und ich habe auch nicht von Anfang an mitgelesen, deswegen folgende Frage:

    Ist es richtig, dass bei Französisch ohne Kondom (oder natürlich AO) ausschließlich der Kunde bestraft werden kann?

    Eine Escortdame meinte neulich, dass sie ebenfalls bestraft wird, sollte sie einen solchen Service anbieten und erwischt werden. Das ist doch quatsch, oder?

    Vielleicht gibt es da irgendeine Auslegung des Gesetzes die ich übersehen habe

    Es gibt hier ja den Einen oder Anderen der sich ausführlich mit dem Gesetz beschäftigt hat. Würde mich interessieren, ob es da unterschiedliche Meinungen gibt.

    Gruß
    Marmu

  20. #516
    Webmaster Avatar von Joker
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    Das wurde hier schon des öfteren aus dem aktuellen Gesetzt mit seiner Begründung zitiert:
    Seite 94 ist dort nachzulesen:

    Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden und Kundinnen.
    Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden, ist damit kein Raum.
    Joker

  21. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  22. #517
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    Vielen Dank,

    so hatte ich das auch im Kopf aber nicht mehr gefunden.

    Gruß Marmu

  23. #518
    Steve German
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    Bin z Z in Frankfurt, obwohl noch bis zum Jahresende in Hessen eine Umsetzungsfrist gilt, das Gesetz
    wird angewandr

  24. #519
    Senior Member Avatar von Iseya
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    Nein kein Beitrag zu AO oder FO. Hatte zuletzt mit meiner Fav im Flamingo über die neue Situation bezüglich des neuen Gesetzes gesprochen und sie meinte das viele Mädchen sich überlegen in die Schweiz oder Holland auszuweichen, weil sie keine Lust auf Registrierung hätten, bzw. privat weiter zu machen. Sie würde das auch machen.
    Habt ihr sowas auch schon mal vernommen ?
    Der teuerste Sex ist der, der umsonst ist...

  25. #520
    Senior Member Avatar von blader
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    Habt ihr sowas auch schon mal vernommen ?
    Ja und Grund nicht nur die Registrierung sondern auch der Entfall von Extras wie FT oder Schlucken...

  26. #521
    Senior Member Avatar von Iseya
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    Ich denke eher, dass die Registrierung das Problem ist, dieses Geschäft lebt von der Diskretion, auch Steuer wird fällig. Die Extras können immer noch angeboten werden, das dürfte nicht der Punkt sein.
    Der teuerste Sex ist der, der umsonst ist...

  27. #522
    Fummelbrett
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    Der "Hurenausweis" mit Überraschung

    http://prostitution2017.de/schutzges...berraschungen/
    Inzwischen wurden wohl die ersten Ausweise (hier München) ausgestellt.
    Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!
    ....
    Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?
    Aber immer noch einiges Unklar. Wird sicher spannend wie das in einem halben Jahr dann aussieht.

  28. #523
    Member
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    Datenschutz der SDLs gewährleistet ?

    Eine SDL sagte,

    dass sie nicht mehr in D arbeiten will, da sie dies als eine kurze Phase ihres Lebens sieht und nicht möchte,
    dass irgendwann ihre "Tätigkeit" sie einholt.
    Sie vertraut den Behörden nicht (verständlich wenn man aus Russland, Ungarn, Polen, etc. kommt) und glaubt nicht an einen gegebenen Datenschutz. Sie glaubt später erpressbar zu sein.
    Man müsse seinen Ausweis und Fingerabdrücke hinterlegen. Ist das so ?

    Ich kann ihre Befürchtungen verstehen. Wer weiß, ob diese Daten wirklich in Deutschland sicher sind... Bei einer Jobbewerbung könnte dies ein Problem sein.



    Viele Grüße

    Sky

  29. #524
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    Ich kann ihre Befürchtungen verstehen. Wer weiß, ob diese Daten wirklich in Deutschland sicher sind... Bei einer Jobbewerbung könnte dies ein Problem sein.



    Viele Grüße

    Sky
    Ich will gar nicht behaupten, dass ihre Befürchtungen wehgen dem Datenschutznicht stimmen könnten. Aber die grösseren Befürchtungen hätte ich aus dem Heimatland.

    Eine riesige Lücke im Lebenslauf, dabei noch regelmäßige Reisen nach Deutschland etc sind aber auch nicht so leicht zu erklären. Wenn dann noch Sprachkenntnisse fehlen fällt es ganz schwer.

    Der neue Chef oder ein neuer Arbeitskollege könnte sogar mal Kunde bei ihr gewesen sein. Die Welt ist mittlerweile so klein geworden und die Preise für deutsche Prostitution kann sich ein Osteuropäer leisten.

  30. Folgender Benutzer sagt Danke zu nippellecker für den nützlichen Beitrag:


  31. #525
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    Erhielt 69 Danke für 23 Beiträge
    Ich habe seit Januar mit einigen Bekannten aus der Szene gesprochen und kann euch sagen es geht nur um die Steuern.

    Aktuell macht so gut wie keine SDL eine Steuererklärung und nimmt nur am Düsseldorfer Verfahren Teil.

    Dies ist aber eigentlich kein Ersatz sondern nur eine Art Vorrauszahlung. Eigentlich müsste jede SDL ihre tatsächlichen Einnahmen angeben und versteuern.

    Aktuell ist niemand registriert und niemand macht dies.
    Deshalb gibt es aktuell auch keine digitalen Buchungssysteme da diese ja kontrolliert und für eine Bemessung herangezogen werden könnte.
    Mit einer Registrierung und Zuordnung zum Düsseldorfer Verfahren wird sich das ändern.
    Die Behörden wissen dann wer wo und vor allem wie oft arbeitet.

    Das ist der einzige Grund das liebe Geld.
    Geändert von Terranubis (10.09.2017 um 14:35 Uhr)

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