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Thema: Neues Prositutionsgesetz verabschiedet

    BW7 Portal
  1. #601
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    @Joker
    Da steht es schwarz auf weiß wie ich es geschrieben habe. Und du behauptest ich würde Scheiße schreiben.
    @ anders
    Genau lieber erst das Hirn einschalten bevor MANN losschreibt. Steht doch alles so drin wie von mir geschrieben.

    Liebe Grüße Mundos

  2. #602
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    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Auch das ist beides falsch:
    Nach § 18
    kann von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 eine Ausnahme gemacht werden.



    Es ist wirklich unglaublich, was hier mache posten. Dabei ist es doch so einfach, das Gesetz einfach kurz zu lesen, bevor man so einen Stuss schreibt.
    Wenn man ein Gesetzt nicht versteht, kann man nachfragen.
    Aber nicht hier als Fakt darstellen.

    Wie Anders es schon richtig bemerkt hat, verunsichern solche Posting sowohl die Mädels als auch die Betreiber.
    Da wäre ich mir nicht so sicher.
    Lese doch mal bitte den letzten Absatz im Gesetz.
    klar die Behörden machen jetzt überall Ausnahmen für Bordelle und SDL weil sich keiner für die fuckIng neuen Gesetze interessiert.

    Liebe Grüße
    Mundos

  3. #603
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    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher.
    Lese doch mal bitte den letzten Absatz im Gesetz.
    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    @Joker
    Da steht es schwarz auf weiß wie ich es geschrieben habe. Und du behauptest ich würde Scheiße schreiben.
    Dir würde ich dringend raten, das ganze Gesetz zu lesen.
    Es steht dort genau so, wie ich es geschrieben habe.
    Das meine nicht nur ich, sondern auch mein Anwalt, von dem ich mich beraten lasse.

    Falls Du aber, wie Du ja bereits geschrieben hast, Amtsdeutsch nicht so verstehst:
    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Sorry ich habs nicht so mit eurem Amtsdeutsch des eh keiner versteht
    dann wäre es wirklich besser hier nichts zu schreiben.

    Es gibt Leute hier im Forum, die Amtsdeutsch verstehen!


    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    klar die Behörden machen jetzt überall Ausnahmen für Bordelle und SDL weil sich keiner für die fuckIng neuen Gesetze interessiert.
    Kannst Du da mal ein Beispiel nennen?
    Auch wer sich nicht für das neue Gesetz interessiert?


    P.S. Lege mir bitte nicht Worte in den Mund, die ich nicht geschrieben habe
    Joker

  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  5. #604
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    Gesetze wie diese kann man Auslegen wie es der Behörde gerade passt. Das meinte ich mit dem Amtsdeutsch.
    Wie bereits erwähnt , werden diese Gesetze kommen da kannst weder Du noch dein Anwalt etwas ändern. Klar gibt es Ausnahmeregelungen aber diese müssen Beantragt werden und auch von der Behörde aktzeptiert werden. Wird schwierig.

    Liebe Grüße MundOS

    PS. Ich möchte hier keinen Streit provozieren sondern auch nur wissen was richtig ist. Und das ist halt deine und Anwalts Ansicht.

  6. #605
    Mongo
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    @Mundos

    Die Behörden sind auf Bordelle angewiesen! Ohne Bordelle wird es kaum Daten für die Finanzämter geben!

    Also keine Angst.

  7. #606
    nichtwissender Klugscheißer
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    Es wird klare Auflagen geben und die sofort, wenn das Bordell in einem Gebiet liegt, in dem es nicht genehmigungsfähig ist. Das wird in Stuttgart die Altstadt treffen. Alle anderen werden wohl die Auflagen erst nach Besichtigung bekommen. Dann wird auch geklärt, ob z.B. die Ausnahmen gewährt werden. Mit den Wohnungen wird es schwierig werden, es sei denn, es ist die Wohnung in der die Dame auch wohnt.

    @Mundos: Du solltest das Gesetz in Gänze lesen. Und wenn du behördisch nicht verstehst, dann ist das nicht schlimm, zwei-/dreimal lesen und dann klappt es meist. Die Ausnahmen wird es geben, aber eben nur da, wo es wirklich unmöglich ist, das zu erfüllen. Aber da wo es eben auch bisher keine Betreibe geben dürfte, da wird es künftig auch weniger lange welche geben.

    Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Ausführungsgesetz dieses Gesetzes unklar? Das erste wird vom Bund erlassen und es ist Aufgabe der Länder dieses Gesetz umzusetzen. Dazu werden vom Land per Ausführungsgesetz die Behörden bestimmt, die das zu machen haben. Und es werden die Gebührenregelungen und Bußgeldbestimmungen bestimmt. Die vom Land genannten Behörden arbeiten aber nach dem Bundesgesetz.

  8. #607
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    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Ich denke das ich hier kein Mist verzapfe sondern das dass ganze schon real ist und die Behörde dies auch so wie es im Gesetzt steht umsetzt.
    Letzteres ist wohl korrekt. Bei Ersterem bin ich nicht völlig sicher. Hast Du die anderen Beiträge hier wenigstens überflogen?? Erst vor ein paar Tagen hat einer sinnlose Panik verbreiten wollen und jetzt kommt schon der Nächste (obwohl es hier massig Themen zum Gesetz gibt, in denen fast alles erklärt wurde).

    Zitat Zitat von Anders Beitrag anzeigen
    § 37 Übergangsregelungen

    (1) Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, haben ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 erstmals anzumelden.

    Also müssen sich solche Personen nicht zum 1. November sondern bis 31. Dezember erstmals angemeldet haben
    Auch korrekt!

    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Gesetze wie diese kann man Auslegen wie es der Behörde gerade passt.
    Falsch. Diese Gesetze sind doch relativ eindeutig formuliert. Ein paar wenige Entscheidungs-"Spielräume" haben Behörden (oder Richter), aber das allermeiste ist haargenau geregelt, daher auch die komplizierten Formulierungen!

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Ausführungsgesetz dieses Gesetzes unklar?
    Den Eindruck hat man seit seinem 1. Beitrag (#588) zum Thema.
    Geändert von thevisitor (01.11.2017 um 21:22 Uhr)

  9. #608
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    @thevisitor
    Wir werdens sehen was passiert. Dann halt zum 31.12.2017.für die SDL die vor dem 1.7.17.schon gearbeitet haben.
    Und was ist mit denen die nach dem 1.7.2017 angefangen haben?
    Müssen sich die sofort Anmelden?

  10. #609
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    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    @thevisitor
    Wir werdens sehen was passiert. Dann halt zum 31.12.2017.für die SDL die vor dem 1.7.17.schon gearbeitet haben.
    Und was ist mit denen die nach dem 1.7.2017 angefangen haben?
    Müssen sich die sofort Anmelden?
    Da die Behörden hier in B-W noch nicht vollständig auf diesen "Ansturm" vorbereitet sind, vermute ich die haben auch noch Zeit.

    Ansonsten empfehle ich die Lektüre der Beiträge hier, z.B. auch diesen von nasti:
    http://www.bw7.com/forum/showthread....l=1#post754213
    Es gibt Läden die die Mädel voll unterstützen und aufklären und sogar Mega unterstützen bei der Anmeldung und Aufklärung über den Pass ( und nochmal hier ...... es kann sogar RedBull auf den Pass stehen und MUSS nicht echter Name sein )
    Das bedeutet, die (meisten) SDL haben Unterstützung durch Betreiber, Hausdamen, Kolleginnen.
    Wir brauchen uns (und den Mädels) da also keine Panik machen.

  11. #610
    Mongo
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    @thevisitor

    Es ist aber erlaubt, den Prostituierten abzuraten, sich anzumelden!

    Vor allem, wenn sie vorhaben, in Deutschland zu leben und nicht nur zu arbeiten 😊

  12. #611
    nichtwissender Klugscheißer
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    Ohne Anmeldung wird sie aber kaum in einem einschlägigen Portal Werbung machen können oder in einem Club arbeiten können. Auch die Häuser wie Herzdamen etc können Damen ohne "Ausweis" nicht mehr dulden bei sich. Und da ist es egal, ob sie hierzulande wohnen will oder nicht.
    Geändert von siggibein (01.11.2017 um 22:19 Uhr)

  13. #612
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    Zitat Zitat von machen Tausch Beitrag anzeigen
    Es ist aber erlaubt, den Prostituierten abzuraten, sich anzumelden!
    Sicher ist das erlaubt, mir ist jedenfalls kein Gesetz bekannt dass es Leuten verbietet anderen Menschen privat eine sinnlose oder unsachgemäße "Beratung" zukommen zu lassen...

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Ohne Anmeldung wird sie aber kaum in einem einschlägigen Portal Werbung machen können oder in einem Club arbeiten können.
    Das dürfte in der Tat schwieriger werden.
    Wie weiter oben schon mal jemand gepostet hat, muss in dem "Ausweis" den sie durch die Anmeldung erhält nicht mal der echte Name stehen. Künstlername (den die meisten SDL eh haben) rein und fertig.

  14. #613
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    Zitat Zitat von machen Tausch Beitrag anzeigen
    .... Es ist aber erlaubt, den Prostituierten abzuraten, sich anzumelden! Vor allem, wenn sie vorhaben, in Deutschland zu leben und nicht nur zu arbeiten 
    Erlaubt ist der Rat schon, aber das ist wohl kein guter Rat, wenn sie derzeit weiter als Prostituierte arbeiten wollen.

    Der §34 schränkt Nutzung und Weitergabe der bei der Anmeldung als ProstitierteR erhobenen Daten auf konkrete Sachverhalte ein, sie dürfen also nicht ohne weiteres weitergegeben werden. Da Arbeit als (angemeldete) Prostituierte eben nicht illegal ist darf dies auch nicht als Grund beispielsweise gegen eine Einbürgerung geltend gemacht werden. Wenn dies entgegen von Sinn und Wortlaut des Gesetzes in einzelnen Fällen doch geschieht, dann gibt es die Möglichkeit des Rechtswegs. Das wird bei daten über Prostitution leider nicht anders sein als in anderen Bereichen.
    §34 (1) Die zuständige Behörde darf personenbezogene Daten von Prostituierten, von Betreibern eines Prostitutionsgewerbes sowie von solchen Personen, auf die es für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis ankommt, erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, erforderlich sind. § 11 der Gewerbeordnung ist entsprechend anzuwenden auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes und der Personen, auf die es für die Erteilung der Erlaubnis ankommt.
    (2) Nach diesem Gesetz erhobene personenbezogene Daten dürfen nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionstätigkeit verwendet werden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
    (3) Die im Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten von Prostituierten sowie die Art der durch die Prostituierten angezeigte Tätigkeit dürfen auch innerhalb der zuständigen Behörden nur weitergegeben werden, soweit dies für die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Zwecke erforderlich ist. ...
    ....
    (9) Übermittlungen der nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten sind im Übrigen nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.
    Die Weitergabe der Anmeldung als ProstituierteR an das Finanzamt ist allerdings explizit in Absatz 8 geregelt. So was bezeichne ich als Steuergerechtigkeit. Warum sollten Prostituierte denn keine Einkommensteuern zahlen, wenn sie aus ihrer Tätigkeit einen Gewinn erzielen? Achtung Einnahmen sind nicht steuerpflichtig, sondern Gewinne!
    §34 (8) Die zuständige Behörde hat das nach § 19 Absatz 1 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt unverzüglich, möglichst auf elektronischem Wege, von dem Inhalt der Anmeldung nach § 3 unter zusätzlicher Mitteilung der Daten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sowie über die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 unter Mitteilung der Daten nach § 12 Absatz 5 Nummer 3 zu unterrichten. § 138 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
    Ich kenne im übrigen viele Prostituierte, die schon lange diese Tätigkeit in ihrer Steuererklärung angeben, ohne dadurch in ihrem Leben Nachteile zu erfahren. Manchmal scheint es mir so, dass es grade auch unter Freiern ein Stigma zu sein scheint, wenn man/frau als ProstituierteR arbeitet bzw. gearbeitet hat Da wird so getan, als ob Prostitution illegal sei oder durch das jetzt eingeführte neue Gesetz illegal würde.

    Wer am Thema interessiert ist, der muss sich eben doch der Mühe unterziehen, sich selber in das Gesetz einzulesen. Da muss dann eben fleißig vor- und zurückgeblättert werden, damit es verständlich wird.
    https://www.gesetze-im-internet.de/p...6BJNE000400000

  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Anders für den nützlichen Beitrag:


  16. #614
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    @mundos: Der letzte Absatz im Prostitutionsschutzgesetz lautet:

    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher.
    Lese doch mal bitte den letzten Absatz im Gesetz. .....
    Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen.
    Was bitte findest Du, Mundos, daran so bedrohlich?

    Im übrigen, Mundos, habe ich Dich nicht beleidigt, sondern Deine unrichtigen Behauptungen (und nur diese) schlicht und ergreifend als Stuss bezeichnet; das musst Du in einem solchen Fall schon aushalten. Wenn Du dies fälschlicherweise als Aussage über Deine Person auffassen solltest, dann irrst Du Dich.

  17. #615
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    Also ich kann mir nicht vorstellen das irgend ein Künstlernamen (zb. Analluder69) ein Finanzamt aktzeptiert und einen Einkommenssteuerbescheid an Analluder 69 verschickt.

  18. #616
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    @anders
    Kein Problem. Aber Stuss erzählen ist was anderes. Natürlich gibt's Schlitzohren die Gesetze noch umgehen können und immer einen Schritt weiter sind und kein Risiko eingehen.

  19. #617
    Webmaster Avatar von Joker
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    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    PS. ..... sondern auch nur wissen was richtig ist.
    Sorry, aber das ist falsch:
    Du stellst hier wiederholt Dinge falsch dar (auch Stuss genannt)!!
    Du willst nicht von uns wissen, was richtig ist.
    So etwas würde man als Frage formulieren.

    Entweder Du machst Dich richtig schlau, diskutierst hier mit Fakten, oder es ist Schluss für Dich!!


    Ich kann es im Interesse von uns Freiern, den Clubs und den Mädels nicht akzeptieren, dass hier falsche Dinge als Wahrheit hingestellt werden.
    Joker

  20. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Joker für den nützlichen Beitrag:


  21. #618
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    klar die Behörden machen jetzt überall Ausnahmen für Bordelle und SDL weil sich keiner für die fuckIng neuen Gesetze interessiert.
    Die Behörden dürfen keine Ausnahmen machen die laut Gesetz nicht erlaubt sind, da dies rechtswidrig wäre
    Zitat Zitat von Mundos Beitrag anzeigen
    Gesetze wie diese kann man Auslegen wie es der Behörde gerade passt. Das meinte ich mit dem Amtsdeutsch.
    Klar sind die Formulierungen nicht so einfach zu verstehen, aber sie sind insbesondere für Richter eine klare Vorgabe.
    Bisher gab es solch eine Vorgabe mangels fehlendem Gesetz speziell für den Pay6 Bereich ja nicht.
    Zitat Zitat von machen Tausch Beitrag anzeigen
    Die Behörden sind auf Bordelle angewiesen! Ohne Bordelle wird es kaum Daten für die Finanzämter geben!
    Bald muss jede SDL und jede Lokation sich selbst vor Aufnahme einer Tätigkeit selbst anmelden.
    Bisher gibt es keine offizielle Zahlen wieviele SDLs es überhaupt gibt, da das ja nicht meldepflichtig war.
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, die (meisten) SDL haben Unterstützung durch Betreiber, Hausdamen, Kolleginnen.
    Viele SDLs scheinen z.Zt. eher kein Interesse zu haben sich zu registrieren
    Ist ja gerade noch kein Problem, da sie ja trotzdem noch arbeiten dürfen.
    Wird eher Interessant werden wie das dann am 1.1.18 aussieht.
    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Ohne Anmeldung wird sie aber kaum in einem einschlägigen Portal Werbung machen können ...
    Ja das wird sicher sehr spannend wie die Portale dies handhaben werden.
    Wobei es ja für die Behörden einfach wird über solche Portale illegale SDLs/Lokations dann aufzuspüren.
    Auch werden die angemeldeten SDLs und Lokations illegale Konkurrenten bei den Behörden melden, da diese sich ja illegal Wettbewerbsvorteile verschaffen und klar gegen das Gesetz verstoßen.
    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Auch die Häuser etc können Damen ohne "Ausweis" nicht mehr dulden bei sich. Und da ist es egal, ob sie hierzulande wohnen will oder nicht.
    Kein Betrieb wird seine Betriebserlaubnis aufs Spiel setzen.
    Die Frage wird aber, insbesondere in Stuttgart, sein welche Bordelle überhaupt Genehmigungsfähig sind.
    Eine Jahre/Jahrzehntelange Duldung wie bisher wird rechtlich kaum möglich sein, da dies eine Benachteiligung der Betriebe wäre die eine Erlaubnis aufgrund des Gesetzes erhalten haben.

  22. #619
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    War ja klar das sowas wieder von dir kommt.
    Alles Gute.

  23. #620
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Viele SDLs scheinen z.Zt. eher kein Interesse zu haben sich zu registrieren
    Wie kommst Du darauf? Wie viele konkrete Fälle sind Dir denn bekannt?

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die Frage wird aber, insbesondere in Stuttgart, sein welche Bordelle überhaupt Genehmigungsfähig sind.
    Jo, warten wir's mal ab.

  24. #621
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du darauf? Wie viele konkrete Fälle sind Dir denn bekannt?
    Auf die Frage "ob sie nächstes Jahr noch/wieder kommt" hies es eher nein in den meisten Fällen von den Mädels.
    Ob das am Ende dann auch so sein wird sieht man dann ja im neuen Jahr aber

    Die Schweiz ist wohl das Ziel einiger.
    Dorthin sind in den letzten Jahren ja auch schon einige Mädels abgewandert da dort pro Stunde sehr viel mehr als in D verlangt werden kann.
    Mal sehen was dann die Schweizer machen wenn dann dort eine SDL Schwemme aus D ankommt

    Nutzungsänderung als Problemfall :
    https://www.rechtslupe.de/verwaltung...zwecken-361385
    Die vom Verwaltungsgericht durchgeführte Ortsbesichtigung habe ergeben, dass der Bereich, in dem das Vorhaben belegen sei, baurechtlich am ehesten als Mischgebiet zu qualifizieren sei. Dieser Gebietstyp diene dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Wegen der typischerweise mit einem bordellartigen Betrieb verbundenen Auswirkungen („milieubedingte Unruhe“) sei mit ihr jedoch eine das Wohnen wesentlich störende Nutzung verbunden, sodass sie nicht genehmigungsfähig und damit auch zu untersagen sei.
    Sollte nur nach solchen Gesichtspunkten zugelassen werden, dann wäre in Stuttgart kaum ein Bordell Genehmigungsfähig, da reine Gewerbegebiete dort sehr selten sind.
    Dabei sind die meisten Wohnungsbordelle in Stuttgart eher unauffällig oder gar ohne genaue Wegbeschreibung kaum zu finden.

    http://www.wz.de/lokales/krefeld/ero...dell-1.2371452
    http://www.kostenlose-urteile.de/BVe....news22042.htm
    https://www.rechtslupe.de/verwaltung...ngebiet-359909

  25. #622
    nichtwissender Klugscheißer
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    Es gibt schon reine Gewerbegebiete in Stuttgart. Vahingen (Handwerkstr), Fasanenhof, Pragstraße hoch, Feuerbach, der Bereich Maybachstr., Weilimdorf (Metro). Das fällt mir gerade so ein. In der Pragstr. hatten Immobilienentwickler die Umwandlung in ein Mischegebiet gewollt, um dort Büros errichten zu können. Das wurde von der Stadt immer abgelehnt, weil dort soll produzierendes Gewerbe sein. Ist auch ein Problem mit dem Baugrund (hundert Jahre Metallbearbeitung).

  26. #623
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Es wird klare Auflagen geben und die sofort, wenn das Bordell in einem Gebiet liegt, in dem es nicht genehmigungsfähig ist. Das wird in Stuttgart die Altstadt treffen.
    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die Frage wird aber, insbesondere in Stuttgart, sein welche Bordelle überhaupt genehmigungsfähig sind.
    Eine Jahre/Jahrzehntelange Duldung wie bisher wird rechtlich kaum möglich sein, da dies eine Benachteiligung der Betriebe wäre die eine Erlaubnis aufgrund des Gesetzes erhalten haben.
    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Sollte nur nach solchen Gesichtspunkten zugelassen werden, dann wäre in Stuttgart kaum ein Bordell genehmigungsfähig, da reine Gewerbegebiete dort sehr selten sind.
    @siggibein + @Fummelbrett: Ich frage mich allen Ernstes, warum es in Deutschland noch hochbezahlte Rechtsanwälte und Richter gibt, wenn ihr alles besser wisst ?

    Niemand weiß zur Zeit, wie es in Stuttgart weitergehen wird. Zur Zeit gibt es in Stuttgart nur ein einziges Bordell mit Genehmigung (aus dem Jahr 1957), für die anderen Häuser wird sich dadurch eine sehr, sehr komplizierte Rechtslage ergeben, die in dieser Form einzigartig in Deutschland sein dürfte. Wie's ausgeht ? Keine Ahnung ... aber vielleicht wisst ihr beiden ja mehr .
    Geändert von Spritzbruder (02.11.2017 um 22:57 Uhr)

  27. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  28. #624
    nichtwissender Klugscheißer
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    Es gibt ja schon unter der bisherigen Rechtslage Urteile der Verwaltungsgerichte, die den Betrieb eines Bordells in der Altstadt untersagen. Wenn das dann durch ist beim Bundesverwaltungsgericht, macht bisher einfach ein anderer weiter. Und das ganze Theater geht von vorn los. Das Baurecht ist nämlich kein Recht, das darauf angelegt ist, sich mit Leuten auseinander zu setzen, die es schlicht vorsätzlich missachten. Und es taugt nur sehr schwer zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen.

    Was mir viel mehr Sorgen macht: Es gehen hier Leute davon aus, dass sich nichts ändern wird. Und das ist ein großer Irrtum. Es wird einige Zeit brauchen und einige Erfahrungen werden gemacht werden. Danach wird es aber einigen Betrieben massiv an den Kragen gehen.

    Ich persönlich würde da in der Altstadt ein paarmal eine Aktion aufziehen. FSK mit UGZ und Unterstützung durch eine Einsatzhundertschaft. So kriegt man das schnell in den Griff. Die Einsatzhundestschaft riegelt ab und FSK udn UGZ durchsuchen und prüfen die Papiere, das Ordnungs-und Baurechtsamt überprüfen die Einhaltung der ortspolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften. Das dreimal gemacht und das Viertel ist tot.

  29. #625
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    [B]Niemand weiß zur Zeit, wie es in Stuttgart weitergehen wird. Zur Zeit gibt es in Stuttgart nur ein einziges Bordell mit Genehmigung (aus dem Jahr 1957), für die anderen Häuser wird sich dadurch eine sehr, sehr komplizierte Rechtslage ergeben, die in dieser Form einzigartig in Deutschland sein dürfte.
    Diese sehr komplizierte Rechtslage versuch ich ja zu schildern.
    Zitat Zitat von Spritzbruder Beitrag anzeigen
    Wie's ausgeht ? Keine Ahnung ... aber vielleicht wisst ihr beiden ja mehr .
    Hellseher bin ich sicher nicht
    Aber aufgrund des Gesetzes und dem Baurecht scheint das alles viel Problematischer zu sein als von manchem hier behauptet (Es ändert sich garnichts ect.)

    Etwas wissen tun ev. die Lokations die Fristgerecht einen Antrag eingereicht hatten.
    Aber die werden kaum hier den laufenden Verfahrensstand kundtun da die Übergangsfrist ja auch noch etwas Spielraum lässt.
    § 37 Übergangsregelungen
    (2) Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies der zuständigen Behörde bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber eine Bescheinigung über die Anzeige und den Antrag zu erteilen.
    Zu Absatz 2
    Die Vorschrift gestaltet eine schrittweise Anwendbarkeit der gesetzlichen Verpflichtungen für bereits bestehende Prostitutionsgewerbe.
    Die Fortführung dieser Gewerbe gilt zunächst weiterhin als erlaubt; dies ist allerdings daran gebunden, dass der Betreiber spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten sein Gewerbe als Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Erlaubnisbehörde angezeigt hat und spätestens nach Ablauf von sechs Monaten einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis vorgelegt hat.
    Auch an die wichtigsten sonstigen Betreiberpflichten ist der Betreiber spätestens nach drei Monaten gebunden.
    Schätzungsweise müssen die Behörden auch erst mal sicherstellen das eine zu erteilende Erlaubnis wasserfest ist.
    Der Rechtsrahmen ist ja wie schon beschrieben nicht so einfach, vor allem wegen Baurecht und Nutzungsänderung.
    Dazu kommt dann ja auch noch (§25) die Überprüfung der anderen Personen im Betrieb tätigen Personen wie Hausdame, Putzfrau, Koch oder Security.
    Ne Menge zu tun also für Lokations und Behörden.

  30. BW7 Portal

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