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@heinz.klein
NRW soll als erstes Bundesland mit der Umsetzung, fristgerecht beginnen!
Als Pilotprojekt 😊
Die restlichen Betreiber, SDL und wir Freier können uns in NRW informieren!
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich und ist nur Wunschdenken. Die Übergangsfrist bedeutet ja nur, dass die Clubs und Etablissements bzw. die Ämter ein halbes Jahr Zeit haben, um die Regelungen umzusetzen. Denkst du wirklich, die warten alle bis zum 31.12. um damit zu beginnen.
Ich habe mit der GL eines der clubs gesprochen, die ich regelmäßig besuche. Die beginnen zum Beispiel Punkt 1.7. mit der Umsetzung.
@Achilles001
In erster Linie geht's doch um die Anmeldung der SDL! Und die werden ihre Meldung jetzt wohl bis Mitte 2018 hinauszögern können!
Schon mal eine gute Nachricht, wenn's denn stimmt!
Das glaube ich tatsächlich. Die Betreiber denken teilweise eh nur von Woche zu Woche, was nächste Woche ist, interessiert die eher weniger. Das sind operative menschen, keine die strategisch langfristig planen. wenn sie dies könnten, wären sie manager in nem "richtigen" unternehmen.
Meiner Ansicht nach werden die also die best practices/gesetzesurteile aus nrw bei sich umsetzen. meinst du die betreiber hocken sich hier hin und lesen 20 seiten gesetzestext durch und beauftragen 20 anwälte? nein das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. bei manchen- vor allem Tw, ist ja schon sogar ne regelmäßige websitepflege schier ein unmögliches unterfangen. bsp: bei der firma schiller steht schon seit monaten "Ein Zeit voller Leidenschaft mit Nivea", wilst mir ja nicht erzählen, dass des dort noch keiner gemerkt hat. Und dieses eine Schreibfehler zu korrigieren brauchen die schon jahre, was meinst du wie lange dauert das anpassen an gesetzliche vorschriften, solang es nicht absolut zwingend ist. 80% aller etabblissements werden bis 30.12.2017 gar nix machen.
Geändert von heinz.klein (20.06.2017 um 19:39 Uhr)
http://www.bw7.com/forum/group.php?g...#gmessage11098
§ 37 Übergangsregelungen
(1) Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, haben ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 erstmals anzumelden.
(2) Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies der zuständigen Behörde bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber eine Bescheinigung über die Anzeige und den Antrag zu erteilen.
(4) Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gilt die Fortführung des Prostitutionsgewerbes als erlaubt, wenn die Antragsfrist nach Absatz 2 eingehalten wurde.
Für das FO/AO/GB/Flatrate Verbot und neue SDLs/neue Lokations scheinen keine Übergangsfristen vorgesehen zu sein.
Der werte Winterwertel hat es auf den Punkt gebracht....
Trotz der langen und verdienten Auszeit des Rechtsgeleerten aus dem Tal der Ratloosen, muss ich seinen Ausführungen zustimmen,
was Ihn aber auch nicht zum Sympatiebolzen des Jahres 2017 macht.
....
Heute ist die Klage von Dona Carmen am BVerfG raus
Das Leben beginnt mit 60 1957-die Geburt von Legenden
Heinz
Gangbang ist ein Begriff der in den USA als polizeigargon seinen anfang hatte dann über Frankreich nach Europa gekommen ist ,in den 50er und 60er jahren !
Dann wurde es erst in der SM Scene als Rollenspiel aufgeschnappt und dann in der swingerscene bis es bei den Komerziellen partyveranstaltern gelandet ist ,der begriff st wohl mitlerweile algemeingut und wer ab dem 1.7 damt wirbt macht es den Ordnungshütern sehr leicht seine Veranstaltung zu besuchen und entsprechende mittel anzuwenden !
Muß ja nicht gleich die große anklage sein ein auflösen der Veranstaltung und untersagen nicht mit einem roßaufgebot sondern 2 polizeibemate und 2 vom Ortnungsamt reichen vollkommen aus um die die nix in der Birne haben und nicht organisiert sind das Gescäft zu vermiesen !
Prostttion ist ein Gewerbe deren kunden es nicht schätzen wenn sie von den ortnungskräften mit runter gelassenen hosen um die Ausweispapiere gefragt werden ,das machen die 1-2 mal mit und dann die meisten nicht mehr !
Die Organisirten Betreiber und veranstalter werden wieder auf Anmeldelisten und Zulassungsmail gehen wie früher und in ihrer Werbung andere begriffe verwenden ,das wir sich einpendeln ,dann ist es eben wieder ein pornodreh mit Leiendarsteller wie vor 20 jahren und privatere werden wieder zum rudelbums einladen,und es werden sich wieder Herrenrunden Organisieren die sich gemeinsamm eine oder 2 SDL buchen ,in den Laufhäusern und auf der strasse stehen sich genug SDL die Füse in den bauch denen es zimlich wurst ist ob einer oder mehrere am start sind solange die kohle stimmt !
Was die Partyorganisatren und Betreiber machen ist mir ehrlich gesagt ziemlich wurst , die Entwicklung und de nun in Kraft tretenden Gesetze haben diese mit ihrer aufreiserischen Werbung und Geschäftsgebaren ja selbst mit Medienwirksamen Auftritten zu Verantworten !
Das Auftreten alla Geisens ist nicht nur den Moralbürgern ein Dorn im Auge auch alteingesessene Bordellbetreiber wie nicht wenige Luden mit Hirn unterm scheitel waren davon nicht begeistert !
Wie schon geschrieben Rotlicht ist ein Geschäft das wenn wenig drüber zu lesen und drüber gesprochen wird am besten floriert !
Kombiniere ...
Alos ich habe in letzter zeit mit relativ vielen Damen geredet, wie es den nweitergeht. Sicher ANmeldung und so, aber Fo verbot wusste keine, und diejenigen die es wussten sagten das es denen ziemlich egal sei, da es eh keiner sieht.
Aber auch egal. Ab jetzt wird kein Vorspiel mehr geben, kein blasen oder lecken, sondern ab jetzt wird die dame 1h lang ohne pause gefickt (mit kondom). Gut gemacht schwesig, da werden sich die damen freuen (und nur noch breitbeinig laufen können.)
Geändert von heinz.klein (29.06.2017 um 13:57 Uhr)
Interessanter Artikel!
Mich würde ebenso interessieren: werden die Behörden die Registrierungswilligen freudig und gut vorbereitet empfangen?Bei der Organisation ist man gespannt, ob sich sämtliche Prostituierte ab 1. Juli „freudig und freiwillig bei Gesundheitsämtern und zuständigen Behörden melden, um – wie von der Regierung gewollt – dankbar ihren Hurenpass in Empfang zu nehmen“.
Am Sa 1. Juli sind die meisten Ämter ja sowieso nicht offen, wäre sicher interessant was passiert wenn morgen früh einige SDL bei der zuständigen Behörde auftauchen... (nach dem Motto "lieber zu früh als zu spät").
Wurde das hier eigentlich schon verlinkt??
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf
Das ist nicht nur das Gesetzt, sondern auch die Erklärung und dazugehörigen Kosten, die einmalig und jährlich entstehen.
Ja, ja, und sogar schon von dir selbst zitiert ...
Kombiniere ...
Mist, hab den Smiley vergessen gehabt..
Wie mir nur scheint, wird es von den wenigsten gelesen. Ich wollte nur einen erneuten Anstoß geben, dies zu tun
Die Durchsetzung der Kondompflicht im Sinne von "Auf dem Zimmer" Kontrollen ergibt keinen Sinn, da die Beweislage ja sehr dünn ist (vor allem bei "nur" FO).
Für die Behörden werden eher Berichte (FO/FT/AO) in diversen Foren interessant werden.
Diese ausdrucken und der SDL bzw. der Lokation vorlegen mit dem Hinweis " na da werden wir wohl öfters vorbeikommen müssen" ist wohl eher denkbar
und für SDL und vor allem die Lokation sind solche häufigen Besuche eher problematisch und unbeliebt.
Wie wohl SDLs und Lokations reagieren wenn potentielle Kunden angeben andere SDLs/Lokations vorzuziehen,
weil dort die Kondompflicht nicht eingehalten wird ?
Wenn es keine FO/FT/Berichte mehr gibt, dann erfüllt das Gesetz ja seine Pflicht und es muss nicht über ein ev. Pay6 Verbot nachgedacht werden.
Wer versucht die SDLs zu so etwas zu überreden und sich damit in Foren (die dies noch zulassen dann) brüstet,
der sollte sich klar sein das dies den Gesetzgeber irgendwann zum erneuten handeln zwingen könnte.
Erstaunlicherweise gibt ja auch keine SDLs die Probleme mit FM haben (so meine Erfahrung zumindest).
Einzigst das fehlende Extra FT trifft ettliche hart.
Das trifft insbesondere die FKK Mädels (FT wohl das meistgebuchte Extra = Zusatzverdienst)
und die Escortladys (wo bisher FT ja incl. war).
Inzwischen buche ich deshalb seit längerem gerne zum Abschuß KB (als Extra).
Das ist ja echt die Frage wie das bewiesen werden soll das FO stattgefunden hat. Der Hinweis kann ja nur von der SDL selbst kommen und wenn sie das anzeigt ist sie ja gleichzeitig selbst dran - zumindest im Wiederholungsfall zudem kann sie dann den Job vergessen weil die Kunden nicht mehr kommen.
Und selbst dann steht Aussage gegen Aussage und da es keine Beweismittel gibt...
Weiss eigentlich jemand ob es in Bayern jemals einen Fall gab bei dem jemand wegen Verletzung der Kondompflicht verurteilt wurde ?
.... zumindest in Baden-Württemberg.
Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...52c413ffa.html
Wie viele es hier schon anmerkten wird sich in der Praxis nur bei der Anbahnung was ändern und profitieren werden die Damen mit vielen Stammfreiern. Neulinge oder Reisende Damen werden es da schwerer haben. Die Clubs lassen vom Anwalt ein Schreiben aufsetzen das Sie schützen wird und die Damen müssen schauen wie sie nun mit den jeweiligen Kunden umgehen.
Was geschieht wenn die Klage von Donna durchgeht, das Gesetz in dieser für Verfassungswidrig angesehen wird, wer klagt auf entgangenen Gewinn? Was wird da dann Angerechnet? Der monatliche Durchschnitt des letzten Jahres der Steuerbilanz...
Heute bei einer SDL im Laufhaus gewesen, bei der ich immer FT gebucht habe.
Sie will sich an die Regel halten und FO/FT in Zukunft nur noch Stammgästen anbieten, bei Neukunden will sie das Verbot umsetzen. Die Dame hat (natürlich unbegründete) Angst vor "undercover" Polizisten. Da kann man gespannt sein, wie es sich auf den Umsatz auswirkt.
Ist der Betreiber dieses Forums eigentlich haftbar für FO Tips nach dem 1.7.?
"Tabuloser Service" im Rotlicht ist wie die "Vollausstattung" im Gebrauchtwagenhandel...
Wie bei Vielem anderen auch was verboten ist gilt auch hier "wo kein Kläger da kein Richter"
Die letzten Jahre wurde derart agressiv mit AO geworben das man fast meinen konnte es gibt gar kein Saver Paysex mehr ,die Kondompflicht wird diesem treiben ein ende Setzten !
Da Greift das Gesetz wohl auch am schnellsten und bei denen die Geld mit AO versprechen verdienen aber selbst seither kein Risiko hatten ;Betreiber und Veranstalter !
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