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* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
Hier mal das offizielle Gesetz mit der Begründung, wie es im deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.
Geändert von Joker (04.05.2017 um 10:29 Uhr)
Joker
Werter Joker,
werte Gemeinde,
der Gesetzestext ist schon hinlänglich bekannt, wenn man Gesetzestexte lesen und verstehen kann ist dies auch kein Problem.
Das Problem hier im Forum und auch in einigen anderen Bereichen des Lebens, ist doch eigentlich ein ganz anderes,
die Menschen müssen verstehen, dass zu eben diesem und anderen Gesetzen auch die zu erlassenden Verordnungen gehören,
in denen werden die sogenannten Umsetzungs- und Verwaltungsvorschriften erläutert und die zuständigen Behörden, die Ämter und/oder auch die entstehenden Kosten mitgeteilt.
Momentan fehlen noch die dazugehörenden Verordnungen, Umsetzungs- und Verwaltungsvorschriften.
Da unser Deutschland eine föderale Struktur hat und die Gewaltenteilung strikt einzuhalten ist,
müssen die Länder- und Stadtstaaten diese o.g. Verordnungen erst noch ausarbeiten und erlassen...
Dort liegen momentan die Probleme dieses Prostitutionsschutzgesetzes...
Es soll nichts kosten und doch soll es möglichst effizient und wirksam angewandt werden.
Deshalb meinen Rat an die Forengemeinde, wartet erst mal ab, was passiert und wie es sich auswirkt.
Meine Meinung zu diesem neuen Gesetz
Das alte momentan noch gültige Gesetz aus dem Jahre 2002 hatte seine Lücken und hatte den Betreibern der Lokalitäten zu viele Freiheiten gegeben,
durch das Überziehen dieser Freiheiten und die schamlose Ausnutzung der Schwächen dieses Gesetzes wurde eine Neufassung, bzw. eine neues Gesetz nötig.
Nachtrag:
Es waren 2001/2002 die Roten und die Grünen,
die mit dem damaligen Gesetz die Prostitution aus der Schmuddelecke geholt haben und somit das sittenwidrige Verhalten beseitigen wollten.
Ich kann und will mit dem neuen Gesetz leben, es gibt kein anderes
Natürlich habe ich jetzt alles etwas verkürzt dargestellt, wollte nur mal einen kleinen Hinweis senden und
die wenigsten hier anwesenden haben einen juristischen und/oder gesetzesbildenden Hintergrund.
Geändert von mr.paul.baum (04.05.2017 um 11:39 Uhr) Grund: Vielleicht....
Geändert von mr.paul.baum (04.05.2017 um 11:44 Uhr) Grund: Bin erst mal wieder raus hier, bevor ich mir wegen Stromer oder Klein.Anton.Franking.LKW.Heinz noch ne Karte fange... ;-))
Das stimmt eben nicht, ist das grundlegende Missverständniss von der Juristerei.
Wenn Gesetzestexte eindeutig wären, bräuchte man weder Richter, die Gesetze deuten müssen, noch Anwälte, die versuche Gesetze anders zu deuten als der Richter. und jura müsste man dann auch nicht erst studieren.
Gesetze versuchen, nichts geringers als das gesamte "Leben und leben lassen" in Textform zu verpacken, und das ist schlicht unmöglich, in seine Gänze zu erreichen. Deshalb gibt es eigentlich kaum Schwarz und Weiß, sondern fast nur Graugebiete. Und dann kommen die Richter ins Spiel die das deuten, was sie lesen. Und das ist nicht eindeutig, darum kann man Urteile ja auch anfechten und an andere Gerichte verwweisen, die oft zur gegenteiligen aussage kommen.
In dem sinne: ziemlich egal WAS in dem gesetz steht, wirklich ans eingemachte geht es erst dann, wenn die ersten "versuchskaninchen" verknackt werden. Erst dann weiß man woran man ist.
Geändert von heinz.klein (04.05.2017 um 12:36 Uhr)
Hätte eigentlich auch nichts gegen das kommende Gesetz einzuwenden. Mit Außnahme des FO Verbots. AO hab ich nie gewollt, aber auf FO zu verzichten ist echt hart. Wird wohl bei Gelegenheit öfter in die Schweiz und zu den Ösis gehen. Kann jedoch auch viele SDLs verstehen die sich an der Meldepflicht stören.
Bei so juristischen Dingen stört mich allein schon die Wortwahl
Denn wenn das wirklich so ist, also so ein Zwang, dann ist die Kondompflicht da wohl das kleinere Problem, denn da wird dann in die sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen. Meiner Meinung nach zumindest erweckt es den Eindruck so wie es dort geschrieben steht.[...] auf Anweisung der Betreiber ungeschützten Oralverkehr habe praktizieren müssen.
You want a good girl, but you need the bad pussy.
Das Gesetzt bezieht die Kondompflicht explizit nur auf den männlichen Teil, damit sollte ein schöner Cunnilingusja auch weiterhin möglich sein. Immerhin.
http://www.verwaltungspraxis.jurion....etz-prostschg/. ( unterer Teil). Ist zwar auch nur eine Meinung...
Wie ist das eigentlich dann mit den Swingerclubs?
Hier finden ja auch gelegentlich Gang Bang Partys statt und diese werden ja auch auf diversen Internet-Portalen beworben bzw. angekündigt, oder sind diese vom Gesetz gar nicht betroffen?
Dann gibt es ja auch noch diese GangBangs wo gefilmt wird, wie z.B. GGG. Sind die dann durch auch betroffen? Ist ja eigentlich ein Pornodreh und keine Prostitution oder?
wie so oft ist das Gesetz nicht ganz an der Realität und wurde nur mit einem halben Gehirn verfasst.
Auszug aus Jokers-Link:
"Nicht erlaubnisfähig sind daher – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden; denn dies kann zu einer Situation führen, in der die Person, die gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr gestattet, die Möglichkeit verliert, auf die Auswahl der Kunden, die eingesetzten Praktiken oder generell die weitere Ausübung sexueller Handlungen steuernd Einfluss nehmen zu können. "
heißt prizipiell gangbang-Veranstaltungen sind nicht erlaubnisfähig.
ließt man das aber in "Juristen-Deutsch" so fällt mir zumindest auf:
"Nicht erlaubnisfähig sind daher [...] beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen [...] und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden [...]"
wichtig ist hierbei das "und", nicht zu verwechseln mit "und/oder"
genau genommen heißt das also, dass nur die gang-bangs, bei denen eine Vergewaltigung nachgestellt wird, den sog. rape-gang-bangs, nicht erlaubnisfähig und somit verboten sind.
aber leider bin ich nur ein Laie, der keine wirkliche Ahnung hat =) und kann mich somit auch durchaus täuschen.
fakt bleibt, dass gang-bangs versucht werden zu unterbinden
ich vermute mal die Rubrik hier auf BW7 wird z.b nicht mehr lauten:
"Werbung für Gang-Bang Veranstaltungen "
sondern vielleicht "unverfänglicher" nur noch: "Werbung für Veranstaltungen"
Es ist auch jetzt schon so, dass z.B. Kinky de Luxe nur noch von KDF "Party" spricht.
und dagegen hat ja niemand was.
Trotzdem wird dort z.B. Zhuza mmmf mit DP anal, vaginal und oral gleichzeitig bedient.
Der Gesetzgeber will u.A. ja auch die "Verrohung der Sitten" aufhalten und somit wird dann vielleicht dem Veranstalter Sparmagames eher auf die Finger geschaut, denn dort wird geworben mit extremeren Worten und Ausdrucken:
...AO Creampie-Gangbang mit verfickten Jungfotzen ...
...AO Gruppensex + Anal/Sandwich Battle ...
...AO/Safe Marathon Anal/Creampie Bang ....
Schluckluder Extrem .... Pervers ....Spritzt den Sluts die Fotzen voll...
Mein Eindruck ist dann, dass dort mit versauten, perversen, verfickten Sluts und Jungfotzen AO Anal-Sandwich-Gruppensex-Battles und Creampie-Gangs stattfinden und lauter extreme Schluckluder auf meinen Fick-Marathon warten.
Ich persönlich fände es gar nicht schlecht, wenn das dort so nicht mehr angeboten wird.
Mag sein, dass hier User wie z.B. "Sexpartner" das anders sehen, denn der sucht ja (wie ich heute gelesen habe) statt seinem privaten "Kacklöchern" jetzt mal ne "billige" und saubere "Nutte" die sich von ihm für 20 Euro als "Analbitch völlig unterwirft".
gelesen hier: http://www.bw7.com/forum/showthread....t-m%C3%B6glich
Das sind "rohe Sitten"... ok, der IQ erlaubt vielleicht keine bessere Ausdrucksweise. Aber sein muss das nicht.
Es ist Unsinn zu behaupten,
mich würde von Zeit zu Zeit der Teufel reiten.
Ich reite ihn.
Wird dann Naked Attraction auf RTL2 auch verboten?
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
nach der sendung vielleicht schon.
konditionalsätze sind halt schon problematisch ...
Warum soll eine Sendung für etwas verboten werden, was nach - also außerhalb - der Sendung passiert?
Werden die Teilnehmer etwa für den außerfernsehlichen Beischlaf bezahlt? Oder dafür, dass sie sich "zum Affen" machen? (Soll jetzt keine Beleidigung sein, aber Affen haben ja als auch nichts an und so... )
Grün geschlagener Ritter, Zäsur enjambierend
Bei kaufmich liest man in den Profilen hin und wieder, dass sie ab dem 1.7. aufhören wollen sich zu prostituieren. Bin mal gespannt ob da dann wirklich ein Kahlschlag erfolgt. Fände es auf jeden Fall schade wenn sich die privateren Damen alle zurückziehen würden...
You want a good girl, but you need the bad pussy.
http://www.landtag-bw.de/files/live/...00/16_2014.pdf
Antrag der SPD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg - Eingangsdatum Anfang des Monats
Es ist noch vieles nicht geregelt....
ich bin der meinung das das pg die lage der sdl verschlechtern wird!
und sie in die illegalität und zuhätern/menschenhändler in die arme treibt!
Das ist das "Problem" mit dem neuen Gesetz. Man hat ja nicht mal genügend Personal um die bisherigen Gesetze ausreichend durchzusetzen (denn Zwangsprostitution und Menschenhandel sind seit langem schon verboten).
Klar, die Mädels die sowieso nicht legal einreisen (können) und sich nicht anmelden (wollen), landen wohl bei "Zuhältern" und ähnlichen.
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