Also in der Juristerei gilt: Wo kein Klaeger kein Richter!
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Also in der Juristerei gilt: Wo kein Klaeger kein Richter!
Urteile nicht über einen Menschen, ehe Du nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bist.
Aber eine Variante von Erpressungspotential wenn der BJ statt fand; und auch vorher "ohne" besprochen wurde
denn das Bußgeld betrifft ja nur den Kunden
Auch wenn die Möglichkeit theoretisch besteht kann ich mir nicht vorstellen, dass die SDLs so was vor einem Gericht austragen werden. Zumal dort Aussage gegen Aussage steht. Nach einer Gerichtsverhandlung und entsprechender Publicity kann die Dame dann Ihren Job aufgeben....
Insofern besteht zwar das Risiko aber in der Realität kann ich mir das ernsthaft nicht vorstellen...
Würde ich die 50000 nennen !
Es ist ja auch die Werbung für derartiges verboten ,darum wird es wohl eher gehen !
Sollte ja auch von der Beweislast schwierig sein zu beweisen ob der OV GV ohne Kondom statt fand oder ob die SDL sich da Kondom eingeführt hat um den Freier zu belasten , oder zu erpressen ??
Wie will man das Belastend feststellen ,da stell ich mir sehr schwer vor , wer natürlich zugibt das er ohne aktiv war ist selber Schuld !
War ja bisher auch schwirig ob sex mit einer SDL einveernehmlich oder erzwungen war wenn es um Vergewaltigungsvorwürfe ging ,sehr schwiriges gebiet !
Ich denke auch das es eher SDL gibt die versuchen werden höhere preie für AO ,OV ohne oder anspritzen zu generieren ,weil Verboten ,das hab ich auch schon früher gehört von SDL "ist verboten bla bla"
In erster Line haben nun die Anbieter von AO Partys ein Problem ,das Bewerben von AO sex selbst ist eben auch strafbar und welchen werbe Post welche IT oder welcher Veranstalter rausgehauen hat ist sehr lecht zu beweisen !
Ebenso werden die Lokalitäten ein Problem bekommen in denen öffentlich zu AO oder auch nur GangBang oder Flatrat Partys Beworben wird ,sowie die Gäste dieser Partys die sich womöglich beim Blankturnen Filmen lassen werden ein Problem haben !
Abgesehen von der Eindämmung der Gefahr der Übertragung von Geschlechtskrankheiten geht es aus meiner sicht um die Eindämmung der Provokanten aufreiserischen Werbung und die daraus rührenden Verrohungen der Sitten !
Ich denke das 90% der Freier davon überhaubt nicht betroffen sind ,weil sie weder auf Gangbang noch zu AO Anbieterinnen gehen und für diesen Service auch nicht tiefer in die tasche greifen !
Habe das Gesetz überflogen und auch ich hätte fast nichts dagegen; und wenn Flat/Gangbang nicht mehr ist,
soll es mir recht sein; beim BJ ohne im FKK-Club habe ich da aber meine Probleme.
Wir werden sehen was kommt; das mit dem Zeitpunkt der Umsetzung habe ich nicht verstanden; der 1.07. steht doch
Sorry; in dem ganzen Wust finde ich es nicht mehr; betrifft mich auch nicht
LG
Im Privaten Bereich kann man aber machen was mann will ?
d.h. geschlossener Freundeskreis trifft sich zur privaten Party und mir
kann ja niemand verbieten dem Organisator was für die Unkosten zu spenden?
Und nachdem das ja alles privat ist, ist die Spende auch "Steuerfrei"
(weis ja auch keiner)
Ich glaube so wird´s kommen und der Fiskus bekommt weniger wie vorher!
1. sobald Geld fließt ist es nicht mehr privat
2. auch diese Veranstaltung ist Erlaubnispflichtig
3. Der Veranstalter muß die Veranstaltung auch ausführen dürfen
4. die damen müßen sich anmelden und die gesundheitsberatung nachweisen
5. du musst die informationen über welche frau, wann zusammen mit datum der erlaubnis der frau mindestens 2 jahre aufbewahren und auf anforderung vorlegen
6. das finanzamt will auch was haben
7. die ordnungsämter dürfen die verrichtungsstätte betreten und durchsuchen, auch ausserhalb der dauer der veranstaltung
schau mal ins Gesetz rein https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1493748422959
Geändert von tspotz (02.05.2017 um 20:09 Uhr)
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
Ich habe auch noch einen Link für Infos zu dem neuen Gesetz....
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
Aber es steht nirgends im Gesetzt, dass GB verboten sind!
...und jedes Ordnungsamt und Polizei Station, bekommt ab dem 01.Juli zwischen 89 und 102 neue Mitarbeiter, um ja das ganze zu kontrollieren. Und wen sie nicht gestorben sind....
Macht nur so weiter bis der letzte schlafende Hund aufgewacht ist.
Übrigens im Thread -Titel steht Prositution, was hat denn das mit Prosit zu tun?
offiziel mag das ja stimmen, aber wie gesagt, wenn man das unter dem deckmantel einer privaten Veranstaltung macht wird das schwer zu beweisen. stell dir einfach selbst die frage: du gibst ne normale geburtstagsparty, und das Ordnungsamt steht mit drei mann vor der türe: würdest du sie reinlassen? theoretisch könntest du ja auch eine gb Party schmeißen. du würdest sie aber bestimmt nicht reinlassen und müsstest es dann auch nicht. warum sollte das dann eine "private Veranstaltung tun"?
ohne Werbung kann man nix nachweisen. selbst wenn, wenn alle kunden und Damen sagen sie seien umsonst und freiwillig hier möchte ich mal sehen wie die Polizei das nachweisen will: drei Wochen Festungshaft?
wie gesagt gilt nur für das Thema privatparty, das haus oder die Wohnung bleibt Privatsphäre da braucht es hohe hürden die es zu überwinden gilt wenn die Polizei da nachschauen will.
Geändert von heinz.klein (03.05.2017 um 01:01 Uhr)
Das Du dich da nicht täuschst
Sie Dir mal §29 /1 Pkt 4 an (fett geschriebenes von mir markiert):
Das heißt haben die Herren einen Verdacht,4. zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Orten, an
denen Prostitution ausgeübt wird, jederzeit Per-
sonenkontrollen vorzunehmen.
(2) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffent-
liche Sicherheit und Ordnung können die Grundstücke,
Geschäftsräume und die für sexuelle Dienstleistungen
genutzten Räume auch außerhalb der für Prostitutions-
gewerbe üblichen Geschäftszeiten betreten werden.
Dies gilt auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken
dienen. Die betroffene Person oder Dritte, die Haus-
recht an den jeweiligen Räumen haben, haben die Maß-
nahmen nach Satz 1 zu dulden; das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1
des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
dürfen Sie auch deine Private Wohnung (ohne richterlichen Beschluß!) betreten,
und zwar zur jeden Zeit.
Schwer zu beweisen klar, aber Du kannst auch nix gegen Durchsuchungen machen.
Ich will aber das jetzt nicht weiter vertiefen, ich mach kein GangBang bzw Veranstaltungen,
und als Kunde bin ich auch nicht dort.
Geändert von tspotz (03.05.2017 um 07:34 Uhr)
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
Darauf trinke ich einen - Prosit!
Es muss dann aber eine Örtlichkeit sein an der "Prostitution betrieben" wird, d.h. die können nicht "auf Verdacht" irgendeine Wohnung durchsuchen. Da müssten dann schon ausreichende Gründe vorliegen (z.B. Beschwerden von Nachbarn oder ein Beamter stößt doch auf eine Art "Werbung" für die Veranstaltung).
@tspotz
Damit sind doch die Dienstwohnungen der Prostituierte(n) gemeint, oder liege ich damit daneben.
@jean69
Wenn du mit ein paar Kollegen eine Escortdame in deine Wohnung oder Hotelzimmer einlädst und die ist damit einverstanden, dann ist keine Gang-Bang Veranstaltung. Auch wenn sich alle den Lohn der Dame teilen.
Wenn du vorher Werbung machst und die Leute zum mitmachen suchst, sieht das alles anders aus. Dann bist du zum Veranstalter geworden und muss vorher verschiedene Auflagen erbringen.
Danke !
der schutz des privaten raums wird nicht dadurch unterschieden ob darin ein Geschäft abgeschlssen wird oder nicht !!
Was sich Geändert hat das Werbung für GB oder AO von Unsittlich in Ordnungswiedrigkeit oder gar Straftat verschoben wurde und somit schon die Werbung in Öffentlichen medien Genug Grundlage bietet einen richterlichen beschluß zur Haussuchung zu erlassen !
Seither haben Behörden mit allem möglichen wie Baurechtmangel ,Feuerschutzschau oder ähnlichem gearbetet um dies zu erlangen !!
Weiter ist es nun ganz klar das es gegen geltesndes recht verstöst Pauschal als veranstalter ,vermieter Lebenspartner usw für sex zu Kasieren und die umsätze auf die beteiligten umzulegen !
Dann ist es schon ein Tatbestand für diese verantaltungen oder AO sex zu werben und die Medien die diese Werbung veröffentlichen sind genau so n der Haftung ,deshalb bekommt mann von Die Börse und Poppen grade Post in der Richtung ,die Medien unter com halten sich diesbezüglich noch zurück ,halten sich wohl auserhalb der deutschen Justizreichweite !
Wenn Jemand im privaten raum mit ein Paar kumpels eine SDL bestellt und jeder der seinen Anteil der kohle rüberreicht steht dies immer noch unter dem schutz des privaten raumes auch im Hotel Wohnwagen sogar im Zelt , ob dort dann geeinsamm nacheinander mit oder ohne Gummi geturnt wird ob es gegen entgeeld oder aus geilheit ist wird wohl ganz schön schwer vor gericht zu klären sein wenn alle die Schautze halten !
Geht um die Unterbindung der aufreiserischen Werbung und das den Veranstaltern habhaft zu werden ist !
Ist ja nicht auszuhalten, dieses Gefasel. Du wirfst alles mögliche und unmögliche in einen Topf, würzt das ganze noch mit Halb- und Unwissen derart, dass man das nicht unkommentiert stehen lassern darf. Ich fordere dich auf, wie auch im anderen Thread,
Bezug zu nehmen auf konkrete Gsetze, Verordnungen, Erlasse oder dergleichen.
Kombiniere ...
Pn Admin dieBörse ,haben wohl alle user bekommen :
am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, wofür sich einige Änderungen für die Nutzung dieser Seite ergeben. Damit Sie und wir bei Inkrafttreten des Gesetzen auf der sicheren Seite sind, haben wir die Umstellung unserer Seiten und die Umsetzung des Gesetzes vorgezogen.
Folgende Änderungen gelten für alle ab sofort eingestellten Anzeigen, Auktionen und für neue Nachrichtentexte:
•Es gilt eine generelle Kondompflicht, das bewerben von GV, OV und AV ohne Kondom ist verboten.
•Auch das Nachfragen von Kunden nach Sex ohne Kondom ist bei uns strikt untersagt.
•Sex mit schwangeren Frauen darf nicht mehr beworben werden.
•Es dürfen keine Flatrate-Clubs oder gewerblich organisierte Gang-Bang-Partys beworben werden.
Bitte prüfen Sie Ihre eingestellten Texte (Anzeigen, Auktionen, Beschreibung, ...) und Bilder auf Hinweise, ob diese den neuen Regeln entsprechen, und ändern oder löschen Sie diese entsprechend. Wir weisen darauf hin, dass Sie für selbst eingestellte Texte selbst verantwortlich sind!
Damit Sie bei der Umstellung keine Probleme wegen bestehender Anzeigentexte bekommen, werden alte Anzeigen, die bis Ende April 2017 aufgegeben wurden, vor Inkrafttreten des Gesetzes von uns gelöscht.
Bestehende Anzeigenvorlagen mussten wir aus diesem Grund leider löschen. Neue Anzeigen dürfen solche und ähnliche Angebote nicht mehr enthalten:
•AO möglich
•Französisch total
•Französisch optimal
•Französisch mit Aufnahme
•Französisch mit Schlucken
Gleichzeitig haben wir die Profile etwas zeitgemäßer und kompakter gestaltet. Das Kurzinterview war vielen zu statisch wurde durch einen freien Beschreibungstext, der direkt im Profil steht, ersetzt. Sie können den Beschreibungstext unter Mein Profil ändern. Auch die Galerie ist jetzt auf der Hauptseite des Profils eingebunden und kann so schneller aufgerufen werden.
Wir hoffen, dass Sie Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen haben. Wir wissen, dass viele französisch ohne bevorzugen, aber durch die gesetzlichen Regelungen sind wir leider zu diesen Anpassungen gezwungen.
Dies wird ja wohl von diebörse ausreichend rechtlich geprüft sein sonst würden sie dies nicht so einschneiden ankündigen und durchziehen !
von Poppen wurde ein ähnlicher Text versand den schon ein anderer user hier weiter vorne gepostet hat ,beides de Domänen !
Ein typisches Statement von Leuten, die sich nicht selbst mit der Materie auseinandersetzen (wollen) und angelesenes, gehörtes oder gemutmaßtes zum Besten geben. Nur weil es "andere" so handhaben muss das doch noch lange nicht erforderlich sein? Zeige mir die konkrete Vorschrift, welche generell Gangbang und/oder Werbung dafür untersagt.
Kombiniere ...
Die Gründe für diese riesige Unklarheit liegt einerseits in der dilettantischen Journalismusberichterstattung begründet, die einfach ohne in der materie zu sein, kategorisieren.
Für die ist Prostitution=Menschenhandel, Gangbang= Massenvergewaltigung. Pay6=Illegal. Und da sich die Politiker in ihren eigenen gesetzen meist auch nicht auskennen, kommt sowas verqueres und unklares halt zustande.
Der andere Grund liegt darin begründet, weil es ein Nischenthema ist, eines das vielleicht mehr betrifft als man meinen möchte, welches aber niemand mit der Kneifzangen anfassen möchte und schon gar nicht in die Öffentlichkeit stellt um sachen klarzustellen oder zu erläutern: würde man sich ja gleich outen.
Ich weiß da ich einige betreiber persönlich kenne, dass diese selber noch nicht wissen wie und was am 1.7 ist, und wenn dies nicht wissen die es betrifft und deren lebensunterhalt es ist, werden wir paar hanseln es erst recht nicht wissen.
Geändert von heinz.klein (03.05.2017 um 20:03 Uhr)
Dann werde ich mich ab dem 1. July damit auseinander setzen; und pausieren.
Es ist mir nicht begreiflich was daran so schwer zu verstehen ist; auch BJ mit Conti;
und das akzeptiere ich in der 50 €-Klasse nicht
Egal welche Behörde es wie durchsetzt; ich glaube mittlerweise dass manche es nicht
wahr haben wollen. Nach dem Motto; der Kunde kommt ja weiterhin; nee; so nicht.
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