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Thema: Glaubwürdigkeit

    BW7 Portal
  1. #1
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    Glaubwürdigkeit

    Während man bei uns gerne über Menschenhandel und Zwangsprostitution in Talkshows diskutiert, macht man im Lande des fotzibärs und des sagesesams Nägel mit Köpfen:

    17 Jahre (Betrag in Worten: Siebzehn) für einen Zuhälter und 6 Jahre für den Drachen des Puffs, zehntausende SFr Entschädigung für die Mädels.

    http://www.nzz.ch/zuerich/region/es-...del-1.18469855

    Liebe mitlesende Behörden, StaatsanwältInnen, RichterInnen, RegierungsbeamtInnen, MaischbergerInnen, Krampf-KarrenbauerInnen und sonstige ineffektive KämpferInnen gegen das Unrecht in der Welt,

    so sieht glaubwürdiger Kampf gegen das Verbrechen aus: Ermitteln, anklagen, konsequent bestrafen. In unserem südlichen Nachbarland wird weniger diskutiert und geschwafelt sondern gehandelt.
    Geändert von attempto (27.01.2015 um 20:55 Uhr)

  2. #2
    Fummelbrett
    Gast
    Kommt ja immer auf die Rechtliche Ausgangslage und den einzelnen Fall an.

    http://www.nzz.ch/zuerich/region/es-...del-1.18469855
    brh. Die beiden kroatischen Betreiber eines Mini-Bordells in Schwamendingen sind vom Zürcher Obergericht unter anderem wegen mehrfachen Menschenhandels und mehrfacher Förderung der Prostitution verurteilt worden. Der männliche Part des Betreiber-Duos wird zudem des bandenmässigen Raubs, der mehrfachen Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie der Entführung schuldig gesprochen. Er kassiert dafür eine Freiheitsstrafe von siebzehn Jahren, seine damalige Freundin, die Puffmutter, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Beide haben ihren Opfern Genugtuung in der Höhe von mehreren zehntausend Franken zu bezahlen. Das kroatische Paar hatte vor der Berufungsinstanz vergebens um Freisprüche gekämpft; der Prozess fand vergangene Woche statt, das Urteil wurde nun schriftlich und im Dispositiv eröffnet, eine Begründung steht noch aus.

    Mit den Schuldsprüchen und den Sanktionen bestätigt das Obergericht zwei Urteile des Bezirksgerichts Winterthur. Die Berufungsrichter sind demnach ebenfalls zur Auffassung gelangt, dass den Aussagen der insgesamt neun Prostituierten zu glauben ist, die im Kleinbordell während fünf Jahren tätig waren; die einen von ihnen mehrere Wochen, die anderen mehrere Monate lang. Die Frauen gaben an, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Schweiz gelockt und im Schwamendinger Puff überwacht, drangsaliert und bedroht worden zu sein. Zwei Drittel ihres Erlöses mussten sie den Betreibern abgeben. Die meisten Frauen stammten ebenfalls aus Kroatien. Der fünfzigjährige Bordellchef ist in seinem Heimatland zwanzigmal verurteilt worden und eingestandenermassen ein erfahrener Zuhälter. Die bandenmässigen Raubüberfälle auf Schweizer Bankinstitute, die er ebenfalls bestreitet, fanden zwischen 2004 und 2007 statt.


    Bei dem Vorstrafenregister und noch zusätzlich ein paar Banküberfällen
    wäre sowas ja auch bei uns sicher kein Problem
    Glaubwürdige Zeugen in Form von 9 SDLs gabs ja dazu auch noch


    Die Frage ist ja immer nur wie lange die dann Tatsächlich hinter Gitter bleiben
    Geändert von Fummelbrett (27.01.2015 um 21:08 Uhr) Grund: Mal was neues das bei nem Zuhälter noch so viel Geld zu finden ist

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    wäre sowas ja auch bei uns sicher kein Problem
    Glaubwürdige Zeugen in Form von 9 SDLs gabs ja dazu auch noch[/B]

    Die Frage ist ja immer nur wie lange die dann Tatsächlich hinter Gitter bleiben
    Hast du einen Parallelfall auf Lager?

    Bei uns sind das nicht mehr als 4 Jahre. Die Frauen schiebt man rechtzeitig ab, gibt nicht so viele Aussagen.

    Und in der Schweiz bleibst du länger im Knast als bei uns.

  4. #4
    Fummelbrett
    Gast

    Question Da gabs mal was

    Habs gefunden, war mal hier im Forum was.

    http://www.bw7.com/forum/showthread....hlight=Polizei

    http://www.tagesspiegel.de/politik/s.../10815092.html

    Der Angeklagte hatte zwei Frauen sogar mit Gewalt zur Prostitution gezwungen. Das brachte ihm zusätzlich zur Steuerhinterziehung eine Verurteilung wegen Menschenhandels zu insgesamt fünf Jahren und neun Monaten ein. Seine Partnerin wurde von der Wirtschaftsstrafkammer wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

    Da es ja mehrere Verfahren auf dem Gebiet gegeben haben müßte sollte da noch mehr vorhanden sein.
    Aber das Auffinden ist halt eher schwer.

    Waren ja aber auch immerhin 5 Jahre.

  5. #5
    Senior Member Avatar von cosmo20
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    17 Jahre sind ordentlich und m.M.n. absolut gerechtfertigt wenn die Schuld bewiesen ist. Schade, dass es in Deutschland nicht solche Strafen gibt. In der Schweiz ist scheinbar nicht nur zu hurtig fahren teuer.
    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich."

    Konrad Adenauer

  6. #6
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    Ja unsere Nachbarn fackeln nicht lange ...

    ... Und Sperren die Jungs ein. Aber so machen sie das auch mit Verkehrssünder (Autos werden gepfändet!) und die Leute wandern hinter Gitter. Vielleicht auch eine Art der Abschreckung, was auch gut so ist.

    Und in manchen Kantonen sind die Gefängnisse so voll, dass man die Gefangenen nun ausquartieren will. Grenznahe Kantone fragen gerade in Baden-Württemberg an nach freien Plätzen. Und das natürlich für gutes Geld (Fränkli ).

  7. #7
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    soviel zu den harten Strafen in der Schweiz

    http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/...elter-18536317

    in der Schweiz jammern die genau so über die Kuscheljustiz wie in Deutschland

  8. #8
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von nippellecker Beitrag anzeigen
    in der Schweiz jammern die genau so über die Kuscheljustiz wie in Deutschland
    Lol. Also doch "überall das Selbe".

  9. #9
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    Oh 17 Jahre. Und was gibt's für Mord in der Schweiz? Wird man dann ans Kreuz genagelt?
    Und wieso machen die Frauen das so lange mit und werden nach 5 Jahren plötzlich mutig? Das krieg ich nicht gerafft. Wenn die Frauen wirklich mit Schlägen und Tod bedroht wurden wieso sagen die jetzt alle gleichzeitig aus? Anscheinend sind in den Jahren viele Frauen gegangen. Also kann man da doch weg und kommt raus? Dann wär es aber kein Zwang.

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