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Thema: Rauchmelderpflicht

    BW7 Portal
  1. #26
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    Nachtrag USA

    da das Beispiel USA so oft zitiert wird - dort wie auch in anderen europäischen Ländern ergab sich nach Einführung eine signifikante Reduzierung der Brandtoten. In den USA ist dieser Trend rückläufig da dort die Vorschrift einer regelmässigen Kontrolle unterblieb.

  2. #27
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    bei erneuter Durchsicht meines Beitrages entdeckte ich den ein oder anderen Tippfehler, diese überstelle ich offiziell in das Eigentum des jeweiligen Finders

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu syking für den nützlichen Beitrag:

    udo

  4. #28
    Gesperrter Erpresser
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    bist du in der versicherungsbranche? danke für die kompetente darstellung, damit kann man wirklich was anfangen.

  5. #29
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    Gerade kam im Marktcheck des SWR ein Test von Rauchmeldern, durchgeführt bei der Feuerwehr Karlsruhe.
    Geprüft wurde ein Lidlgerät für knapp 5€, einIkea-Gerät für knapp 10€, ein Abus mit Lanzeitbatterie für knapp 28€, ein Designgerät von Jalo für 35 und ein Bosch für knapp 50€.

    Beim Holzbrand haben alle Geräte sehr schnell angesprochen nach rund einer Minute schrillten alle Geräte.
    Beim Brand einer Kaffeemaschine dauerte es deutlich länger, 6-8 Minuten dauerte es.
    Bei einem Textilbrand sprangen die Geräte, mit Ausnahme des Designmodells auch alle innerhalb vertretbarer Zeiten an

    Im Test erreichten alle Geräte die erforderliche Lautstärke von 85dB(A). Es wurden zwischen 86 und 93dB(A) erreicht. Lidl lag bei 88dB(A).

    Das beste Gerät war der Abus vor dem IKEA, aber alle Geräte erfüllten die Bedingen und gelten als brauchbar. Die Unterschiede sind nur marginal.

    Zum Thema Versicherung wird gesagt, dass die Versicherungen bislang sagen, dass es keine Einschränkungen gibt, egal ob vorhanden oder nicht. Das wird sich aber vermutlich ändern.

    Link zum Beitrag: http://swrmediathek.de/player.htm?sh...0-0026b975f2e6

    Der Bosch war nicht besser wie der Lidl.

  6. #30
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    versicherungen

    @siggibein

    Natürlich machen die Versicherungen jetzt noch keine Einschränkungen. Die Aussattungspflicht beginnt erst mit 01.01.2015

  7. #31
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    Wenn wir deutschlandweit auch nur ein Leben retten, dann hat sich das gelohnt.
    Das ist ein Totschlag-Argument, mit dem man wirklich alles begründen kann - von der Helmpflicht für Fußgänger bis hin zum Verbot von Fahrrädern. Wahrscheinlich wäre es wirklich am sichersten, nur noch mit auf 50 km/h gedrosselten Autos mit mindestens 20 Airbags zu fahren.

    Der entscheidende Faktor im Versicherungsrecht ist die frühere Alarmierung. Bemerkt wird das Feuer jetzt nicht erst wenn die Scheiben platzen und die Flammen rausschlagen sondern bereits in de Entstehung bei der Rauchbildung. Der Melder ist so laut den hört auch der Nachbar. Hierdurch erfolgt eine frührere Alarmierung der Feuerwehr, durch welche der Brandschaden gemindert wird. Auf diese Differenz hebt die Versicherung im Schadensfall ab und reguliert diese dann nicht. Da gehts schnell um fünfstellige Beträge
    Die offizielle Seite der Landesregierung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de...melderpflicht/ schreibt dazu:

    Der Rauchwarnmelder soll ausschließlich Menschen warnen, die sich in der vom Brand betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen. Wenn sich keine Menschen in dieser Nutzungseinheit aufhalten, darf die Betriebsbereitschaft sogar für diesen Zeitraum (z.B. Urlaub) unterbrochen werden
    Es handelt sich um eine Maßnahme zum Schutz des Mieters und nicht zum Schutz vor Sachschäden. Wenn der Mieter auf diesen Schutz verzichtet und das Gerät bewußt ausschaltet, erwächst doch dadurch keine Haftung für den Vermieter, da ja keine Kontrollen vorgeschrieben sind und daher der Vermieter überhaupt nicht sicherstellen kann, daß das Gerät in Betrieb ist (zumal dieses ja ausdrücklich eine Funktion zur Deaktivierung besitzen darf).

  8. #32
    nichtwissender Klugscheißer
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    Ich habe jetzt 18 von den billigen eingebaut, 7 muss ich noch, da waren die Leute nicht da.

    Die Geräte sind nur in die Halterung zu bringen, wenn die Batterie drin ist. Da ist eine Sperre drin, die verhindert, dass ein Gerät ohne Batterie an der Decke hänge kann. Es ist also unmöglich aus einem Gerät die Batterie zu entnehmen. Nur wenn man das einige Wochen lang erträgt mit dem Alarm bei leerer Batterie, dann kann man das hinkriegen.

    Alle Mieter haben einen Hinweis vom Vermieter bekommen, dass sie für die Wartung und den Batterietausch zuständig sind, mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung. Diese Zettel wurden gegen Quittung ausgehändigt. Dies wurde zu den Akten genommen.

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