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Thema: Olgastraße 94

    BW7 Portal
  1. #1
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    Question Olgastraße 94

    Hallo sehr geehrte Mitstecher und Mitstecherinnen,

    Ich habe von einer Dame erfahren, das in der Olgastraße 94 nach einem verlorenen Prozess die Damen nun dort nicht mehr ihrem gewerbe nachgehen dürfen.
    Da ich nicht aus Stuttgart bin wollte ich fragen ob jemand hierzu genauere Informationen hat und diese eventuell gewillt ist zu teilen?

    Danke im Vorraus
    Geändert von harald568 (02.02.2018 um 01:50 Uhr)

  2. #2
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    • Ist das ein Prozess des Vermieters gegen die Mieterinnen, des Vermieters gegen Behörden oder wer gegen wen?
    • Von wann ist die Info?
    • Ab wann gilt das Tätigkeitsverbot?
    • Wie zuverlässig/glaubwürdig ist die Informantin?
    • Ist die Informantin direkt Betroffene? Falls ja, in welcher Form?
    • Welche Interessen stecken hinter der Verbreitung dieser Info?
    • ...

    Fragen über Fragen.

    Wenn ich aktuell auf http://www.stuttgartladies.de nach Olgastr. 94 suche erhalte ich ein Dutzend Treffer. Wer wirbt denn noch mit einer Location, an dem er seiner Tätigkeit als SDL nicht mehr nachgehen darf?
    Kombiniere ...

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu Knatterton für den nützlichen Beitrag:


  4. #3
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    Isabella hat mir letztes Jahr im Oktober erzählt, dass die Olgastr. dicht macht.
    http://www.sexystuttgart.de/node/730
    Ob was dran ist kann ich nicht einschätzen.

  5. #4
    gesperrt Avatar von Hooker
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    Ein FK hat hier berichtet, dass in diesem Gebäude zumindest eine
    Lady ihr Apartment renoviert.
    Dieses Indiz spricht wohl eher gegen eine Schließung dieser Location.

  6. #5
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Hooker Beitrag anzeigen
    Ein FK hat hier berichtet, dass in diesem Gebäude zumindest eine
    Lady ihr Apartment renoviert.

    Eben.
    Ich glaube, zur Zeit kann absolut niemand vorhersagen, ob und was in Stuttgart geschlossen wird.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  7. #6
    Waehlerisch
    Gast

    Themawechsel

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen

    Eben.
    Ich glaube, zur Zeit kann absolut niemand vorhersagen, ob und was in Stuttgart geschlossen wird.
    Ich sage mal voraus, dass das DFH bald schließen wird. Weil deutlich weniger Besucher kommen werden, wenn ringsherum bald das Leben tobt und ein Café in dem Hinterhof eröffnet wird. Es ist jetzt schon deutlich besser einsehbar, egal von welcher Seite aus man kommt - für mich ein Problem. Ich werd wahrscheinlich bald nur noch morgens um 5 nach 9 oder nachts ab 22 Uhr da reingehen können.


    Aktuell sieht es ja auch schon so aus, als wäre bald dicht. Zwei Drittel der Türen mit aktuellen Zetteln zum neuen Gesetz beklebt, aber kaum Namen an den Türen oder offene Türen. Zufall, schlechte Jahreszeit, oder ne bevorstehende Renovierung? Hab mich jedenfalls gewundert.
    Geändert von Waehlerisch (02.02.2018 um 18:10 Uhr)

  8. #7
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    Olgastraße...

    ...soweit ich weiss sind dies dort alles Eigentumswohnungen.
    Da kann schon sein, dass ein Eigentümer gegen die verbotene Prostitution klagt....
    Es wohnen dort ja auch prüde Leute drin....

    Ob das DFH schließt... ?? Weiss nicht ob sich die Stadt die Einnahmen entgehen lässt.......
    Auflagen wie die anderen Häuser müssen die ja nicht erfüllen.... ist ja die Stadt....



  9. #8
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Waehlerisch Beitrag anzeigen
    Ich sage mal voraus, dass das DFH bald schließen wird.
    Dabei ist es eines der ganz wenigen, das eine baurechtliche Genehmigung hat

    Zitat Zitat von columbus06 Beitrag anzeigen
    .... ist ja die Stadt....
    Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber trotzdem nicht richtig. Die Stadt Stuttgart betreibt oder besitzt das DFH nicht
    Artikel zum 60. Geburtstag des DFH
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  10. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  11. #9
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    wenn ich das richtig verstanden habe, was mir eine Dame aus dem Haus (kein juristisches Fachpersonal) erzählt hat:

    Ein ehemaliger Lude hat eine Eigentumswohnung in dem Haus gekauft. Jetzt verklagt er (offenbar aus Gehässigkeit) alle Damen im Haus aus Unterlassung ihrer Gewerbeausübung. Nach der Teilungserklärung des Grundstücks (und wohl auch baurechtlich) ist das Wohnraum und darf nicht gewerblich genutzt werden. Ein Gewohnheitsrecht durch die jahrelange gewerbliche Nutzung besteht nicht. Als Miteigentümer der Immobilie kann er die anderen Miteigetümer bzw. deren Mieterinnen auf Einhaltung der Teilungserklärung verklagen.

    Gemein, aber juristisch m.E. korrekt.

    Bisher gab es wohl eine Verhandlung gegen 3 Damen (letzte Woche). Die haben verloren. Die anderen werden folgen. Zumindest öffentlich wird das Gewerbe unter dieser Adresse wohl nicht weiter bestehen.
    Mir schien letzte Woche auch, daß einige bekannte Klingelschilder fehlen.

  12. #10
    gesperrt Avatar von Hooker
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    @ Hurgel

    Was du da schreibst ist teilweise Humbug.

    Die Teilungserklärung regelt lediglich das Verhältnis der Eigentümer untereinander.
    Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen beispielsweise dem Eigentümer der
    Wohnung "X" und der Mieterin der Wohnung "Y", insofern eben auch keine
    Rechtsbeziehung.

  13. #11
    Valentin-Spielverderber Avatar von Epikureer
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    Zitat Zitat von Hooker Beitrag anzeigen
    Was du da schreibst ist teilweise Humbug.

    Die Teilungserklärung regelt lediglich das Verhältnis der Eigentümer untereinander.
    .
    Irrtum. Aus einer Teilungserklärung kann sehr wohl die Art und Weise der erlaubten Nutzung des Sondereigentums hervorgehen.

    Vereinfacht gesagt: zu Wohnzweckenn



    https://www.hausverwalter-vermittlun...buero-gewerbe/
    Hic fuit

  14. #12
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    also in der Teilungserklärung meiner Wohnung steht, daß die Einheiten nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen.

    Aber ich will hier auch keinen rechtlichen Diskurs führen. Berichte nur, was mir erzählt wurde. Dabei war ich nicht, vor Gericht.

  15. #13
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Dabei ist es eines der ganz wenigen, das eine baurechtliche Genehmigung hat
    Wenn man diesem Artikel Glauben schenken darf, so hat auch das DFH keine baurechtliche Genehmigung:

    Zu den Bedingungen für eine Konzession zählt die baurechtliche Genehmigung. Die hat in Stuttgart niemand, aber die Stadt öffnet der Branche wohl eine Hintertür. Die Frage „der materiellen Baugenehmigung“ sei zu klären, sagt Stadler. Was heißt: Wer in der Vergangenheit eine Genehmigung hätte bekommen können, dessen Bordell wird womöglich nachträglich legalisiert. Dieses Vorgehen ist bemerkenswert. Mit der materiellen Genehmigung hat bisher die Gegenseite argumentiert – wenn die Stadt ein Bordell schließen wollte.
    Das DFH wird dann vermutlich zur Gruppe derjenigen gehören, die in der Vergangenheit eine Genehmigung hätte bekommen können.
    Kombiniere ...

  16. #14
    gesperrt Avatar von Hooker
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    @ Epikurier, @ Hurgel

    Natürlich steht in der Teilungserklärung der Nutzungszweck!
    Das muss da sogar drinstehen! Darin besteht kein Zweifel!

    An diesen Nutzungszweck sind alle Eigentümer rechtlich gebunden.
    Eine Rechtsbeziehung zwischen Eigentümern und "Mieterinnen"
    unterschiedlicher Wohnungen entsteht dadurch jedoch immer
    noch nicht.

    Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den Eigentümern und
    der gewählten Hausverwaltung, die die Eigentümer vertritt.
    Auch zwischen einem Eigentümer und seinem Mieter/in besteht
    eine Rechtsbeziehung, nicht jedoch zwischen einem beliebigen
    Eigentümer und einer beliebigen Mieterin.

  17. #15
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Wenn man diesem Artikel Glauben schenken darf, so hat auch das DFH keine baurechtliche Genehmigung:

    Das DFH wird dann vermutlich zur Gruppe derjenigen gehören, die in der Vergangenheit eine Genehmigung hätte bekommen können.
    Das ist falsch. Allerdings sollte man wissen, dass die STZ ein würdige Ersatz der Bildzeitung ist.
    Das DFH hat, wie der City Eros Center eine baurechtliche Genehmigung.

    Illona z.B. hätte ohne diese Genehmigung das Messalina damals gar nicht eröffnet.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

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