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Thema: Gangbang im Südwestem

    BW7 Portal
  1. #1
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    Question Gangbang im Südwestem

    Ich liebe Gangbang Veranstaltungen, aber ich habe bemerkt, das es hier immer weniger gibt. Candy Haus hat das
    ja leider eingestellt. Hat jemand irgendwelche Empfehlungen?

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu tommy.rw für den nützlichen Beitrag:


  3. #2
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    Gangbangs sind seit Neuestem verboten, darum gibt es sie auch nicht mehr. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

  4. #3
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    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Gangbangs sind seit Neuestem verboten, darum gibt es sie auch nicht mehr. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
    So ganz richtig ist das aber nicht! Es gibt ja noch die Erlebniswohnung in Berlin, Zhuzha Partys!

  5. #4
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Gangbangs sind seit Neuestem verboten,
    Wo ist das gesichert nachzulesen?
    Kombiniere ...

  6. #5
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    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Wo ist das gesichert nachzulesen?
    Wahrscheinlich in irgendeinem Gesetz

    Der sicherste Beweis für das Verbot ist ja wohl der, das es keine "Gangbangs" mehr gibt: oder haben die alle auf einmal zu gleicher Zeit keinen Bock mehr? Wäre nen ziemlicher Zufall.

    Laureen Pink: Aufgehört seit 1.7. 2017, wegen "Gesetzesverbot" (nachzulesen auf der HP von laureen Pink)
    Saskia farell : Keine Baden-Württemberg Party mehr seit 1.1.2018, in Kaarst nur noch "Events und Swinger oder Filmdrehs.
    Kinky Deluxe: Nur noch "SwingerEvents" seit 1.1 2018.
    Salma de Nora: Seit 1.1. 2018 Nur noch Privattreffen und "Autogrammstunden"
    Candy Haus: Seit 1.7.2017 Keine Gangbangs mehr, Ordnungsamt hat es verboten (wird es dann ja wohl ne gesetzliche Grundlage geben)
    Zhuzha: Nur noch "Privattreffen", seit 1.1.2018.

    Also mein Argument denke ich ist schon ziemlich überzeugend.

  7. #6
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich in irgendeinem Gesetz
    Ich kann über deinen Smiley überhaupt nicht lachen. Es geht darum, dass du Tatsachenbehauptungen aufstellst, deren Überprüfung du nicht ermöglichst/ermöglichen willst. Wenn es dieses Gesetz gibt langt doch ein entsprechendwer Hinweis darauf. Genau solche Aussagen wie die deinigen führen doch letztlich dazu, dass Fakenews die Runde machen können. Verunsicherung der Betreiber, SDLs und Pays-Konsumenten ist wenig hilfreich. Daher gilt es diesen Beiträgen vehement Einhalt zu gebieten.

    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Der sicherste Beweis für das Verbot ist ja wohl der, das es keine "Gangbangs" mehr gibt: oder haben die alle auf einmal zu gleicher Zeit keinen Bock mehr? Wäre nen ziemlicher Zufall.
    Was eine verquere Logik. Das ist doch kein Beweis für die Existenz eines Verbots. Der sicherste Beweis ist der Link zu einem entsprechenden Gesetz. Die Quelle sollte als zuverlässig eingestuft werden können, wie z.B. Gesetze im Internet oder Bundesgesetzblatt.

    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Laureen Pink: Aufgehört seit 1.7. 2017, wegen "Gesetzesverbot" (nachzulesen auf der HP von laureen Pink)
    Dass das da so steht ist für mich keine hinreichende Begründung für ein Gangbang-Verbot. Wenn das tatsächlich durch ein Gesetz verboten wurde sollte dieses doch benannt werden können? Im übrigen zeigt sich beim lesen der entsprechenden Seite, dass dort vom Prostitutionsgesetz die Rede ist. Korrekt heißt das aber Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG). Das zeigt lediglich, mit welcher Präzision da gearbeitet wurde.

    Im Übrigen ist es ein einfaches, solch ein PDF-File nach Stichworten zu durchsuchen. Anzahl Treffer für "Gangbang" = 0.

    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Saskia farell : Keine Baden-Württemberg Party mehr seit 1.1.2018, in Kaarst nur noch "Events und Swinger oder Filmdrehs.
    Kinky Deluxe: Nur noch "SwingerEvents" seit 1.1 2018.
    Salma de Nora: Seit 1.1. 2018 Nur noch Privattreffen und "Autogrammstunden"
    [...]
    Zhuzha: Nur noch "Privattreffen", seit 1.1.2018
    Liegt das wirklich an der Thematik "Gangbang"? Oder könnte es z.B. nicht auch sein, dass ein Swingerclub oder ein privates Treffen nicht dem Paysex zugerechnet werden müssen und somit die Auflagen an eine Prostitutionsstätte für diese erst gar nicht zu erfüllen sind?

    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Candy Haus: Seit 1.7.2017 Keine Gangbangs mehr, Ordnungsamt hat es verboten (wird es dann ja wohl ne gesetzliche Grundlage geben)
    Dort heißt es unter Gangbang Party Girls lediglich "!!! Der Vorhang ist gefallen !!!!". Da steht nichts von Ordnungsamt und Verbot. Und wenn dem doch so ist dürfte es doch kein Problem sein, die entsprechende Passage aus der Ablehnung des Ordnungsamt wiederzugeben?

    Zitat Zitat von bumskopp Beitrag anzeigen
    Also mein Argument denke ich ist schon ziemlich überzeugend.
    Da denkst du falsch. Das hat NULL Überzeugungskraft. Wer argumentiert, es gibt eine gesetzliche Grundlage, der muss diese Fundstellen auch benennen. Punkt!

    Es mag die vielfältigsten Gründe geben, dass Anbieter keine Gangbangs mehr veranstalten. Es ist die Rede von Registrierungspflicht, erheblichen Kosten oder der Gefahr von Repressionen. Alles nachvollziehbare Gründe Gangbangveranstaltungen einzustellen; aber ein explizites Verbot ist unzutreffend.

    Nahezu allen Presseveröffentlichungen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) lässt sich entnehmen, dass Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys sowie die Bewerbung solcher Veranstaltungen vom Gesetzgeber nicht gewollt und verboten seien. Wer sich mit dem Gesetz beschäftigt, sucht ein explizites Verbot für derartige Veranstaltungen oder deren Bewerbung im Gesetzestext allerdings vergeblich. Die Begriffe „Flatrate-Sex“ oder „Gang-Bang-Partys“ werden im Gesetz nicht einmal verwendet.
    Ich empfehle das Studium dieser Einschätzung eines Rechtsanwalts, dessen Erläuterung sich wohltuend abhebt von der Argumentation eines bumskopp.
    Kombiniere ...

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  9. #7
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    Nunja, in gewisser Weise war das tatsächlich ein Zirkelschluss von mir.
    Man verzeihe es mir, da ich nicht direkt davon (als Betreiber) davon betroffen bin, daher gehe ich davon aus, dass diejenigen, die damit ihren Unterhalt verdienen, es zumindest besser wissen als ich. Und diese haben allesamt in voller Breite reagiert, also wird da schon was geschehen sein.
    Einen Grund muss es also doch geben, dass genau zu diesen Zeitpunkten alles anders geworden ist?

    Fakt ist: Veranstaltung X war bis Datum Y ein Gangbang, und jetzt ist diese Veranstaltung kein Gangbang mehr, sondern "etwas anderes", und zwar ceteris paribus, d.h. eigentlich blieb alles an dieser Veranstaltung gleich.
    Dies ist in der Tat kein "Beweis" von mir in Form eines Gesetzes, sondern vielmehr ein Indiz. Aber auch Indizien ( Stichwort Indizienprozesse) haben alleine schon zu "Urteilen" geführt, ganz abstreifen und es sich somit leicht machen kann man es sich dadurch also nicht.

    Ein paar weitere Punkte:
    Wenn eine , ich nenne sie jetzt mal "Aktion" (z. Bsp. Gangbangveranstaltung) durch Gesetze und Auflagen so kompliziert und aufwendig und vor allem rechtsmäßig so unsicher gemacht, wird, dass es sich quasi nicht mehr lohnt oder zu umständlich ist, diese weiterhin durchzuführen, dann stellt das für mein Verständnis auch eine Art Verbot, und zwar ein Verbot durch die Hintertüre (so wie es in Deutschland in der freiheitlich demokratischen Ordnung usus ist) dar, also vielleicht kein unmittelbares, aber doch ein mittelbares und faktisches Verbot.

    Danke auch für den Bericht des Anwalts, der aber entgegen deiner Aussage eher meine Aussage stützt als deine. Denn er argumentiert, wie man es eigentlich nicht machen soll:
    So sagt er, "Nein (der Begriff )Gangbang sind/ist nicht verboten" (frei formuliert), und dann kommt das gewisse - ABER -, "ABER sie sind doch verboten"(frei formuliert). Dass du diese Argumentation jetzt toll findest und meine nicht, verstehe ich wiederum nicht so ganz.

    Dieser Anwalt begründet also seine Nullaussage (ja, aber...) mit dem Gesetz § 14 Abs. 2 Nr. 1 ProstSchG (hier ist der geforderte Gesetzesbeweis) und der damit zugrundeliegenden Urteilsbegründungen. Ich weiß nicht so, wie stark du dich in Jura auskennst, aber Gesetzesbegründungen sind nahezu so stark wie Gesetze, da die jeweiligen Richter ihre Urteile darauf begründen.
    Und diese Begründung lautet so: "Nicht erlaubnisfähig sind – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden;"
    Und das ist de facto ein Verbot von Gangbangs, es ist unerheblich ob der Begriff Gangbang da stünde oder nicht (was er aber tut). Jeder der auf einem Gangbang war, weiss, dass nicht jeder Freier vorher die Erlaubnis einholt, und die Dame nicht jedesmal einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag mit dem Freier aufsetzt, wie es aber laut dieses Gesetzes sein müsste. Und wenn dies nicht geschieht, darf man es nicht machen. Eigentlich. Was eine Vergewaltigung genau ist, ist auch wie usus recht schwammig, dass ein Gangbang-Fick aber keien romantische Liebesnacht ist und damit EHER eine Vergewaltung ist als eine Liebesnacht, würde einem Richter für seien Begründung sicherlich ausreichen.

    Also lange Rede kurzer Sinn,
    es gibt ein Gesetz, dieses Gesetz ist schwammig (wie fast alle) aber wer tritt schon freilich auf eine Mine ohne zu wissen ob sie geht oder nicht?

  10. #8
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    Es gibt ja immer noch Spermagames oder die Veranstaltungen in Stuttgart.
    Kann ich nicht ganz verstehen, warum diese noch laufen und z.B. im CandyHaus oder mit Zhuzha nicht mehr.

  11. BW7 Portal

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