Selbstständige Tätigkeit
Sofern Sie sexuelle Dienstleistungen selbstständig anbieten, führen Sie ein Gewerbe im einkommensteuerlichen Sinne. Dann fallen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer an.
Wie für alle Gewerbetreibenden gelten für Sie folgende steuerliche Pflichten:
· Informieren Sie das Finanzamt über den Beginn Ihrer Tätigkeit. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer.
· Jede einzelne Einnahme und Ausgabe ist täglich aufzuschreiben.
· Diese Aufzeichnungen sowie Rechnungen, Mietverträge und andere Belege sind zehn Jahre aufzubewahren.
Beim Finanzamt sind von Ihnen folgende Steuererklärungen einzureichen:
· monatlich (für den Vormonat): eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
· jährlich (für das Vorjahr): eine Umsatzsteuerjahreserklärung, eine Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls eine Gewerbesteuererklärung
Diese Steuererklärungen sind zusammen mit der Gewinnermittlung dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. In Härtefällen können diese auch in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt kostenlos über
www.elster.de/eportal. Dort finden Sie eine genaue Anleitung zur Einrichtung eines Benutzerkontos.
Umsatzsteuer
Ihre Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt zurzeit 19 %. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (BMG) ist aus den Bruttoeinnahmen die Umsatzsteuer herauszurechnen.
Beispiel:
Sie erhalten an einem Tag 200 € für Ihre Dienste. Aus diesen 200 € sind 19 % Umsatzsteuer herauszurechnen, das entspricht 31,93 € (200 € geteilt durch 119 mal 19 gleich 31,93 €).
Sie erhalten (brutto) 200,00 €
- 19 % Umsatzsteuer 31,93 €
Nettobetrag (BMG) 168,07 €
Wenn Sie Ausgaben für Ihre Tätigkeit hatten und dafür einen Beleg (zum Beispiel: Rechnung oder Mietvertrag) mit extra aufgeführter Umsatzsteuer haben, können Sie diese Steuer als sogenannte Vorsteuer abziehen.
Beispiel:
Sie zahlen an einem Tag für Ihr Zimmer 50 €:
Miete (netto) 42,02 €
+ 19 % Umsatzsteuer 7,98 €
Bruttobetrag 50,00 €
An das Finanzamt sind dann zu zahlen:
Beispiel:
Umsatzsteuer 31,93 €
- Vorsteuer 7,98 €
zu zahlen 23,95 €
Einkommensteuer
Für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ist der Gewinn aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit wichtig:
Einnahmen
- Ausgaben
= Gewinn
Die Ausgaben müssen mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen (zum Beispiel: Mietzahlungen, Fahrten zur Arbeit, Kondome).
Die von Ihnen zu zahlende Steuer wird Ihnen nach Übermittlung Ihrer Steuererklärung und Gewinnermittlung vom Finanzamt mitgeteilt.
Gewerbesteuer
Liegt der steuerliche Gewinn zuzüglich bestimmter Zu- und Abrechnungen über 24.500 €, so fällt auch noch Gewerbesteuer an.
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