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Thema: Der Tod und die Steuer....mal wieder

    BW7 Portal
  1. #26
    hihohello
    Gast
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Beantwortet aber nicht meine Frage an Siggibein:
    Meines Wissens nach ist es doch so, dass man immer ab dem 1 Tag, ab dem man in einem anderen Land arbeitet, sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommensteuer in dem Land bezahlt, in dem man arbeitet.
    Oder liege ich da falsch?
    Der Jurist würde sagen: "Es kommt darauf an..."

    Einen grundsätzlichen Überblick über die Thematik kann man bei Wikipedia erlangen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Unbesc..._(Deutschland)

    Was die SDL betrifft:

    In den allermeisten Fällen werden sie hier aufgrund ihres Wohnsitzes (§ 8 AO) oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts (§ 9 AO) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Sollten sie weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dann erzielen sie trotzdem Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 d) EStG und sind damit beschränkt steuerpflichtig.

    Long story short: SDL sind ab Tag 1 hier steuerpflichtig. Das gilt aber nicht grundsätzlich für alles und jeden, sondern nur in den gesetzlich aufgezählten Fällen.

  2. #27
    aka Anakonda
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    Etwas Licht ins Dunkel

    Es gibt von der Finanzbehörde Niedersachsen dazu aktuell (Oktober 2017) Informationsflyer, ich sämlichen Sprachen die man so im Gewerbe antrifft.
    Diese Flyer gibt es sowohl für Betreiber/Vermieter als auch für Sexdienstleister.

    http://www.ofd.niedersachsen.de/steu...ren/98429.html

    Diese Regelungen gelten auch für Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

    Eine kostenfreie Info-Hotline gibt es auch: 0800-998 0 997
    Geändert von Dartagnan (11.12.2017 um 20:45 Uhr)

  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu Dartagnan für den nützlichen Beitrag:


  4. #28
    eindimensionaler Denker
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    Zitat Zitat von ulmerjunge Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe ist, warum das Thema hier solche Wellen schlägt. Was interessiert Euch Freier, ob und wo und wieviel Steuern die Mädel zahlen müssen oder müssten?
    (In FKK-Clubs) werden die 30-Minuten-Einheiten mit rund 50 Euro bezahlt. Seit 10 Jahren (?) gab es meines Wissens keine Steigerung dieses Tarifs. Kämen nun Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer hinzu, müssten Huren zukünftig statt 50 Euro eher in Richtung 80-90 Euro für die CE verlangen. Oder sich mit knapp der Hälfte der bisherigen Einkünfte zufrieden geben.

    Nu kannste dir grob ausmalen, was dieser Umstand für Huren/Freier bedeutet:

    - Als Freier nur noch halb so oft ficken gehen (weil doppelt so teuer)
    - Als Nico statt Panamera zukünftig Polo fahren

    Soweit zu den mittelbaren Folgen des Prostituierten-"Schutz"-Gesetzes.

    Vielleicht solltet ihr die vorweihnachtliche Zeit 2017 noch einmal nutzen ...

  5. #29
    hihohello
    Gast
    Jetzt mal' mal den Teufel nicht an die Wand...

    Steuern zahlen die CDL doch nach dem Düsseldorfer Verfahren schon vor Einführung des neuen Gesetzes.

    https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B...rfer_Verfahren

  6. #30
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    Zu diesem Thema habe ich letztens auch eine interessante Geschichte persönlich miterlebt:

    Ich habe regelmäßigen Kontakt zu einer ehemaligen SDL, die jetzt in einem festen Arbeitsverhältnis ausserhalb des Rotlichtgewerbes steht.
    Sie hatte Besuch von einer Freundin (EU-Bürgerin) die in der Vergangenheit und heute als SDL tätig ist. Diese saß total verzweifelt und heulend
    in der Küche.
    Diese hatte ganz Gesetzeskonform immer am Düsseldorfer Verfahren (Pauschalsteuer 25 Euro/Tag) teilgenommen.
    Jetzt hat Sie sich hier im Reg.-Bezirk Stuttgart Ihren Hurenpass beantragt und auch ohne Probleme zeitnah bekommen. Aber!!
    Das Schreiben der Finanzbehörde wurde einige Tage später zugestellt. Hier wurde durch die Teilnahme am DV (Steuervorauszahlung!) Ihre
    Arbeitstage ersichtlich und Ihre Einnahmen wurden dann geschätzt. Der Betrag ist mir bekannt und nicht unerheblich. Summe der Nachzahlung,
    Angleichung und Vorauszahlung liegt im unteren fünfstelligen Bereich!
    Jedenfalls habe ich Ihr geraten einen Steuerberater hinzuzuziehen und Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

    Nun was ist anschließend passiert: Sie hat "D" verlassen und ist telefonisch nicht mehr erreichbar.

    Meine Einschätzung ist, wenn man den vielen jungen EU-Mädchen hier das mit unseren Steuergesetzen nicht aufrichtig und ehrlich erklärt, werden
    nächstes Jahr viele nach Hause oder ins benachbarte Ausland fahren.
    Jungs vergesst nicht, nach tausend Schuss ist Schluss!!

  7. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu ConSul für den nützlichen Beitrag:


  8. #31
    aka Anakonda
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    Teufel an die Wand malen

    Zitat Zitat von ConSul Beitrag anzeigen
    Meine Einschätzung ist, wenn man den vielen jungen EU-Mädchen hier das mit unseren Steuergesetzen nicht aufrichtig und ehrlich erklärt, werden nächstes Jahr viele nach Hause oder ins benachbarte Ausland fahren.
    Dann können die großen FKK Clubs dicht machen und wir sitzten auf dem Trockenen.

  9. #32
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    @Gaston:
    Mit Verlaub, aber du kannst doch nicht allen Ernstes eine kompetente Antwort von siggibei erwarten. Spätestens seit seinem Statistik-Gestammel hat er für mich nicht mehr den Status des "Checker vom Neckar". Ohne die Überprüfbarkeit seiner Aussagen anhand relevanter und seriöser Quellen betrachte ich diese nur noch höchst skeptisch.
    Ich erwarte von Siggibein keine kompetente Antwort, weil er eben nicht kompetent ist. Wie schon mehrfach bewiesen, allerdings schweigt er sich da dann immer aus.

    Es ist aber einfach falsch, solche Dinge so stehen zu lassen, da es leider immer User gibt, die alles ungeprüft glauben was geschrieben steht.


    Zitat Zitat von ConSul Beitrag anzeigen
    Jedenfalls habe ich Ihr geraten einen Steuerberater hinzuzuziehen und Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
    Ein sehr guter Rat!



    Zitat Zitat von ConSul Beitrag anzeigen
    Meine Einschätzung ist, wenn man den vielen jungen EU-Mädchen hier das mit unseren Steuergesetzen nicht aufrichtig und ehrlich erklärt, werden
    Zitat Zitat von ConSul Beitrag anzeigen
    nächstes Jahr viele nach Hause oder ins benachbarte Ausland fahren.
    So sieht es aus. Schickt sie zu einem kompetenten Steuerberater.
    Wobei es in CH und AT nicht viel anders ist
    Geändert von Gaston (11.12.2017 um 21:34 Uhr)
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  10. #33
    eindimensionaler Denker
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    Zitat Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
    Dann können die großen FKK Clubs dicht machen und wir sitzten auf dem Trockenen.
    Nicht nur die großen FKK-Bordelle werden ihre Geschäftsgrundlage verlieren, sondern alle.

    Allerdings wird den Terminwohnungen als erste die Puste ausgehen. Warum? Wegen deren Geschäftsmodell, dass die Einnahmen zwischen Betreiber und Hure geteilt werden. Der Spielraum, bei den Einnahmen zu bescheißen, ist hier am kleinsten.

    Mein Paysex-Szenario ab 2018/9?

    Nach und nach werden die Belegschaften aller Bordelle austrocknen. Einige wenige Bordelle werden übrig bleiben. Die CE wird sich bei rund 100 Euro einpendeln. Da macht es dann auch nicht so viel aus, wenn sich der Eintritt ebenfalls in Richtung 100 Euro verteuert.

    Alternativen?

    - Unregulierte Prostitution, Schwarzmarkt, illegale Straßenstriche mit den entsprechenden Risiken für Huren und Freier.
    - Wer Glück und genügend Kohle hat und halbwegs tageslichttauglich ist, kann sich vielleicht ein Sugarbabe leisten.

    Zugegeben, es ist ein Worst case-Szenario. Allerdings: Welche Argumente/Fakten habt ihr, die dieses Szenario widerlegen könnten?

  11. #34
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    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Welche Argumente/Fakten habt ihr, die dieses Szenario widerlegen könnten?
    Die simple Tatsache, dass es in den Nachbarländern Österreich und Schweiz auch nicht so ist. Und dort gibt es sicherlich auch Regularien und Steuerpflichten für SDL´s.

  12. #35
    nichtwissender Klugscheißer
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    Zitat Zitat von hihohello Beitrag anzeigen
    Jetzt mal' mal den Teufel nicht an die Wand...

    Steuern zahlen die CDL doch nach dem Düsseldorfer Verfahren schon vor Einführung des neuen Gesetzes.

    https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B...rfer_Verfahren
    Das war aber rein rechtlich immer nur eine Vorauszahlung auf die festzusetzende Einkommensteuer. Es gab aber hier die Vereinbarung, dass das Finanzamt die Damen, die an dem Verfahren teilnehmen, nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert. Das Düsseldorfer Verfahren wird/wurde auch nicht in allen Bundesländern angewandt. Das war rechtlich wohl schon immer eine gewisse Grauzone.

    @Gaston: Bei den SDL wird, zumindest wenn der Flyerr auch anderswo gilt, vom 1. Tag an Steuer erhoben. Das ganze Thema ist was für spezialisierte Steuerberater und das Recht wird sich auch erst bilden müssen. Das Thema Ausland ist ja nicht so trivial, siehe Boris Becker, Franz Beckenbauer um nur zwei Beispiele zu nennen.

    @ConSol: Wenn sie aus der EU ist, wird ihr das Verlassen von Deutschland wenig helfen. Es verschafft ihr Zeit, mehr nicht.

    Und ja, es wird weniger Damen in der Branche geben. Das mag uns nicht gefallen, ist aber die Zielrichtung des Gesetzes.
    Geändert von siggibein (11.12.2017 um 23:29 Uhr)

  13. #36
    Mongo
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    Als Laie würde ich sagen, dass Steuerschulden nach 5 Jahren, nach Zustellung eines Steuerbescheids, verjähren.

    https://www.verjaehrungsfristen.org/...hinterziehung/

  14. #37
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von hihohello Beitrag anzeigen
    Steuern zahlen die CDL doch nach dem Düsseldorfer Verfahren schon vor Einführung des neuen Gesetzes.
    https://www.voice4sexworkers.com/myt...keine-steuern/
    Das Düsseldorfer Verfahren: eine pauschale Steuervorauszahlung auf Einkommensteuer/Umsatzsteuer/Gewerbesteuer. Zuständigkeit: Steuerfahndung/Finanzämter
    ...
    Kann man in allen Bundesländer an dem Verfahren teilnehmen?
    Nein. Nur in 7 Bundesländern (NRW, BW, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen, Hessen, Saarland)
    Das ist lediglich eine pauschale Vorsteuer die in einigen Bundesländern in unterscheidlicher Höhe erhoben wird.
    Zitat Zitat von ConSul Beitrag anzeigen
    Diese hatte ganz Gesetzeskonform immer am Düsseldorfer Verfahren (Pauschalsteuer 25 Euro/Tag) teilgenommen.
    Jetzt hat Sie sich hier im Reg.-Bezirk Stuttgart Ihren Hurenpass beantragt und auch ohne Probleme zeitnah bekommen. Aber!!
    Das Schreiben der Finanzbehörde wurde einige Tage später zugestellt. Hier wurde durch die Teilnahme am DV (Steuervorauszahlung!) Ihre
    Arbeitstage ersichtlich und Ihre Einnahmen wurden dann geschätzt. Der Betrag ist mir bekannt und nicht unerheblich. Summe der Nachzahlung,
    Angleichung und Vorauszahlung liegt im unteren fünfstelligen Bereich!
    Wenn man als Steuerpflichtiger keine Steuererklärung einreicht wird man vom FA geschätzt.
    Eine nachgereichte glaubhafte Steuererklärung kann diese Schätzung dann natürlich ersetzen.
    Ein Steuerberater wäre da sicher hilfreich.
    Befreit die Beteiligung von eine jährliche Steuererklärung?
    Nein,die Teilnahme am vereinfachten Vorauszahlungsverfahren befreit niemanden von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und nicht von der tatsächlich angefallen Steuern.
    Es wird, seit der Einführung, den betroffenen Frauen fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass mit der Beteiligung am DV ihre steuerlichen Pflichten erfüllt sind.
    Im Nachhinein fordert nach Jahre später die Steuerfahndung dann Steuerbescheide ein, die dann nicht vorhanden sind. Es wird die Steuerschuld der Sexarbeiter geschätzt, und die so ermittelte Summe geht oft an jeder Realität vorbei.
    Desweiteren müssen für zurück liegende Jahre Mietquittungen, Quittungen über die abgeführte DV, sowie sämtliche Geschäftsausgaben zusammen gesammelt werden. Was ein großes Problem darstellt. Da Betreiber nur über die Künstlername im Sammelformular haben oder gar nicht mehr aktiv sind oder sogar nicht gewillt sind nachträglich Quittungen auszustellen etc. Da die Betreiber ja, wie oben bereits erwähnt, nur Künstlernamen in den Sammelformularen stehen haben oder sogar auch gar nicht mehr aktiv sind oder der Betrieb den Besitzer gewechselt hat.
    Selbstständige müssen nun mal meist Steuererklärungen abgeben.
    Wobei wohl die meisten auch gerne nur 0-25 Euro "Pauschalsteuer" pro Arbeitstag zahlen würden, falls das Alternativ möglich wäre
    Welche Steuern muss ich zahlen?

    Enkommensteuerpflicht

    Prostituierte, die selbstständig sind, versteuern Einkünfte aus Gewerbebetrieben (§15 Einkommensteuergesetz). Selbständig tätige Prostituierte sind grundsätzlich jährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

    Umsatzsteuerpflicht

    Selbständig tätige Prostiuierte sind Unternehmer im Sinne des §Umsatzsteuergesetz, wenn diese die Kleinunternehmergrenze im §19 Umsatzsteuergesetz von 17.500 Euro Umsatz jährlich überschreiten. Hier ist dann zusätzlich der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% des jährlichen Umsatzes fällig. In diesem Fall ist man für die Aufzeichnung seiner Einnahmen verpflichtet und müssen jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Außerdem muss man in den ersten beiden Jahren nach Unternehmensgründung monatliche , danach vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

    Gewerbesteuer

    Ab einen Gewinn von 24.500 Euro im Jahr sind Prostiuierte Gewerbesteuerpflichtig.
    BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 20.2.2013, GrS 1/12
    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...824&linked=bes

    Vergnügungssteuer

    Diese ist obendrein zu zahlen, wenn in auf kommunaler Ebene eine Vergnügungssteuer erhoben wird. Dies ist unterschiedlich in den Kommunen geregelt. In Köln zum Beispiel monatlich 150,00 Euro. Oder pro Arbeitstag 6,00 Euro. Unabhängig davon ob und wieviel verdient wird. Anderes Beispiel: In Bonn mit der umgebauten Parkuhr als Ticket vorab zu lösen auf dem Straßenstrich.
    Abgesehen von der Vergnügungssteuer werden für Gewerbetreibende die genannten Steuern fällig.
    Das ist schon immer so.

    Allerdings stellte der Bundesrechnungshof 2014 schon fest das Prostituierte nicht konsequent genug zur Steuerzahlung herangezogen werden.
    Auch ist die Besteuerung Bundesweit uneinheitlich geregelt.
    Durch die Anmeldepflicht und die damit verbundene Meldung an das Finanzamt wird dieses Steuerschlupfloch nun weitgehenst geschlossen.
    Somit werden korrekt versteuernde SDLs nicht mehr weiter benachteiligt, was ja auch nur gerecht ist.
    Deshalb wird ja auch versucht Steueroasen und illegale Steuervermeidungsmodelle zu schliesen.

  15. #38
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    Spekulatius zu Weihnachten

    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Nicht nur die großen FKK-Bordelle werden ihre Geschäftsgrundlage verlieren, sondern alle. ...
    Klar, den alle jungen Frauen, die bisher hier im P6 gearbeitet haben, können das nötige Geld auf einmal in den Heimatländern verdienen.

    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Allerdings wird den Terminwohnungen als erste die Puste ausgehen. Warum? Wegen deren Geschäftsmodell, dass die Einnahmen zwischen Betreiber und Hure geteilt werden. Der Spielraum, bei den Einnahmen zu bescheißen, ist hier am kleinsten.
    Wie, wo , was Solange im P6 dem Kunden keine Belege über geprüfte Registrierkassen ausgestellt werden, liegt es theoretisch auch in einer TW im finanziellen INteresse sowohl der Betreiber als auch der SDL, einen Teil der Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen. Soweit meim Beitrag zum Plätzchenbacken

    Da schon die Grundlagen Deiner Ausführungen nach meiner Auffassung an der Realität vorbeigehen, fehlt auch die Basis für Dein weiteres Szenario. Aber weiterhin viel Spaß beim vorweihnachtlichen Plätzchenbacken.

    Ach ja klar die SDL werden alle in A und CH arbeiten. Aber dann vergleich mal bitte das Gesamteinkommen (der Männer) in D, A und CH. Ich denke, die SDL werden nach wie vor auch dort arbeiten, wo das Geld ist.

    ZUdem ist D für sein beonders kompliziertes Steuersystem berühmt, das den wissenden sehr viele Möglichkeiten lässt, den steuerpflichtigen Gewinn zu verringern, auch und besonders mit fachkundiger Beratung durch Profis.

  16. #39
    Mongo
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    Ein Profi würde einer SDL wahrscheinlich raten, keine Steuerpflicht aufkommen zu lassen und dadurch auch keine Steuern zu hinterziehen!

    Innerhalb eines Jahres müsste die SDL nur in verschiedenen Ländern arbeiten!

  17. #40
    eindimensionaler Denker
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    Zitat Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
    Es gibt von der Finanzbehörde Niedersachsen dazu aktuell (Oktober 2017) Informationsflyer, ich sämlichen Sprachen die man so im Gewerbe antrifft.
    Diese Flyer gibt es sowohl für Betreiber/Vermieter als auch für Sexdienstleister.

    http://www.ofd.niedersachsen.de/steu...ren/98429.html

    Diese Regelungen gelten auch für Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

    Eine kostenfreie Info-Hotline gibt es auch: 0800-998 0 997
    Weil viele von euch vermutlich nicht viel Wissen über die Selbständigkeit haben, hier ein Auszug aus dem Faltblatt, das Dartagnan verlinkt hat. Die Regelungen für Umsatz- und Einkommenssteuer gelten übrigens bundesweit einheitlich. Mit der Gewerbesteuer kenne ich mich nicht hinreichend aus, vermute aber, dass auch diese Regelung bundesweit einheitlich ist mit regional unterschiedlichen Hebesätzen.

    Zitat Zitat von Faltblatt 'Besteuerung sexueller Dienstleistungen'

    Selbstständige Tätigkeit

    Sofern Sie sexuelle Dienstleistungen selbstständig anbieten, führen Sie ein Gewerbe im einkommensteuerlichen Sinne. Dann fallen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer an.

    Wie für alle Gewerbetreibenden gelten für Sie folgende steuerliche Pflichten:
    · Informieren Sie das Finanzamt über den Beginn Ihrer Tätigkeit. Vom Finanzamt erhalten Sie eine Steuernummer.
    · Jede einzelne Einnahme und Ausgabe ist täglich aufzuschreiben.
    · Diese Aufzeichnungen sowie Rechnungen, Mietverträge und andere Belege sind zehn Jahre aufzubewahren.

    Beim Finanzamt sind von Ihnen folgende Steuererklärungen einzureichen:
    · monatlich (für den Vormonat): eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
    · jährlich (für das Vorjahr): eine Umsatzsteuerjahreserklärung, eine Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls eine Gewerbesteuererklärung

    Diese Steuererklärungen sind zusammen mit der Gewinnermittlung dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. In Härtefällen können diese auch in Papierform eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt kostenlos über www.elster.de/eportal. Dort finden Sie eine genaue Anleitung zur Einrichtung eines Benutzerkontos.

    Umsatzsteuer

    Ihre Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt zurzeit 19 %. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (BMG) ist aus den Bruttoeinnahmen die Umsatzsteuer herauszurechnen.

    Beispiel:

    Sie erhalten an einem Tag 200 € für Ihre Dienste. Aus diesen 200 € sind 19 % Umsatzsteuer herauszurechnen, das entspricht 31,93 € (200 € geteilt durch 119 mal 19 gleich 31,93 €).

    Sie erhalten (brutto) 200,00 €
    - 19 % Umsatzsteuer 31,93 €
    Nettobetrag (BMG) 168,07 €

    Wenn Sie Ausgaben für Ihre Tätigkeit hatten und dafür einen Beleg (zum Beispiel: Rechnung oder Mietvertrag) mit extra aufgeführter Umsatzsteuer haben, können Sie diese Steuer als sogenannte Vorsteuer abziehen.

    Beispiel:

    Sie zahlen an einem Tag für Ihr Zimmer 50 €:
    Miete (netto) 42,02 €
    + 19 % Umsatzsteuer 7,98 €
    Bruttobetrag 50,00 €

    An das Finanzamt sind dann zu zahlen:

    Beispiel:

    Umsatzsteuer 31,93 €
    - Vorsteuer 7,98 €
    zu zahlen 23,95 €

    Einkommensteuer

    Für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ist der Gewinn aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit wichtig:

    Einnahmen
    - Ausgaben
    = Gewinn

    Die Ausgaben müssen mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen (zum Beispiel: Mietzahlungen, Fahrten zur Arbeit, Kondome).

    Die von Ihnen zu zahlende Steuer wird Ihnen nach Übermittlung Ihrer Steuererklärung und Gewinnermittlung vom Finanzamt mitgeteilt.

    Gewerbesteuer

    Liegt der steuerliche Gewinn zuzüglich bestimmter Zu- und Abrechnungen über 24.500 €, so fällt auch noch Gewerbesteuer an.
    Ich kenne die Besteuerungsgrundlagen der Schweizer oder der Österreicher nicht. Die Grundlagen hier in Deutschland kenne ich sehr wohl. Und selbst mir, einem Akademiker mit steuerlicher Beratung, war der Aufwand für das Finanzamt immer ein mächtiges 'Pain in the ass'. Nun versetze dich einmal in die Situation einer jungen rumänischen Hure vom Lande. Sie wird entsetzt sein, dass die Ausgaben für Haare, Fingernägel, Parfüm, Botox, Implantate usw. nicht als abzugsfähige Aufwendungen anerkannt werden. Und: Ich lach mir 'nen Ast, wenn ich mir vorstelle, wie sie fleißig Kassen-Belege auf DIN-A-4-Blätter klebt.

    Zitat Zitat von Anders
    Klar, den alle jungen Frauen, die bisher hier im P6 gearbeitet haben, können das nötige Geld auf einmal in den Heimatländern verdienen.
    Frauen prostituieren sich, weil es für sie das geringere Übel ist. Die meisten kompensieren ihre Arbeit durch eine verschwenderische Lebensweise. Allerdings hat diese Abwägung Grenzen. Es wird nicht wenige geben, die, wenn sie auf einmal nur noch die Hälfte nach Hause schicken können, es sich anders überlegen. Sie könnten:

    - In der Heimat eine 'bürgerliche' Arbeit aufnehmen
    - Sich zur Ruhe setzen
    - Ins Ausland abwandern (Es gibt neben D/A/CH noch 190 weitere Staaten; Quelle: UN)

    Zitat Zitat von Anders
    Terminwohnungen ...
    ... sind wirtschaftlich orientierte Betriebe. Warum sollten sie das Risiko eingehen und zusammen mit den 'Beschäftigen' Steuern hinterziehen? Und sich damit gleichzeitig erpressbar machen? Wenn sie bisher rechtschaffend gewirtschaftet haben, dann werden sie eh nicht mehr abführen müssen als vorher.

    Im übrigen: Ich habe dieses Scheiß-Gesetz nicht geschrieben. Ich zähle lediglich 1+1 zusammen und bin mit dem Ergebnis nicht happy.

  18. #41
    aka Anakonda
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    Steuern von SDL und Betreiber

    Es wird nicht nur bei den Mädels genauer hingeschaut, sondern auch beiden Betreibern, dazu gibts auch Flyer im Link.
    Ziel des Gesetztes ist dann vermutlich das gläserne Bordell, für alle beteiligten: Betreiber, SDL und Freier.

    Aufzeichnungspflichten Betreiber
    Einnahmen und Ausgaben müssen einzeln, vollständig,
    richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet
    werden. Bareinnahmen und Barausgaben
    sind täglich festzuhalten.
    Die Aufzeichnungen und Buchungsbelege sind
    zehn Jahre aufzubewahren.
    Erklärungspflichten
    Beim Finanzamt sind von Ihnen folgende Steuererklärungen
    einzureichen:
    · monatlich (für den Vormonat):
    - eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
    - ggf. als Arbeitgeber eine Lohnsteueranmeldung
    · jährlich (für das Vorjahr):
    - eine Umsatzsteuerjahreserklärung,
    - eine Einkommensteuererklärung,
    - eine Gewinnermittlung
    - sowie gegebenenfalls eine
    Gewerbesteuererklärung
    Diese Steuererklärungen sind dem Finanzamt
    elektronisch zu übermitteln. In Härtefällen können
    diese auch in Papierform eingereicht werden.
    Die elektronische Übermittlung erfolgt
    kostenlos über www.elster.de/eportal. Dort
    finden Sie eine genaue Anleitung zur Einrichtung
    eines Benutzerkontos.

    Umsatzsteuer
    Der Betreiber ist leistender Unternehmer.
    Ihm sind die gesamten Umsätze, die mit dem
    Etablissement in Zusammenhang stehen, zuzurechnen.
    Dazu gehören neben den Umsätzen
    aus der Vermietung, dem Eintritt, dem Getränkeverkauf
    und dem Verkauf von Hilfsmitteln auch
    die Umsätze der Prostituierten zu 100 %.
    Vorsteuerbeträge können nur berücksichtigt
    werden, wenn ordnungsgemäße Eingangsrechnungen
    vorliegen.
    Einkommensteuer
    Die vom Betreiber erzielten Gewinne unterliegen
    als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer.
    Dem Betreiber sind die gesamten Einnahmen,
    die mit dem Prostitutionsgewerbe in Zusammenhang
    stehen, zuzurechnen. Zu den Betriebseinnahmen
    gehören neben den Einnahmen
    aus der Vermietung, dem Eintritt, dem
    Getränkeverkauf und dem Verkauf von Hilfsmitteln
    auch die Zahlungen der Kunden an die Prostituierten
    zu 100 %.
    Zahlungen an die Prostituierten sind Betriebsausgaben
    des Betreibers.
    Benennt der Betreiber die Namen der in seinem
    Betrieb tätigen Personen nicht, kann das Finanzamt
    den Abzug der getätigten Ausgaben als
    Betriebsausgaben versagen.
    Die Prostituierten können ihre Dienste gegenüber
    den Gästen als Subunternehmer für den
    Betreiber erbringen oder in einem Arbeitsverhältnis
    zu dem Betreiber stehen.
    Prostituierte sind Arbeitnehmer, wenn sie fest
    in die betriebliche Organisation eines Betriebes
    eingegliedert sind und den Weisungen eines
    Betreibers hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art
    der Ausführung unterliegen.
    Gewerbesteuer
    Liegt der steuerlichen Gewinn unter Berücksichtigung
    bestimmter Zu- und Abrechnungen über
    24.500 € (Gewerbeertrag), so fällt auch Gewerbesteuer
    an.
    Lohnsteuer und Sozialversicherung
    Der Betreiber hat als Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer
    (Prostituierte, Thekenpersonal, Reinigungskräfte,
    Ordnungsdienste, Hausmeister)
    Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die
    elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
    (ELStAM) der Arbeitnehmer, anhand derer die
    Höhe der abzuführenden Lohnsteuer ermittelt
    wird, müssen durch Datenfernübertragung beim
    Bundeszentralamt für Steuern abgerufen und in
    das Lohnkonto für den Arbeitnehmer übernommen
    werden.
    An die jeweilige Krankenkasse der Arbeitnehmer
    sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

    Da muß sich jeder kleine Puff einen Buchhalter einstellen der permanent die Abrechnungen macht

    In Österreich ist die Besteuerung ähnlich wie in Deutschland, die Schweiz ist in dem Vergleich sowieso außen vor.

    In der Schweiz ist die CE 140CHF ca. 120 EUR, fast 2,5 mal höher als bei uns, zudem gibt es ein ganz anderes Steuersytem mit Quellensteuer für Ausländer etc., diese Steuersätze sind wiederum vom Kanton und Wohnort abhängig usw.

    Wenn in Deutschland schon fast jeder seine Steuer machen lassen muß, wenn ich mir dann vorstelle die SDL aus Rumänien, die so schon kaum deutsch spricht muß das selbst tun....

  19. #42
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Ich denke, dass das Ganze nicht so heiss ....

    .... gegessen wird, wie es gerade hier aufgekocht wird .

    Den Betreibern von uns so geliebten Einrichtungen wird nun etwas mehr auf die Finger geschaut. Gut geführte Betriebe mit Genehmigungen und einer sauberen Führung haben da nichts zu befürchten, denn diese Betriebe haben heute schon ordentlich und rechtlich abgesichert gearbeitet. Die die das nicht taten, haben nun ein Problem.

    Bei den SDL / CDL wird es nun etwas anders werden. Nun muss halt ordentlich gewirtschaftet werden und die Tätigkeit ist nimmer mehr so nebenher möglich um die Haushaltskasse oder das Studentenbudget aufzubessern. Und die Damen aus Dem Ausland müssen sich auch anmelden und können nicht alles an unserem Finanzminister vorbei ins Ausland oder zu Nicu schieben (der sich noch über die Dummen deutschen Steuerzahler lustig macht und mit seinem X6 und RO-Kennzeichen davon braust )

    Aber das älteste Gewerbe wird deswegen nicht unter gehen, es geht einfach weiter nur mit etwas anderen Borzeichen und vielleicht ist die heute noch offizielle SDL später mal zu/Auge zu besuchen und die Kaffeekasse wird dann halt dort gefüllt. Glück dem, der die auch zu Hause dann empfangen kann.

    Also mal den Ballen flach halten, etwas Poppen gehen und dann schauen wir mal was das neue Jahr so bringt.

    Grüßle
    Phönix

  20. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Phönix für den nützlichen Beitrag:


  21. #43
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Allerdings wird den Terminwohnungen als erste die Puste ausgehen. Warum? Wegen deren Geschäftsmodell, dass die Einnahmen zwischen Betreiber und Hure geteilt werden.
    Für diese Aussage werden Dich die Betreiber der Terminwohnungen lynchen

    Das ist eindeutig Scheinselbständigkeit und darf so eigentlich offiziell von keiner Terminwohnung mehr durchgeführt werden.
    Kein Betreiber darf sich schon vor Einführung des neunen Gesetztes in irgendeine Art und Weise an dem Geschäft zwischen Gast und SDL beteiligen.

    Das soltest Du als
    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Akademiker mit steuerlicher Beratung
    allerdings wissen


    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Nun versetze dich einmal in die Situation einer jungen rumänischen Hure vom Lande. Sie wird entsetzt sein, dass die Ausgaben für Haare, Fingernägel, Parfüm, Botox, Implantate usw. nicht als abzugsfähige Aufwendungen anerkannt werden. Und: Ich lach mir 'nen Ast, wenn ich mir vorstelle, wie sie fleißig Kassen-Belege auf DIN-A-4-Blätter klebt.
    Falls sie es begründen kann dass es mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang steht, kann sie das durchaus versuchen geltend zu machen.

    Ich kenne mehr als eine SDL, auch rumänische, die tatsächlich ihre Belege sammelt. Allerdings kleben sie diese nicht auf DIN A 4 Blätter, sondern heften sie so ab.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  22. #44
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    .... gegessen wird, wie es gerade hier aufgekocht wird .


    Also mal den Ballen flach halten, etwas Poppen gehen und dann schauen wir mal was das neue Jahr so bringt.
    So schauts aus.

    Das von Dartagnan zitierte muss ich als kleine ein Mann Firma schon immer so machen, ganz ohne Buchhalter.
    Ich brauche meinen Steuerberater nur ein mal im Jahr, die monatliche Umsatzsteuererklärung erledige ich selber.
    Wenn man täglich seine Aufzeichnungen macht (max.. 5 Minuten Arbeit pro Tag) ist die monatliche UST Erklärung in 10 Minuten online erledigt.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  23. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  24. #45
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
    Gras-Daggl des Jahres 2009
    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    .. und die Tätigkeit ist nimmer mehr so nebenher möglich um die Haushaltskasse oder das Studentenbudget aufzubessern.
    Leider genau mein Segment!


    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    . vielleicht ist die heute noch offizielle SDL später mal zu/Auge zu besuchen und die Kaffeekasse wird dann halt dort gefüllt. Glück dem, der die auch zu Hause dann empfangen kann.
    Dann hätte die Sache sogar was positives, aber dann müsste man halt noch im Restjahr Kontakte knüpfen, die eng genug sind in den Kundenkreis zu gelangen. Offiziell beworben wird das ja da nicht mehr

    Leider sind meine Faves weitgehend weg
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  25. #46
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Da wird auch viel Wind gemacht ....

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    So schauts aus.

    Das von Dartagnan zitierte muss ich als kleine ein Mann Firma schon immer so machen, ganz ohne Buchhalter.
    Ich brauche meinen Steuerberater nur ein mal im Jahr, die monatliche Umsatzsteuererklärung erledige ich selber.
    Wenn man täglich seine Aufzeichnungen macht (max.. 5 Minuten Arbeit pro Tag) ist die monatliche UST Erklärung in 10 Minuten online erledigt.

    ... Angst verbreitet und dann gibt’s gleich die passende Visitenkarte des Weltbesten Steuerberaters der das für unsere Freudinnen und die Nicu‘s übernimmt.

    Ein Schelm der ....

  26. #47
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Dartagnan Beitrag anzeigen
    Ziel des Gesetztes ist dann vermutlich das gläserne Bordell, für alle beteiligten: Betreiber, SDL und Freier.
    Ok, und wie erhalten wir "Freier" da den Einblick Deiner Vermutung nach?

    Obwohl das Gesetz ja offiziell schon gilt, wissen wir nämlich am allerwenigsten (sieht man auch an vielen Beiträgen hier).

    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    Gut geführte Betriebe mit Genehmigungen und einer sauberen Führung haben da nichts zu befürchten, denn diese Betriebe haben heute schon ordentlich und rechtlich abgesichert gearbeitet.
    Das ist zu hoffen. Ebenso dass diese "ihren" SDL eine entsprechende "Beratung" und "Hilfestellung" zukommen lassen.

  27. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  28. #48
    aka Anakonda
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Ok, und wie erhalten wir "Freier" da den Einblick Deiner Vermutung nach?
    Wir erhalten keinen Einblick, nur die Behörden wenn du mit Karte zahlst.
    Deshalb weiterhin nur Bar zahlen, wenn du anonym bleiben willst.

  29. #49
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    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    .... Frauen prostituieren sich, weil es für sie das geringere Übel ist. Die meisten kompensieren ihre Arbeit durch eine verschwenderische Lebensweise. Allerdings hat diese Abwägung Grenzen. Es wird nicht wenige geben, die, wenn sie auf einmal nur noch die Hälfte nach Hause schicken können, es sich anders überlegen. Sie könnten:

    - In der Heimat eine 'bürgerliche' Arbeit aufnehmen
    ... Ich zähle lediglich 1+1 zusammen und bin mit dem Ergebnis nicht happy.
    So, so die meisten kompensieren ihre Arbeit durch verschwnderische Lebensweise. Das ist einfach blöd hergelabert, oder kennst Du dazu Untersuchungen?

    bürgerliche Arbeit: Dann schau Dir mal an, welche Gehälter in Bul/Ro für bürgerliche Arbeit gezahlt werden. Was meinst Du, warum so viele Ärzte und Krankenschwestern hier in D arbeiten?

    Und zu Deinen 190 Staaten: Jetzt suche mal die raus, in denen Prostitution legal und die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung wenigsten im Durchschnitt gut sind. Da wirst Du schon in Europa nicht so sehr viele finden. Von Afrika mal gar nicht zu reden.

    Aber einfach mal was hinlabern.

    P.s.: Umsatzsteuerpflichtig sind in D nur die Selbständigen, deren jährlich Einnahmen 17.500 € überschreiten; darunter gilt brutto 0 netto. Im zweiten Jahr der Selbständigkeit liegt die Grenze sogar noch viel höher. Aber am besten selber in den Vorschriften nachlesen oder sich eben beraten lassen.

  30. #50
    Senior Member Avatar von regensburger
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    Zitat Zitat von viago Beitrag anzeigen
    Mein Paysex-Szenario ab 2018/9?

    Nach und nach werden die Belegschaften aller Bordelle austrocknen. Einige wenige Bordelle werden übrig bleiben. Die CE wird sich bei rund 100 Euro einpendeln. Da macht es dann auch nicht so viel aus, wenn sich der Eintritt ebenfalls in Richtung 100 Euro verteuert.
    War das nicht eigentlich die Intension,das Ziel vom Prostitutionsgesetz die Prostitution auszutrocknen. Auch hier dann wiedermal elegant mit der Steuer. Al Capone hat man doch auch mit der Steuer zu Fall gebracht,wenn ich mic h recht errinnere.

    bis denne

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