Im Rahmen einer
freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetreiber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst.
Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Auf der anderen Seite kann die Pauschale
als Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld angerechnet werden.
Jeder Selbstständige würde gerne auch 25 Euro pro Arbeitstag ans FA abführen wenn dieses das dann als völlig ausreichend betrachten würde
Das würde den besten Steuerberater um längen schlagen und würde wahnsinnig viel Bürokratie ersparen.
Wobei mich noch Interessieren würde ob sich nach dem 1.7.2017 da was geändert hat, weil du das Datum ausdrücklich erwähnst.
Das Düsseldorfer Verfahren wird derzeit eher nur in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen angewendet.
Die Spanne liegt somit eher zwischen
NULL (9 Bundesländer) und ca. 30 Euro je Arbeitstag.
Demnach ist die von dir genannte Spanne nicht ganz präzise ?
Ganz abgesehen davon haben SDLs die in Betreiberfreien Lokations (Hotels, Privatwohnungen, Straße, ect.) arbeiten haben wohl kaum am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen, mangels Betreiber der das Geld kassiert und an das FA hätte abführen können.
SDLs die mit Steuernummer gearbeitet haben mussten (so weit mir bekannt) auch nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen.
Demnach dürften viele SDLs auch in BW den Beitrag
NULL über das Düsseldorfer Verfahren ans FA abgeführt haben.
Wiso auch ?
Ihr sagt das es für die SDLs bürokratischer und teuer wird, nur welcher Aufwand und welche riesigen Kosten das sein sollen fehlt irgendwie.
Den Mehraufwand der sich aus dem Gesetz ergibt hatte ich schon genannt, er hält sich durch 1-2 Beratungstermine im Jahr und damit Kosten von ca. 50 - max. 300 Euro in Grenzen.
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