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Thema: Der Tod und die Steuer....mal wieder

    BW7 Portal
  1. #126
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Das stimmt zwar, allerdings bekommt jetzt das zuständige FA des Mädels mit, dass sie als selbstständige SDL arbeitet.
    Und verlangt dann selbstverständlich eine Steuernummer und einen normale Umsatzsteuer/Einkommensteuererklärung, ev. ist sogar eine Gewerbeanmeldung von Nöten.

    Willst du damit sagen das SDLs bisher von sowas befreit sind ?

    Die Meldung ans Finanzamt sorgt nur dafür das "Schwarzarbeiterinnen" nun auffliegen bzw. nirgends mehr arbeiten können.
    Das ist für alle Steuerzahler eine gute Sache. Auch werden so alle SDLs die bisher schon sich an die Gesetze hielten damit nicht mehr "benachteiligt".
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Es ging aber nicht um das was sowieso "Kosten" verursacht (siehe auch Beitrag von stromer), sondern um das was "teurer" wird, oder?
    Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung und die Beratungen ?
    300 Euro pro Jahr sind sicher übertrieben und lassen sich ja sowiso von der Steuer absetzen.
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Ja ja, bloß halt nicht "unbürokratisch".
    Da ihr ja so gut informiert scheint kannst du oder Gaston sicher die bürokratischen Hürden nennen ?
    Alleine arbeitende SDLs (d.h. mit eigener Lokation) unterliegen keiner Erlaubnispflicht (nach §12).
    D.h. keine Mindestanforderungen oder Auflagen ect.
    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Mann kann das alles auch umgehen , dann Arbeitet man eben Schwarz ,dadurch hat man den ganzen Bürokratischen Scheiß vom Hals , aber man hat auch immer den Hals in der Schlinge wenn man sich erwischen läst oder wenn man einen Arbeitsunfall hat ´!
    Es sollte im Interesse aller im Pay6 Gewerbe sein das "Schwarzarbeit" dort nicht mehr möglich ist bzw. entsprechend verfolgt wird.
    Ansonsten sind am Ende alle ehrlichen bzw. steuerzahlenden SDLs die dummen

  2. #127
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    stromer74 hat sehr selten was zum eigentlichen Thema zu sagen.
    Hm, ich höre mich nicht widersprechen.

    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    schreibst mal wieder über Dinge die mit dem Thema gar nichts zu tun haben.
    Auch hier will ich nicht widersprechen.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung und die Beratungen ?
    Keine Ahnung, aber teurer wird's. W.z.b.w.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Da ihr ja so gut informiert scheint kannst du oder Gaston sicher die bürokratischen Hürden nennen ?
    Du bist doch hier der Oberexperte mit endlosen Posts mit Zitaten aus dem Gesetz...

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  4. #128
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Willst du damit sagen das SDLs bisher von sowas befreit sind ?
    Wo habe ich das behauptet?
    Natürlich ist das nicht so. Nur hatten bisher die meisten am Düsseldorfer Verfahren teil genommen, ohne noch irgendwas zu machen, also auch keine Steuernummer hatten. Das geht nun nicht mehr.


    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Die Meldung ans Finanzamt sorgt nur dafür das "Schwarzarbeiterinnen" nun auffliegen bzw. nirgends mehr arbeiten können.
    Welche Schwarzarbeiterinnen?


    @den Rest
    Ich habe den neusten Dan Brown gelesen.
    Mir gefällt der Spruch sehr gut:
    Dummheit zu erlauben bedeutet, sie zu fördern (Seite 421 ganz unten)

    Man sieht in dem Beispiel der Gangbangs wie es funktioniert:
    Man muss eine Dummheit nur oft genug wiederholen... Dann wird es sie zur "Wahrheit"
    zumindest für Einige
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  6. #129
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Damals als Man noch Sparsam war und Geiz nicht Geil sondern der Pappi !
    qed
    Ich schmeiss mich echt weg...
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  8. #130
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Da ihr ja so gut informiert scheint kannst du oder Gaston sicher die bürokratischen Hürden nennen ?
    Mal zur Erinnerung:

    Du hattest geschrieben:
    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.
    Darauf meine Frage:
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Was meinst Du mit "unbürokratisch "?
    Welche Bürokratie kann sie umgehen?
    Ich habe Dich gefragt!! Und immer noch keine klare Antwort bekommen!!


    Noch mal die Frage, eventuel wird es Dir so klarer was ich wollte:
    Was ist der bürokratische Unterschied für eine SDL, die im Club arbeitet zu einer SDL, die in einer eigenen Wohnung arbeitet?

    SDL Club --> bürokratischer Aufwand = ???
    SDL eigene Wohnung --> bürokratischer Aufwand = ???

    Ersetzt bitte die ??? durch Deine Antwort.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  10. #131
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    @Fummelbrett: Eine Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde kostet um die 20€. Die Anmeldung als Prostituierte beim Gesundheitsamt kostet die Dame nichts, da steht so im Gesetz. Lies mal die Begründung für das Ausführungsgesetz BW, hast du doch selbst mal verlinkt.

    Die Namen der Damen müssten den Finanzämtern bisher schon bekannt sein, weil die Betriebe die nach dem Düsseldorfer Verfahren übermittelten Beträge ja aufschlüsseln müssen. Darüber haben die Damen ja normal auch Bescheinigungen erhalten.

  11. #132
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    @Nasti:
    ich trinke zur Zeit Köstrizer Schwarzbier

    Zitat Zitat von siggibein Beitrag anzeigen
    Die Namen der Damen müssten den Finanzämtern bisher schon bekannt sein, weil die Betriebe die nach dem Düsseldorfer Verfahren übermittelten Beträge ja aufschlüsseln müssen. Darüber haben die Damen ja normal auch Bescheinigungen erhalten.
    Nicht ganz richtig:
    Bei dem Düsseldorfer Verfahren werden die Daten der SDL's an das FA des Betreibers gemeldet. Das für die SDL zuständige FA hat das bisher eben nicht mitbekommen.
    Selbst bei gleichem FA sind das unterschiedliche Stellen innerhalb des FA.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  13. #133
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Nur hatten bisher die meisten am Düsseldorfer Verfahren teil genommen, ohne noch irgendwas zu machen, also auch keine Steuernummer hatten. Das geht nun nicht mehr.
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet ja das sie keinerlei Steuern gezahlt hatten (mangels Steuererklärung)
    Was man durchaus als "Schwarzarbeit" bezeichnen könnte (Brutto = Netto).
    Dieses illegale und wettbewerbsverzerrende Schlupfloch wird ja nun endlich geschlossen.
    § 28 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
    (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, Zahlungen von Prostituierten, die im Rahmen seines Prostitutionsgewerbes sexuelle Dienstleistungen erbringen, mit der Angabe des Vor- und Nachnamens, des Datums und des Betrages gemäß Absatz 3 aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Zahlungen des Betreibers an die Prostituierten. Bei Vorlage einer gültigen Aliasbescheinigung hat der Betreiber anstelle des Vor- und Nachnamens den Alias und die aus der Aliasbescheinigung ersichtlichen Angaben zu deren Gültigkeitsdauer und der ausstellenden Behörde aufzuzeichnen.

    Zu § 28 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten )
    Die hier geregelten Aufzeichnungspflichten des Betreibers dienen der Sicherung der Schutzzwecke des Gesetzes; sie erleichtern die behördliche Nachschau und Überwachung und dienen dazu, die Transparenz des legalen Prostitutionsgewerbes zu verbessern und kriminelles Gebaren in Form von Schwarzarbeit, Menschenhandel, Ausbeutung zulasten von Prostituierten sowie verschiedene Formen von Vermögensdelikten zulasten von Kunden oder Prostituierten oder Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität (einschließlich Steuerhinterziehung und Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen) zu erschweren. Sie tragen damit auch zum Schutz der Prostituierten bei.
    SDLs die mit Steuernummer arbeiten können dies wohl schwerlich so realisieren, weil das FA von denen eine Steuererklärung anfordert oder sie Ersatzweise schätzt.
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Noch mal die Frage, eventuel wird es Dir so klarer was ich wollte:
    Was ist der bürokratische Unterschied für eine SDL, die im Club arbeitet zu einer SDL, die in einer eigenen Wohnung arbeitet?
    Da gibt es keinen dank § 12
    Das hatte ich ja auch so geschrieben
    Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.(§ 12)

  14. #134
    Senior Member Avatar von Spritzbruder
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet ja das sie keinerlei Steuern gezahlt hatten
    @Fummelbrett: Vielen Dank . Jetzt weiss ich endlich, warum ich Einkommenssteuer zahlen muss: Es ist nur wegen §28 im ProstSchG. Wenn das ProstSchG dann wegfällt, brauche ich auch keine Einkommenssteuer mehr zu bezahlen.

    Fummelbrett, nochmals vielen Dank, dass Du mich aufgeklärt hast .

  15. Folgender Benutzer sagt Danke zu Spritzbruder für den nützlichen Beitrag:


  16. #135
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet ja das sie keinerlei Steuern gezahlt hatten (mangels Steuererklärung)
    Bist du sicher, dass du das Düsseldorfer Verfahren in seiner Form vor dem 01.07.2017 kennst und auch verstanden hast?
    Kombiniere ...

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  18. #136
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
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    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet ja das sie keinerlei Steuern gezahlt hatten (mangels Steuererklärung)
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet, dass sie pro Arbeitstag 25 € Steuern bezahlt haben ..... wie die Bilanz (Nachzahlung/Rückerstattung) bei Abgabe einer Steuererklärung aussieht, kann nur derjenige beurteilen, die die Einnahmen und Ausgaben (Steuererklärung) der betreffenden SDL vorliegen (Finanzbeamter, ggf. Steuerberater)
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  19. Folgender Benutzer sagt Danke zu winterwertel für den nützlichen Beitrag:


  20. #137
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von winterwertel Beitrag anzeigen
    Das "ohne noch irgendwas zu machen" bedeutet, dass sie pro Arbeitstag 25 € Steuern bezahlt haben .....
    Um hier präzise zu sein: Der Betrag kann je nach Stadt/Bundesland variieren. Gemeinhin wird die Spanne zwischen 20 € und 30 € je Arbeitstag genannt.
    Kombiniere ...

  21. Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Knatterton für den nützlichen Beitrag:


  22. #138
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Da gibt es keinen dank § 12
    Das hatte ich ja auch so geschrieben
    Es ist §2, nicht §12!! In §2 wird erklärt, wann überhaupt erst §12 in Kraft tritt. Man also ein Prostitutionsgewerbe nach §12 betreibt

    Du hast das eben anders dargestellt, und versuchst Dich wieder raus zu winden.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  23. #139
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    @den Rest
    Ich habe den neusten Dan Brown gelesen.
    Mir gefällt der Spruch sehr gut:
    Dummheit zu erlauben bedeutet, sie zu fördern (Seite 421 ganz unten)
    Danke für den Tipp, hab ich noch nicht gelesen.

    Könnte man auch als Grund in dem anderen Thread angeben in dem es um "Skinny" ging.

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    ich trinke zur Zeit Köstrizer Schwarzbier
    Mmmm, das hatte ich schon lang nicht mehr. Muss mal wieder eins her.
    Kürzlich hatte ich aber Schussenrieder Schwarzbier, auch gut!

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Du hast das eben anders dargestellt, und versuchst Dich wieder raus zu winden.
    Tja, zum Thema "teurer" und "bürokratischer" kommt von ihm plötzlich nix mehr.

    Fazit: Dan Brown und Schwarzbier, immerhin 2 tolle Tipps die ich aus diesem Thread mitnehmen kann.

  24. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  25. #140
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Bist du sicher, dass du das Düsseldorfer Verfahren in seiner Form vor dem 01.07.2017 kennst und auch verstanden hast?
    Im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetreiber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst.
    Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Auf der anderen Seite kann die Pauschale als Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld angerechnet werden.

    Jeder Selbstständige würde gerne auch 25 Euro pro Arbeitstag ans FA abführen wenn dieses das dann als völlig ausreichend betrachten würde
    Das würde den besten Steuerberater um längen schlagen und würde wahnsinnig viel Bürokratie ersparen.

    Wobei mich noch Interessieren würde ob sich nach dem 1.7.2017 da was geändert hat, weil du das Datum ausdrücklich erwähnst.
    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Um hier präzise zu sein: Der Betrag kann je nach Stadt/Bundesland variieren. Gemeinhin wird die Spanne zwischen 20 € und 30 € je Arbeitstag genannt.
    Das Düsseldorfer Verfahren wird derzeit eher nur in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen angewendet.
    Die Spanne liegt somit eher zwischen NULL (9 Bundesländer) und ca. 30 Euro je Arbeitstag.

    Demnach ist die von dir genannte Spanne nicht ganz präzise ?

    Ganz abgesehen davon haben SDLs die in Betreiberfreien Lokations (Hotels, Privatwohnungen, Straße, ect.) arbeiten haben wohl kaum am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen, mangels Betreiber der das Geld kassiert und an das FA hätte abführen können.

    SDLs die mit Steuernummer gearbeitet haben mussten (so weit mir bekannt) auch nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen.

    Demnach dürften viele SDLs auch in BW den Beitrag NULL über das Düsseldorfer Verfahren ans FA abgeführt haben.
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Tja, zum Thema "teurer" und "bürokratischer" kommt von ihm plötzlich nix mehr.
    Wiso auch ?
    Ihr sagt das es für die SDLs bürokratischer und teuer wird, nur welcher Aufwand und welche riesigen Kosten das sein sollen fehlt irgendwie.
    Den Mehraufwand der sich aus dem Gesetz ergibt hatte ich schon genannt, er hält sich durch 1-2 Beratungstermine im Jahr und damit Kosten von ca. 50 - max. 300 Euro in Grenzen.

  26. #141
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Ihr sagt das es für die SDLs bürokratischer und teurer wird
    Das hatte Anubis gesagt und warum er damit Recht hatte, haben wir hier ausreichend dargelegt.

  27. #142
    Administrator Avatar von Ketchup
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetreiber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst.
    Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Auf der anderen Seite kann die Pauschale als Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld angerechnet werden.

    Jeder Selbstständige würde gerne auch 25 Euro pro Arbeitstag ans FA abführen wenn dieses das dann als völlig ausreichend betrachten würde
    Das würde den besten Steuerberater um längen schlagen und würde wahnsinnig viel Bürokratie ersparen.

    Wobei mich noch Interessieren würde ob sich nach dem 1.7.2017 da was geändert hat, weil du das Datum ausdrücklich erwähnst.

    Das Düsseldorfer Verfahren wird derzeit eher nur in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen angewendet.
    Die Spanne liegt somit eher zwischen NULL (9 Bundesländer) und ca. 30 Euro je Arbeitstag.

    Demnach ist die von dir genannte Spanne nicht ganz präzise ?

    Ganz abgesehen davon haben SDLs die in Betreiberfreien Lokations (Hotels, Privatwohnungen, Straße, ect.) arbeiten haben wohl kaum am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen, mangels Betreiber der das Geld kassiert und an das FA hätte abführen können.

    SDLs die mit Steuernummer gearbeitet haben mussten (so weit mir bekannt) auch nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen.

    Demnach dürften viele SDLs auch in BW den Beitrag NULL über das Düsseldorfer Verfahren ans FA abgeführt haben.

    Wiso auch ?
    Ihr sagt das es für die SDLs bürokratischer und teuer wird, nur welcher Aufwand und welche riesigen Kosten das sein sollen fehlt irgendwie.
    Den Mehraufwand der sich aus dem Gesetz ergibt hatte ich schon genannt, er hält sich durch 1-2 Beratungstermine im Jahr und damit Kosten von ca. 50 - max. 300 Euro in Grenzen.
    Hä?
    Geht dein Beitrag nicht am Thema vorbei?
    Und plötzlich wird die Zahl 0 fett markiert ins Düsseldorfer Verfahren inkludiert und nachher wird das Düsseldorfer Verfahren nicht angewandt und wieder 0 und was weiß ich
    Irgendwie verwechselt und vergleichst du hier Äpfel und Birnen und gehst am Thema vorbei.

    Mag bestimmt auch Frauen geben, die keinerlei Steuern aus dem Gewerbe gezahlt haben,
    aber wenn wir jetzt zB. mal Leonberg anschauen, da sind die Betriebe, die relativ sicher Steuern gezahlt haben, geschlossen,
    während so Kaufmich/Private und co., bei denen die Rate derer, die am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen, geringer sein dürfte,
    weiterhin arbeiten können.

    Und damit kann man zu dem Schluss kommen, dass das neue Gesetz vermutlich seine Wirkung verfehlen wird.
    Während der Markt, den die Sitte und die Behörden am wenigsten kontrollieren können, wächst (Kaufmich und co.),
    werden, wenn das Gesetz in vollster Härte angewandt wird und den Betreibern weiterhin Steine in den Weg gelegt werden,
    viele überschaubaren, überprüfbaren und steuerzahlenden Betriebe geschlossen und die Prostitution könnte sich mehr in den "Untergrund" verlegen.

    Damit hätte man genau das Gegenteil davon erreicht, was man offiziell wollte, die Prostituierten schützen.

  28. #143
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
    Gras-Daggl des Jahres 2009
    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    wenn dieses das dann als völlig ausreichend betrachten würde


    SDLs die mit Steuernummer gearbeitet haben mussten (so weit mir bekannt) auch nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen.

    .
    Ich wüsste nicht, dass irgendjemand hier behauptet hat, die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren würde vom FA als ausreichend? Aber die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren bedeutet halt, dass diese SDL nicht nichts an Steuern bezahlt haben, wie Du weiter oben behauptest!

    Und wo jemand geschrieben hat, dass selbständige SDL mit Steuernummer am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen müssen, entzieht sich auch meiner Kenntnis!

    Wenn manche Bundesländer nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen, widerspricht das doch nicht der Aussage, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird!
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  29. #144
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Bist du sicher, dass du das Düsseldorfer Verfahren in seiner Form vor dem 01.07.2017 kennst und auch verstanden hast?
    Im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren kann der Bordellbetreiber von den selbständigen Prostituierten eine Pauschale einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen, meist monats- oder quartalsweise zusammengefasst.
    Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Auf der anderen Seite kann die Pauschale als Vorauszahlung auf die individuelle Steuerschuld angerechnet werden.
    Du machst dir hier Zitate aus anderen Quellen zueigen, ohne dies zu kennzeichnen oder deren Herkunft zu benennen. Dass so ein Fehler ausgerechnet dir, dem king-of-link, unterläuft, ist in gewisser Weise bezeichnend.

    Über die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren entscheidet der Bordellbetreiber, nicht die Prostituierte. Wenn eine SDL keine Steuernummer hat oder angibt ist sie zur Zahlung der Pauschale verpflichtet, deren Betrag eben größer null Euro ist.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Jeder Selbstständige würde gerne auch 25 Euro pro Arbeitstag ans FA abführen wenn dieses das dann als völlig ausreichend betrachten würde
    Das würde den besten Steuerberater um längen schlagen und würde wahnsinnig viel Bürokratie ersparen.

    Wobei mich noch Interessieren würde ob sich nach dem 1.7.2017 da was geändert hat, weil du das Datum ausdrücklich erwähnst.
    Ja. Da du ja immer auf die Steuer[un]gerechtigkeit und deren Durchsetzung im Rotlicht pochst(*): Steuererhrlichkeit ist eben nur manchmal mit der Lebenswirklichkeit gepaart [gewesen]. Der Gesetzgeber schafft mit der Registrierungspflicht von SDLs die Grundlagen diese besser durchzusetzen. Die Weitergabe der SDL-Daten vom für das Bordell zuständige Finanzamt an das für die SDL zuständige Finanzamt ist nun erleichtert. Es ist in Betracht zu ziehen, dass eine SDL, welche bisher mangels Kenntnis ihrer Tätigkeit des für sie zuständigen Finanzamt nun von eben von diesem eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhält.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    SDLs die mit Steuernummer gearbeitet haben mussten (so weit mir bekannt) auch nicht am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen.

    Demnach dürften viele SDLs auch in BW den Beitrag NULL über das Düsseldorfer Verfahren ans FA abgeführt haben.
    Was für eine bescheuerte Aussage. Entweder eine SDL führt eine Zahlung ans Finanzamt ab, dann ist der Betrag größer Null, oder sie führt nichts ab. Einen Betrag Null kann man nicht abführen. Im Übrigen ist der Abführende der Bordellbetrieb und nicht die SDL. Logik und Präzision sind eben nicht jedermanns Sache.


    (*) Ich bin mir da manchmal gar nicht sicher, ob du nicht eher die Einführung eines "welche-Stad-auch-immer"-Modells für dich und andere, jammernden Steuerzahler wünscht?
    Geändert von Knatterton (21.01.2018 um 16:23 Uhr)
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  31. #145
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    Schon als teeny vorm HRC auf der mauer gehockt !Bin schon in vielen schrägen Beizen gesessen hab schon ne menge Puffs von innen gesehen !
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    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    stromer74 : hier geht es auch nicht um alte Zeiten. Du schreibst mal wieder über Dinge die mit dem Thema gar nichts zu tun haben.
    Um die Behauptung das es für die Huren Teurer wird und da gehört es durchaus zum Thema wie die Kostenentwicklung für SDL die letzten 20 Jahre verlaufen ist !

    Es geht ja wohl auch darum was für eine Regelwirkung das neue Gesetz haben soll , die alten Gesetzte waren immer Prostitutionsgesetzte und hatten mit der Reglementierung oder unter der RotGrünen Regierung mit der Lieberalisierung der Prostitution und der Entkriminalisierung der SDL zu tun !

    Wem es schon aufgefallen ist das Neue Gesetz nennt sich Prostitutionsschutz Gesetz und befasst sich überwiegend mit den Arbeitsplatz Bedingungen und den Verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zum Schutz der SDL !
    Dinge wie die Kondompflicht sind Arbeitsschutz das weglassen ist somit unterlasen verweigern von Arbeitsschutz für die der Dienstleistungsempfänger als Verursacher herangezogen wird !

    Ebenso das Baurecht , um einen Bordellbetrieb zu betreiben muss dieser nicht nur dem Baurecht entsprechen ,nein er muß von den Städten Baurechtlich als Bordellbetrib genemigt werden , das ist ein Bundesgesetz und muß in der Friest von 6 Monaten nach in Kraft treten ungesetzt werden !

    Diese Frist gilt nicht nur für Bordellbetreiber ,sondern auch für Städte die Vergnügungssteuer Veranlagen und Kassieren ,dies haben sie seither getan in Wohnungen die Nutzungsentfremdet waren und manche Bruchbude hätte Baurechtlich für Personenverkehr schon längst wegen Baufälligkeit eingeschränkt oder gar gesperrt gehört !
    Aber bei Vergnügungssteuersätzen von 5-10 Euro m² im Monat läppert sich das Ganz gewaltig im Stadtsäckel, das neue Prostitutionschutzgesetz erhöht ergo auch die Bereitschaft der Städte ihren aufgaben nach zu kommen den in einem Baurechtlich nicht genehmigten Gebäude Vergnügenssteuer zu erheben verstöst nun gegen ein Bundesgesetz !

    Nun können die Regierungspräsidien Aktiv werden :

    -einerseits können und müssen diese nun Städte untersagen Vergnügenssteuer in Baurechtlich ungenehmigten Bordellen zu erheben und deren Schließung zu verlangen !
    -weiter können und müssen sie Städte über 50000 Einwohner auffordern entweder ausreichend Bordellraum die dem Baurecht entsprechen zu erstellen oder die genehmigungsverfahren voran zu treiben und für Geeignete Objekte Genehmigungen zu erteilen !

    Die Städte haben doppelten druck ,es fehlen die nicht unerheblichen Einnahmen aus Vergnügungssteuer und das Regierungspräsiedium sitzt ihnen im Nacken das die Stadt aus Gründen der inneren Ordnung für die Möglichkeiten eines ausreichenden Angebots zu sorgen hat !

    Die Bordelle die Baurechtlich geeignet sind und Trotzdem Geschlossen haben werden das aus 2 Gründen gemacht haben :

    1. Reibungslose Genehmigungsverfahren die Sachlich und zügig durchgeführt werden !
    2. Zugeständnisse der Stadt bei der Vergnügungssteuer .z.b.: bei der Erhebungsgrundlage ,das nur noch die Verichtungs Zimmer und ClubRaum veranlagt wird und nicht mehr m² Nutzbarer Fläche , von der Küche über die Flure und Treppen bis zu den Wasch Trocken und Wäscheräume ,Voratsräume ,bei manchen soll sogar die Tiefgarage und der Parkplatz mit veranlagt sein !
    Vergnügungssteuer ist ja Stadtverordnung und nicht wenige Städte sollen die Erhebung von Abwasser und Oberflächenwasser Anschluß Abgaben herangezogen haben um die Vergnügungssteuer zu erheben


    Das ganze äuserst Ehrenwert an die Bürger als Eindämmung des Rotlichtes Verkauft und zur Einschränkung von Zweckentfremdeter Nutzung des Knappen Wohnraums im Ballungsraum und zur Mietpreis Regulierung um Mieten auch für normalverdiener Erschwinglich zu halten !

    Diese Diskusion gibt's im Heilbronner Stadtrat schon seit Jahren ,Befürworter bringen das Haushaltärische wie Nutzungssteuerungsargument ,Gegner argumentieren das eine Stadt nicht Käuflich sein darf und Vergnügungssteuer ein Schmiergeld an die Stadt sei das die Mieten eher in die höhe treibt und dden Nutzungsisbrauch Im Wohnungsnutzung Teillegalisiert !

    Habe Fertig

  32. #146
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    Avatar von tspotz
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    stromer74 wieder mal auf dem Holzweg ?

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Um die Behauptung das es für die Huren Teurer wird und da gehört es durchaus zum Thema wie die Kostenentwicklung für SDL die letzten 20 Jahre verlaufen ist !
    es geht um die Verteuerung ab dem Stichtag 1.7.2017 - de 30 Jahre davor sind am Thema vorbei.

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    ...
    Wem es schon aufgefallen ist das Neue Gesetz nennt sich Prostitutionsschutz Gesetz und befasst sich überwiegend mit den Arbeitsplatz Bedingungen ...
    Nein ! der genaue Name lautet "Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)"
    https://www.gesetze-im-internet.de/p...237210016.html

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    ... und den Verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zum Schutz der SDL !
    Es gibt keine verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen !
    Der Betreiber muß nur die SDL zu einer Untersuchung auch freistellen.

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Habe Fertig
    Sorry aber danach habe ich keine Lust mehr dein Geschwafel durchzulesen
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  33. Folgender Benutzer sagt Danke zu tspotz für den nützlichen Beitrag:


  34. #147
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ganz abgesehen davon haben SDLs die in Betreiberfreien Lokations (Hotels, Privatwohnungen, Straße, ect.) arbeiten haben wohl kaum am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen, mangels Betreiber der das Geld kassiert und an das FA hätte abführen können.
    Das ist falsch!!
    Für SDL's die gab es schon lange die Möglichkeit, sich beim FA einen Vordruck zu holen, an dem sie ihre Arbeitstage eintragen.
    Diesen gaben sie dann beim FA ab und überweisen die Pauschalsteuer.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  35. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  36. #148
    Forums-Häx Avatar von Nasti
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    Gott los Hirn ra


    ( mein Popcorn wird ja wieder verschoben )


    Fummelbrett ......... bitte überlasse es echt mal die Profis


    Den sie wissen was sie tun
    Geändert von Nasti (21.01.2018 um 18:27 Uhr)
    Ich bin nicht in Gefahr ........Ich bin die Gefahr 

  37. Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu Nasti für den nützlichen Beitrag:


  38. #149
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    ...das neue Prostitutionschutzgesetz erhöht ergo auch die Bereitschaft der Städte ihren aufgaben nach zu kommen den in einem Baurechtlich nicht genehmigten Gebäude Vergnügenssteuer zu erheben verstöst nun gegen ein Bundesgesetz !
    Und, was bringt das den SDL, die ja "geschützt" werden sollen?
    Welches Bundesgesetz ist das, gegen das hier angeblich verstossen würde?

    Ich bin kein Jurist (auch wenn das ein User hier mal gedacht hat, ha ha), aber meiner Einschätzung nach ist die Erhebung der Vergnügungssteuer weiterhin rechtmäßig, wenn dies Sache der Kommunen ist. Es wird ja das "Vergnügen" besteuert, nicht das Gebäude (auch wenn dies zur Berechnung herangezogen wird).

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Nun können die Regierungspräsidien Aktiv werden :

    -einerseits können und müssen diese nun Städte untersagen Vergnügenssteuer in Baurechtlich ungenehmigten Bordellen zu erheben und deren Schließung zu verlangen !
    -weiter können und müssen sie Städte über 50000 Einwohner auffordern entweder ausreichend Bordellraum die dem Baurecht entsprechen zu erstellen oder die genehmigungsverfahren voran zu treiben und für Geeignete Objekte Genehmigungen zu erteilen !
    Aha; gibt es denn irgendwo Anzeichen dass dies geschehen wird?

    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Das ganze äuserst Ehrenwert an die Bürger als Eindämmung des Rotlichtes Verkauft und zur Einschränkung von Zweckentfremdeter Nutzung des Knappen Wohnraums im Ballungsraum und zur Mietpreis Regulierung um Mieten auch für normalverdiener Erschwinglich zu halten !
    Das ist ja super, dann wird für die Mieter sicher alles gut.

  39. #150
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Nasti Beitrag anzeigen
    Gott los Hirn ra
    Bisher hat er jedenfalls nicht getroffen
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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