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Gegen das Nordische Modell, aber für das nordische Model
Anscheinend ist jetzt durch das ProstSchG das Gewerbeamt zuständig, weil die Verrichtungsstätten jetzt als Gaststätte gelten. Leonberg z.B. hat komplett dicht gemacht (https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...d7a838be5.html) und das spricht für Absicht. Die Mahdentalstr. z.B. gab es seit Jahrzehnten, ebenso wie die Berliner Str. Ich denke schon, dass da der pietistische Moralgedanke zugeschlagen hat.
Baurechtliche Nutzungsgenehmigungen.
Städte wie Stuttgart oder Leonberg rücken diese aus Prinzip nicht raus (zum Teil seit Jahren) und demnach sind im Raum Stuttgart an sich so gut wie alle Bordelle geduldet worden (Vergnügungssteuer hat man trotzdem mal kassiert), aber nicht genehmigt gewesen.
Mit dem neuen Gesetz haben die Städte nun ein Mittel dadurch so ziemlich alles dicht zu machen, was Ihnen nicht passt, was sie ja zum Teil machen.
Ob das Gebäude für die baurechtliche Nutzung geeignet ist, ist dafür zweitrangig.
Und solange dagegen niemand klagt, was teuer werden kann, wird dies anscheinend auch weiterhin so gehandhabt.
Geändert von Ketchup (18.01.2018 um 16:26 Uhr)
@Ketchup: das versuch ich dem schon länger mitzuteilen, aber irgendwie kommt das gar nicht an.
Hat hier niemand behauptet.
(Obwohl es doch recht eindeutig ist in welche Richtung es geht.)
Einer hat geschrieben "es riecht nach...", da war keinerlei Rede von "eindeutig bewiesen".
Geändert von thevisitor (18.01.2018 um 16:43 Uhr)
Man ging damals wohl noch davon aus das ein Prostitutionsbetrieb in einem Gewerbegebiet genehmigt werden müsste.
Das dies in Gewerbegebieten mit Einschränkungen (Gee) dann doch nicht möglich scheint hatte niemand gedacht.
Ich glaube kaum das dies tatsächlich so ist.
Eher ist es wohl so das andere Städte (Landkreise) die Anträge noch nicht abschliesend bearbeitet haben oder es auf die lange Bank schieben um zu sehen wie andere Städte verfahren.
Die Anzahl der Lokations die jetzt schon über die Erlaubnis nach § 12 haben wird in zwischen Null und wenigen Prozenten liegen.
Baurechtlich ist es völlig egal ob das Gebäude geeignet wäre, wenn es im "falschen" Gebiet liegt (Baurechtlich) könnte wohl nur eine Änderung des Bebauungsplanes "helfen".
Das Problem : Angenommen die Genehmigungsbehörde würde für Haus X eine "Ausnahme" machen,
müßte sie dann nicht auch für das Nachbarhaus oder eine ähnliche Situation im Stadtgebiet dieselbe "Ausnahme" zulassen ?
Damit wäre aber keine Rechtsstaatlichkeit mehr gegeben, da ja dann alle gegen das Baurecht verstossen "dürften" bzw. vor Gericht diese Ausnahme(n) kassiert werden müsste.
Da die Behörde diese nie hätte erteilen dürfen.
Wobei das ganze "Problem" nur aus dem Art. 297 EGSTGB beruht
Zulässungsfähig sind Bordelle lediglich in Gewerbegebieten
- in denen solche Betriebe oder Vergnügungsstätten nicht per Bebauungsplan untersagt sind (sind eher neuere Bebauungspläne)
- in denen keine Einschränkung bezüglich Emissionen herrschen (Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören)
Allerdings fällt unter den Begriff "wesentlich stören" offensichtlich auch jeglicher Bordellbetrieb wegen der möglichen "Milieubedingten Unruhe" nach Art. 297 EGSTGB
https://www.bundestag.de/blob/436884...6-pdf-data.pdf
Eine Klage gegen diese Vorgabe wäre sinnvoller gewesen statt (wie der BesD) gegen das Prostitutionsgesetz an sich zu klagen.
Die meisten Wohnungsbordelle und Zimmervermietungen sind völlig unauffällig und auch vom Personenverkehr eher mit einem Friseurstudio als mit einem großen LH oder FKK Club zu vergleichen.
Von Milieubedingter Unruhe oder irgendwelcher Emmisionen kann eher keine Rede sein.
Sonst hätten ja schon bisher dann berechtigte Klagen von Nachbarn die Gerichte beschäftigt.
Wäre schön wenn dieses Gesetz mal aktualisiert werden würde, aber das hatte bisher noch keiner auf der Rechnung wohl, da das Problem nicht erkannt wurde.
Andererseits wollen die Behörden (aus logistischen Gründen) wohl eher wenige, große Lokations als viele kleine.
So wäre der Kontrollaufwand sehr viel niedriger.
Hier noch eine Entscheidung (Klageabweisung) des Bundesverfassungsgerichtes von 2009 zu dem Thema
http://www.bundesverfassungsgericht....bvr022407.html
Vielleicht kann ja jemand aufgrund der Begründung eine bessere Zusammenfassung erstellen
Hier noch eine vorläufige Entscheidung (2014)
https://www.advopedia.de/news/aktuel...000-einwohnern
Friedrichshafen hat ca. 59000 Einwohner und deshalb muss die Stadt wohl Gebiete ausweisen in denen Prostitution erlaubt ist.Prostitution nur in „Toleranzbereichen“
Problematisch war, dass die vier Frauen ausgerechnet in einem zehnstöckigen Gebäude mitten im Stadtzentrum wohnen und arbeiten. Im Industriegebiet wäre die Prostitution innerhalb eines Toleranzbereichs erlaubt gewesen. Dort standen aber offenbar keinerlei Möglichkeiten zur Verfügung, Flächen für diesen Zweck zu erwerben oder zu mieten.
Prostitution darf in größeren Städten nicht untersagt werden
Und das Gericht gab den Frauen tatsächlich Recht! Denn „ab einer gewissen Stadtgröße müsse man davon ausgehen, dass Prostitution nicht mehr vermeidbar sei.“ Und um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern, müsse man solche „Tatsachen“ einfach akzeptieren. Aufgrund der vorläufigen Entscheidung dürfen die Frauen ihrer Arbeit mitten in der Stadt also bis auf weiteres nachgehen.
Wird sich ja zeigen wie Städte mit über 50 000 Einwohnern (22 gibt es) das dann handhaben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...3%BCrttembergs
Viele Bordelle und Terminwohnungen erfüllen die Forderungen vom "PSG" leider einfach nicht und können wahrscheinlich auch baulich nicht so einfach verändert werden.
Welches Bordell hat genug Platz, dass die SDL in anderen Räumen schlafen können ? Wie kommen die ganzen Nasszellen hinein ? Die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften verursachen dazu noch kosten.
Die Vermieter von Terminwohnungen sind ja dem Sinn des Gesetzes nach selbst Betreiber und haben die Auflagen zu erfüllen.
Das wird zu einer Konzentration bei den Clubs und den großen Bordellen führen.
Nach "Dieselgate" kommt es jetzt in ganz BW zu "Sexgate" - vielleicht können wir uns bald mit elektrischen Vibratoren befriedigen. Oder im "Doll-House" - aber auch aus Plastik.
ist doch schon ewig bekannt das im neuen Gesetz drin seht das z.b.: die Verichtungszimmer mit ausreichender sanitärer austattung sein müssen und in diesen nicht mehr übernachtet werden darf !
Wer sich schon ausreichend rumgetrieben hat weis doch das es jede menge Bruchbuden gibt die offt sogar nur über stockwerkssanitär verfügen 30er40er jahre standart !
Wer weiter Meint die SDL hätten die Übernachtung im Verichtungszimmer mit der Miete zur Gewerblichen Nutzung abgegolten Irrt auch ,u meist kostet das Übernachten in den Zimmern nur etwas weniger wie ein Hotel und die SDL brauchen kein Taxi um ins Hotel zu fahren !
Wie der Golfer ausführlich beschrieben hat haben es die bordellbetreiber versäut gegen diese baurechtlichen Einschränkungen zu klagen ,im übrigen ist das eine Verwaltungsrechtsklage die nach Verwaltungsgerichtssätzen geht und nicht nach Streitwert ,was nicht beddeutet das dies Billiger wäre im Gegenteil !
Gründe dafür Könnten sein ,das man schlicht weg nicht gegen dieses Gesetzt klagen kann wenn es nicht angewendet wird und dann wohl auch erst wenn man schon eine Baurechtliche Genemigung für ein Bordell hatte ,wie der Golfer aber schreibt sind es überwiegend geduldete Bordelle die Gar keinen rechtsstand Baurechtlicher Art haben sondern nur eine Duldung für den Betrieb !
Ganz einfache Sache ,wenn ich ne KFZ Werkstatt in 5 im Wohngebiet gelegenen Garagen betreibe und als Sanitär und Sozialräue die Anlegen in der Nächsten Wohnung oder eine Dixi und ein Bauwagen nutze ist dies Maximal kurzfristig Geduldet aber auf dauer wird mir der Betrieb eingestellt ,sollte ich dann noch die Mechaniker die bei mir arbeiten in den Garagen übernachten lassen und dafür auch noch Kohle Verlangen wird das nicht billig werden !
Warum sollte für SDL dann was anderes gelten als für den Mechaniker oder Bauarbeiter ,oder Monteur ??
Ist bereits zu; hier nachzulesen.
!!! News
Ab 27.11.2017 ist unser Haus geschlossen, unsere Damen dürfen ihre Dienste aus baurechtlichen und naturschutz Gründen der Stadt Leonberg nicht mehr anbieten.
Die Damen bedanken sich für die jahrelange Treue ihrer Gäste.
Kombiniere ...
So ein Blödsinn
Rein baulich würden viele Lokations die Forderungen des PSG erfüllen können.
Warum das trotzdem kaum gehen wird hab ich schon ein paar mal versucht zu erklären.
Rein Nutzungsrechtlich wurde so gut wie kein Bordell je genehmigt.
Auch deshalb weil es ja kein Gesetz gab das Vorgaben machte und somit kein "Recht" auf die Genehmigung bestand.
Es wurde dann halt geduldet, egal wie der bauliche Zustand oder sonstiges war.
Mit dem jetzigen PSG muss ein Bordell genehmigt werden wenn es alle Vorgaben erfüllt.
Die Behörde muss auch mitteilen welche Verweigerungsgründe sie hat bzw. welche Änderungen nötig wären.
Eine Verweigerung ohne Nennung der Gründe (oder gar nur vorgeschobener oder falscher Gründe) dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
Was genau wird für die SDLs teuerer ?
Was genau wird für die SDLs unbequemer ?
Und was genau wird gar unsicherer als bisher für die SDLs ?
Das Finanzamt kannst da als Begründung dann aber auch gleich weglassen, da das PSG garnichts an den Steuerlichen Vorgaben ändert.
1. Anmeldungen, Bürokratie, Fahrt zum Amt, sich informieren - all das verursacht Kosten
2. Ort "spontan" wechseln wird schwieriger + siehe 1
3. ihr Arbeitsplatz (was, wenn sie die regelmäßige Beratung "verpasst"? Und wenn DAS Gesetz so durchging, was kann noch alles kommen? Das kann durchaus Verunsicherung bei SDL verursachen)
Ein Zimmer in einer Terminwohnung oder Laufhaus ist für eine Sdl nicht unter 100 euro zu haben ,sind 3000 euro im Monat !
Geld ist da genug da und wo Geld ist, ist auch ein Willy !
... wie es für viele Freiberufler und auch Selbsständige normal ist. Nur mit dem Unterschied, dass viele Damen in diesem Gewerbe solche Sache überhaupt nicht kennen und eine totale Abneigung gegen Abgaben haben (mit Ausnahme für Nicu und sonstige Freunde .
Aber er in diesem Gewerbe ist genügend Geld im Umlauf und deswegen gehen uns die Damen nicht verloren, denn was sollen sie sonst machen? Die wenigsten kommen aus geregelten Verhältnisse wie bei uns oftmals üblich und nun sollen sie in einem geregelten Umfeld auch noch arbeiten. Das kann nur schief gehen (bei den Damen!).
Aber er auch dafür gibt’s bestimmt Berater die helfen un der die Hände aufhalten
Auch wenn der falsche sich mal mit ner Antwort probiert
Anmelden muss se sich halt einmal. Dann alle 2 Jahre wieder vorstellig werden. Gesundheitliche Beratung jedes Jahr (Ü21).
Kosten verursachen eher Tatoos, Nägel, Friseur, Luxusartikel oder Reisen in die Heimat.
Ort wechseln schwieriger ? Wiso das ? Es ist inzwischen wohl problemlos möglich alle Bundesländer als möglichen Tätigkeitsort anzugeben.
Die Lokations werden die SDLs sicher auf baldige Fälligkeit hinweisen, da sie diese ja notieren müssen.
Ist ja im Interesse jeder Lokation das die SDLs auf dem aktuellen Stand sind und das nicht vergessen (da se sonst net arbeiten dürfen).
Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.
Das stimmt zwar, allerdings bekommt jetzt das zuständige FA des Mädels mit, dass sie als selbstständige SDL arbeitet.
Und verlangt dann selbstverständlich eine Steuernummer und einen normale Umsatzsteuer/Einkommensteuererklärung, ev. ist sogar eine Gewerbeanmeldung von Nöten.
Fass Dich da mal an die eigene Nase
Was meinst Du mit "unbürokratisch "?
Welche Bürokratie kann sie umgehen?
P.S. Im Gegensatz zu Dir schreibe ich nicht im Konjunktiv
Es ging aber nicht um das was sowieso "Kosten" verursacht (siehe auch Beitrag von stromer), sondern um das was "teurer" wird, oder?
Fuckt bleibt Fakt.
Ist es das? Wissen das alle SDL? Was, wenn sie ein Bundesland "vergessen" hatten?
Ja ja, bloß halt nicht "unbürokratisch".
Jeder Selbständige hat kosten für Schulungen seiner Mitarbeiter und auch für Seminare die er wegen gesetzlicher auflagen erfüllen muß , angefangen von Ersthelfer kursen ,über Arbitssicherheit Seminare ,Arbeitsschutz ,dann zahlt er noch den Arbeitschutz Gutachter der den Geräuschpegel die Helligkeit und lichtqualität mist und die luft ,Temperatur usw !
Sowas nennt man allgemeine betribskosten ,das hat man nunmal wenn man legal Freiberuflich oder elbständig arbeitet oder Personal beschäftigt ,keine Sau Fragt dich dabei ob die Mitarbeiter angagiert leitungswillig und diszipliniert sind ,die mittel und Information die der Arbeitgeber ihnen kostenlos zu verfügung stellt nutzen oder eben nischt , Jeden Neunmalschlauen Faulenzer der sich einen scheidreck um das alles schert schleift man eben mit oder man schmeist in irgend wann raus wenn das Fass voll ist und die Möglichkeit sich ergibt !
Mann kann das alles auch umgehen , dann Arbeitet man eben Schwarz ,dadurch hat man den ganzen Bürokratischen Scheiß vom Hals , aber man hat auch immer den Hals in der Schlinge wenn man sich erwischen läst oder wenn man einen Arbeitsunfall hat ´!
So einfach ist das Legal arbeiten oder Schwarzarbeit ,kann sich jeder selbst raus suchen !
Damals als Man noch Sparsam war und Geiz nicht Geil sondern der Pappi !
Noch gar nicht solange her aber die unter 30 jährigen werden das nicht wissen !
Das war vor Gerhard Schröder als Bundeskanzler und RotGrüne Regierung ,als der Schulz den Stadseckel von essen wars glaub versoffen hat !!!
Da gabs ein prostitutionsgesetz i dm eine Registrierungspflicht und Regeluntersuchngen beim Amtsartzt im Gesundheitsamt pflicht waren !
Diese Registrierung war in der Anzahl Limetiert und die Registrierkarte wurde Gehandelt ,ein Bockschein hat um die 30000 DM gekosten Schwarzgeld das die Althure von der Junghure kasiert hat ,den betrag hat zumeist der Lude Vorgestreckt und die Junghure muste die abbezahlen mit Zinsen und die waren nicht billig !
Damals Hat sich nicht jeder Schlawack als Ludenkönig gefühlt weil er ein Paar Scheine aus ein paar dummen gören geschüttelt hat ,der brauchte erst mal Kapital und muste sich bei Altluden Verdingen ,Soldat sein ,das Handwerk lernen und es war ein sehr Handgreifliches Handwerk!
Ao sex gabs nur gegen richtig viel Kohle und einfach blank rein stecken oder einer SDL eine Kleben war sehr ungesund , nicht wegen infektionsrisiken ,sondern weil dich dafür jeder Lude ordentlich geklatscht hätte und die Polizei hätte weggesehen !
So viel zur Theorie !
stromer74 : hier geht es auch nicht um alte Zeiten. Du schreibst mal wieder über Dinge die mit dem Thema gar nichts zu tun haben.
* Bekennender Geniesser *
Ich ficke gesetzeskonform.
Gott vergibt, TSpotz nie
Ich nehme das nordische Model
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