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Thema: Der Tod und die Steuer....mal wieder

    BW7 Portal
  1. #101
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Ist mir völlig wurscht, d.
    Aber die Schuldigen sind klar bewiesen
    Nur das war mein Einwand. Wie es scheint können wir uns jetzt tagelang im Kreis drehen

  2. #102
    Senior Member Avatar von Bruce Willi
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    Zitat Zitat von nippellecker Beitrag anzeigen
    Manchmal ist die Willkür der staatlichen Organe eine Sauerei.
    Anmerkung: Die intimen Bereiche der SDL und ihrer Kunden kann man inzwischen auch getrost staatliche Organe nennen, da diese
    seit dem 1.7. 2017 vom Staat strengstens in einer gesetzlich vorgeschriebenen Funktion bevormundet und überwacht werden (sollen).
    Gegen das Nordische Modell, aber für das nordische Model

  3. #103
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    Angry Leonberg

    Anscheinend ist jetzt durch das ProstSchG das Gewerbeamt zuständig, weil die Verrichtungsstätten jetzt als Gaststätte gelten. Leonberg z.B. hat komplett dicht gemacht (https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...d7a838be5.html) und das spricht für Absicht. Die Mahdentalstr. z.B. gab es seit Jahrzehnten, ebenso wie die Berliner Str. Ich denke schon, dass da der pietistische Moralgedanke zugeschlagen hat.

  4. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu rolf169 für den nützlichen Beitrag:


  5. #104
    Administrator Avatar von Ketchup
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    Zitat Zitat von nippellecker Beitrag anzeigen
    Nein!

    Aber welches sind die Gründe der Schließungen?

    Wegen dem neuen Gesetzt ist schon klar, aber wie viel haben denn freiwillig zu gemacht, weil sie z.B. einer Prüfung nicht standhalten oder die Auflagen nicht erfüllen wollen?
    Baurechtliche Nutzungsgenehmigungen.
    Städte wie Stuttgart oder Leonberg rücken diese aus Prinzip nicht raus (zum Teil seit Jahren) und demnach sind im Raum Stuttgart an sich so gut wie alle Bordelle geduldet worden (Vergnügungssteuer hat man trotzdem mal kassiert), aber nicht genehmigt gewesen.
    Mit dem neuen Gesetz haben die Städte nun ein Mittel dadurch so ziemlich alles dicht zu machen, was Ihnen nicht passt, was sie ja zum Teil machen.
    Ob das Gebäude für die baurechtliche Nutzung geeignet ist, ist dafür zweitrangig.

    Und solange dagegen niemand klagt, was teuer werden kann, wird dies anscheinend auch weiterhin so gehandhabt.
    Geändert von Ketchup (18.01.2018 um 16:26 Uhr)

  6. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Ketchup für den nützlichen Beitrag:


  7. #105
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    @Ketchup: das versuch ich dem schon länger mitzuteilen, aber irgendwie kommt das gar nicht an.

    Zitat Zitat von nippellecker Beitrag anzeigen
    Aber die Schuldigen sind klar bewiesen
    Hat hier niemand behauptet.
    (Obwohl es doch recht eindeutig ist in welche Richtung es geht.)

    Einer hat geschrieben "es riecht nach...", da war keinerlei Rede von "eindeutig bewiesen".
    Geändert von thevisitor (18.01.2018 um 16:43 Uhr)

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  9. #106
    Fummelbrett
    Gast
    Zitat Zitat von Anders Beitrag anzeigen
    Du kannst ja z.B. SweetHell mal fragen, woran ihr Laden gescheitert ist. Die haben doch kaum ein Jahr davor den Laden übernommen und gerichtet. Damals war der Inhalt des ProstSchGes ja schon bekannt. Wenn da was drin gestanden hätte, was eindeutig die Schließung ihres kaum übernommenen Ladens zur Folge haben muss, dann hätten die das doch nicht gemacht. (Achtung, wieder kein Wissen, sondern nur eigentlich logische Annahmen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen!)
    Man ging damals wohl noch davon aus das ein Prostitutionsbetrieb in einem Gewerbegebiet genehmigt werden müsste.
    Das dies in Gewerbegebieten mit Einschränkungen (Gee) dann doch nicht möglich scheint hatte niemand gedacht.
    Zitat Zitat von Anders Beitrag anzeigen
    Mein Einwurf zur Diskussion basiert zum einen auf der Wahrnehmung, dass die im Gesetz (ja, ich habe es gelesen, mehrfach) durchaus vorhandenen Ermessensspielräume in manchen Landkreisen offenbar viel weniger Berücksichtigung finden als in anderen.
    Ich glaube kaum das dies tatsächlich so ist.
    Eher ist es wohl so das andere Städte (Landkreise) die Anträge noch nicht abschliesend bearbeitet haben oder es auf die lange Bank schieben um zu sehen wie andere Städte verfahren.
    Die Anzahl der Lokations die jetzt schon über die Erlaubnis nach § 12 haben wird in zwischen Null und wenigen Prozenten liegen.
    Zitat Zitat von Ketchup Beitrag anzeigen
    Baurechtliche Nutzungsgenehmigungen.
    Städte wie Stuttgart oder Leonberg rücken diese aus Prinzip nicht raus (zum Teil seit Jahren) und demnach sind im Raum Stuttgart an sich so gut wie alle Bordelle geduldet worden (Vergnügungssteuer hat man trotzdem mal kassiert), aber nicht genehmigt gewesen.
    Mit dem neuen Gesetz haben die Städte nun ein Mittel dadurch so ziemlich alles dicht zu machen, was Ihnen nicht passt, was sie ja zum Teil machen.
    Ob das Gebäude für die baurechtliche Nutzung geeignet ist, ist dafür zweitrangig.
    Baurechtlich ist es völlig egal ob das Gebäude geeignet wäre, wenn es im "falschen" Gebiet liegt (Baurechtlich) könnte wohl nur eine Änderung des Bebauungsplanes "helfen".

    Das Problem : Angenommen die Genehmigungsbehörde würde für Haus X eine "Ausnahme" machen,
    müßte sie dann nicht auch für das Nachbarhaus oder eine ähnliche Situation im Stadtgebiet dieselbe "Ausnahme" zulassen ?

    Damit wäre aber keine Rechtsstaatlichkeit mehr gegeben, da ja dann alle gegen das Baurecht verstossen "dürften" bzw. vor Gericht diese Ausnahme(n) kassiert werden müsste.
    Da die Behörde diese nie hätte erteilen dürfen.

    Wobei das ganze "Problem" nur aus dem Art. 297 EGSTGB beruht

    Zulässungsfähig sind Bordelle lediglich in Gewerbegebieten
    - in denen solche Betriebe oder Vergnügungsstätten nicht per Bebauungsplan untersagt sind (sind eher neuere Bebauungspläne)
    - in denen keine Einschränkung bezüglich Emissionen herrschen (Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören)
    Allerdings fällt unter den Begriff "wesentlich stören" offensichtlich auch jeglicher Bordellbetrieb wegen der möglichen "Milieubedingten Unruhe" nach Art. 297 EGSTGB
    https://www.bundestag.de/blob/436884...6-pdf-data.pdf

    Eine Klage gegen diese Vorgabe wäre sinnvoller gewesen statt (wie der BesD) gegen das Prostitutionsgesetz an sich zu klagen.

    Die meisten Wohnungsbordelle und Zimmervermietungen sind völlig unauffällig und auch vom Personenverkehr eher mit einem Friseurstudio als mit einem großen LH oder FKK Club zu vergleichen.
    Von Milieubedingter Unruhe oder irgendwelcher Emmisionen kann eher keine Rede sein.
    Sonst hätten ja schon bisher dann berechtigte Klagen von Nachbarn die Gerichte beschäftigt.

    Wäre schön wenn dieses Gesetz mal aktualisiert werden würde, aber das hatte bisher noch keiner auf der Rechnung wohl, da das Problem nicht erkannt wurde.
    Andererseits wollen die Behörden (aus logistischen Gründen) wohl eher wenige, große Lokations als viele kleine.
    So wäre der Kontrollaufwand sehr viel niedriger.

    Hier noch eine Entscheidung (Klageabweisung) des Bundesverfassungsgerichtes von 2009 zu dem Thema
    http://www.bundesverfassungsgericht....bvr022407.html
    Vielleicht kann ja jemand aufgrund der Begründung eine bessere Zusammenfassung erstellen

    Hier noch eine vorläufige Entscheidung (2014)
    https://www.advopedia.de/news/aktuel...000-einwohnern
    Prostitution nur in „Toleranzbereichen“

    Problematisch war, dass die vier Frauen ausgerechnet in einem zehnstöckigen Gebäude mitten im Stadtzentrum wohnen und arbeiten. Im Industriegebiet wäre die Prostitution innerhalb eines Toleranzbereichs erlaubt gewesen. Dort standen aber offenbar keinerlei Möglichkeiten zur Verfügung, Flächen für diesen Zweck zu erwerben oder zu mieten.
    Prostitution darf in größeren Städten nicht untersagt werden

    Und das Gericht gab den Frauen tatsächlich Recht! Denn „ab einer gewissen Stadtgröße müsse man davon ausgehen, dass Prostitution nicht mehr vermeidbar sei.“ Und um ein unerwünschtes Abgleiten in die Illegalität zu verhindern, müsse man solche „Tatsachen“ einfach akzeptieren. Aufgrund der vorläufigen Entscheidung dürfen die Frauen ihrer Arbeit mitten in der Stadt also bis auf weiteres nachgehen.
    Friedrichshafen hat ca. 59000 Einwohner und deshalb muss die Stadt wohl Gebiete ausweisen in denen Prostitution erlaubt ist.
    Wird sich ja zeigen wie Städte mit über 50 000 Einwohnern (22 gibt es) das dann handhaben.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...3%BCrttembergs

  10. #107
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    Viele Bordelle und Terminwohnungen erfüllen die Forderungen vom "PSG" leider einfach nicht und können wahrscheinlich auch baulich nicht so einfach verändert werden.

    Welches Bordell hat genug Platz, dass die SDL in anderen Räumen schlafen können ? Wie kommen die ganzen Nasszellen hinein ? Die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften verursachen dazu noch kosten.

    Die Vermieter von Terminwohnungen sind ja dem Sinn des Gesetzes nach selbst Betreiber und haben die Auflagen zu erfüllen.

    Das wird zu einer Konzentration bei den Clubs und den großen Bordellen führen.

    Nach "Dieselgate" kommt es jetzt in ganz BW zu "Sexgate" - vielleicht können wir uns bald mit elektrischen Vibratoren befriedigen. Oder im "Doll-House" - aber auch aus Plastik.

  11. #108
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    Was soll die aufregung ??

    ist doch schon ewig bekannt das im neuen Gesetz drin seht das z.b.: die Verichtungszimmer mit ausreichender sanitärer austattung sein müssen und in diesen nicht mehr übernachtet werden darf !

    Wer sich schon ausreichend rumgetrieben hat weis doch das es jede menge Bruchbuden gibt die offt sogar nur über stockwerkssanitär verfügen 30er40er jahre standart !


    Wer weiter Meint die SDL hätten die Übernachtung im Verichtungszimmer mit der Miete zur Gewerblichen Nutzung abgegolten Irrt auch ,u meist kostet das Übernachten in den Zimmern nur etwas weniger wie ein Hotel und die SDL brauchen kein Taxi um ins Hotel zu fahren !

    Wie der Golfer ausführlich beschrieben hat haben es die bordellbetreiber versäut gegen diese baurechtlichen Einschränkungen zu klagen ,im übrigen ist das eine Verwaltungsrechtsklage die nach Verwaltungsgerichtssätzen geht und nicht nach Streitwert ,was nicht beddeutet das dies Billiger wäre im Gegenteil !

    Gründe dafür Könnten sein ,das man schlicht weg nicht gegen dieses Gesetzt klagen kann wenn es nicht angewendet wird und dann wohl auch erst wenn man schon eine Baurechtliche Genemigung für ein Bordell hatte ,wie der Golfer aber schreibt sind es überwiegend geduldete Bordelle die Gar keinen rechtsstand Baurechtlicher Art haben sondern nur eine Duldung für den Betrieb !

    Ganz einfache Sache ,wenn ich ne KFZ Werkstatt in 5 im Wohngebiet gelegenen Garagen betreibe und als Sanitär und Sozialräue die Anlegen in der Nächsten Wohnung oder eine Dixi und ein Bauwagen nutze ist dies Maximal kurzfristig Geduldet aber auf dauer wird mir der Betrieb eingestellt ,sollte ich dann noch die Mechaniker die bei mir arbeiten in den Garagen übernachten lassen und dafür auch noch Kohle Verlangen wird das nicht billig werden !

    Warum sollte für SDL dann was anderes gelten als für den Mechaniker oder Bauarbeiter ,oder Monteur ??

  12. #109
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    Zitat Zitat von rolf169 Beitrag anzeigen
    Anscheinend ist jetzt durch das ProstSchG das Gewerbeamt zuständig, weil die Verrichtungsstätten jetzt als Gaststätte gelten. Leonberg z.B. hat komplett dicht gemacht (https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...d7a838be5.html) und das spricht für Absicht. Die Mahdentalstr. z.B. gab es seit Jahrzehnten, ebenso wie die Berliner Str. Ich denke schon, dass da der pietistische Moralgedanke zugeschlagen hat.
    So ganz verstehe ich den Artikel nicht. Heißt das, dass alle Betriebe im LK Leonberg dicht machen müssen, auch das Mahdental 121?
    "Tabuloser Service" im Rotlicht ist wie die "Vollausstattung" im Gebrauchtwagenhandel...

  13. #110
    Bekenntnisgrieche, Rundbettverweigerer und zuverlässiger Pausenclown Avatar von Anubis
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Warum sollte für SDL dann was anderes gelten als für den Mechaniker oder Bauarbeiter ,oder Monteur ??
    Weil sich das "Prostituierten-Schutz-Gesetz" nennt und trotzdem nur dazu führt, dass es für die SDLs teurer, unbequemer und unsicherer wird.

  14. Folgender Benutzer sagt Danke zu Anubis für den nützlichen Beitrag:


  15. #111
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Mad-max Beitrag anzeigen
    auch das Mahdental 121?
    Ist bereits zu; hier nachzulesen.

    !!! News
    Ab 27.11.2017 ist unser Haus geschlossen, unsere Damen dürfen ihre Dienste aus baurechtlichen und naturschutz Gründen der Stadt Leonberg nicht mehr anbieten.
    Die Damen bedanken sich für die jahrelange Treue ihrer Gäste.
    Kombiniere ...

  16. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Knatterton für den nützlichen Beitrag:


  17. #112
    Fummelbrett
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    Zitat Zitat von Sexgolfer Beitrag anzeigen
    Viele Bordelle und Terminwohnungen erfüllen die Forderungen vom "PSG" leider einfach nicht und können wahrscheinlich auch baulich nicht so einfach verändert werden.
    So ein Blödsinn
    Rein baulich würden viele Lokations die Forderungen des PSG erfüllen können.
    Warum das trotzdem kaum gehen wird hab ich schon ein paar mal versucht zu erklären.
    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Wie der Golfer ausführlich beschrieben hat haben es die bordellbetreiber versäut gegen diese baurechtlichen Einschränkungen zu klagen ,im übrigen ist das eine Verwaltungsrechtsklage die nach Verwaltungsgerichtssätzen geht und nicht nach Streitwert ,was nicht beddeutet das dies Billiger wäre im Gegenteil !

    Gründe dafür Könnten sein ,das man schlicht weg nicht gegen dieses Gesetzt klagen kann wenn es nicht angewendet wird und dann wohl auch erst wenn man schon eine Baurechtliche Genemigung für ein Bordell hatte ,wie der Golfer aber schreibt sind es überwiegend geduldete Bordelle die Gar keinen rechtsstand Baurechtlicher Art haben sondern nur eine Duldung für den Betrieb !
    Rein Nutzungsrechtlich wurde so gut wie kein Bordell je genehmigt.
    Auch deshalb weil es ja kein Gesetz gab das Vorgaben machte und somit kein "Recht" auf die Genehmigung bestand.
    Es wurde dann halt geduldet, egal wie der bauliche Zustand oder sonstiges war.
    Mit dem jetzigen PSG muss ein Bordell genehmigt werden wenn es alle Vorgaben erfüllt.
    Die Behörde muss auch mitteilen welche Verweigerungsgründe sie hat bzw. welche Änderungen nötig wären.
    Eine Verweigerung ohne Nennung der Gründe (oder gar nur vorgeschobener oder falscher Gründe) dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
    Zitat Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
    Weil sich das "Prostituierten-Schutz-Gesetz" nennt und trotzdem nur dazu führt, dass es für die SDLs teurer, unbequemer und unsicherer wird.
    Was genau wird für die SDLs teuerer ?
    Was genau wird für die SDLs unbequemer ?
    Und was genau wird gar unsicherer als bisher für die SDLs ?
    Das Finanzamt kannst da als Begründung dann aber auch gleich weglassen, da das PSG garnichts an den Steuerlichen Vorgaben ändert.

  18. #113
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Was genau wird für die SDLs teuerer ?
    Was genau wird für die SDLs unbequemer ?
    Und was genau wird gar unsicherer als bisher für die SDLs ?
    1. Anmeldungen, Bürokratie, Fahrt zum Amt, sich informieren - all das verursacht Kosten
    2. Ort "spontan" wechseln wird schwieriger + siehe 1
    3. ihr Arbeitsplatz (was, wenn sie die regelmäßige Beratung "verpasst"? Und wenn DAS Gesetz so durchging, was kann noch alles kommen? Das kann durchaus Verunsicherung bei SDL verursachen)

  19. #114
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    hr macht euch einen Kopf

    Ein Zimmer in einer Terminwohnung oder Laufhaus ist für eine Sdl nicht unter 100 euro zu haben ,sind 3000 euro im Monat !

    Geld ist da genug da und wo Geld ist, ist auch ein Willy !

  20. #115
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Für diese Damen wird es nun nur so ...

    Zitat Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
    Weil sich das "Prostituierten-Schutz-Gesetz" nennt und trotzdem nur dazu führt, dass es für die SDLs teurer, unbequemer und unsicherer wird.
    ... wie es für viele Freiberufler und auch Selbsständige normal ist. Nur mit dem Unterschied, dass viele Damen in diesem Gewerbe solche Sache überhaupt nicht kennen und eine totale Abneigung gegen Abgaben haben (mit Ausnahme für Nicu und sonstige Freunde .

    Aber er in diesem Gewerbe ist genügend Geld im Umlauf und deswegen gehen uns die Damen nicht verloren, denn was sollen sie sonst machen? Die wenigsten kommen aus geregelten Verhältnisse wie bei uns oftmals üblich und nun sollen sie in einem geregelten Umfeld auch noch arbeiten. Das kann nur schief gehen (bei den Damen!).

    Aber er auch dafür gibt’s bestimmt Berater die helfen un der die Hände aufhalten

  21. Folgender Benutzer sagt Danke zu Phönix für den nützlichen Beitrag:


  22. #116
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Wink Naturschutz

    Zitat Zitat von Knatterton Beitrag anzeigen
    Ist bereits zu; hier nachzulesen.
    wahrscheinlich sind die Frösche wegen dem Stöhnen oder den Peitschenhiebe gestört worden

  23. Folgender Benutzer sagt Danke zu Phönix für den nützlichen Beitrag:


  24. #117
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Ein Zimmer in einer Terminwohnung oder Laufhaus ist für eine Sdl nicht unter 100 euro zu haben ,sind 3000 euro im Monat !
    Genau darum geht's ja, Schlauberger!
    Wenn da noch Ausgaben für Beratungen usw. hinzukommen, wird es für SDL "teurer" und der Job "unsicherer".
    Geändert von thevisitor (19.01.2018 um 21:29 Uhr)

  25. #118
    Fummelbrett
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    Auch wenn der falsche sich mal mit ner Antwort probiert
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    1. (teurer) Anmeldungen, Bürokratie, Fahrt zum Amt, sich informieren - all das verursacht Kosten
    Anmelden muss se sich halt einmal. Dann alle 2 Jahre wieder vorstellig werden. Gesundheitliche Beratung jedes Jahr (Ü21).
    Kosten verursachen eher Tatoos, Nägel, Friseur, Luxusartikel oder Reisen in die Heimat.
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    2. (unbequemer) Ort "spontan" wechseln wird schwieriger
    Ort wechseln schwieriger ? Wiso das ? Es ist inzwischen wohl problemlos möglich alle Bundesländer als möglichen Tätigkeitsort anzugeben.
    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    3. (unsicherer) ihr Arbeitsplatz (was, wenn sie die regelmäßige Beratung "verpasst"?
    Die Lokations werden die SDLs sicher auf baldige Fälligkeit hinweisen, da sie diese ja notieren müssen.
    Ist ja im Interesse jeder Lokation das die SDLs auf dem aktuellen Stand sind und das nicht vergessen (da se sonst net arbeiten dürfen).

    Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.

  26. #119
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Was genau wird für die SDLs teuerer ?
    Was genau wird für die SDLs unbequemer ?
    Und was genau wird gar unsicherer als bisher für die SDLs ?
    Das Finanzamt kannst da als Begründung dann aber auch gleich weglassen, da das PSG garnichts an den Steuerlichen Vorgaben ändert.
    Das stimmt zwar, allerdings bekommt jetzt das zuständige FA des Mädels mit, dass sie als selbstständige SDL arbeitet.
    Und verlangt dann selbstverständlich eine Steuernummer und einen normale Umsatzsteuer/Einkommensteuererklärung, ev. ist sogar eine Gewerbeanmeldung von Nöten.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Auch wenn der falsche sich mal mit ner Antwort probiert
    Fass Dich da mal an die eigene Nase

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.
    Was meinst Du mit "unbürokratisch "?
    Welche Bürokratie kann sie umgehen?


    P.S. Im Gegensatz zu Dir schreibe ich nicht im Konjunktiv
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  27. Folgender Benutzer sagt Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  28. #120
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Anmelden muss se sich halt einmal. Dann alle 2 Jahre wieder vorstellig werden. Gesundheitliche Beratung jedes Jahr (Ü21).
    Kosten verursachen eher Tatoos, Nägel, Friseur, Luxusartikel oder Reisen in die Heimat.
    Es ging aber nicht um das was sowieso "Kosten" verursacht (siehe auch Beitrag von stromer), sondern um das was "teurer" wird, oder?
    Fuckt bleibt Fakt.

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ort wechseln schwieriger ? Wiso das ? Es ist inzwischen wohl problemlos möglich alle Bundesländer als möglichen Tätigkeitsort anzugeben.
    Ist es das? Wissen das alle SDL? Was, wenn sie ein Bundesland "vergessen" hatten?

    Zitat Zitat von Fummelbrett Beitrag anzeigen
    Ganz abgesehen darf jede SDL auch unbürokratisch alleine arbeiten und sich von Lokations unabhängig machen.
    Ja ja, bloß halt nicht "unbürokratisch".

  29. #121
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    Schon als teeny vorm HRC auf der mauer gehockt !Bin schon in vielen schrägen Beizen gesessen hab schon ne menge Puffs von innen gesehen !
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    Mal nenn Rat von einem Schlauberger

    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Genau darum geht's ja, Schlauberger!
    Wenn da noch Ausgaben für Beratungen usw. hinzukommen, wird es für SDL "teurer" und der Job "unsicherer".

    Jeder Selbständige hat kosten für Schulungen seiner Mitarbeiter und auch für Seminare die er wegen gesetzlicher auflagen erfüllen muß , angefangen von Ersthelfer kursen ,über Arbitssicherheit Seminare ,Arbeitsschutz ,dann zahlt er noch den Arbeitschutz Gutachter der den Geräuschpegel die Helligkeit und lichtqualität mist und die luft ,Temperatur usw !

    Sowas nennt man allgemeine betribskosten ,das hat man nunmal wenn man legal Freiberuflich oder elbständig arbeitet oder Personal beschäftigt ,keine Sau Fragt dich dabei ob die Mitarbeiter angagiert leitungswillig und diszipliniert sind ,die mittel und Information die der Arbeitgeber ihnen kostenlos zu verfügung stellt nutzen oder eben nischt , Jeden Neunmalschlauen Faulenzer der sich einen scheidreck um das alles schert schleift man eben mit oder man schmeist in irgend wann raus wenn das Fass voll ist und die Möglichkeit sich ergibt !

    Mann kann das alles auch umgehen , dann Arbeitet man eben Schwarz ,dadurch hat man den ganzen Bürokratischen Scheiß vom Hals , aber man hat auch immer den Hals in der Schlinge wenn man sich erwischen läst oder wenn man einen Arbeitsunfall hat ´!


    So einfach ist das Legal arbeiten oder Schwarzarbeit ,kann sich jeder selbst raus suchen !

  30. #122
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von stromer74 Beitrag anzeigen
    Jeder Selbständige hat kosten für Schulungen seiner Mitarbeiter und auch für Seminare die er wegen gesetzlicher auflagen erfüllen muß
    Sowas nennt man allgemeine betribskosten
    Ja, alles richtig, hat aber nix mit der Theorie zu tun, dass es eben jetzt für die SDL teurer werden kann. Das ist es was Anubis behauptet hat und er hatte Recht!

  31. #123
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Ja, alles richtig, hat aber nix mit der Theorie zu tun, dass es eben jetzt für die SDL teurer werden kann. Das ist es was Anubis behauptet hat und er hatte Recht!
    stromer74 hat sehr selten was zum eigentlichen Thema zu sagen.
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  32. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  33. #124
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    Aus Grauer Vorzeit

    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Ja, alles richtig, hat aber nix mit der Theorie zu tun, dass es eben jetzt für die SDL teurer werden kann. Das ist es was Anubis behauptet hat und er hatte Recht!
    Damals als Man noch Sparsam war und Geiz nicht Geil sondern der Pappi !


    Noch gar nicht solange her aber die unter 30 jährigen werden das nicht wissen !

    Das war vor Gerhard Schröder als Bundeskanzler und RotGrüne Regierung ,als der Schulz den Stadseckel von essen wars glaub versoffen hat !!!

    Da gabs ein prostitutionsgesetz i dm eine Registrierungspflicht und Regeluntersuchngen beim Amtsartzt im Gesundheitsamt pflicht waren !

    Diese Registrierung war in der Anzahl Limetiert und die Registrierkarte wurde Gehandelt ,ein Bockschein hat um die 30000 DM gekosten Schwarzgeld das die Althure von der Junghure kasiert hat ,den betrag hat zumeist der Lude Vorgestreckt und die Junghure muste die abbezahlen mit Zinsen und die waren nicht billig !

    Damals Hat sich nicht jeder Schlawack als Ludenkönig gefühlt weil er ein Paar Scheine aus ein paar dummen gören geschüttelt hat ,der brauchte erst mal Kapital und muste sich bei Altluden Verdingen ,Soldat sein ,das Handwerk lernen und es war ein sehr Handgreifliches Handwerk!

    Ao sex gabs nur gegen richtig viel Kohle und einfach blank rein stecken oder einer SDL eine Kleben war sehr ungesund , nicht wegen infektionsrisiken ,sondern weil dich dafür jeder Lude ordentlich geklatscht hätte und die Polizei hätte weggesehen !

    So viel zur Theorie !

  34. #125
    Recht-Verdreher, weiß nichts (genaues),
    F42.1-Balzer nach ICD-10-WHO-2011
    Avatar von tspotz
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    stromer74 : hier geht es auch nicht um alte Zeiten. Du schreibst mal wieder über Dinge die mit dem Thema gar nichts zu tun haben.
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  35. BW7 Portal
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