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Thema: Der Tod und die Steuer....mal wieder

    BW7 Portal
  1. #1
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    Der Tod und die Steuer....mal wieder

    Hallo,
    als ich letztens in der Sakura war hat mir einer meiner Favs eröffnet, das sie ab 2018 nach Österreich oder die Schweiz geht, weil sie jetzt in Deutschland einen Steuerberater bräuchte und Steuerklärung machen müsste. Ab 2018 müsste man beim Finazamt angeben wie viel man verdient, einen Steuerberater muss man auch zahlen und es gibt dauern Kontrollen. Habe erst gedacht, dass sie etwas verwechselt, aber als ich dann an der Damenumkleide vorbeigelaufen bin war da tatsächlich ein Aushang mit dem Hinweis das der Steuerberater kommt. Ich dachte immer die Damen werden pauschal versteuert? Gibt es da Änderungen? Die Anmeldung wegen dem Prostituierten Gesetz würde sie ja machen, aber bei Steuern hört wohl der Spaß bei ihr und ihren Kolleginen auf. Ist an der Steuersache (d.h. keine Pauschalbesteuerungmehr) was dran?
    Schätze das würde mehr ändern, als das neue Gesetz..

    Grüss

    Herbert

  2. #2
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von herbert77 Beitrag anzeigen
    als ich letztens in der Sakura war hat mir einer meiner Favs eröffnet, das sie ab 2018 nach Österreich oder die Schweiz geht, weil sie jetzt in Deutschland einen Steuerberater bräuchte und Steuerklärung machen müsste. Ab 2018 müsste man beim Finazamt angeben wie viel man verdient, einen Steuerberater muss man auch zahlen und es gibt dauern Kontrollen.
    Das hätten SDL auch in den Jahren davor schon müssen! Ab 2018 müssen sie allerdings angemeldet sein und dadurch können sie das Finanzamt wahrscheinlich nicht mehr meiden...

  3. Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu thevisitor für den nützlichen Beitrag:


  4. #3
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von thevisitor Beitrag anzeigen
    Das hätten SDL auch in den Jahren davor schon müssen! Ab 2018 müssen sie allerdings angemeldet sein und dadurch können sie das Finanzamt wahrscheinlich nicht mehr meiden...
    So ist es, steuerlich hat sich gar nichts geändert.
    Nur bekommt jetzt das zuständige FA der Mädels bescheid, dass sie selbständig sind, ev. kann sogar eine Gewerbeanmeldung nötig sein
    Daher müssen sie Steuer bezahlen, wie jeder Selbständige auch. Ein Steuerberater ist da nicht zwingend nötig.
    Die bereits bezahlte Pauschalsteuer wird dann natürlich angerechnet. Oft müssen die Mädels daher gar nichts drauf zahlen.
    Ein Mädel, das nicht so oft arbeitet kann ev. sogar in die Kleinunternehmerregelung fallen und bekommt dann die zuviel bezahlte Pauschalsteuer zurück.

    Ob allerdings dann die Clubs in Zukunft überhaupt an der Pauschalsteuer teil nehmen, ist natürlich eine andere Frage. Bzw ob das Modell dann überhaupt weiter existieren wird/muss

    Eine "Flucht" nach Österreich oder in die Schweiz wird nichts bringen, da dort ebenfalls Steuern anfallen

    P.S. Bisher musste auch kein Mädel an der Pauschalsteuer teil nehmen. Sie konnte schon lange selber ihre Steuern bezahlen.
    Ein mir persönlich sehr gut bekanntes Mädel hatte dies vor über 10 Jahren schon gemacht.
    Geändert von Gaston (09.12.2017 um 11:54 Uhr)
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  5. Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  6. #4
    der mit dem Dackelblick und Träger des Titels:
    Gras-Daggl des Jahres 2009
    Avatar von winterwertel
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Ein mir persönlich sehr gut bekanntes Mädel hatte dies vor über 10 Jahren schon gemacht.
    So kenn ich auch einige, auch wenn es von vielen hier ins Reich der Fabel gestellt wird
    Geändert von winterwertel (09.12.2017 um 12:01 Uhr)
    Das schöne am Sex ist, daß man den Partner net mögen muß.

  7. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu winterwertel für den nützlichen Beitrag:


  8. #5
    eindimensionaler Denker
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    Bargeld lacht.

  9. #6
    Senior Member Avatar von regensburger
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    Zitat Zitat von herbert77 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    als ich letztens in der Sakura war hat mir einer meiner Favs eröffnet, das sie ab 2018 nach Österreich oder die Schweiz geht, weil sie jetzt in Deutschland einen Steuerberater bräuchte und Steuerklärung machen müsste. Ab 2018 müsste man beim Finazamt angeben wie viel man verdient, einen Steuerberater muss man auch zahlen und es gibt dauern Kontrollen. Habe erst gedacht, dass sie etwas verwechselt, aber als ich dann an der Damenumkleide vorbeigelaufen bin war da tatsächlich ein Aushang mit dem Hinweis das der Steuerberater kommt. Ich dachte immer die Damen werden pauschal versteuert? Gibt es da Änderungen? Die Anmeldung wegen dem Prostituierten Gesetz würde sie ja machen, aber bei Steuern hört wohl der Spaß bei ihr und ihren Kolleginen auf. Ist an der Steuersache (d.h. keine Pauschalbesteuerungmehr) was dran?
    Schätze das würde mehr ändern, als das neue Gesetz..

    Grüss

    Herbert
    Hie' und da hört man schon deutlich, dass CDL ihren Job an den Nagel hängen wollen, oder wie im Eingangspost angesprochen wo anders ihr Glück versuchen wollen.
    Ich rechne damit , dass in den Clubs/Location ca. 30% weniger CDL/SDL am Start sind. Mal sehen im Mai sind wir schlauer...

    bis denne

  10. #7
    Senior Member Avatar von Ballonbumser
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    Kann mir gut vorstellen, dass einige sich auch deshalb prostituiert haben, vielleicht jetzt nicht dort wo so etwas streng vom Betreiber oder dem FA kontrolliert wird, aber bspw. zuhause oder als Auto-Dates, weil einfach alles unkompliziert war ohne Papierkram, ohne Gesetze beachten zu müssen und irgendwie hat es halt funktioniert wenn man nicht erwischt wurde und ich denke, das Risiko war durchaus überschaubar. Und dann hat man halt von den 100 Euro die man bekommen hat, auch 100 Euro behalten können. Und wenn man auf Hartz4 angewiesen ist, alleinerziehend ist, in einer Ausbildung, etc. dann kann ich mir eben schon gut vorstellen, dass das sehr, sehr reizvoll für die ein oder andere Dame ist.
    You want a good girl, but you need the bad pussy.

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  12. #8
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    Das Gerede wegen Steuerberater ist falsch.
    Hic fuit

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  14. #9
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Epikureer Beitrag anzeigen
    Das Gerede wegen Steuerberater ist falsch.
    Welches Gerede?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

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  16. #10
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Welches Gerede?
    Die von herbert77 übermittelte Aussage

    Zitat Zitat von herbert77 Beitrag anzeigen
    [...], weil sie jetzt in Deutschland einen Steuerberater bräuchte und [...]
    Kombiniere ...

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  18. #11
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    Pflicht nicht Sinn schon

    Zitat Zitat von Epikureer Beitrag anzeigen
    Das Gerede wegen Steuerberater ist falsch.
    Eine gesetzliche Pflicht einen Steuerberater zu haben gibt es nicht, insb. für die Nicht-Deutschen CDL macht es aber schon Sinn oder glaubst Du die sind alle Expertinen im deutschen Steuerrecht ?

  19. #12
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von herbert77 Beitrag anzeigen
    weil sie jetzt in Deutschland einen Steuerberater bräuchte
    Für meine Einkommensteuererklärung brauche ich auch einen Steuerberater.
    Weil ich das nicht selber machen will
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  20. Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Gaston für den nützlichen Beitrag:


  21. #13
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    Zitat Zitat von herbert77 Beitrag anzeigen
    .... und Steuerklärung machen müsste. Ab 2018 müsste man beim Finanzamt angeben wie viel man verdient, einen Steuerberater muss man auch zahlen und es gibt dauern Kontrollen. .....
    JedeR muss und musste beim Finanzamt schon bisher die Höhe des Einkommens angeben, egal ob selbständig oder angestellt. Beide dürfen auch allein ihre STeuererklärung erstellen und beim Finanzamt abgeben. Steuer zahlen müssen beide, beim einen heißt das Einkommensteuer, beim Anderen Lohnsteuer.

    Es sei denn ..... und da fängt die Geschichte an komplizierter zu werden. Von den gesamten Jahreseinnahmen kann Mann/Frau nämlich Aufwendungen und / oder Freibeträge abziehen, denn zu versteuern ist nur die Differenz.

    Für die Ermittlung der abziehbaren Beträge gibt es Regeln und Gerichtsurteile, die man kennen sollte; jedes Jahr gibt es Änderungen in den Bestimmungen. Dazu gibt es z.B. dicke Bücher oder auch Programme, nach denen sich sowas ermitteln lässt. Wer sich da gut auskennt, braucht keine Hilfe. Wenn mann/frau sowas zum ersten Mal macht, ist es aus meiner Sicht ein guter Vorschlag, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Steuerberater ist ein Ausbildungsberuf und die brauchen für Ihre Arbeit natürlich ein Honorar.

    Im Fall der SDL geht es zum Beispiel darum,
    • ob sie umsatzsteierpflichtig wird oder nicht; das ist ein kleiner Unterschied in Höhe von 19% ihrer Einnahmen.
    • ob sie steuerliche Freibeträge für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann; dabei kann es sich um bis zu 12.000 € im Jahr handeln.
    • .....

    Das Honorar für Steuerberater ist nach meiner Kenntnis, selbst für eine komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung, wesentlich geringer als die Beträge, die mann / frau durch ungünstige Angaben als zusätzliche Steuer riskiert. Der Steuersatz zu entrichtende Steuersatz steigt nämlich abhängig vom steuerpflichtigen Anteil der Einkünfte, von 0% bis zum Spitzensteuersatz (in Deutschland) von 42% und der sogenannten Reichensteuer mit einem Satz von 45%. Ich halte es deshalb für geradezu vorbildlich, wenn ein Club einen Steuerberater engagiert der den dort arbeitenden CDL die grundlegenden Informationen dazu vermittelt, die Dir zum Beispiel Herbert77 anscheinend nicht ausreichend bekannt sind.

    Auch Deine SDL ist offensichtlich schlecht informiert, denn in der Schweiz zahlen SDL auch Steuer. Die Steuersätz sind zwar niedriger als in D, aber dafür die Lebenshaltungskosten höher. Für Österreich reicht der Spitzensteuersatz sogar über 50%. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Ländern anders ist. Es sei denn, frau hat so viel KNete, dass die Steuesparmodelle á la Panama oder anderen Paradiesen in Frage kommen. Aber dafür braucht man nicht nur einen Steuerberater sondern Rechtsanwaltskanzleien, die alle bezahlt sein wollen.

  22. Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu Anders für den nützlichen Beitrag:


  23. #14
    boy
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    Allein die Ausdrucksweise und Fachformulierungen in den Steuergesetzen sind schon relativ schwierig zu verstehen.
    Auch fuer Deutsche. Wenn man/ Frau dann unsere Sprache kaum beherrscht, ist wohl ein Steuerfachmann/ - frau nur zu empfehlen.

  24. Folgender Benutzer sagt Danke zu boy für den nützlichen Beitrag:


  25. #15
    Mongo
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    Mir stellt sich die Frage: Wo ist eine, international tätige, Künstlerin einkommensteuerpflichtig?

  26. #16
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    Das ist recht einfach https://www.touring-artists.info/ste...laendersteuer/


    Betrifft ja nicht nur die Berufsgruppe der hier besprochenen "Künstlerinnen" sondern auch Sportler, Zirkusleute, Musikgruppen etc....
    Gibt letztendlich schon eine gewisse Personenzahl, die "international tätig" ist.
    Blöd nur, wenns kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt (was aber selten ist)

  27. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Fossi für den nützlichen Beitrag:


  28. #17
    nichtwissender Klugscheißer
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    Die Damen aus Rumänien und Bulgarien sind aus der EU. Die können hier arbeiten und wenn sie dann weniger wie rund ein halbes Jahr innerhalb von 12 Monaten hier arbeiten, sind die auch nicht unbedingt hier steuerpflichtig. Da macht aber ein Steuerberater, der sich damit auskennt, Sinn. Aber das gilt natürlich nur, wenn die Damen in ihrem Herkunftsland steuerlich erfasst sind. Das ist schon ein wenig kompliziert und wenn ein Club hier den Damen Hilfestellung gibt, ist das zu begrüßen.

    Die Steuern in der Schweiz sind nicht so viel niedriger wie hier, zumindest unterm Strich. Die haben etwas niedrigere Sätze, aber auch weniger Möglichkeiten die Einnahmen zu verringern durch Absetzungen. Das macht also nicht viel Unterschied.
    Geändert von siggibein (10.12.2017 um 20:54 Uhr)

  29. #18
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Die können hier arbeiten und wenn sie dann weniger wie rund ein halbes Jahr innerhalb von 12 Monaten hier arbeiten, sind die auch nicht unbedingt hier steuerpflichtig.
    Also muss ein Mädel aus Rumänien, die nur ein halbes Jahr innerhalb von 12 Monaten arbeitet, in Deutschland keine Steuern zahlen?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  30. #19
    aka Anakonda
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    BW7 Tip SDL Besteuerung

    Hier ein interessanter Link:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/neues-prostitutionsgesetz-2017/

    Unter 5. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

  31. #20
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Grauslich... Da sind so viele falsche Informationen drin, unglaublich.

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, benötigen ab
    1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um dem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017 ein Betriebskonzept eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis verweigert werden!
    Das stimmt so nicht. Weder ist ab dem 1.7. eine Genehmigung erforderlich (Die hatte mit Sicherheit kein einziger Club in D) noch musste bis 1.10 ein Betriebskonzept eingereicht werden.
    Das muss erst zum 31.12 erfolgen. 1.10 war die Frist für die Anzeige eines Bordellbetriebes.

    Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen.
    Auch das ist so nicht richtig und wäre schön.
    So steht es im Gesetz:
    Als „Entgelt“ kann dabei nicht alleine ein Geldbetrag angesehen werden, sondern jede im Rahmen eines
    wirtschaftlichen Tauschverhältnisses vereinbarte geldwerte Gegenleistung.

    Weiter lese ich da jetzt nicht mehr
    Geändert von Gaston (11.12.2017 um 14:56 Uhr)
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  32. #21
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    @Dartagnan: Du hast aber schon gelesen, dass der Beitrag älteren Datums ist?

    Das Gesetz wird am 1. Juli 2017 Inkrafttreten und das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine momentan gerade angekündigte „Verfassungsbeschwerde“ wird die Einführung des neuen Gesetzes aller Voraussicht nach zeitlich nicht verhindern, daher muss jetzt von planmäßigem Inkrafttreten ausgegangen werden!
    Da hat sich seit dem Verfassen schon einiges getan, auch in den jeweiligen Bundesländern und Kommunen. Es ist schon eine Anmerkung wert, dass der Autor sein Buch und seine Consulting-Dienstleistung an die Frau/den Mann bringen will. Mit Ängsten und überzogenen Darstellungen lässt sich sowas natürlich besser verkaufen ...

    Generell noch ein allgemeiner Hinweis: Die Berufsbezeichnung des Steuerberaters ist gesetzlich geschützt. Wenn also einer der hier schreibenden User nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und nur durch ergoogletes Halbwissen zu brillieren versucht möge er dies bitte unterlassen.

    Es ist begrüßenswert, wenn Clubs und Betreiber die SDLs auf die verschärfteren Bestimmungen hinweisen und zudem ein geeignetes Netzwerk den SDLs nahelegen oder sogar zugänglich machen.
    Geändert von Knatterton (11.12.2017 um 15:10 Uhr)
    Kombiniere ...

  33. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Knatterton für den nützlichen Beitrag:


  34. #22
    Phönix aus der Asche Avatar von Phönix
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    Also wenn unsere besten ....

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Also muss ein Mädel aus Rumänien, die nur ein halbes Jahr innerhalb von 12 Monaten arbeitet, in Deutschland keine Steuern zahlen?
    .... Freundinnen mehr als 181 Tage bei uns arbeiten /anwesend sind, dann Werden Sie nach dem hiesigen Steuerrecht veranlagt. Das Ganze gilt auch für Dich, wenn Dich dein Arbeitgeber mal 190 Tage ins Ausland versetzt, dann hängt auch das vom Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder ab.

    Grüßle
    Phönix

    PS: Freudige Erinnerung an meinen längeren Russlandaufenthalt

  35. #23
    Pfostenjäger Avatar von Gaston
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    Zitat Zitat von Phönix Beitrag anzeigen
    .... Freundinnen mehr als 181 Tage bei uns arbeiten /anwesend sind, dann Werden Sie nach dem hiesigen Steuerrecht veranlagt. Das Ganze gilt auch für Dich, wenn Dich dein Arbeitgeber mal 190 Tage ins Ausland versetzt, dann hängt auch das vom Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder ab.

    Grüßle
    Phönix

    PS: Freudige Erinnerung an meinen längeren Russlandaufenthalt
    Beantwortet aber nicht meine Frage an Siggibein:
    Meines Wissens nach ist es doch so, dass man immer ab dem 1 Tag, ab dem man in einem anderen Land arbeitet, sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommensteuer in dem Land bezahlt, in dem man arbeitet.
    Oder liege ich da falsch?
    Gaston Lagaffe, Pfostenjäger

    Ich habe das neue ProstSchG §32 Absatz 1 zur Kenntnis genommen

  36. #24
    Meisterdetektiv Avatar von Knatterton
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Beantwortet aber nicht meine Frage an Siggibein:
    Meines Wissens nach ist es doch so, dass man immer ab dem 1 Tag, ab dem man in einem anderen Land arbeitet, sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommensteuer in dem Land bezahlt, in dem man arbeitet.
    Oder liege ich da falsch?
    Diese Fragestellung ist geradezu prädestiniert, ein Paradebeispiel an Antworten zu produzieren, die einfach zum in die Tonne kloppen sind. Wer ist "man"? Aus welchem Land kommt diese_r "man"? Welche Tätigkeit übt diese_r "man" aus? Für wen übt diese_r "man" die Tätigkeit aus? Und und und ...

    Ein Katalog an Fragen zur Präzisierung. Nicht, dass ich bei entsprechender Präzisierung eine Antwort auf deine Frage[n] hätte. Es soll nur aufzeigen, wie komplex die Thematik ist und weshalb im Einzefall die Beratung durch Experten auf dem jeweiligen Gebiet erforderlich sind.

    @Gaston:
    Mit Verlaub, aber du kannst doch nicht allen Ernstes eine kompetente Antwort von siggibei erwarten. Spätestens seit seinem Statistik-Gestammel hat er für mich nicht mehr den Status des "Checker vom Neckar". Ohne die Überprüfbarkeit seiner Aussagen anhand relevanter und seriöser Quellen betrachte ich diese nur noch höchst skeptisch.
    Kombiniere ...

  37. Folgender Benutzer sagt Danke zu Knatterton für den nützlichen Beitrag:


  38. #25
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    Wenn man mal bei der Einkommensteuer bleibt:

    Es gibt 1. das Inlandsprinzip und 2.das Inländerprinzip.
    Nach dem Inlandsprinzip muss man in Deutschland (und analog in wohl allen anderen Ländern) die Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterwerfen, die man im Inland (Deutschland) erzielt
    Ist man Inländer (> 180 Tage gewöhnlicher Aufenthalt), muss man alle seine Einkünfte - auch die im Ausland erzielten - in Deutschland der Einkommensteuer unterwerfen (Inländerprinzip).
    Da in den meisten Ländern ähnliche Regelungen gelten, würden diese beiden Prinzipien zusammen bedeuten, dass regelmäßig Einkünfte zweimal versteuert werden, die ein Ausländer in Deutschland oder ein Deutscher im Ausland erzielt.
    Um das zu vermeiden, gibt es mit den meisten Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen.

    Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.

    Was ich nicht verstehe ist, warum das Thema hier solche Wellen schlägt. Was interessiert Euch Freier, ob und wo und wieviel Steuern die Mädel zahlen müssen oder müssten?

  39. BW7 Portal
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