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Thema: 18-jähriger verklagt Prostituierte

    BW7 Portal
  1. #1
    Senior Member Avatar von Nighty
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    18-jähriger verklagt Prostituierte

    Haha:
    http://www.bild.de/news/inland/prost...9536.bild.html
    Was ist das für ein 18-jähriger, der keine 2. Runde schafft in 1h?!

  2. #2
    Senior Member Avatar von heinzer
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    Mir unerklärlich, wie man solch irrelevanten Schwachsinn nicht nur lesen, sondern auch noch verbreiten kann...

  3. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu heinzer für den nützlichen Beitrag:


  4. #3
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    Ich lese nirgens dass sie ihm eine zweite Runde angeboten hat, wenn sie wirklich nur schnelles Geld wollte und nach dem ersten Abschuss vom Zimmer wollte ist es für den Freiser natürlich scheisse, da hat er wohl ne Niete gezogen. Kann es geben, das Prozedere kennen wir ja. Aber die STaatsanwaltsschaft einschalten ist ja totaler schwachsinn und wohl erfunden wer macht das schon. Das wäre doch jedem zu peinlcih. Aber ja , er hat ja für eine Stnde bezahlt musste nach 10 min gehen , jetz muss man das klären, aber wo sind die Zeugen.

  5. #4
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    BILD Zeitung war LIVE dabei....

    Zitat Zitat von Fabrice007 Beitrag anzeigen
    Ich lese nirgens dass sie ihm eine zweite Runde angeboten hat, wenn sie wirklich nur schnelles Geld wollte und nach dem ersten Abschuss vom Zimmer wollte ist es für den Freiser natürlich scheisse, da hat er wohl ne Niete gezogen. Kann es geben, das Prozedere kennen wir ja. Aber die STaatsanwaltsschaft einschalten ist ja totaler schwachsinn und wohl erfunden wer macht das schon. Das wäre doch jedem zu peinlcih. Aber ja , er hat ja für eine Stnde bezahlt musste nach 10 min gehen , jetz muss man das klären, aber wo sind die Zeugen.
    https://i.pinimg.com/736x/71/cd/5b/7...comics-fun.jpg

  6. #5
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    Der Vorfall stand nicht nur in der "Bild".

    Es gab dazu eine Mitteilung der Polizei:
    https://blaulichtreport-saarland.de/...prostituierte/

    Es gab einen Artikel im "Trierischen Volksfreund" (den wiederum mehrere andere Blätter als Quelle zitierten):
    http://www.volksfreund.de/nachrichte...art806,4667947

    Und "Bento" ließ sich das Ganze nochmal von einem Beamten bestätigen:
    http://www.bento.de/today/saarland-1...h-kam-1481159/

  7. #6
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    ... und eine Anwaltskanzlei hat auch ihre juristische Einschätzung des Falles kundgetan:
    https://www.wbs-law.de/allgemein/zu-...tuierte-74137/

  8. Folgender Benutzer sagt Danke zu FrancisFukuyama für den nützlichen Beitrag:


  9. #7
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    Mir scheint die Sache ziemlich eindeutig.
    Der 18jährige wird m.E. verlieren.
    Siehe ProstG 1 bis 3

    Ich frage mich warum er überhaupt klagt.

    Selbst wenn die Rechtslage anders wäre... würde er ernsthaft die Erfüllung der verbleibenden Zeit wünschen mit einer SDL die ihn sicher stark verachtet?

  10. #8
    joy68
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    Die anwaltliche einschaetzung sollten alle forumskollegen lesen, dann waere auch klar dass das zurueckfirdern on geld von einer sdl auf sehr duennen eis steht. Von wegen mit geld zuruek wenn nicht alles versprochene bzw volle zeit geleistet wurden.

  11. #9
    Senior Member Avatar von KlausBauer
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    Mal anders rum

    Wie währe den sie Juristische Sachlage wen der Freier einem Girl schreibt "will dich treffen fick dich 2 Stunden in alle löcher bis du 4 Orgasmen hast"..

    Frau sagt ja komm Kunde bezahlt und nach 1 mal spritzen kann er nicht mehr......

    Kann er dan verklagt werden auf erbringung der Leistung? bzw wie währe der Schadensersatz für das Girl zu regeln?????



    Ihr seht der Schwachsinn lässt sich Gedanklich weiter spinnen
    Rechtschreibung kommt von Recht haben...
    Leider sind viele aber RECHTHABER....

  12. #10
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    ...die rechtliche Bewertung des Rechtsanwalts ist sehr sehr dünn in Bezug auf den Betrugstatbestand.

    Soweit Sie planvoll von Anfang an vor hatte, die vereinbarte Zeit nicht einzuhalten und dies bewusst und gewollt vortäuschte, und damit den Kunden dazu brachte, bspw. die eine Stunde zu buchen, und sie aber nur 10 Minuten - wie ihr Plan es vorsah (zumindest anwesend war) - hat sie sich sehr wohl einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, soweit es abgestufte Preise nach Zeiteinheiten gibt, d.h. bspw. 20 Minuten, 30 Minuten etc. . Das Problem hier ist die Beweislage. Dem Kunden wird es - wahrscheinlich - nicht gelingen dies zu beweisen. Wenn er den planvollen Betrug jedoch beweisen kann, bspw. durch eine Aussage der Hausdame, dass die SDL 10 Minuten später einen weiteren Festtermin hatte, und insoweit zu keiner Zeit vorhatte die vertragliche Zeit einzuhalten, dann hat der Kunde sehr wohl einen Anspruch aus Delikthaftung § 823 Abs. 2 iVm § 263 Abs. 1 StGB. Da die Haftung ein Verschulden erfordert ist in einem solchen Fall sicherlich ein krasses Missverhältnis gemäß § 242 BGB zu fordern, d.h. vereinbarte Zeit war 1 h, gemeinsame Zeit ohne Vorgabe einer Dienstleistung bspw. lediglich 10 Minuten.

  13. #11
    Recht-Verdreher, weiß nichts (genaues),
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    Avatar von tspotz
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    Zitat Zitat von ProFernsehturm Beitrag anzeigen
    ...die rechtliche Bewertung des Rechtsanwalts ist sehr sehr dünn in Bezug auf den Betrugstatbestand.

    Soweit Sie planvoll von Anfang an vor hatte, die vereinbarte Zeit nicht einzuhalten und dies bewusst und gewollt vortäuschte, und damit den Kunden dazu brachte, bspw. die eine Stunde zu buchen, und sie aber nur 10 Minuten - wie ihr Plan es vorsah (zumindest anwesend war) - hat sie sich sehr wohl einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, soweit es abgestufte Preise nach Zeiteinheiten gibt, d.h. bspw. 20 Minuten, 30 Minuten etc. . Das Problem hier ist die Beweislage. Dem Kunden wird es - wahrscheinlich - nicht gelingen dies zu beweisen. Wenn er den planvollen Betrug jedoch beweisen kann, bspw. durch eine Aussage der Hausdame, dass die SDL 10 Minuten später einen weiteren Festtermin hatte, und insoweit zu keiner Zeit vorhatte die vertragliche Zeit einzuhalten, dann hat der Kunde sehr wohl einen Anspruch aus Delikthaftung § 823 Abs. 2 iVm § 263 Abs. 1 StGB. Da die Haftung ein Verschulden erfordert ist in einem solchen Fall sicherlich ein krasses Missverhältnis gemäß § 242 BGB zu fordern, d.h. vereinbarte Zeit war 1 h, gemeinsame Zeit ohne Vorgabe einer Dienstleistung bspw. lediglich 10 Minuten.
    Die Hausdame wird sicherlich nicht gegen die SDL aussagen, keine Beweise also auch wenn der Kunde recht hätte, keine Chance.

    Der beratende Rechtsanwalt des 18jährigen gehört verklagt, strengt einen teuren Prozess an, der zum Scheitern verurteilt ist.

    Die SDL hat die vereinbarte Leistung erbracht, und schon deswegen Anspruch auf den vollen Betrag.

    Der Junge wird daraus lernen ...
    * Bekennender Geniesser *
    Ich ficke gesetzeskonform.

    Gott vergibt, TSpotz nie

    Ich nehme das nordische Model

  14. #12
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    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    Die Hausdame wird sicherlich nicht gegen die SDL aussagen, keine Beweise also auch wenn der Kunde recht hätte, keine Chance.

    Der beratende Rechtsanwalt des 18jährigen gehört verklagt, strengt einen teuren Prozess an, der zum Scheitern verurteilt ist.

    Die SDL hat die vereinbarte Leistung erbracht, und schon deswegen Anspruch auf den vollen Betrag.

    Der Junge wird daraus lernen ...
    ...deswegen habe ich es ja so bewertet mit der Einschränkung der Beweisbarkeit

    Die Bewertung des Rechtsanwalts aus dem Beitrag ist daher, wie gesagt, viel zu dünn, weil es dem Grundsatz nach sehr wohl einen Anspruch gibt, soweit die SDL entsprechend einen Betrug begangen hat.

  15. #13
    größter Arsch im Forum, der String-Tanga trägt Avatar von thevisitor
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    Zitat Zitat von tspotz Beitrag anzeigen
    Der beratende Rechtsanwalt des 18jährigen gehört verklagt, strengt einen teuren Prozess an, der zum Scheitern verurteilt ist.
    Dann verklag ihn doch.
    Das Gericht wird die Klage eventuell abweisen können, wenn es sich nicht zuständig fühlt.
    Eine Grundlage den Anwalt zu verklagen, sehe ich hier eher nicht. Er könnte seinen Mandanten besser beraten (indem er ihm sagt, er soll es besser auf sich beruhen lassen und sich eine SDL suchen die guten Service macht...), aber wenn der Mandant das nicht merkt, gönne ich ihm die Anwaltskosten.

  16. #14
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    ich finde es gut wenn jemand einen Betrug verfolgt oder anzeigt - allemal besser als die Dame zu verprügeln
    wie das der junge Mann aus Gambia in Stuttgart gemacht hat.

  17. #15
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    Question Frage an Juristen: mal andersrum überlegt

    • Ein Ingenieur wird beauftragt, um einen einstündigen Fachvortrag zu halten. NAch 10 Minuten macht er Schluss und schickt die Teilnehmer in die Kaffeepause.
    • Ein Musiker wird beauftragt, eine einstündige Veranstaltung musikalisch zu untermalen. Nach 10 Minuten packt er aber ein und geht.


    Ich als Nichtjurist würde in diesen Fällen davon ausgehen, dass die für eine Stunde vereinbarten Leistungen dann nicht im erwarteten Umfang erbracht worden sind und es daher einen Grund gibt, das für eine Stunde vereinbarte Honorar zu kürzen.

    Falls dem so wäre, warum sollte das beim Paysex anders gehandhabt werden, wenn das Honorar für ein Stunde vereinbart worden ist. Sex ist doch nicht bedeutungsgleich mit Abspritzen. Es gibt ja durchaus verschiedenartige Sexdienstleistungen, mit denen man(n) sich nach einem Abspritzen weiter bespaßen lassen kann.

    So funktionert das ganz überwiegend bei meinen Dates in FKK-Clubs und auch bei meinen seltenen Besuchen in Terminwohnungen oder Laufhäusern. Ob ich auf eine(r) Fortsetzung (be-) stehe, wenn das Date bis dahin nicht gut war, ist eine andere Frage Die SDL gar wegen so eines geringen Betrags gar verklagen Wer schon mal um ausstehende Honorare geklagt hat, weiß wieviel unbezahlten Zeitaufwand man da reinstecken muss. Wenn ich in dieser Zeit deshalb nicht an einem bezahlten Projekt arbeiten kann, entgehen mir weit höhere Einnahmen und in meiner Freizeit habe ich andere Hobbies

  18. #16
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    Avatar von tspotz
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    Zitat Zitat von FrancisFukuyama Beitrag anzeigen
    ... und eine Anwaltskanzlei hat auch ihre juristische Einschätzung des Falles kundgetan:
    https://www.wbs-law.de/allgemein/zu-...tuierte-74137/
    @Anders lies Dir mal obigen Link durch und Du wirst bemerken das die SDL sobald Sie irgendwelche Sexuellen Handlungen an Dir ausgeführt hat,
    Anspruch auf den vollen Betrag hat, egal was vorher ausgemacht wurde, auch dann wenn Sie nach 10 Minuten abbricht oder garnix mehr macht.

    Als Kunde haben wir zu zahlen, sonst haben wir keinen Anspruch.

    Alles andere ist Kulanz und/oder Kundenbindung.

    Wir haben noch nicht mal ein Anspruch auf Erfüllung des mündlichen Vertrages.
    Geändert von tspotz (05.11.2017 um 16:54 Uhr)
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  19. Folgender Benutzer sagt Danke zu tspotz für den nützlichen Beitrag:


  20. #17
    joy68
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    will der 18 jaehrige sich beschweren dass das vorspiel keine 55min gedauert hat? Ein seriöser anwalt hätte ihm die erfolgsaussichten der klage erlaeutert, praktisch 0, aber egal, der anwalt bekommt sein honorar, dafuer hatte der 18jaehrige sich einen schönen abend mit SDLs machen können. Hoffentlich lernt er seine lektion.

  21. #18
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    Fragen/Zweifel hinsichtlich Anwalt und Klage

    1. Wäre es auch denkbar, dass es gar keinen Anwalt gibt? In bestimmten Fällen kann man meines Wissens auch ohne Anwalt klagen. Ob das hier so ein Fall ist?

    2.a) Die "redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei" auf blaulichtreport-saarland.de, die wohl die Grundlage für alle weitere Berichterstattung darstellen dürfte, erwähnt keine Klage, sondern nur eine Anzeigenerstattung. Könnte die "Klage" auch ein Fehler sein, der sich beim Umformulieren der ursprünglichen Meldung durch manche Journalisten eingeschlichen hat?

    2.b) Weiß jemand, was die Formulierung "Eine rechtliche Würdigung durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde initiiert" genau bedeutet? Sie klingt für mich eher so, als ob die Polizei an die Staatsanwaltschaft herangetreten ist, nicht der 18-Jährige.

  22. #19
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    dann sollte man den 50 er in der Mitte zerreißen und den Rest ers hergeben wenn die Leistung erbracht wurde....

  23. #20
    Senior Member Avatar von syntaxfehler
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  24. #21
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    Zitat Zitat von FrancisFukuyama Beitrag anzeigen
    1. Wäre es auch denkbar, dass es gar keinen Anwalt gibt? In bestimmten Fällen kann man meines Wissens auch ohne Anwalt klagen. Ob das hier so ein Fall ist?

    2.a) Die "redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei" auf blaulichtreport-saarland.de, die wohl die Grundlage für alle weitere Berichterstattung darstellen dürfte, erwähnt keine Klage, sondern nur eine Anzeigenerstattung. Könnte die "Klage" auch ein Fehler sein, der sich beim Umformulieren der ursprünglichen Meldung durch manche Journalisten eingeschlichen hat?

    2.b) Weiß jemand, was die Formulierung "Eine rechtliche Würdigung durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde initiiert" genau bedeutet? Sie klingt für mich eher so, als ob die Polizei an die Staatsanwaltschaft herangetreten ist, nicht der 18-Jährige.
    ... Du hast vollkommen Recht. Wahrscheinlich wurde kurzerhand der Anwalt hinzugedichtet, die Ausgangspressemitteilung der Polizei gibt dies nicht her. Unter 5000 Euro herrscht kein Anwaltszwang, also bei Verfahren vor den Amtsgerichten dem Grundsatz nach benötige ich keinen Anwalt.

    Er kann - sollte er dies tatsächlich wollen, ohne Anwalt einen Schadensersatzprozess anstreben. Muster findet man en masse im Internet. Kosten fallen hier nicht großartig an.

    Soweit die Staatsanwaltschaft prüft heißt das, das tatsächlich geprüft wird, ob eine Straftat vorliegt.

    Wie gesagt, ich würde das nicht so abtun, zumal es immer darauf ankommt, was eventuell die SDL bereits auf ihrem Straftatenkonto im Bundeszentralregister hat, im Zweifel geht es dann ganz schnell und mal ganz ehrlich, ich tendiere schon dazu dem 18-jährigen zu glauben, denn wer überhaupt den Mut zusammenbringt nach so einem Vorfall zur Polizei zu gehen, der wurde sicherlich nicht einfach "nur" abgezockt...Durch die Aktion haben sich auch die paar Euro, die sie vermeintlich dem Jungen abgenommen hat, nicht gelohnt...und jetzt wird umfassend überprüft ob alle Voraussetzung in Bezug auf das neue Prostitutionsgesetz etc. von der SDL eingehalten wurden, vielleicht auch vom Betreiber, neben der Beschwerde des Kunden freut sich der Betreiber wahrscheinlich sehr über den Besuch von der Polizei, die ja nur auf so etwas wartet...
    Geändert von ProFernsehturm (06.11.2017 um 07:05 Uhr)

  25. #22
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    Noch so'n Fall - diesmal war's ein Minderjähriger

    Kaum diskutieren wir hier den Fall vom Juli, schon gibt's einen aktuellen ähnlichen, der von Polizei und Medien gemeldet wird - diesmal war's aber ein 14-Jähriger (gab sich als 20-jährig aus), der dann lediglich nach Hause geschickt wurde:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/3779452

  26. #23
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    Bei gmx haben die geschrieben, dass er sich wegen 20€ Gage beschwert haben soll.
    Der hatte wohl keine Ahnung vom pay 6 und wollte dafür eine Hochzeitsnacht.

  27. #24
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    Abspritzen

    Zitat Zitat von Anders Beitrag anzeigen
    Falls dem so wäre, warum sollte das beim Paysex anders gehandhabt werden, wenn das Honorar für ein Stunde vereinbart worden ist. Sex ist doch nicht bedeutungsgleich mit Abspritzen. Es gibt ja durchaus verschiedenartige Sexdienstleistungen, mit denen man(n) sich nach einem Abspritzen weiter bespaßen lassen kann.
    Anscheinend wissen das viele nicht. Ich habe schon mal einen Gast da behalten für eine letzte schnelle Runde, weil er noch 20 Minuten hatte. Er selbst behauptet, dass er fertig gespritzt hat und nun gehen will, weil doch nichts mehr gehen würde und die SDL sich sonst durchquälen müsste. Nachhinein hat er mir erklärt, dass viele Damen das gerne so haben, dass er pünktlich raus geht, weil der Nächste schon wartet.

    Als ich angefangen habe, dachte ich, man müsse die Stunde vollkriegen, selbst wenn es nur Kuscheln ist. Was neues dazu gelernt

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